Legende Doppelbelastung

Hallo Heinrich,

Ich bezog mich auf die gerichtlichen Klagen von Frauen gegen
„Männerbünde“, wie etwa dem altehrwürdigen britischen
„Club-Leben“, wo aufgrund der Gleichberechtigungsdiskussion
und entsprechenden Klagen die Statuten ändern mußten (wer
heute einer Frau den Zutritt zu solchen „Bünden“ verweigert,
riskiert eine Klage wegen Diskriminierung).

Ja, diese Bünde sind ein etwas heikler Punkt. Sie sind zwar eigentlich privat, da sich dort aber Männer treffen, die in Politik und Wirtschaft grossen Einfluß haben, sind sie sehr wohl auch eine politische Institution. Beispiel: der Innenminister und einige Manager diskutieren dort wichtige Angelegenheiten, aber die Premierministerin darf leider nicht rein :smile:). Es gibt hier also eine Verbindung zwischen Amt, Ansehen und Mitgliedschaft. Das ist in einem Frauencafe wohl kaum der Fall.

Deutscher Akademikerinnenbund e. V. (Stipendien nur für
Frauen)

Hildegardis-Verein e. V. (Studienförderung nur für Frauen)

Diese Vereine sind nicht einzigartig. Es gibt genügend Organisationen, die auch für Männer offen sind und die das gleiche Angebot (Stipendien etc.) bieten. Hier werden Männer also nicht vollständig von einem gesellschaftlichem Bereich ausgeschlossen, sondern nur von einzelnen Vereinen. Und die Gründung dieser Vereine hatte schon ihren Grund. Frauen sind auf dem Papier zwar gleichberechtigt, aber was nutzt das, wenn der männliche Professor ein Problem damit hat eine Promotionsstelle mit einer Frau zu besetzen (könnte ja schwanger werden!). Es gibt genügend Beispiele, wo Frauen immer noch mit Vorurteilen männlicher „Machthaber“ zu kämpfen und daher den schlechteren Stand haben. Außerdem haben Frauen oft andersartige Lebensverläufe (Unterbrechungen durch Erziehungszeiten etc.) und kommen daher für „normale“ Stipendien nicht in Frage.

diverse Studienangebote an deutschen Universitäten und FHs nur
für Frauen (Lübeck, Essen, Bielefeld)

Sind das Studiengänge, in denen gemischtgeschlechtliche Angebote nicht in ausreichender Zahl vorhanden sind? Ansonsten gibt es ja auch Mädchenschulen und die Geschlechtertrennung macht aus pädagogischer Sicht manchmal Sinn. Studieren würden die Mädels also sowieso und alle Jungs, die wollen, studieren auch. In Frauenstudiengängen müssen sich die Mädels aber nicht mit Anfeindungen durch männliche Mitstudenten und Professoren rumschlagen. Fazit: gäbe es solche Probleme nicht, wäre niemand auf die Idee gekommen einen Studiengang nur für Frauen einzurichten.

das System der Frauen-Nacht-Taxis in vielen deutschen
Großstädten

Gäbe es keine Vergewaltigungen, wären Nachttaxis für Frauen nicht notwendig.

jedes Frauenhaus in Deutschland

Gäbe es keine prügelnden Männer, wäre diese Einrichtung auch nicht notwendig. Außerdem habe ich gehört, daß es jetzt auch ein Männerhaus in Deutschland gibt. Und wenn Männer vor ihrer gewalttätigen Partnerin dorthin flüchten müssen, bin ich die letzte, die gegen diese Einrichtung wäre.

alle Stellen in Deutschland unter der Bezeichnung
„Frauenbeauftragte“

Ich dachte, das heißt jetzt Gleichstellungsbeauftragte®

Pilotprojekt „Netzwerk Neue Berufsbilder für Frauen in Europa“
vom Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB)

Da Frauen in vielen Berufen immer noch unterrepräsentiert sind, ist das wohl auch notwendig. Das gilt zwar auch für Männer in manchen Berufen, aber fühlen die sich wirklich beanchteiligt, dadurch, daß es sowenige Kinderjungen, Putzmänner und Sekretäre gibt? Falls ja, kann man gerne ein Projekt „Neue Berufsbilder für Männer“ ins Leben rufen. Der Personalbedarf in der Kranken- und Altenpflege ist bekanntlich riesig.

Viele Grüsse.
Lisa

Hi!

GELD UND MACHT SIND ZU 95 % IN MÄNNERHÄNDEN!!!

95% ?
Woher hast du diese Zahl?
Eigene Schätzung oder verläßliche Untersuchung?

Ich kann das sogar noch überbieten: 100% von Geld und Macht in Saudi-Arabien sind in Männerhänden (okay, ich laß mich auf 99,9% runterhandeln).

versuch doch mal rauszufinden

  • wieviel der weltmacht (in prozenten) in maenner-haenden
    liegt…

Für die Welt habe ich keine Zahlen vorliegen - nur für Deutschland.

31% (statt deiner vermuteten 5%) der Bundestagsabgeordneten sind Frauen

in den diversen Parteien liegt der Frauenanteil zwischen 17% und 45% (und nicht bei 5%), in den Parteivorständen machen Frauen 55% bei den Grünen, 47% in der SPD, 27% in der CDU und 23% in der CSU aus - keine der Parteien hat nur 5% Frauenanteil.

Bei einer weltweiten Betrachtung der Machtpositionen paßt es der 95 zu 5 Betrachtung natürlich wunderbar in die Diktion, daß die Frauen z.B. in moslemischen Staaten politisch so gut wie nichts zu sagen haben.

  • schau doch mal wieviel prozent des geldes auf der gesamten
    welt in maennerhaenden liegt…

Vermutlich sehr viele Prozent. Aber:

Ellen-Ruth Schneider-Lenné (Vorstand Deutsche Bank)
Rose Gerrit Huy (Daimler-Benz Telekommunikation und Mediendienste)
Kathy Oswald (Konzernvorstand Daimler Benz)
Barbara Groth (SFB)
Maria Jepsen (Bischöfin Hamburg)
Dagmar Schipanski (Wisschaftsrätin und Fast-Bundespräsidentin)
Carleton Fiorina (Hewlett-Packard)

Der Frauenanteil nimmt stetig zu.

11% der Vorstandsmitglieder der Top-500-Unternehmen der USA sind Frauen, 40% der Managementposten in den USA sind von Frauen besetzt (Europa knapp 30%). (Quelle: Forbes!)

Natürlich ist das keine 50:50-Verteilung. Aber die Zahlen müssen doch in Relation zu den wirklichen Verhältnissen gesehen werden: bei uns leben 42 Mio Frauen und 40 Mio Männer. Etwa 20,5 Mio Männer sind berufstätig, jedoch nur 15,3 Mio Frauen. Nur etwa ein Drittel der Frauen in den alten Bundesländern arbeitet Vollzeit (im Osten 59%).

Dem Arbeitsmarkt stehen bei Männern zwischen 25 und 55 etwa 95% zur Verfügung, Frauen zu 75%. Zwischen 55 und 60 sind es noch 76% der Männer und 52% der Frauen. Wenn der Anteil der Frauen an langjährig arbeitenden Vollzeitkräften deutlich geringer ist als das männliche Pendant, wieso wird die Hälfte der Spitzenjobs für Frauen gefordert? Will man eine paritätische Besetzung der Führungskräfte, müßten Frauen eigentlich zur Teilnahme am Arbeitsleben gezwungen werden.
(Quelle der Zahlen: Bundesamt für Statistik, IAB Werkstattberichte)

Grüße
Heinrich

Moin DocValde,

  • Frauen-Workshops
  • Frauen-Cafés
  • Frauen-Disco
  • Frauen-wasweissich.

Alles sofort abschaffen und die Gelder für sinnvolles
verwenden, bitte.

Und obiges ist für dich also quasi Kriegszustand?

Quasi. Stell Dir das Geschrei mal vor, wenn die Situation
umgekehrt wäre! Dann wär’s Diskriminierung.

Ich versteh ehrlich gesagt die Besonderheit nicht ? Ich hab mal grade einen Blick ins örtlche VHS-Verzeichnis geworfen, da gibt es Kurze speziell für Frauen, Männer, Alleinerziehende, Senioren, Teenager etc. Jeder dieser Kurse diskriminiert nach deiner Meinung alle anderen, trotzdem glaube ich nicht, dass es deswegen Geschrei gibt.

Man schaue z.B. in den Beitrag von Delirah (richtig
geschrieben?) etwas weiter unten. Zugegeben ist der sehr
emotional und ich denke, selbst sie wird zugeben, daß
vornehmlich ihre eigenen Erlebnisse als eine objektive Sicht
Grundlagen der teils verallgemeinernden Aussagen sind.

Ja das ist richtig. Dennoch hatte ich insbesondere bei Delias Folgepostings nicht den Eindruck, dass sie Männer wirklich pauschal verurteilen wollte. Aber schau dir im Gegensatz dazu dochmal bei einigen männlichen Forumsteilnehmern an, wie oft hier der Begriff „Frauen“ pauschalisierend verwendet wird.

Gruss
Marion

Hi!

Wo siehst du denn
aktuellen Diskussionsbedarf ?

z.B. darin, daß Männer den Arsch hochkriegen und nicht mehr alles in Bausch und Bogen akzeptieren, was ihnen von Frauenseite unter die Nase gerieben wird.

Was steht dann aber in
„Backlash“ von Susan Faludi (1992)

(kenn ich nicht)

Wie antwortest du mir in so einem Falle immer:
„Mir scheint, du hast wesentliche Entwicklungen der letzten
Jahre wirklich nicht mitbekommen.“

„Der große Unterschied“ von Alice Schwarzer (2000)

hab ich gelesen, insbesondere den Untertitel: „Gegen die
Spaltung von Menschen in Männer und Frauen“

Den Sub-Title habe ich auch gelesen, der Inhalt des Buches sagt etwas anderes aus.

Und ? Ich brauch mich ja nur hier im Brett anschauen, was von
Männern so gepostet wird.

Habe ich an andere Stelle schon mal ausgeführt, daß Männer vorzugsweise die Klappe halten, um jedwedem (Diskussions-)Ärger mit Frauen aus dem Weg zu gehen oder einfach alle feministischen Äußerungen bedenkenlos abnicken.

Ich würde z.B. die fortgesetzte

versuchte Diffamierung von Frauen, die sich für die Belange
von Frauen einsetzen, durchaus als frauenfeindlich einstufen

-)

Es geht doch nicht um Diffamierung, sondern um eine Betrachtung der Situation aus einem anderen Blickwinkel.

Warum werden Gewalthandlungen von Frauen gegen Männer als
„Befreiung“ bejubelt, von Männern gegen Frauen hingegen als
Rückfall in Machozeiten dargestellt?

Keine Ahnung, machst du das ?

Nein, aber Frauenrechtlerinnen.

Warum wird bis heute das Recht des Vaters am Kind in einer
nichtehelichen Gemeinschaft nicht akzeptiert (siehe Par.
1626a, BGB: die Frau hat alleiniges Erziehungsrecht, der
leibliche Vater keinen Anspruch auf das Kind - obwohl er zur
Zahlung von Alimenten verpflichtet ist)

Das ist falsch. Auch uneheliche Väter können
erziehungsberechtigt sein.

Ein Irrtum deinerseits. Uneheliche Väter können nur dann erziehungsberechtigt sein, wenn die Mütter ihnen dies ausdrücklich zugestehen.

Wie kommt nur eine Doris Lessing darauf, daß bereits
Erklässlern eingebleut wird, Jungen seien minderwertig?
(Quelle: Stern, 14.8.2001)

Frag sie :smile:

Warum fragst du sie nicht? :smile:

Warum trichtern Frauen ihren Kindern nach der Scheidung ein:
„Dein Vater ist unser Feind!“ (Der Spiegel, 25.02.2002)

Vielleicht aus dem gleichen Grund, aus dem Männer nach der
Scheidung Kindern das gleiche eintrichtern ?

Und warum machen es mehr Frauen als Männer?
Warum kommen Frauen bei dieser Art des schmutzige-Wäsche-waschen vor Gericht deutlich besser weg als Männer?

Und wo genau ist das deutsche Familienrecht nochmal
männerfeindlich ?

z.B. bei unehelichen Kindern: Männer haben die Pflicht zu zahlen, aber keinerlei Rechte oder Ansprüche auf das Kind.

Gemeinsames Sorgerecht für das Kind nur unter expliziter Zustimmung der Mutter (auf deutsch: die Frau entscheidet, ob ihr Kind einen Vater haben darf oder nicht)

Kindererziehungszeiten werden nur der Mutter für die Rente angerechnet. Erziehen beide Elternteile das Kind, so bekommt der Mann die Erziehungszeiten nur auf besondere Erklärung zugutegeschrieben. Sind die Eltern geschieden und ein Elternteil hat nur Besuchsrecht (letzteres ist zum größten Teil der Vater), liegt keine gemeinsame Erziehung vor. (aus einer Info-Schrift der Landesversicherungsanstalt)

Was ich vermisse sind Beträge von Männern zu diesem Thema.
Warum beschäftigen Männer sich nicht mal mit ihrer Rolle in
der Gesellschaft sondern reagieren immer nur auf Äußerungen
der Frauenbewegung wie der Pawlowsche Hund ?

Die Rolle des Mannes in der Gesellschaft ist doch durch die Frauenbewegung fixiert: Der Mann ist der Täter, die Frau das Opfer. Beispiel: die Plakataktion des Bundesfamilienministeriums gegen Gewalt in der Familie. Ein Mädchen mit Schlagspuren im Gesicht, ein Junge mit gesenktem Kopf am Straßenrand. Titel des Plakates: Aus geschlagenen Jungen werden Gewalttäter. Aha. Mädchen sind die ewig hilflosen Opfer, Jungs sind dazu verdammt, so zu werden wie ihr Peiniger.

Die einzige
Publikation eines Mannes, der wirklich mal eine eigentständige
Diskussion führen wollte (und damit den Begriff Maskulinismus
überhaupt verdient) und die mir bekannt ist, ist Robert Bly
mit seinem Buch „Eisenhans“ gewesen.

Na, da hat es in den letzten 10 Jahren ja wohl einiges mehr gegeben!

Frauenforschung heisst jetzt Gender-Studies

Eine neue Worthülle für unveränderte Sachverhalte.
Wie du selbst schreibst: Gender-Studies ist _Frauen_forschung.
Das zweite Geschlecht der Welt wird von vornherein
ausgeschlossen.

Mir scheint, du hast wesentliche Entwicklungen der letzten
Jahre wirklich nicht mitbekommen. Das ist schade, zumal es
eine fruchtbare Diskussion fast unmöglich macht.

Den Ball mit dem Verpassen spiele ich mal zurück ins Feld:

„Die weltweit größte feministische Organisation NOW bezieht in einem aktuellen Essay Stellung gegen die Erweiterung von „women studies“ zu „gender studies“, weil dabei auch Männer und deren Probleme in den Blick rücken würden. Es werde dann nicht mehr lange dauern, und man habe aus Gründen der Fairness „men’s studies“ und „frauenfeindliche Vaterrechtler“ an den Universitäten, warnt Loretta Kane.“

Nachzulesen unter:
http://63.111.42.146/nnt/nnt_article.asp?id=9619&y=2…

Grüße
Heinrich

Rehi;

Wo siehst du denn
aktuellen Diskussionsbedarf ?

z.B. darin, daß Männer den Arsch hochkriegen und nicht mehr
alles in Bausch und Bogen akzeptieren, was ihnen von
Frauenseite unter die Nase gerieben wird.

Ja, da bin ich absolut dafür. Nur musst du davon nicht andere Frauen überzeugen, sondern in erster Linie erstmal die Männer :smile:

Was steht dann aber in
„Backlash“ von Susan Faludi (1992)

(kenn ich nicht)

Wie antwortest du mir in so einem Falle immer:

Das antworte ich nicht „immer“ sonder einmal bislang. Und ganz ehrlich, wer das Konzept von Gender-Studies nicht kennt, hat wirkliche wesentliche Entwicklungen nicht mitbekommen.

Im übrigen hab ich mein Wissensdefizit bezüglich Faludi mittlerweile nachgeholt. Sie scheint mit ihren Büchern ja nicht allzuviel positive Resonanz gefunden zu haben. Bin mal gespannt, ob du deine Wissensdefizite auch aufholst :smile:

„Der große Unterschied“ von Alice Schwarzer (2000)

hab ich gelesen, insbesondere den Untertitel: „Gegen die
Spaltung von Menschen in Männer und Frauen“

Den Sub-Title habe ich auch gelesen, der Inhalt des Buches
sagt etwas anderes aus.

Ich darf mal aus dem Inhalt des Buches zitieren, ja ?

„Bei der Emanzipation der Geschlechter kann es selbstverständlich so wenig um eine voluntaristisch verordnete Gleichheit wie um eine Verklärung des Unterschieds gehen. Das Geschlechterdiktat von „Weiblichkeit“ und „Männlichkeit“ muss schlicht aufgekündigt werden, das biologische Geschlecht darf nicht länger Vorwand für die Einengung und Festlegunge von Menschen sein, sondern nur noch ein Faktor unter vielen, die einen Menschen definieren.“

(Alice Schwarzer, „Der Grosse Unterschied - Gegen die Spaltung von Menschen in Männer und Frauen“, Kapitel: Die Zukunft ist Menschlich, S. 275)

Sicher kann man diesen Standpunkt diskutieren, ablehnen, teilen etc., aber der Versuch, hier neue Geschlechtergrabenkämpfe hineininterpretieren zu wollen erscheint mir doch arg weit hergeholt.

Und ? Ich brauch mich ja nur hier im Brett anschauen, was von
Männern so gepostet wird.

Habe ich an andere Stelle schon mal ausgeführt, daß Männer
vorzugsweise die Klappe halten, um jedwedem
(Diskussions-)Ärger mit Frauen aus dem Weg zu gehen oder
einfach alle feministischen Äußerungen bedenkenlos abnicken.

Ja, und wie du siehst, bestätigt sich genau das hier nicht. Hier gibt es ganz offensichtlich jede Menge Männer, die keine „Angst“ haben, offen ihre Meinung zu sagen, sei sie pro oder kontra.

Ich würde z.B. die fortgesetzte

versuchte Diffamierung von Frauen, die sich für die Belange
von Frauen einsetzen, durchaus als frauenfeindlich einstufen

-)

Es geht doch nicht um Diffamierung, sondern um eine
Betrachtung der Situation aus einem anderen Blickwinkel.

Trifft diese Aussage auch für das zu, was hier als „männerfeindlich“ eingestuft wird ?

Warum werden Gewalthandlungen von Frauen gegen Männer als
„Befreiung“ bejubelt, von Männern gegen Frauen hingegen als
Rückfall in Machozeiten dargestellt?

Keine Ahnung, machst du das ?

Nein, aber Frauenrechtlerinnen.

Mir würd schon reichen, wenn du eine Frauenrechtlerin mit entsprechender Quelle hier anführen könntest, die diese Behauptung untermauert.

Warum wird bis heute das Recht des Vaters am Kind in einer
nichtehelichen Gemeinschaft nicht akzeptiert (siehe Par.
1626a, BGB: die Frau hat alleiniges Erziehungsrecht, der
leibliche Vater keinen Anspruch auf das Kind - obwohl er zur
Zahlung von Alimenten verpflichtet ist)

Das ist falsch. Auch uneheliche Väter können
erziehungsberechtigt sein.

Ein Irrtum deinerseits.

Das ist kein Irrtum, das ist so. (Ich empfehle Lektüre insbesondere des neuen Kindschaftsrechts)

Uneheliche Väter können nur dann

erziehungsberechtigt sein, wenn die Mütter ihnen dies
ausdrücklich zugestehen.

Ich nehme mal an, du meinst „sorgeberechtigt“ ? Beide Eltern können gemeinsam sorgeberechtigt sein, wenn sie das gemeinsam wünschen. Wo ist dein Problem ? Wenn die Eltern sich nicht einig sind, nützt auch ein gemeinsames Sorgerecht nix.

Wie kommt nur eine Doris Lessing darauf, daß bereits
Erklässlern eingebleut wird, Jungen seien minderwertig?
(Quelle: Stern, 14.8.2001)

Frag sie :smile:

Warum fragst du sie nicht? :smile:

Weil du die Frage aufgeworfen hast, ist logisch, oder ? *g*

Warum trichtern Frauen ihren Kindern nach der Scheidung ein:
„Dein Vater ist unser Feind!“ (Der Spiegel, 25.02.2002)

Vielleicht aus dem gleichen Grund, aus dem Männer nach der
Scheidung Kindern das gleiche eintrichtern ?

Und warum machen es mehr Frauen als Männer?

Wieviel mehr Frauen machen das ? Hast du mal ne Zahl bitte ?

Warum kommen Frauen bei dieser Art des
schmutzige-Wäsche-waschen vor Gericht deutlich besser weg als
Männer?

Das ist keine Frage, das ist eine unbegründete Behauptung deinerseits.

Und wo genau ist das deutsche Familienrecht nochmal
männerfeindlich ?

z.B. bei unehelichen Kindern: Männer haben die Pflicht zu
zahlen, aber keinerlei Rechte oder Ansprüche auf das Kind.

Das ist falsch. Siehe neues Kindschaftsrecht.

"Das Umgangrecht gilt nun einheitlich für eheliche wie auch nichteheliche Kinder. Umgang ist nicht nur ein Recht sondern eine Pflicht:

§ 1684 BGB

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das
Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen
zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.

(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes
erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl
des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, daß der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch
ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson für ihn die Aufgabe wahrnimmt."

Männer haben mittlerweile sogar eine Umgangspflicht. Ich befürchte allerdings, das wird auch nix nützen. Siehe Fall Deliah, ein Mann, der sich nicht kümmern will, den kann man auch nicht zwingen.

Ansonsten ist es sicherlich widerlich, wenn Erwachsene ihre Streitereien auf dem Rücken der Kinder austragen, aber das wirst du auch durch andere Gesetze nicht ändern.

Gemeinsames Sorgerecht für das Kind nur unter expliziter
Zustimmung der Mutter (auf deutsch: die Frau entscheidet, ob
ihr Kind einen Vater haben darf oder nicht)

Falsch, siehe oben.

Kindererziehungszeiten werden nur der Mutter für die Rente
angerechnet. Erziehen beide Elternteile das Kind, so bekommt
der Mann die Erziehungszeiten nur auf besondere Erklärung
zugutegeschrieben. Sind die Eltern geschieden und ein
Elternteil hat nur Besuchsrecht (letzteres ist zum größten
Teil der Vater), liegt keine gemeinsame Erziehung vor. (aus
einer Info-Schrift der Landesversicherungsanstalt)

Und wo ist hier eine Diskriminierung ? Das gilt ja wohl für beide gleichermaßen.

Was ich vermisse sind Beträge von Männern zu diesem Thema.
Warum beschäftigen Männer sich nicht mal mit ihrer Rolle in
der Gesellschaft sondern reagieren immer nur auf Äußerungen
der Frauenbewegung wie der Pawlowsche Hund ?

Die Rolle des Mannes in der Gesellschaft ist doch durch die
Frauenbewegung fixiert: Der Mann ist der Täter, die Frau das
Opfer.

Falsch. Die Frauenbewegung hat Situationen publick gemacht und thematisiert, in denen der Mann der Täter und die Frau das Opfer ist. Und selbst hier war die Frauenbewegung nie einig (siehe Exther Vilar: Der dressierte Mann).

Beispiel: die Plakataktion des

Bundesfamilienministeriums gegen Gewalt in der Familie. Ein
Mädchen mit Schlagspuren im Gesicht, ein Junge mit gesenktem
Kopf am Straßenrand. Titel des Plakates: Aus geschlagenen
Jungen werden Gewalttäter. Aha. Mädchen sind die ewig
hilflosen Opfer, Jungs sind dazu verdammt, so zu werden wie
ihr Peiniger.

Hier sieht man deutlich deine etwas verschrobene Wahrnehmung. Du folgerst: "Aha. Mädchen sind die ewig

hilflosen Opfer, Jungs sind dazu verdammt, so zu werden wie
ihr Peiniger."

Tatsache ist jedoch, dass auf dem Plakat gar nicht gesagt wird, wer der Peiniger ist oder das dieser männlich ist. Hier offenbart sich deutlich deine eingebildete Diskriminierung.

Im übrigen ist es längst erwiesen, dass körperliche Mißhandlungen sich häufig in die nächste Generation fortsetzen. Aus Opfern (Kinder) werden Täter (Schläger ihrer Kinder). Dies hat jedoch nicht das geringste mit einer Geschlechtszuordnung zu tun sondern mit erlerntem Konfliktverhalten.

Die einzige
Publikation eines Mannes, der wirklich mal eine eigentständige
Diskussion führen wollte (und damit den Begriff Maskulinismus
überhaupt verdient) und die mir bekannt ist, ist Robert Bly
mit seinem Buch „Eisenhans“ gewesen.

Na, da hat es in den letzten 10 Jahren ja wohl einiges mehr
gegeben!

Zum Beispiel ?

„Die weltweit größte feministische Organisation NOW bezieht in
einem aktuellen Essay Stellung gegen die Erweiterung von
„women studies“ zu „gender studies“, weil dabei auch Männer
und deren Probleme in den Blick rücken würden. Es werde dann
nicht mehr lange dauern, und man habe aus Gründen der Fairness
„men’s studies“ und „frauenfeindliche Vaterrechtler“ an den
Universitäten, warnt Loretta Kane.“

Nachzulesen unter:
http://63.111.42.146/nnt/nnt_article.asp?id=9619&y=2…

Dein Link funktioniert nicht. Aber wenn du dich mal erkundigen möchtest, was NOW ist, dann empfehle ich diesen Link: http://www.now.org/organiza/info.html

Ist doch immer schön, wenn man sich direkt an der Quelle informieren kann. Insbesondere würde ich mich freuen, wenn du deine Behauptung es würde sich dabei um die „weltweit größte feministische Organisation“ handeln, irgendwie belegen könntest. Diese Behauptung hab ich nichtmal auf der NOW Homepage gefunden.

Also wenn du bitte nochmal den Link zu diesem Essay von Loretta Kane posten könntest, wär ich dir dankbar, auch wenn ich die Relevanz dieses Essays für die Diskussion über Geschlechterrollen in D als vermutlich nicht sonderlich gross erachte.

Gruss
Marion

Hallo Doc,

laß den Frauen doch ihre Spielwiese:

  • Gleichstellungsbeauftragten
  • Frauen-Workshops
  • Frauen-Cafés
  • Frauen-Disco
  • Frauen-wasweissich.

Ein klein wenig mehr Toleranz zwischen den Geschlechtern macht doch manches etwas einfacher. Warum gleich

Alles sofort abschaffen und die Gelder für sinnvolles
verwenden, bitte.

Wer kann schon sagen, was immer sinnvoll ist oder was nicht.

immer mehr Frauen gibt, die von dem ganzen Quatsch nichts
wissen wollen, weil sie sich eben für ein vernünftiges,
partnerschaftliches Miteinander interessieren

Das eine schließt das andere doch nicht aus. Meine Frau rennt auch hin und wieder zu irgenwelchen Frauenwasweissichveranstaltungen und kommt dann mit glänzenden Augen wieder. Aber dann ist sie eben wieder da und pflegt das, was für sie eben noch viel wichtiger ist, nämlich das partnerschaftliche Miteinander.
Und wenn die Feministinnen es wirklich schaffen, daß die Frauen bessere berufliche Möglichkeiten haben und mehr verdienen, so soll’s an mir nicht scheitern. Wenn dadurch meine Gattin demnächst mehr Knete nach Hause bringt, so wär ich doch blöd, wenn ich dagegen wäre. Ich würde die Emanzen alle mal feste drücken :wink:

Gruß
Roland

Um nicht dauern von sich selber für viel besser haltenden
Männern unterbrochen zu werden.

Wenn Dir das so häufig passiert (ich konte das bislang nicht
beobachten), halte ich das mehr für ein Thema des Charakters.
Mal davon ab ist genau das wieder eines dieser Vorurteile…
Ach, egal.

Die Vorurteile werden durchaus von den leitenden Persönlichkeiten einiger Kurse ganz häufig berichtet. Ich kann Dir als Beispiel anführen, dass selbst so etwas banales wie Fahrradreparatur-Kurse für Frauen dringend erforderlich ist, da sonst die Frauen kaum vor lauter „Ritterlichkeit“ zum Üben kommen.

Es steht Euch Männern doch frei, auch für Männer solche Themen
anzubieten.

Und es gibt sie, die reinen Männerkurse: Fortbildung, die so
teuer ist, „dass sie sich für die Frauen nicht lohnt“.

Ungerecht, oder? Warum muß Mann dafür so viele Scheine
hinblättern und für Frau finanziert’s Vater Staat (mit)?

Wenn Frauen geschlechtsbedingt weniger verdienen…

Meinst Du Abgrenzung bzw. Ausgrenzung ist
ein guter Weg zu einem partnerschaftlichen Miteinander?

Ich meine das. In der Erziehungsberatung werden auch nmicht
ausschließlich ganze Familien beraten, sondern nur Teile
davon. Und das trotzdem zum Zweck der Erhaltung des gesamten
Familienverbandes.

? Ein merkwürdiges Beispiel. Ich meine, daß ab-/Ausgrenzung
nie gut ist, sondern kontraproduktiv. Die Erziehungsberatung
hier als Fokus anzunehmen, widerstrebt mir.
Generell ist genau diese Deine Sicht das, was
Emanzipation/Feminismus nicht ernstzunehmen erscheinen lässt.
Ich finde das ziemlich asozial (im wahrsten Sinne des Wortes,
bitte.).

Also Du meinst das Gegenteil von sozial? Im Griechischen und Lateinischen ist die Vorsilbe „a“ bzw. „ab“ nämlich eine Verneinung.

Ich kann hier aber nicht verstehen, warum das nicht dem sozialen Zusammenleben dienen soll, wenn Menschen sich nach ihren speziellen Eigenarten und ihrer spezieller Sozialisation beraten lassen dürfen.

Angebracht habe ich das Beispiel übrigens, da ich selber einst von einer Beraterin dahingehend beraten wurde, die Personen (mich eingeschlossen) nicht als Gruppe beraten zu lassen.

Das müssen die Männer doch besser wissen als wir Frauen.
Vielleicht genügt aber den meisten auch das Kneipe/Stammtisch
gehen zu diesem Zweck.

Yep, und Kneipen sind keine Orte, die Frauen vorenthalten
werden, oder?

Dann verkleide Dich mal als Frau und gehe alleine in eine Kneipe. Ob Dir alles gefällt, was Dir dort widerfährt, darfst Du uns dann gerne berichten. Rausvergraulen ist auch eine Art von Verbot.

  • Gesetze, die Frau gegenüber Mann benachteiligen, sind mir
    keine bekannt.

Ja, das letzte wurde doch schon 1972 oder 1974 in Deutschland
beseitigt. Bis zu diesem Zeitpunkt durfte ein Ehemann seiner
Frau die Berufstätigkeit verbieten. Und das, obwohl dieser
Paragraph auch unter Juristen als eindeutig verfassungswidrig
eingestuft wurde.

30 Jahre her… Wen interessieren so alte Kamellen aus
nicht-historischer Sicht?

Du wirst es nicht fassen, es leben immer noch Männer, die sich dann beschwert haben, dass sie auch nach einer Scheidung für die Frau, die erst nicht arbeiten durfte, immer noch unterhaltspflichtig sind.

Karin

Hi!

Warum werden Gewalthandlungen von Frauen gegen Männer als
„Befreiung“ bejubelt, von Männern gegen Frauen hingegen als
Rückfall in Machozeiten dargestellt?

Keine Ahnung, machst du das ?

Nein, aber Frauenrechtlerinnen.

>Mir würd schon reichen, wenn du eine Frauenrechtlerin mit entsprechender Quelle hier anführen könntest, die diese Behauptung untermauert.Das ist kein Irrtum, das ist so. (Ich empfehle Lektüre insbesondere des neuen Kindschaftsrechts)Ich nehme mal an, du meinst „sorgeberechtigt“ ? Beide Eltern können gemeinsam sorgeberechtigt sein, wenn sie das gemeinsam wünschen. Wo ist dein Problem ? Wenn die Eltern sich nicht einig sind, nützt auch ein gemeinsames Sorgerecht nix.Das ist keine Frage, das ist eine unbegründete Behauptung deinerseits.Das ist falsch. Siehe neues Kindschaftsrecht.

"Das Umgangrecht gilt nun einheitlich für eheliche wie auch nichteheliche Kinder. Umgang ist nicht nur ein Recht sondern eine Pflicht:

§ 1684 BGB

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das
Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen
zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. >

Da wird es doch schon zum Gummi-Paragraphen. Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, hat der Mann erst mal gar keine Rechte. Die muß die Mutter ihm ausdrücklich genehmigen. Will sie das nicht, hat sie alleiniges Sorge- und Umgangsrecht. Der Mann darf sich dem Kind nicht mal auf einen bestimmten Abstand nähern. Er darf seine Pflicht tun – in Form von Geldzahlungen. Und das war’s.

Gemeinsames Sorgerecht für das Kind nur unter expliziter
Zustimmung der Mutter (auf deutsch: die Frau entscheidet, ob
ihr Kind einen Vater haben darf oder nicht)

>Falsch, siehe oben.Tatsache ist jedoch, dass auf dem Plakat gar nicht gesagt wird, wer der Peiniger ist oder das dieser männlich ist. Hier offenbart sich deutlich deine eingebildete Diskriminierung. Zum Beispiel ?Dein Link funktioniert nicht. Aber wenn du dich mal erkundigen möchtest, was NOW ist, dann empfehle ich diesen Link: http://www.now.org/organiza/info.htmlIst doch immer schön, wenn man sich direkt an der Quelle informieren kann. Insbesondere würde ich mich freuen, wenn du deine Behauptung es würde sich dabei um die „weltweit größte feministische Organisation“ handeln, irgendwie belegen könntest. Diese Behauptung hab ich nichtmal auf der NOW Homepage gefunden.

Rehi;

Warum werden Gewalthandlungen von Frauen gegen Männer als
„Befreiung“ bejubelt, von Männern gegen Frauen hingegen als
Rückfall in Machozeiten dargestellt?

Keine Ahnung, machst du das ?

Nein, aber Frauenrechtlerinnen.

>Mir würd schon reichen, wenn du eine Frauenrechtlerin mit
entsprechender Quelle hier anführen könntest, die diese
Behauptung untermauert.nich aus der Feminismusszene. Dies ist eher das Bild, was durch traditionelles Rollenverständnis vermittelt werden soll. (Ich erinnere nur mal an hunderte von älteren Krimis, wo der „Held“ vom Bösewicht angegriffen wird und sich und sein Weibchen tapfer verteidigt, während die hilflose Frau kreischend danebensteht und keinen Finger rührt, um ihrem Held zu helfen). Aufgabe der Frauenbewegung war es seit jeher, bei Frauen überhaupt erstmal ein Bewusstsein dafür zu wecken, dass sie nicht Opfer sein müssen, sondern sich z.B. auch wehren können.

Dass Gewaltanwendung auch kritisch betrachtet werden muss und zu Ausschreitungen führen kann, wenn die Hemmschwellen erstmal niedriger sind, das bestreitet ja niemand. Nur ist dies dann eben keine geschlechtsspezifische Problematik mehr.

Zitat aus „FAMA – feministisch-theologische Zeitschrift“,
Schweiz, Ausgabe 03/2000:
"Doch wie ist es mit „bösen“ Frauen in der Realität? Das Bild
von der friedfertigen Frau oder die Rede von der Frau als
unschuldiges Opfer und damit als apriori gut ist unter
Feministinnen schon länger der Erkenntnis von der
Mittäterschaft der Frauen gewichen.

Eben…sag ich ja

Aber Frauen als

Täterinnen, als Gewalttäterinnen? Frauengewalt ist, wie der
sehr persönliche Beitrag von Susanne Andrea Birke in
eindringlicher Weise zeigt, in der Frauenbewegung noch immer
ein Tabuthema, wird geleugnet, verharmlost, verschleiert -
insbesondere (sexuelle) Gewalt von Frauen gegenüber Frauen.
Dieses Tabu muss gebrochen werden, auch wenn dies eine weitere
Illusion von uns Frauen als den „besseren“ Menschen zerstört."

Stimmt. Aber wie du siehst, setzt sich der Feminismus und die Frauenbewegung längst mit dieser Themamik auseinander. Du kommst mal wieder zu spät…

>Ich nehme mal an, du meinst „sorgeberechtigt“ ? Beide
Eltern können gemeinsam sorgeberechtigt sein, wenn sie das
gemeinsam wünschen. Wo ist dein Problem ? Wenn die Eltern sich
nicht einig sind, nützt auch ein gemeinsames Sorgerecht
nix.Das ist keine Frage, das ist eine unbegründete Behauptung
deinerseits.

Da wird es doch schon zum Gummi-Paragraphen. Wenn die Eltern
nicht verheiratet sind, hat der Mann erst mal gar keine
Rechte. Die muß die Mutter ihm ausdrücklich genehmigen. Will
sie das nicht, hat sie alleiniges Sorge- und Umgangsrecht. Der
Mann darf sich dem Kind nicht mal auf einen bestimmten Abstand
nähern. Er darf seine Pflicht tun – in Form von Geldzahlungen.
Und das war’s.

Das ist definitiv falsch was du schreibst. Lies einfach oben nochmal. Das Umgangsrecht gilt gleichermaßen für eheliche und nichteheliche Kinder und deren Väter.

Auch wenn du das „falsch“ noch so oft wiederholst –
unverheiratete Väter haben ohne Zustimmung der Mutter keinen
Bezug zu ihrem Kind.

Bitte les oben nochmal. Nicht nur haben Väter ein Recht am Umgang mit ihren Kindern, sie haben sogar eine Pflicht und diese kann eingeklagt werden. Das gilt für unverheiratet Väter ganz genau so. Tut mir ja auch echt leid für dich, wenn hier jetzt ein wichtiger Punkt für dein Lamento wegfällt, aber dadurch, dass du veränderte Tatsachen nicht zur Kenntnis nehmen willst, wird dein Standpunkt auch nicht grade gestärkt.

Beispiel: die Plakataktion des

Bundesfamilienministeriums gegen Gewalt in der Familie. Ein
Mädchen mit Schlagspuren im Gesicht, ein Junge mit gesenktem
Kopf am Straßenrand. Titel des Plakates: Aus geschlagenen
Jungen werden Gewalttäter. Aha. Mädchen sind die ewig
hilflosen Opfer, Jungs sind dazu verdammt, so zu werden wie
ihr Peiniger.

>Tatsache ist jedoch, dass auf dem Plakat gar nicht gesagt
wird, wer der Peiniger ist oder das dieser männlich ist. Hier
offenbart sich deutlich deine eingebildete Diskriminierung.

Hi!

Wenn die unverheirateten Eltern sich nicht einig sind, wer hat
dann das Sorgerecht? Etwa der Vater?
Der Mann hat in diesem Spiel keine Chance, wenn die Frau es
ihm nicht explizit gestattet.

Das Sorgerecht hat in diesem Fall im Allgemeinen die Person,
bei der das Kind lebt und das macht auch Sinn. Bei vielen
Vorgängen braucht man die Unterschrift aller
Sorgeberechtigten. Wenn z.B. der Vater der Mutter nicht grün
ist oder nach Timbuktu umzieht, aber das Sorgerecht auch hat,
kann durch seine fehlende Unterschrift jede
Kindergartenanmeldung, (Not)-Operation im Krankenhaus etc.
verhindert werden. Für wen soll das gut sein ? Sicher nicht
fürs Kind.

Sorry, aber wir reden noch immer aneinander vorbei.
Wenn der Vater nicht mit der Mutter verheiratet ist, nach Timbuktu zieht und das gemeinsame Kind mitnimmt, ist das _Kindesentzug_!

Noch mal ganz langsam zum Mitschreiben:
Papa und Mama sind _nicht_ miteinander verheiratet!
Laut Gesetz hat die Mutter ausschließliches Sorgerecht, es sei denn, sie teilt das Sorgerecht explizit mit dem Vater. Erst dann hat der Vater ein Recht auf Kindesumgang.

Grüße
Heinrich

Nochmals Hi!

Boah eh, jetzt bin ich aber beeindruckt *g*. Tja, diese Amis

-)

Nur befürchte ich, wenn deren zweite Vorsitzende irgendwas von
sich gibt, dann hat das trotzdem nicht atomatisch eine
besondere Relevanz für die feministische Diskussion in
Deutschland *schmunzel*.

Ehrlich gesagt wird es mir jetzt ein wenig zu blöd! :-/

Ich habe „NOW“ als größte feministische Organisation der Welt bezeichnet, du verlangst Belege, die du auf der NOW-HP nicht finden kannst. Ich liefere dir den Beleg von der NOW-HP, und du sagst, daß die Aussagen der 2.Vorsitzenden von NOW über die Größe der Organisation irrelevant für Diskussionen in Deutschland sind.

Sorry, aber bei solchen Argumentationsstrukturen macht Diskussion keinen Spaß mehr. Da steige ich lieber aus.

Schöne Ostertage!
Heinrich

Sorgerecht-Umgangsrecht
Moin Heinirch,

Das Sorgerecht hat in diesem Fall im Allgemeinen die Person,
bei der das Kind lebt und das macht auch Sinn. Bei vielen
Vorgängen braucht man die Unterschrift aller
Sorgeberechtigten. Wenn z.B. der Vater der Mutter nicht grün
ist oder nach Timbuktu umzieht, aber das Sorgerecht auch hat,
kann durch seine fehlende Unterschrift jede
Kindergartenanmeldung, (Not)-Operation im Krankenhaus etc.
verhindert werden. Für wen soll das gut sein ? Sicher nicht
fürs Kind.

Sorry, aber wir reden noch immer aneinander vorbei.
Wenn der Vater nicht mit der Mutter verheiratet ist, nach
Timbuktu zieht und das gemeinsame Kind mitnimmt, ist das
_Kindesentzug_!

Ich red davon, wenn der Vater das Sorgerecht hat und **ohne das Kind nach Timbuktu zieht. Dann sind Mutter und Kind in D verratzt, weil viele Dinge nur geregelt werden können, wenn alle sorgeberechtigte Personen unterschreiben. Sprich: orgnungsgemäß müsste z.B. vor jeder OP in D eine Unterschrift vom Vater in Timbuktu eingeholt werden, dass er mit der OP einverstanden ist.

Noch mal ganz langsam zum Mitschreiben:
Papa und Mama sind _nicht_ miteinander verheiratet!
Laut Gesetz hat die Mutter ausschließliches Sorgerecht, es sei
denn, sie teilt das Sorgerecht explizit mit dem Vater. Erst
dann hat der Vater ein Recht auf Kindesumgang.

Das ist falsch was du hier schreibst. Sorgerecht und Umgangsrecht sind zwei völlig unterschiedliche Paar SChuhe. Um ein Umgangsrecht zu haben, muss derjenige lediglich ein Elternteil des Kindes sein, als Mutter oder Vater. Bzw. nicht nur das, Umgangsrecht haben z.B. auch Großeltern, Geschwister etc. und du will mir doch wohl nicht ernsthaft erzählen, die müssten dann alle auch sorgeberechtigt sein ?

Menno Heinrich, wenn du mir nicht glaubst, dann frag doch mal einen Rechtsanwalt oder im Rechtsbrett.

Oder schau mal hier rein:
http://www.kanzlei-doehmer.de/webdoc28.htm#Umgangs- und Sorgerecht

Gruss
Marion**

Hi!

Menno Heinrich, wenn du mir nicht glaubst, dann frag doch mal
einen Rechtsanwalt oder im Rechtsbrett.

Gemacht.

Schriftliche Auskunft der Anwaltskanzlei Kaßing, München:

„Sind die Eltern nicht verheiratet, können sie eine Erklärung abgeben, für das Kind gemeinsam sorgen zu wollen und haben dann ebenfalls das gemeinsame Sorgerecht. Geben sie eine solche Erklärung nicht ab, bleibt es wie bisher beim alleinigen Sorgerecht der Mutter.“

Automatischer Rechtsanspruch, in Abhängigkeit vom Geschlecht.

Der Vater eines unehelichen Kindes hat bzgl. des Sorgerechtes keinerlei Anspruch auf sein Kind. Er ist voll und ganz vom guten Willen der Mutter abhängig.

Grüße
Heinrich

Reh,

Menno Heinrich, wenn du mir nicht glaubst, dann frag doch mal
einen Rechtsanwalt oder im Rechtsbrett.

Gemacht.

Schriftliche Auskunft der Anwaltskanzlei Kaßing, München:

„Sind die Eltern nicht verheiratet, können sie eine Erklärung
abgeben, für das Kind gemeinsam sorgen zu wollen und haben
dann ebenfalls das gemeinsame Sorgerecht. Geben sie eine
solche Erklärung nicht ab, bleibt es wie bisher beim
alleinigen Sorgerecht der Mutter.“

Automatischer Rechtsanspruch, in Abhängigkeit vom Geschlecht.

Der Vater eines unehelichen Kindes hat bzgl. des Sorgerechtes
keinerlei Anspruch auf sein Kind. Er ist voll und ganz vom
guten Willen der Mutter abhängig.

fein, nichts anderes hab ich bislang erzählt. Hier geht es um das Sorgerecht und warum das so Sinn macht, habe ich auch erläutert.

Und nun frag doch bitte nochmal nach, wegen dem Umgangsrecht :smile:

Gruss
Marion

Hi!

Und nun frag doch bitte nochmal nach, wegen dem Umgangsrecht

-)

Gemacht:

"Das neue Umgangsrecht bedeutet, daß auch der nichteheliche Vater jetzt verlangen kann, sein Kind regelmäßig zu sehen. Wenn es dem Wohl des Kindes dient, haben auch Großeltern und Geschwister ein Recht zum Umgang mit dem Kind. Das gilt sogar für frühere Pfleger des Kindes (Familienpflege) und für Ehegatten des Elternteils, die selbst nicht Eltern sind.

Die durchgängige Rechtsprechung geht davon aus, daß der Elternteil, bei dem das Kind nicht regelmäßig lebt, das Kind jedes zweite Wochenende von Freitag abend bis Sonntag abend sehen darf. An hohen Feiertagen, wie Weihnachten, Ostern oder Pfingsten bekommt er das Kind an jeweils einem der Feiertage. Ferner ist er berechtigt, mit dem Kind während der Sommerferien drei Wochen in Urlaub zu fahren.

Diese Umgangsregel kann äußerst flexibel getroffen werden. Das oben Gesagte stellt nur einen Richtwert dafür dar, was möglich ist.

Beide Eltern sind verpflichtet, dem Kind und dem jeweils anderen Elternteil den ungestörten Kontakt zueinander zu ermöglichen bzw. die Erziehung des Kindes nicht zu verhindern. Leider versucht gelegentlich der Elternteil, bei dem das Kind normalerweise lebt, zu verhindern, daß der andere Elternteil noch Umgang mit dem Kind hat. Das Kind ist dann einfach „nicht da“, „im Schullandheim“, „mit der Jugendgruppe weggefahren“, etc. pp., wenn der Umgangsberechtigte es abholen will oder dem Umgangsberechtigten wird die Tür gar nicht aufgemacht.

Reaktionsmöglichkeiten sind Zwangsgeld oder Zwangshaft, Gerichtsvollzieher, Entzug des Sorgerechts. Allerdings steht die Willensäußerung des Kindes immer im Vordergrund. Wenn das Kind an offizieller Stelle äußert, daß es den Vater nicht sehen will, ist es juristisch schwierig festzustellen, ob eine freie Meinungsäußerung des Kindes vorliegt oder vom sorgeberechtigten Elternteil eine Beeinflussung vorgenommen wurde."

Im Gesetz wird nicht geregelt:

  • Dauer und Häufigkeit des Umganges mit dem Kind (auch nur einmal im Jahr ist ein Umgang mit dem Kind); die festgelegten Kontaktzeiten unterliegen dem Verhandlungsgeschick der jeweiligen Anwälte sowie der Einstellung des Richters
  • das Kind kann nicht jederzeit zum nicht sorgeberechtigten Elternteil kommen, sondern unterliegt der Erziehungsgewalt des sorgeberechtigten Elternteils
  • es gibt keine Regelung über eine Verpflichtung des sorgeberechtigten Elternteils zur Herausgabe von Hintergundinformationen wie Erziehung, Schule, Freunde etc., die für den Umgang mit dem Kind notwendig wären

Zudem:
da die Trennung von Vater und Mutter zumeist mit negativen Gründen behaftet ist, kommt es bei der Regelung des Umganges zu Gerichtsprozessen, d.h. der nicht sorgeberechtigte Elternteil muß für eine Regelung klagen. Da das Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern automatisch der Frau zufällt, muß i.d.R. der Mann sein Recht einfordern. Prozesse, die einem Mann das Sorgerecht zusprechen, z.B. wegen Verweigerung des Umganges, sind nur in Ausnahmefällen erfolgreich, da das Kind im Vorfeld bereits entsprechend beeinflußt werden kann.

Grüße
Heinrich

Rehi,

"Das neue Umgangsrecht bedeutet, daß auch der nichteheliche
Vater jetzt verlangen kann, sein Kind regelmäßig zu sehen.
Wenn es dem Wohl des Kindes dient, haben auch Großeltern und
Geschwister ein Recht zum Umgang mit dem Kind. Das gilt sogar
für frühere Pfleger des Kindes (Familienpflege) und für
Ehegatten des Elternteils, die selbst nicht Eltern sind.

Na also, genau dies wurde bislang von dir bestritten. Man kann nun natürlich darüber diskutieren, ob der Gesetzgeber nicht generell verheiratete und unverheiratete Paare gleichsetzen sollte. Ich wäre dafür, da ich die Ehe als Institution eh für überflüssig halte, verstehe aber auch, wenn andere Leute das anders sehen.

Allerdings sollte man fairerweise dann auch alle anderen Regelungen angleichen. Z.B. muss ein nichtehelicher Vater für die Mutter seiner Kinder bei Trennung generell keinen Unterhalt zahlen, ein verheirateter oder geschiedener Vater unter Umständen schon. Alleinerziehende gelten nach Neuordnung der Steuerklassen steuerlich als „Single“, selbst wenn sie 5 Kinder haben wo hingegen Paare ein günstiges Steuersplitting betreiben können, wenn einer der beiden weniger verdient, selbst wenn kein Kind da ist. etc.etc…

Die durchgängige Rechtsprechung geht davon aus, daß der
Elternteil, bei dem das Kind nicht regelmäßig lebt, das Kind
jedes zweite Wochenende von Freitag abend bis Sonntag abend
sehen darf. An hohen Feiertagen, wie Weihnachten, Ostern oder
Pfingsten bekommt er das Kind an jeweils einem der Feiertage.
Ferner ist er berechtigt, mit dem Kind während der
Sommerferien drei Wochen in Urlaub zu fahren.

Diese Umgangsregel kann äußerst flexibel getroffen werden. Das
oben Gesagte stellt nur einen Richtwert dafür dar, was möglich
ist.

Was ja auch sinnvoll ist.

Beide Eltern sind verpflichtet, dem Kind und dem jeweils
anderen Elternteil den ungestörten Kontakt zueinander zu
ermöglichen bzw. die Erziehung des Kindes nicht zu verhindern.
Leider versucht gelegentlich der Elternteil, bei dem das Kind
normalerweise lebt, zu verhindern, daß der andere Elternteil
noch Umgang mit dem Kind hat. Das Kind ist dann einfach „nicht
da“, „im Schullandheim“, „mit der Jugendgruppe weggefahren“,
etc. pp., wenn der Umgangsberechtigte es abholen will oder dem
Umgangsberechtigten wird die Tür gar nicht aufgemacht.

Leider hält auch manchmal derjenige, der Umgang wollte oder dazu verpflichtet wurde Termine nicht ein, sagt mit oder ohne Begründung ab, bringt Kinder verspätet zurück etc.

Und was sagt uns das jetzt ?

Reaktionsmöglichkeiten sind Zwangsgeld oder Zwangshaft,
Gerichtsvollzieher, Entzug des Sorgerechts. Allerdings steht
die Willensäußerung des Kindes immer im Vordergrund. Wenn das
Kind an offizieller Stelle äußert, daß es den Vater nicht
sehen will, ist es juristisch schwierig festzustellen, ob eine
freie Meinungsäußerung des Kindes vorliegt oder vom
sorgeberechtigten Elternteil eine Beeinflussung vorgenommen
wurde."

Wenn das Kind erklärt, dass es den Vater unbedingt sehen möchte, dieser aber kein Interesse daran hat und Treffen verweigert, gibt es ebenfalls kaum juristische Möglichkeiten, Treffen durchzusetzen.

Im Gesetz wird nicht geregelt:

  • Dauer und Häufigkeit des Umganges mit dem Kind (auch nur
    einmal im Jahr ist ein Umgang mit dem Kind); die festgelegten
    Kontaktzeiten unterliegen dem Verhandlungsgeschick der
    jeweiligen Anwälte sowie der Einstellung des Richters

oder den Wünschen und Möglichkeiten der Betroffenen. Ist der Vater z.B. ins Ausland verzogen kann ihm wohl kaum zugemutet werden, jedes Wochenende seine Kinder abzuholen. Andererseits gibt es Kinder, die jeden Nachmittag nach der Schule zum Vater gehen, der nur 3 Straßen weiter wohnt.

  • das Kind kann nicht jederzeit zum nicht sorgeberechtigten
    Elternteil kommen, sondern unterliegt der Erziehungsgewalt des
    sorgeberechtigten Elternteils

das Kind kann überhaupt zu niemandem einfach so gehen, der nicht sorgeberechtigt ist. Das macht ja auch wohl Sinn. Schließlich hat der sorgeberechtigte Elternteil auch eine Aufsichtspflicht.

  • es gibt keine Regelung über eine Verpflichtung des
    sorgeberechtigten Elternteils zur Herausgabe von
    Hintergundinformationen wie Erziehung, Schule, Freunde etc.,
    die für den Umgang mit dem Kind notwendig wären

Ich wüsste nicht, was das für Informationen sein sollten, die für einen Umgang notwendig wären. Spätestens ab einem Alter von 4 Jahren sind Kinder ganz gut in der Lage, sprachlich zu kommunizieren.

Zudem:
da die Trennung von Vater und Mutter zumeist mit negativen
Gründen behaftet ist, kommt es bei der Regelung des Umganges
zu Gerichtsprozessen, d.h. der nicht sorgeberechtigte
Elternteil muß für eine Regelung klagen. Da das Sorgerecht bei
nicht verheirateten Eltern automatisch der Frau zufällt, muß
i.d.R. der Mann sein Recht einfordern. Prozesse, die einem
Mann das Sorgerecht zusprechen, z.B. wegen Verweigerung des
Umganges, sind nur in Ausnahmefällen erfolgreich, da das Kind
im Vorfeld bereits entsprechend beeinflußt werden kann.

Wenn die Trennung von Vater und Mutter negative behaftet ist kommt es von anderer Seite genau so zu Gerichtsprozessen, wenn der Vater sich z.B. weigert, für seine Kinder Unterhalt zu zahlen, indem er sich z.B. arm rechnet (siehe aktuelles Beispiel im Rechtsbrett), Zahlungen immer wieder verzögert oder aussetzt, seiner Umganspflicht nicht nachkommt etc.

Mein persönliches Fazit:
Ich halte die Gesetze im Großen und Ganzen für in Ordnung. Woran es hapert ist nicht die Gesetzeslage, sondern die gelegentlich haßerfüllte Beziehung der Eltern zueinander und deren Unvermögen, ihre Differenzen auszutragen, ohne das die Kinder darunter leiden müssen.

Dies wirst du aber auch durch andere Gesetze nicht ändern. Du kannst allenfalls versuchen, dir den Partner, mit dem du Kinder in die Welt setzen willst, besonders gut auszusuchen und zu hoffen, dass er im Fall einer Trennung nicht zum haßerfüllten Monster mutiert.

Gruss
Marion

Grüße
Heinrich

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