Darf der Darf der Arbeitgeber die Lohnabrechnung am Arbeitsplatz hinterlegen?
Klar.
Oder nicht.
Oder doch.
Merkste was? Kein Mensch kann diese Frage, in dieser Form gestellt, seriös beantworten.
Also, such dir was aus, oder rück’ wenigstens noch mit der Information raus, in welcher Form die Lohnabrechnung dargereicht wird.
Soon
oh,sorry,s dreht sich um die Lohnabrechnunen in Papierformat.
hi,
im Großraumbüro mit der bedruckten Seite nach oben?
grüße
lipi
Ich wusste es…
Ok, sind die Abrechnungen in einem zugeklebten Umschlag oder sogar „verplompt“ oder liegen sie als Loseblattsammlung auf einem Haufen und jeder nimmt sich die Abrechnung, die ihm am besten gefällt?
Hallo,
ja, darf er wenn im Umschlag und verschlossen und wenn auf dem Umschlag der Namen des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin vermerkt ist (vielleicht sogar mit dem Vermerk „persönlich“, meine ich.
Gruss
Czauderna
Herr Gerst findet, dass die Personalabteilung manchmal viel zu kurze Arme hat.
Es ist es egal, ob die Abrechnung offen oder in einem Umschlag auch für Dritte abgelegt oder auch sonst wie zugänglich wird. Eine Lohnabrechnung gehört zum direkten Innenverhältnis und zur Personalakte zwischen AN und AG, wie eine Abmahnung beispielsweise. Der AG muss für einen diskreten Umgang sorgen.
awM
Ja meine Güte,
dass die nicht in Stein gemeißelt werden, ist den meisten wohl klar.
Die Frage, die doch so unglaublich offensichtlich ist, ist diese:
Sind die Abrechnungen in einem verschlossenem Umschlag?
Wo werden diese Umschläge dann abgelegt?
Hallo,
interessant, gibt es dafür evtl. eine rechtliche Begründung ?
Gruss
Czauderna
Nein, ist es nicht.
Nein, gehört sie nicht.
Dürfte über § 5 Satz 2 BDSG und Verschwiegenheitspflicht (auch wenn diese nicht ausdrücklich und vertraglich festgehalten ist wie bei Betriebsräten oder Mitarbeitern der Personalabteilung) grundsätzlich gedeckt sein. Es handelt sich um zahlreiche personenbezogene Daten in einer Lohn- oder Gehaltsabrechnung.
awM
Du weißt wie es gemeint ist, ich hätte noch ein „damit“ einstreuen und „Personalakte“ schreiben können.
awM
Ah ja.
(2) Für mehrere öffentliche Stellen kann unter Berücksichtigung ihrer
Organisationsstruktur und ihrer Größe eine gemeinsame
Datenschutzbeauftragte oder ein gemeinsamer Datenschutzbeauftragter
benannt werden
Und auch dann wäre es falsch.
Hallo,
vielleicht ist ihm ja die Novellierung des BDSG entgangen und er meint die alte Fassung:
https://www.datenschutz-wiki.de/5_BDSG
Aber auch dann wäre seine Schlußfolgerung in ihrer Tragweite völlig absurd.
Ein zugeklebter Briefumschlag ist idR völlig ausreichend als Schutz einer Lohnabrechnung.
&Tschüß
Wolfgang
Hi!
Naja, unabhängig davon, dass dies nicht das einzige ist, was ihm an grundlegendem Wissen fehlt, sollte er dann nicht den Klugscheißer heraushängen und sich hier vorführen lassen.
Aber gut - ist nicht das erste mal und wird auch nicht das letzte mal sein …
VG
Guido
Kannst du hier etwas nachlegen? Wie Urteil oder so? Oder etwas gesetzliches?
Und was meinst du mit idR?
Ein zugeklebter Umschlag ist kein Schutz gegen unbefugte Zugänglichkeit, wenn man ihn auf die Straße oder auf einen Arbeitsplatz in einem (Großraum-) Büro legt. Das darfst du auch mit keiner sonstigen „Post“, sie irgendwo hinlegen, schon gar nicht wenn persönlich adressiert.
Und darum geht es doch.
Weshalb?
awM
Was mir zum wiederholten Mal auffällt, ist
- dass du zur Ausgangsfrage nichts beiträgst
- darauf zu warten, dass du mir dann, wie hier folgende Antworten gibst:
Mehr kommt da nicht, woher auch.
Wenn ich solche Dienstleister wie dich unter Vertrag hätte, wäre der Vertrag umgehend gekündigt. Wegen Leistungslosigkeit und Unfähigkeit (nicht einmal zu einer respektvollen Kommunikation reicht es bei dir).
Du weißt das alles selbst, daher deine Aggressivität.
awM
Es ist beantwortet - warum soll ich es wiederholen?
Noch einmal: Du kannst deine Mentaldiarrhoe hier verbreiten - dann lebe aber damit, dass man sie dir um die Ohren haut.
Das ist ein WISSENSforum, kein „Ich habe zwar keine Ahnung, erzähle aber trotzdem mal voller Inbrunst irgendwas“-Forum.
Ich muss deinen Bullshit auch nicht fundiert korrigieren, da du aber so lieb darum bittest:
Wenn jemand behauptet, es sei egal, ob eine Abrechnung in einem verschlossenen Umschlag oder offen hinterlegt wird, dann ist das derart dämlich, dass man da tatsächlich nicht drauf eingehen muss.
Deiner Meinung nach ist es also egal, ob man die Teile als Endlospapier-Ausdruck ans Schwarze Brett pappt oder sie in verschlossenen Umschlägen der Poststelle zum Versand in die Hand drückt.
Es gibt zum Thema Abrechnung und Personalakte auch nichts weiter zu sagen, als dass sie kein Bestandteil derselben ist.
Es gibt nicht einmal eine Aufbewahrungspflicht des Arbeitgebers für die Entgeltbescheinigung!
Dass du beim ganzen Brimborium und die DSGVO im letzten Jahr nicht einmal die damit verbunden notwendige Novellierung des BDSG mitbekommen hast und dich hier fleißig vollkommen selbstverständlich auf ein nicht mehr existentes Gesetz berufst, macht total klar, dass es überhaupt keinen Sinn ergibt, einen ernsthaften argumentativ sachbezogenen Diskussionsversuch mit dir zu starten, weil du überhaupt nicht in der Lage bist zu folgen.
Dass du einen Zusammenhang zum § 53 BDSG (da findet man das jetzt) klöppelst, der vollkommen aus der Luft gegriffen ist, bestätigt das Ganze lediglich.
Du würdest mich aus verschiedenen Gründen nicht bekommen und da spielen deine finanziellen Möglichkeiten nur eine sehr bedingte Rolle.
Ich bin nicht hier, um eine kündbare Dienstleistung anzubieten, ich helfe hier seit 1998 - dazu gehört auch, Unfug zu korrigieren, den Andere immer und immer wieder produzieren.
Du hast bislang noch keinen einzigen hilfreichen Beitrag von dir gegeben, oder?
Respekt müsstest du dir verdienen - derzeit trittst du da, sehr freundlich formuliert, auf der Stelle.
Du würdest es nicht begreifen, kannst aber mal freundlich bei den langjährigen Mitgliedern hier nachfragen.
Auffällig bei dir ist die dauerhaft praktizierte Opferrolle, weil du nicht in der Lage bist, irgendwas (!) aus sachlich korrekten Beiträgen zu lernen.
Ich bin nicht minimal aggresiv, ich weise dich lediglich auf deine fehlende Sachkenntnis und dein fachlich völlig falsches Selbstbewusstsein hin - dass du das als Aggression wertest, ist dann wieder der Opferrolle geschuldet.
Guido