Lehrerin beleidigt Tochter

Hallo

Meine Tochter 1. Klasse, sollte heute zum nachsitzen zu einen anderen Lehrer, da er aber keine Zeit hatte kam der Lehrer mit ihr wieder und sagte der Lehrkraft darauf das er keine Zeit habe. Daraufhin schrie sie das Kind schon an " du solltest doch nur die Tasche hochstellen und dann sofort wieder kommen!" die Lehrerin drehte sich weg und sagte „meine gute ist diese Kind bescheuert“ Das Kind wird ständig schikaniert, vor 2 Wochen gab es einen Termin zum Schulfoto. da das Kind einen Unterzucker hatte aber ausreichend versorgt war hat sie sie einfach alleine im Klassenzimmer sitzen lassen und sie durfte als einzige nicht mit aufs Foto. Wenn ich die Lehrkraft darauf anspreche tut sie recht freundlich… nur für die Beleidigung heute habe ich 2 Schüler aus der 7ten Klasse als Zeugen. Nun meine Frage, was soll ich tun? Wieder erst zur Lehrkraft oder gleich zum Rektor?

Hallo,

die Lehrerin drehte sich weg und sagte „meine gute
ist diese Kind bescheuert“

Nun meine Frage, was soll ich tun? Wieder erst zur
Lehrkraft oder gleich zum Rektor?

ich würde zunächst die Lehrerin um eine Stellungnahme zu dem Vorfall bitten, sodass sie Gelegenheit bekommt, ggf. ein Missverständnis auszuräumen - oder sich bei Deiner Tochter zu entschuldigen.
Sollte das Gespräch keine Klärung bringen, wende Dich an die Schulleitung.

Gruß
Kreszenz

Hi, das ist und war ein empörendes Verhalten und ich würde hier, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln, über den Schulleiter, das Schulamt und wenn nötig bis zum Kultusministerium gehen um dieser Lehrerin ihre Grenzen aufzuweisen.
MfG ramses90

schwere Geschütze erwünscht?

„meine gute ist diese Kind bescheuert“

nur für die Beleidigung heute habe ich 2 Schüler aus der 7ten Klasse als Zeugen.

Nun meine Frage, was soll ich tun? Wieder erst zur Lehrkraft oder gleich zum Rektor?

entweder zur Polizei, Staatsanwaltschaft oder zu einem Amtsgericht (Das sind die Anlaufstellen nach § 158 StPO, bei denen Anzeige erstattet werden kann.) und Anzeige nach § 185 StGB erstatten.
„Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Das wären dann zwar schwere Geschütze, vielleicht sind diese aber geboten.

Gruß
Paul

zu leicht!

entweder zur Polizei, Staatsanwaltschaft oder zu einem
Amtsgericht (Das sind die Anlaufstellen nach § 158 StPO, bei
denen Anzeige erstattet werden kann.) und Anzeige nach § 185
StGB erstatten.

Da hier ganz eindeutig ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorliegt (die Lehrerin handelte ja unmenschlich) würde ich ohne Umwege gleich beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag Klage einreichen.

Gruß!
Karl

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nein

Da hier ganz eindeutig ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit
vorliegt (die Lehrerin handelte ja unmenschlich) würde ich
ohne Umwege gleich beim Internationalen Strafgerichtshof in
Den Haag Klage einreichen.

Nach dem Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit:
„1. Im Sinne dieses Statuts bedeutet «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» jede
der folgenden Handlungen, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen
Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und in Kenntnis des Angriffs begangen wird:
a) vorsätzliche Tötung;
b) Ausrottung;
c) Versklavung;
d) Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung;
e) Freiheitsentzug oder sonstige schwer wiegende Beraubung der körperlichen
Freiheit unter Verstoss gegen die Grundregeln des Völkerrechts;
f) Folter;
g) Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Nötigung zur Prostitution, erzwungene
Schwangerschaft, Zwangssterilisation oder jede andere Form sexueller Ge-
walt von vergleichbarer Schwere;
h) Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe oder Gemeinschaft aus politi-
schen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Grün-
den, Gründen des Geschlechts im Sinne des Absatzes 3 oder aus anderen
nach dem Völkerrecht universell als unzulässig anerkannten Gründen im Zu-
sammenhang mit einer in diesem Absatz genannten Handlung oder einem
der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegenden Verbrechen;
i) zwangsweises Verschwindenlassen von Personen;
j) das Verbrechen der Apartheid;
k) andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art, mit denen vorsätzlich grosse
Leiden oder eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit
oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit verursacht werden.“
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c0_312_1.htm

Die Äußerung der Lehrerin fand schonmal nicht „im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung“ statt und war weiterhin auch keine der in a) bis k) genannten Handlungen.

Gruß
Paul

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[] Der Begriff „Ironie“ ist dir bekannt
[x] Du gehörst zu den Leuten, bei denen man ihn extra drunterschreiben muß

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tja

[] Der Begriff „Ironie“ ist dir bekannt
[x] Du gehörst zu den Leuten, bei denen man ihn extra
drunterschreiben muß

Bei dir musst du dann leider auch beim zweiten ein Kreuz machen.

Gruß
Paul

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Wann hattest du denn deinen letzten gebrauchten Tag? Gestreßt, übermüdet oder entnervt einen Autofahrer oder eine unfähige Aushilfsverkäuferin als „bescheuert“ beschimpft?

Wann dein Kind selbst zuletzt angeschrieen?

Keine Frage, diese verbale Entgleisung hätte der Lehrerin ebensowenig wie dir nicht passieren dürfen. Aber wenn es um das eigene Kind geht, ist das immer etwas anders, da unterstellt man eben gleich Schikane oder packt die Rechtskeule aus.

Mal ganz abgeshen davon, daß das ein Strafverfahren mangels öffentlichem Interesse wohl nicht eröffnet werden dürfte, was gibst du deinem Kind für ein Beispiel, wenn du das, was dir (auch im Umgang mit ihr)passiert, nun völlig in Ordnung ist, nur andere damit etwas schlimmes tun?

Wie wird sich das Verhältnis (auch) der (anderen) Lehrer(in) zu deinem Kind nach einer Anzeige bzw. einem Gespräch mit der Schulleitung wohl ändern?

Im biblischen Sinne „Wer da frei ist von Sünde, werfe den ersten Stein“ solltest du die Kirche mal schön im Dorf lassen.

Denn hätte die Lehrin statt einem Impuls folgend den politisch korrekten Begriff „auffassungsschwach“ verwendet, wäre diese Diskussion nicht zu führen :smile:

Was nun nicht ausschließt, daß man der Lehrin ihr vermeindlich beleidigendes Fehlverhalten vor Augen führt und um eine Gepräch und eine Entschudigung bei deiner Tochter bittet, so sie selbst den Vorfall denn überhaut bemerkt oder für so wichtig nahm :smile:

G imager761

Hallo,

ich denke wir beide stimmen in der Einschätzung der Ernsthaftigkeit der Situation überein. Dennoch - oder gerade deshalb - muss ich Dir widersprechen: im vorliegenden Fall handelt es sich sehr wohl um eine Angelegenheit für den Internationalen Strafgerichtshof. Die vorliegende Strafsache (ich bezeichne sie bereits vorgreifend als solche, im Bewusstsein meiner korrekten Einschätzung der Sachlage und im Vertrauen auf die Kompetenz meiner Vorredner) betrifft nämlich gleich mehrere abschnitte des hier von Dir zitierten GEsetzes:
b) Ganz klar ist es Ziel der Lehrkraft, die Schülerin aus der Klase zu entfernen und womöglich durch gezielte Schwächung des Egos des Kindes eine Fortpflanzung desselben und damit ein Aussterben seiner Familie in dieser Linie zu erreichen. Man beachte auch die Wortwahl „Kind“ - eine gezielte Asexualisierung, die ebenfalls eindeutig vorgenanntem Ziel dient.
c) direkter Auslöser des verbalen Angriffes war die Nichtbefolgung einer Anweisung. quod erat demonstrandum.
d) Teilziel wäre sicherlich die Entfernung des Kindes durch die Mutter aus der Schule - es wird offensichtlich, die Rchtslage in Deutschland legt es nahe, ein Umzug der Eltern zu erzwingen versucht, damit der WSchulsprengel und damit die Grundschule gewechselt werden kann. siehe auch i)
e) Als pädagogische Fachkraft vertraut sie darauf, dass die Eltern ihre erzieherischen Maßnahmen unterstützen. Naheliegend ist also der Verdacht, dass die Eltern sich der Mittäterschaft schuldig machen und Hausarrest verhängen sollen. Siehe auch zu c) und h)
f) Folter sind nicht nur physische Maßnahmen, sondern auch psychische. Kinder auch dieses jungen Alters sind sehr wohl in der Lage, herabwürdigende Bemerkungen zu verstehen und auf sich zu beziehen. Das unermessliche Leid wird billigend in Kauf genommen und als „pädagogische“ Maßnahme eingesetzt. Perfide!
h) minderjährige Kinder sind strafunmündig und können nicht für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden, Insofern sind sie nie ohne ihre Eltern zu betrachten. 3 Personen sind eine Gruppe.
i) siehe auch d)

Auch die Prämisse des ausgedehnten (ews waren mehrere Zeugen dabei, und die Worte haben auch die Mutter zu Hause erreicht) und systematischen (es ist der BERUF der LEHRERIN, die werden sogar ausgebildet, um nachhaltig zu wirken und nicht nur die Kiner, sondern auch das Elternhaus zu erreichen. Das ist sogar in den jeweiligen Schulgesetzen bundesweit verankert. Und Schülker und Eltern sind ja wohl sowohl zivil, als auch Bevölkerung.

die Franzi

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Halthalt ramses, eins nach dem anderen - da muss man methodisch vorgehen:

First, you occupy der kitchen!

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hi erstmal (ohne Gruß disqualifiziert man sich sofort, wenn es um Etiketten geht :wink:)

Wann hattest du denn deinen letzten gebrauchten Tag? Gestreßt,
übermüdet oder entnervt einen Autofahrer oder eine unfähige
Aushilfsverkäuferin als „bescheuert“ beschimpft?

Keine Ahnung. Das kommt sehr selten vor.
Eine Aushilfe ist eine Aushilfe - sie hilft aus und hat wenig Verantwortung. Wenn ich mich beschwere dann beim Geschäftsführer.
Über Autofahrer rege ich mich erst recht nicht auf. Ich habe in London gelebt und kann mit der Schule ganz entspannt in Deutschland damit umgehen, dass es Menschen gibt, die immer erster sein wollen.

Wann dein Kind selbst zuletzt angeschrieen?

Keine Ahnung. Ich versuche das weitestgehend zu vermeiden.

Keine Frage, diese verbale Entgleisung hätte der Lehrerin
ebensowenig wie dir nicht passieren dürfen. Aber wenn es um
das eigene Kind geht, ist das immer etwas anders, da
unterstellt man eben gleich Schikane oder packt die
Rechtskeule aus.

Ich darf gegenüber meinem Kind mehr als eine Lehrerin, denn ich liebe mein Kind - die Lehrerin wahrscheinlich nicht.
Ganz ehrlich: ich würde es auch nicht tolerieren, wenn es nicht mein Kind wäre. Diese Haltung, dass ich mich nur um meins schere, ist ein Haltung, die nicht gerade tugendhaft ist.

Mal ganz abgeshen davon, daß das ein Strafverfahren mangels
öffentlichem Interesse wohl nicht eröffnet werden dürfte, was
gibst du deinem Kind für ein Beispiel, wenn du das, was dir
(auch im Umgang mit ihr)passiert, nun völlig in Ordnung ist,
nur andere damit etwas schlimmes tun?

?? Kannst Du das vielleicht nochmal deutlicher formulieren?
Die Eltern haben dem Kind zu zeigen was geht und was nicht. Das bedeutet nicht, dass ich nicht zu meinem Kind stehen soll, wenn ihm Unrecht getan wird - was hier eindeutig der Fall ist.
Hier ist auch nicht von Strafverfahren die Rede (wie kommst Du darauf?), sondern sie hat gefragt, ob sie erneut das Gespräch mit der Leherin suchen soll oder direkt zur Schulleitung gehen soll.
Dazu meine Meinung: erst zur Lehrerin, dann (falls nicht identisch) zur Klassenlehrerin oder zum Elternsprecher und dann zur Schulleitung.

Wie wird sich das Verhältnis (auch) der (anderen) Lehrer(in)
zu deinem Kind nach einer Anzeige bzw. einem Gespräch mit der
Schulleitung wohl ändern?

Wer redet hier von einer Anzeige? Habe ich etwas überlesen?

Im biblischen Sinne „Wer da frei ist von Sünde, werfe den
ersten Stein“ solltest du die Kirche mal schön im Dorf lassen.

Man muss nicht frei von Sünde sein, um gerecht behandelt zu werden.

Denn hätte die Lehrin statt einem Impuls folgend den politisch
korrekten Begriff „auffassungsschwach“ verwendet, wäre diese
Diskussion nicht zu führen :smile:

Weder dämlich, noch blöd noch auffassungsschwach sind Beschreibungen, die Lehrer gegenüber ihren Schülern äußern dürfen.

Was nun nicht ausschließt, daß man der Lehrin ihr vermeindlich
beleidigendes Fehlverhalten vor Augen führt und um eine
Gepräch und eine Entschudigung bei deiner Tochter bittet, so
sie selbst den Vorfall denn überhaut bemerkt oder für so
wichtig nahm :smile:

Yep.

Ich grüße schön

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Hallo

Keine Frage, diese verbale Entgleisung hätte der Lehrerin ebensowenig wie dir nicht passieren dürfen. Aber wenn es um das eigene Kind geht, ist das immer etwas anders, da unterstellt man eben gleich Schikane oder packt die Rechtskeule aus.

Die Fragestellerin hat überhaupt keine Rechtskeule ausgepackt.

Sie hat gefragt, ob sie zuerst mit der Lehrerin oder direkt mit dem Direktor sprechen soll.

Ein Schulkind als bescheuert zu bezeichnen, das ist auch nicht etwas, was einer Lehrerin mal eben im Stress passieren darf, jedenfalls nicht so in der Form, wie hier geschildert. Und ein Kind alleine in der Klasse sitzen lassen, während alle anderen sich zum Klassenfoto aufstellen, das ist eine Schikane.

Gruß

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Mal ganz abgeshen davon, daß das ein Strafverfahren mangels
öffentlichem Interesse wohl nicht eröffnet werden dürfte, was
gibst du deinem Kind für ein Beispiel, wenn du das, was dir
(auch im Umgang mit ihr)passiert, nun völlig in Ordnung ist,
nur andere damit etwas schlimmes tun?

Was stellst du hier eigentlich für Behauptungen auf? Am Anfang deines Beitrages hast du ja noch gefragt, ob der Fragesteller sein Kind beleidigt. Hier setzt du es als gegeben vorraus; find ich unerhört.

Was nun nicht ausschließt, daß man der Lehrin ihr vermeindlich
beleidigendes Fehlverhalten vor Augen führt und um eine
Gepräch und eine Entschudigung bei deiner Tochter bittet, so
sie selbst den Vorfall denn überhaut bemerkt oder für so
wichtig nahm :smile:

Ja was denn nun? War das Verhalten der Lehrerin nun in Ordnung oder kritik- und entschuldigungswürdig?

verärgerter Gruß
Paul

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mit der Lehrerin sprechen
Hallo!
Also, ich würde mit der Lehrerin sprechen.
Sie erst einmal fragen, wie sie die Sache sieht.
Deine Sicht sachlich klar machen.
Ich sehe das so: Auch eine Lehrerin kann mal Fehler machen, genervt sein. Vor allem, wenn sich das aber gegenüber einem Kind häuft, sollte man sich das aber nicht gefallen lassen bzw. die Lehrerin darauf aufmerksam machen (Vielleicht ist ihr das gar nicht bewusst)- Nur so hat sie die Chance, das zu ändern oder sich evtl. zu entschuldigen.

Wenn ich die Lehrkraft
darauf anspreche tut sie recht freundlich…

„Tut recht freundlich“, was denn nu? Ist sie freundlich? Was ist daran verkehrt? Streitet sie alles ab? Spielt es runter? Wenn Letzteres beides zutrifft, würde ich deutlicher werden (nochmal die Zeugen erwähnen) und ihr mitteilen, dass Du das nicht hinnehmen wirst und beim nächsten Mal einen Schritt weiter gehst, zum Vorgesetzten. Und das würde ich im nächsten Fall dann auch tun, finde es aber fair, dies jetzt noch einmal deutlich anzukündigen.

Schreib doch mal, wie’s gelaufen ist.

Grüße
kernig

Hallo
Bei der Lehrerin war ich jetzt. Die stellt dsie 2 7 klässler als lügner da, wobei ich mir relativ sicher bin das das nicht der fall ist. Die Diskussion ging 5 Minuten dann ist sie abgedampft… Dann werd ich wohl morgen zum Rektor müssen , der war ja mal schon wieder nicht im haus

Mach nen Termin
Hi!
Mach einen Termin aus, dann hat er richtig Zeit für Dich und empfängt Dich nicht zwischen Tür und Angel.

Grüße
kernig

Hallo,

das Ganze klingt nicht gut. Ich hatte zunächst auch drauf gehofft, dass die Lehrerin nur einen schlechten Tag hatte, sich im Ton vergriffen hat und die Sache mit einem Gespräch aus der Welt zu schaffen ist.

Nach deinem letzten Post hat das aber wohl leider nicht funktioniert. Nun musst du gut überlegen, wie du weiter vorgehen willst. Du musst damit damit rechnen, dass die beiden Siebtklässler umkippen, wenn sie aufgefordert werden, ihre Aussage vor dem Schulleiter und/oder der Lehrerin zu wiederholen. Je nachdem, wie das Klima an dieser Schule ist, wäre es ihnen nicht mal zu verdenken, wenn sie Angst vor möglichen Repressalien hätten.

Heißt: Stelle noch mal in aller Ruhe sicher, dass sich die Sache tatsächlich so zugetragen hat, wie dein Kind sie geschildert hat. Mache ihm klar, dass du dich gerne für es einsetzt, dass es aber dabei sehr wichtig ist, dass es wirklich die Wahrheit gesagt hat. Sag ihm, dass du verstehen könntest, wenn es im ersten Frust vielleicht ein bisschen übertrieben hätte, dass es aber fair wäre, dir gegenüber ehrlich zu sein, bevor du dich mit dem Schulleiter auseinandersetzt.

Damit machst du deinem Kind zum einen die Tür auf, auszusteigen, wenn sich hier vielleicht nur was entwickelt hat, aus dem es nun nicht mehr so einfach rauskommt. Zum anderen wird auch klar, ob dein Kind überhaupt eine Einmischung von deiner Seite möchte. Manchmal wollen Kinder auch nur einfach ihren Ärger zuhause loswerden, ohne gleich die mütterliche Kavallerie loszuschicken. Nicht selten befürchten Kinder dann nämlich erst recht Ärger in der Schule - und oftmals leider nicht zu unrecht. In diesem Fall solltest du dem Wunsch deines Kindes folgen, auch wenn dein eigener Gerechtigkeitssinn etwas anderes möchte. Du läufst sonst Gefahr, dass dein Kind dir zukünftig lieber nichts mehr erzählt.

Wenn aber nach eurem Gespräch klar ist, dass das Ganze den Tatsachen entspricht, und dein Kind möchte, dass du dich für es einsetzt, dann sammle mit ihm noch mal die Vorfälle, bei denen es ungerecht behandelt wurde. Notiere dir Zeitpunkt und Wortlaut und eventuelle Zeugen. Kläre mit deinem Kind, was ihr erreichen wollt. Nur eine Beschwerde loszuwerden, führt zu nichts außer Ärger. Ein klares Ziel zu formulieren, wie etwa eine Entschuldigung der Lehrerin beim Kind oder die Bitte, bei anhaltenden Problemen bitte dich als Mutter zu kontaktieren, sind hilfreicher. Es steht ja auch im Raum, dass dein Kind vermutlich aus einem konkreten Grund nachsitzen musste, der ebenfalls nicht einfach unter den Tisch gekehrt werden sollte.

Lass dir beim Schulleiter einen Termin geben und tauche nicht unangemeldet auf. Du läufst sonst Gefahr, erneut abgewimmelt zu werden.

Schildere dem Schulleiter ruhig und aggressionsfrei, was passiert ist. Wenn du die Stacheln stellst, treibst du ihn von Anfang an in eine Verteidigungshaltung, die einem guten Gespräch nicht dienlich ist. Bitte ihn darum, das Ziel, das du vorher mit deinem Kind besprochen hast, umzusetzen.

Wenn er abblockt - und nur dann - kündige an, dass du weitere Schritte unternehmen wirst, da für dich zu klären ist, ob es sich um Mobbing deinem Kind gegenüber handelt. Es ist zu erwarten, dass er dann zugänglicher werden könnte. Wenn nicht, wende dich an den Elternbeirat und - wenn das ebenfalls zu nichts führt - an die Schulaufsichtsbehörde. Protokolliere zu diesem Zweck alle Details - auch das Schulleitergespräch in dessen Beisein. Das soll er ruhig mitkriegen.

Du siehst, dass da einiges in Bewegung geraten kann, deshalb sollte über allem immer der Gedanke stehen, ob sich das Ganze wirklich lohnt. Manchmal ist es klüger, das Kind einfach nur zu trösten und Dinge auch hinzunehmen - zumindest dann, wenn es sich um einmalige Verfehlungen handelt. Dann ist eine Auseinandersetzung mit allen Konsequenzen oftmals den Ärger nicht wert.

Anders kann es aussehen, wenn es ein dauerhaftes Problem ist. Auch da sollte man aber immer überlegen, was tatsächlich mehr dem Wohl des Kindes dient.

Schöne Grüße
Jule

Hallo,

angesichts der beiden Beiträge von Nicolek ist ein Bettelgang nicht notwendig.

Eine Lehrerin sollte eine sehr gute Begründung vorweisen, weshalb es ihr nicht möglich ist, bei einem (dem ersten?) Klassenfoto in der ersten Klasse alle anwesenden Schüler zu berücksichtigen (wenn man den Interessen der Kinder in diesem Alter entsprechenden Wert beimessen möchte).

Eine Lehrerin sollte fundierte Gründe darlegen, weshalb sie zwei Schüler der 7.Klasse als Lügner bezeichnet.

Einem Schulleiter kann man durchaus zumuten, dass er aufgrund angespannter Eltern nicht gleich in Verteidigungshaltung und Falschwahrnehmung verfällt. Und einen Termin innerhalb einer kurzen angemessenen Frist nicht in einen Gnadenakt ausarten lassen muss.

Weshalb sollte man anstelle

Wenn aber nach eurem Gespräch klar ist, das Ganze den Tatsachen entspricht, und dein Kind möchte, dass du dich für es einsetzt

dem Kind (1.Klasse!) nicht einfach Vertrauen schenken, es nicht in einen im Nachgang unsicheren Zustand des „ich vertraue dir aber …“ versetzen?

Sollte man alle beteiligten Kinder nicht ganz außer Acht lassen (Zeugentum, wie soll dies in der Sache förderlich sein?)? Und die Angelegenheit unter Erwachsenen klären?

Auch deswegen:

Auch da sollte man aber immer überlegen, was tatsächlich mehr dem Wohl des Kindes dient.

Die untertänige Voraussetzungen, die du für ein Gespräch und eine Klärung an die Mutter stellst, kommen aus welcher Ecke?

nasziv

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Denken hilft
Hallo,

du unterschätzt die Wirkungsmechanismen einer Schule. Du überschätzt die Möglichkeiten der Mutter. Und du schätzt völlig falsch ein, was sinnvollerweise am Ende des Ganzen herauskommen sollte: Eine Atmosphäre, die dem Kind ein gutes Weiterleben an dieser Schule ermöglicht.

Mit „Bettelgang“ hat das Ganze überhaupt nichts zu tun. Eine Menge allerdings damit, wie man unter vernünftigen Leuten miteinander umgeht und dabei ein Ziel im Auge hat, anstatt nur Krawall zu schlagen, der am Ende nur einem schadet: Dem Kind.

Eine Lehrerin sollte eine sehr gute Begründung vorweisen, weshalb es ihr nicht möglich ist, bei einem (dem ersten?) Klassenfoto in der ersten Klasse alle anwesenden Schüler zu berücksichtigen

Was glaubst du, was passiert, wenn sie keine hat?

Eine Lehrerin sollte fundierte Gründe darlegen, weshalb sie zwei Schüler der 7.Klasse als Lügner bezeichnet.

Was glaubst du, was passiert, wenn die Schüler sagen, dass sie gar nichts gesehen haben?

Einem Schulleiter kann man durchaus zumuten, dass er aufgrund angespannter Eltern nicht gleich in Verteidigungshaltung und Falschwahrnehmung verfällt.

Was glaubst du, wie viele Schulleiter sich erst mal hinter ihre Lehrer stellen? Häufig aus gutem Grund übrigens. Manchmal aber auch fatalerweise.

Und einen Termin innerhalb einer kurzen angemessenen Frist nicht in einen Gnadenakt ausarten lassen muss.

Was hat das Vereinbaren eines Termin mit einem Gnadenakt zu tun?

Weshalb sollte man …dem Kind (1.Klasse!) nicht einfach Vertrauen schenken

Weil gerade junge Kinder sich manchmal in Situationen manövrieren, die sie nicht überschauen können. Da wird aus dem Bedürfnis heraus, ein wenig Trost von Mama zu kriegen schon auch mal die eine oder andere Übertreibung oder Unwahrheit benutzt. Und plötzlich kriegt das Ganze eine Eigendynamik, die das Kind in keinster Weise beabsichtigt hatte.

Die wenigsten Kinder wollen tatsächlich, dass Mama Justizia die Schule stürmt. Aber vielen Eltern ist das egal, weil sie sich quasi stellvertretend betroffen fühlen und nicht selten ihre eigenen Kreuzzüge für wichtiger halten als das Bedürfnis ihres Kindes.

Sollte man alle beteiligten Kinder nicht ganz außer Acht lassen (Zeugentum, wie soll dies in der Sache förderlich sein?)? Und die Angelegenheit unter Erwachsenen klären?

Die Sache fand aber nicht zwischen Erwachsenen statt. Die Kinder kann man da nicht raushalten. Und ohne Beweise (Zeugenaussagen) wird Aussage gegen Aussage stehen. Und zwar die Aussage eines Kindes gegen die einer Lehrerin. Was glaubst du, wie das endet, wenn lediglich Konfrontationskurs gefahren wird?

Wenn du im Übrigen verstanden hättest, was ich geschrieben habe, hätte dir auffallen können, dass meine Intention durchaus die ist, eine gute Lösung im Sinne des betroffenen Kindes zu finden. Solltest du aber hoffen, dass die Lehrerin einfach eine aufs Dach kriegt und danach alles gut ist, unterliegst du einem großen Irrtum.

Schöne Grüße
Jule

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