Moin Goms,
also, es geht um folgendes:
der lehrer einer freundin hat mitbekommen, das sie unter svv
leidet.
(selbstverletzendes verhalten, sprich ritzen…)
anfänglich war er noch recht verständnissvoll und hat ihr ein
gespräch angeboten. das wurde auch angenommen. ebenso
versprach er ihren elter nichts zu sagen. (was füt betroffene
meisstens das schlimmste ist, ich weiss das selber)
Das heißt der Lehrer hat Schritt eins und zwei getan und nicht die Augen verschlossen.
aber dann sagte er einen tag später, das er will das sie zu
einem psychater geht bzw. eine thera macht. dies will er mit
stempel und unterschrifft nachgewiesen haben und sogar selber
nachprüfen. und wenns sie es nicht tut, dann würde er ihre
eltern anrufen.
Hm, einen Tag später… Dann hat er mit jemanden darüber gesprochen und der hat ihm gesagt das Sie zum Therapeuten gehen sollte. Wie er Sie dazu bekommt scheint dabei wohl nicht das Thema gewesen zu sein.Und etweder es mangelt ihm an Wissen über die Krankheit oder Sie hat bereits beim Gespräch eine Psycologische Beratung abgelehnt. Allerdings entzieht sich das unserem Wissen und ist reine Vermutung. Vielleicht ist er damit aber ebenso überfordert so wie Deine Freundin mit Ihrem Problem.
also, diese freundin ist 18 jahre alt, also volljährig.
meine frage ist nun, überschreitet dieser lehrer nicht
deutlich seine befugnisse? ist das nicht schon nötigung? das
wäre wohl eher ein fall für unsere rechtsabteilung hier, aber
ich glaub dieser thread passt besser.
Volljährig oder nicht, sie ist in einer Bildungseinrichtung. Lehrer haben die Sorge für das körperliche und geistige Wohl zu tragen. So wie auch jeder Arbeitgeber. In Schulen ist es nur noch etwas komplizierter. Wenn es einen Schulpsychologischen Dienst gibt kann er sie dahin schicken, nein er muss sogar damit sie die notwendige Hilfestellung bekommt die sie brauch. Leider gibt es sowas nicht überall und dann werden die Möglichkeiten schon geringer. Denn dann heißt es die Eltern informieren, Sie ist immer noch eine Jugendliche auch wenn Sie 18 ist. Das dies nun mal nicht die beste Option ist ist klar.
Aber glaub mir Ihre Eltern werden die ersten sein die der Schule und dem Lehrer die Hölle heiß machen mit rechtlichen Folgen wenn sie von der Erkrankung etwas mitbekommen. Das weiß ich noch aus unserer Schulzeit, wobei nicht mal wir als Klassenkameraden gemerkt haben das unser Klassenkamerad auf Droge war.
vorallem: wenn dieser lehrer seine meinung nicht ändert, mit
welchen konsequenzen könnte er rechnen?
nach meinem wisse ist das schon fast nötigung und somit eine
straftat, oder?
Nun Nötigung ist ein Straftatbestand, ob das was er gesagt hat aber tatsächlich Nötigung war müsste erst bewiesen werden. Es könnte sich nämlich auch so anhören.
„Also xy, du hast mir ja von Deinem Problem erzählt und ich kann und darf das nicht für mich behalten. Du brauchst dringend fachliche Hilfe von einem Psychologen oder vielleicht sogar eine Therapie. Du solltest da jetzt hingehen sonst muss ich Deine Eltern informieren ich mach mich sonst strafbar.“
also, was sagt ihr? wäre sehr gut wenn bis montag einige
hilfreiche antworten hier wären.
Nun wenn Du einen Drucker hast dann druck folgende Seite aus http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstverletzendes_Verh…
und Deine Freundin sollte sie dann dem Lehrer geben und besonders auf den Abschnitt für den Umgang mit Betroffenen hinweisen. Sie sollte diesen Artikel aber selbst noch mal lesen und zwar komplett.
Da steht das Sie langfristig gesehen nicht um eine Therapie rumkommt und das die Chancen auf Heilung größer sind je früher man anfängt…
Auch könnte, muss aber nicht, das SVV ein Symtom einer anderen Erkrankung sein die in jedem Fall behandelt werden muss. Das sollte abgeklärt werden und ich denke das ist es was ihr Lehrer eigentlich will, auch wenn sein Weg der falsche ist.
ps: unsensible kommentare übers thema svv bitte ich zu
unterlassen. die betroffene wird diesen thread auch lesen.
Schön, dann an die Betroffene (blöder Ausdruck), lies die oben angegebene Seite und frag Dich ob Du so weiter leben möchtest?
Es meint niemand böse wenn er sagt hol Dir fachliche Hilfe, und der Arzt steht unter Schweigepflicht im Gegensatz zu einem Lehrer oder einer anderen Person.
mfg und danke schonmal: goms
Bitte und eine schönes WE
Gruss Andrea