Hallo zusammen,
ich habe einen Smart-TV bei LIDL gekauft. Während der Garantiezeit ist der TV leider kaputt gegangen. Nachdem LIDL mich auf den Hersteller verwies, hat der Hersteller sofort reagiert und einen Wandlungsbrief erstellt. LIDL lehnt nun jegliche Verantwortung ab und der Hersteller bezieht sich auf den Wandlungsbrief. LIDL reagiert auf keine Anrufe und auch auf keine Referenzfälle (LIDL-Ticketsystem). Wie kann ich juristisch vorgehen? Ich finde das Verhalten von LIDL unglaublich!
Frage von Elektronik & Elektrotechnik verschoben nach Allgemeine Rechtsfragen
MOD Pierre
Schick Lidl per Einschreiben die Forderung zur Wandlung des Kaufvertrages mit Fristsetzung.
Schalte ´nen Anwalt ein wenn Lidl sich dann immer noch dumm stellt!
ramses90
zwei Dinge sollte man in solchen Fällen stets auseinanderhalten: die gesetzliche Gewährleistung (hier ist der Ansprechpartner der Händler) und die freiwillige Garantie (die in der Regel der Hersteller oder der Importeur abgibt).
Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du Dich im Rahmen der Garantie an den Hersteller gewandt. Was verstehst Du unter einem „Wandlungsbrief“? Welche Rechte räumt Dir der Hersteller entsprechend den Garantiebedingungen noch ein?
Der Hersteller war sehr aktiv und hat mich mehrmals kontaktiert. Ich sollte ein Firmware-Update tätigen usw… bis die Erkenntnis kam, dass das Panel defekt ist. Der erstellte Wandlungsbrief vom Hersteller informiert LIDL, dass der Schaden irreparabel sei und eine Kostenerstattung mittels Wandlungsbrief genehmigt sei. Aber LIDL reagiert einfach nicht. Da kann man anrufen, Tickets erstellen oder einfach Urlaub machen. Da tut sich nix. Werde bei LIDL nie wieder Technik kaufen. Ich weiß nur nicht, wie ich zu einer Lösung komme. Der Hersteller will mir das Geld erstatten, aber LIDL reagiert nicht.
Sowas macht man IMMER schriftlich mit Fristsetzung und Androhung der Klage auf Erstattung.
Falls es wirklich vor Gericht gehen sollte, wird Lidl schon schnell merken, dass es für die, je länger deren Verzögerungstaktik ist, umso teuerer für sie sein wird.
Eine weitere Möglichkeit wäre es sich deshalb an die Lidlstiftung zu wenden.!
ramses90
Aber erstmal ist der Verkäufer = Lidl zuständig und wenn der so rum zickt, dann zerr ihn vor Gericht, wobei der Verbraucherschutz natürlich auch noch ´ne Möglichkeit ist, wird u.U. halt länger dauern.
Kauf Dir unzwischen bei ´nem anderen Anbieter ´nen Anderen TV.
ramse90
ja, das lass’ ich mir nicht gefallen. Der Hersteller kennt mich inzwischen und war von meinen Schilderungen beeindruckt. Vllt. liefern die LIDL nix mehr. Ich kaufe da nix mehr.
Ach ne warte mal. Eigentlich fehlen nahezu alle Informationen für eine Antwort (was natürlich nicht für jeden ein Hindernis darstellt).
Was hat denn der Hersteller gesagt, warum das Gerät defekt ist?
Und warum will er es nicht selbst ersetzen (Garantie)?
Warum hat dich der VK an den Hersteller verwiesen? (zur Klärung des Schadens oder weil sich Lidl von Anfang an nicht zuständig fühlte?)
Für Ansprüche an den Händler solltest du erst einmal klären, ob die Gewährleistung überhaupt in Betracht kommt.
Der Hersteller hat den Schadenersatz bereitwillig im Wandlungsbrief dargestellt. Im Wandlungsbrief ist alles dargestellt. Nur Kaufvertragspartner kann jedoch den Kaufpreis erstatten. Muss wohl juristisch korrekt sein, keine Ahnung. LIDL hat alles erhalten, aber da sitzt wohl niemand, der die Fälle bearbeitet. Ich telefoniere mich morgen tot. Habe ja eine Rechtschutzversicherung, die ich das erste mal testen kann
Die Spirale, hin und her, her und hin, nervt. Der Hersteller ist jedenfalls super und war auch immer erreichbar. LIDL muss mir die Wandlung erstatten, die sich aber weigern.
kommt darauf an, wie alt das Gerät ist, ab 2022 gibt es eine Beweislastumkehr nach 1 Jahr. Vorher war das 1/2 Jahr. Einen ähnlich Fall hatte ich mit einem Laptop. Diese AG hat natürlich die Sachmängelhaftung abgelehnt
Man müßte mit Gutachter beweisen, daß der Fehler bereits im 1. Halbjahr aufgetreten wäre. Das kann man meist nicht. Ergo sind 2 Jahre Sachmängelhaftung eine Mogelpackung.
Die Wandlung des Kaufvertrags beinhaltet die Auszahlung des vollen Betrages ?
Lidl ist nicht der Hersteller aber der Verkäufer. Lidl ist eine ziemlich brutale Firmenkonstruktion mit einer Stiftung. L. kann nicht selbst reparieren. Schwarz als Inhaber ist nicht umsonst Milliardär
Die gesetzliche Sachmängelhaftung bedeutet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe keine Mängel im juristischen Sinne hatte. Sie bedeutet nicht, dass sie 2 Jahre lang vom Verkäufer kostenlos am Laufen gehalten werden müssen.
Von daher wundert es mich, dass du das Mogelpackung nennst. Nicht jeder Fehler, den ein Endkunde reklamiert, gehört somit in den Bereich Sachmängelhaftung. Als Idee: wer die Tasten auf einem Laptop großzügig mit einem Vorschlaghammer bedient oder das Display einen Sprung bekommt, sollte sich nicht wundern, wenn der Verkäufer die Haftung ablehnt oder weitere Nachweise einfordert.
Es hängt letztlich vom Fehler ab. Wobei es natürlich auch Verkäufer gibt, die grundsätzlich jedes Problem anzweifeln und sich aus der Haftung stehlen wollen.
lt. Vortrag von @Frosch111 geht es nicht um Sachmängelhaftung, sondern um Garantie.
Woher nimmst Du die Gewissheit, dass irgendwie doch Sachmängelhaftung gemeint sein muss?
@Frosch111 hat sich trotz wortreicher Einlassungen bisher geweigert, Rückfragen zur Sache so zu beantworten, dass deutlich würde, ob das eine oder das andere gemeint ist.
„Wandlungsbrief“ habe ich noch nie gehört. Kann es sein, dass das Schreiben die Bestätigung des Herstellers ist, dass das Gerät irreparabel ist? (Umgangssprachlich kenne ich das als „Kapputschreibung“ oder „Totenschein“)
Sinngemäß steht in solchen Schreiben sowas wie „Das Gerät xy ist irreparabel. Bitte wenden Sie sich an Ihren Verkäufer für die weitere Abwicklung“. Passt das so ungefähr?
Nicht unbedingt. Da LIDL ihn dorthin verwiesen hat, kann das so interpretiert werden, dass der als Servicecenter für die Sachmängelhaftung aggiert … es dann also so gestellt wird, als hätte LIDL direkt einen Vertrag mit einem externen Servicenter.
(Ich gehe hierbei davon aus, dass der OP vom LIDL-Mitarbeiter nicht aktiv vor die Wahl zwischen der Abwicklung per Sachmängelhaftung oder per Garantie gestellt wurde.)
Aber wie auch immer … der nächste Schritt wurde beschrieben. LIDL schriftlich unter Fristsetzung zur Rückzahlung des Kaufpreises inkl. ggf. angefallener Transportkosten und belegbaren Aufwand für die Mängelabwicklung auffordern. Ob es jetzt schon ein Einschreiben statt E-Mail sein muss … kann man sich drüber streiten.
@Frosch111 hat sich an den Hersteller gewandt, hat also dessen freiwillig gewährte Garantie in Anspruch nehmen wollen. Das hat dann mit den gesetzlichen Regeln der Gewährleistung exakt nichts zu tun.
Apple ist eines wenn nicht gerade mal wieder DAS wertvollste Unternehmen der Welt und hat sicher mehr als einen Menschen zum Milliardär gemacht und trotzdem haben sie einen Kundenservice während der Garantiezeit, den man als hervorragend bezeichnen kann. Also nur aus der Organisationsstruktur einer Firma und dem Reichtum der oder einiger Führungspositionen auf das Geschäftsgebaren zu schließen erscheint mir populistisch und billig.
Wahrscheinlich kennen wir alle nicht die Verträge zwischen den Hersteller und Lidl. Wissen also nicht, was die beiden vereinbart haben, wie sie mit Garantiefällen umgehen wollen. (Das halte ich bei einer Ladenstruktur wie Aldi und Lidl für eines der größten Probleme - man hat ja im Laden für gewöhnlich kein Fachpersonal für Fernseher, Computer, Bohrmaschinen…) In meiner beruflichen Vergangenheit im Einzelhandel (sowohl die Geschäfte als auch die Hersteller waren personell eher als klein- bis mittelständisch zu bezeichnen) kam es öfter vor, dass der Hersteller mir als Händler sagte: gib dem Kunden den Verkaufspreis zurück. Von mir bekommst Du Deinen Einkaufspreis und eine materielle Entschädigung für Deinen Aufwand und den „Nebenschaden“ (z.B. für aufgewendete Zeit oder mitverkauftes, jetzt obsoletes Zubehör). Eine ähnliche Vereinbarung könnte es in diesem Falle geben - nur das jetzt anscheinend Lidl mauert.
@Frosch111 ich würde mich, bevor ich das ganz große Fass mit dem Anwalt aufmache, nochmal an den Hersteller wenden, und den um die Angabe einer Kontaktperson bei Lidl bitten, an die ich mich wenden könnte. Zudem kenne ich als Leser der c’t deren Rubrik „Vorsicht Kunde!“. An die würde ich mich eher wenden, als an einen Anwalt.