Hallo,
hätte er nicht.
Die „Reform“ ist ein populistischer Politwitz und sollte nicht als solche bezeichnet werden. „Nein heisst nein“ ist nur ein hohler Kampfbegriff. Es würde mich nicht mehr wundern, wenn als nächstes (von „Frauenrechtlerinnen“) die Umkehr der Beweislast gefordert würde.
Ich rate dringend an, alle Artikel dieses Autors zu dem Thema zu lesen. Ist er ein grosskotziger und völlig überheblicher Grobklotz? Die Antwort heirauf mag jeder für sich selbst rausfinden. Ich werde mich dazu nicht äußern . Aber er so sehr vom Fach wie man es hierzulande überhaupt nur sein kann. http://www.zeit.de/serie/fischer-im-recht?p=8 (ab 03,02.15 und alle nachfolgenden sowie die „gegnerischen“ Ansichten)
Aus Deinem ZON-Link:
Von einem Meilenstein für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung sprach die Grünen-Rechtsexpertin Katja Keul. Sie kritisierte allerdings, dass die Koalition die Neuregelung mit dem „ebenso populistischen wie verfassungswidrigen Straftatbestand“ der Zugehörigkeit zu einer Gruppe verbunden habe, aus der heraus eine Straftat begangen wird. Dazu komme eine Verknüpfung mit Verschärfung des Aufenthaltsrechts, die Keul kritisiert.
Meilenstein? Nein, den alles konnte bislang ebenso bestraft werden.
Verfassungswidrigkeit? Wohl kaum, aber mit so einem Hammer kräftig auf die Kacke hauen ist extrem populistisch. Ich kann mich jedoch irren und der erste von der (vermeintlichen) „Verfassungswidrigkeit“ wird sicher von den Grünen ksotenfreie Rechtsvertretung vor dem BVerfG erhalten. Wetten, dass sie es nicht darauf ankommen lassen! Wäre doch zu schade, wenn dieses „Argument“ wie eine Seifenblase zerplatzen würde.
Aufenthaltsrechtsverschärfung? Naja, wen wundert das noch bei den Grünen? Sie würden so gut wie niemandem das Aufenthaltsrecht verwehren.
Verurteilt wg. Handel mit 10 kg Koks? Kein Problem, ein Opfer der Gesellschaft. Gemeinschaftl. Körperverletzung mit Todesfolge? Tja, hat in der Kindheit sicher Diskriminierungserfahrungen gemacht und wurde nicht ausreichend von Sozialarbeitern bespasst. Aber Entzug des Aufenthaltsrecht? Buhu das ist doch „Doppelbestrafung“ also „Rassismus“.
Gruß
vdmaster