Linksabbieger grüne Ampel , aber Fussgänger auch grün

Ich bin an einer grünen Amplel links abgebogen. Kein Gegenverkehr.T - Kreuzung.
Jetzt hatten die Fussgänger auch grün. Gelbes Blinklicht als Warnung.
Ich war schwer in Gedanken wegen meiner Freundin und habe die Fussgänger nur nebenbei beachtet.
Ein Fussgänger konnte nicht weiterlaufen und brüllte .
Es ist nichts passiert. Kein Sach oder Pesronenschaden, „nur“ aufgeregte Leute .
Wie ist die Rechtslage?

hi,

gleichmäßig grünes Ampellicht oder grüner Linksabbiegerpfeil?

grüße
lipi

Die Fussgänger haben immer Vorlauf, wenn man abbiegt und sie auch grün haben. Das sollte in der Fahrschule aber dran gewesen sein.

Den haben sie - jedenfalls aus Sicht des Autofahrers - auch, wenn sie nicht grün haben. Ob sie grün, gelb oder rot haben muss den Autofahrer gar nicht interessieren.

Der Fußgänger hat zu recht gebrüllt.

Natürlich haben die Fußgänger Vorrang, deswegen hat ja auch dieses gelbe Licht geleuchtet.

Dass die Fussgänger Vorrang haben ist klar ; ich sagte bereits zur Entschuldigung , dass ich nicht gut zu recht war.
Und ja , hatte ich vor 20 Jahren auch in der Fahrschule , was kann passieren , wenn ein Fiesling mich belangt?

Grüne Ampel- kein grüner Pfeil.

vollkommen richtiger Einwand, denn ich zitiere

Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden.

Hatte also der Autofahrer in diesem Fall einen grünen Linkspfeil, kann der Fußgänger niemals grün gehabt haben.

Gruß
VB

PS Gilt nicht nur für Linkspfeile !

War leider kein Linkspfeil; nur grüne Ampel. Aber der ältere Herr hat einen riesen Zinnober gemacht; hab jetzt Schiss., um´s mal simpel zu formulieren.

Hiernach maximal 80 EUR plus 1 Punkt

War erstmal geschockt. Dann weitergefahren. Habe aber dann geparkt und ein wütender älterer Herr meinte , er müsste mir hinterherrennen.Bin dann zurück und habe mich dezidiert bei dem unbeteiligten älteren Herrn entschuldigt- leider Altersstarrsinn. Der eigentliche Mann, der stehen bleiben musste , war nach meiner sehr persönlichen Entschuldigung zufrieden und beruhigt.

Da hast du natürlich Recht, auch wer bei Rot die Strasse überquert, darf nach geltendem Recht nicht einfach überfahren werden :wink:

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Die Frage bestätigt meine Vermutung und Erfahrung: viele wissen das leider nicht. Man wird alle Fußgänger bzw. Radfahrer nicht nur ab und an übersehen, sondern teilweise auch absichtlich von Leuten gefährdet, die denken, sie seien im Recht…

Das wurde Dir bereits mitgeteilt.
Normales Verwarngeld für diese Sache , Missachtung der Fußgänger, wohl mit Gefährdung.

es steht doch jedem frei, Dich anzuzeigen, wenn er sich das Kennzeichen merken kann.
Dann kommt vielleicht irgendwann ein Schreiben der Bußgeldstelle. Darauf kann man dann reagieren oder halt nicht.

Und die „Entschuldigung“ man sei "nicht gut drauf " gewesen sollte man lieber gar nicht erst anführen.

MfG
duck313

Dann muss der einen Zeugen haben, weil du bist doch sicherlich in Gesellschaft gefahren, die mit dir das abstreiten wird?

41 Beim Abbiegen auf zu Fuß Gehende keine besondere Rücksicht genommen und diese dadurch gefährdet § 9 Absatz 3 Satz 3 § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 1, 9 70 €

Dazu ein Punkt. Es kann dich übrigens nicht „ein Fiesling“ belangen, das Geld würdest du an die Staatskasse zahlen.

der fiesling bist du. verdreh gefälligst nicht die tatsachen.

So , danke für all die produktiven Antworten.

Hat mit sehr weitergeholfen. Schock ist überwunden. Der Fiesling Opa ist auch jetzt schon etwas kleiner.

Generell gilt immer: Fussgänger haben vorfahrt. Solange nichts passiert ist solltest du dir keine Gedanken machen. Das schlimmste, dass dich treffen könnte, ist, dass jene Leute dein Nummernschild notiert und diesen Vorfall bei der Polizei gemeldet haben. Ich gehe davon aus, dass dies die von dir befürchtete Folge ist. Ich kann aber aus anderen mir bekannten Geschichten sagen, dass die Leute in so einem Fall entweder sofort der Polizei bescheid sagen und diese sofort versuchen dich an deinem Wohnort aufzugreifen, da sie davon ausgehen, dass du eine Gefährung für den Straßenverkehr bist. Die andere Möglichkeit ist, dass sie dich im Nachhinein bei der Polizei melden. Da dies aber ein wirklich kleiner Sachverhalt ist, welcher aller Wahrscheinlichkeit nach sowieso nicht zu einer Anzeige führen könnte, solltest hier auch keine Bedenken haben. Abgesehen davon ist es sowieso unwarscheinlich, dass jene Fussgänger solch einen Groll deswegen gegen dich hegen.