Maklergebühr zwischen Hausverwalter und Eigentümer

Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen habe jetzt schon mehrere Sachen im Internet gelesen kann Sie aber nicht wirklich verstehen da ich kein Anwalt bin und ich es verstehen muss.
Hier meine Frage:
Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus in dem gibt es einen Hausverwalter der alles macht z.B. Nebenkostenabrechnung, Übergabe der Wohnung,Abnahme der Wohnung, Reperaturen eben alles was bei einem Haus anfällt,ich habe mit ihm einen Sondereigentumsbetreuungsvertrag.
Jetzt meine Frage ist er berechtigt von mir eine Maklerprovision in Höhe von 2 Monatsmieten kalt zu kassieren. Bis jetzt hat er sich geweigert auf meine Anfragen Stellung zu nehmen.
Es wäre schön wenn mir jemand diese Frage einfach und verständlich beantworten könnte.
Ich bedanke mich schon mal im vorraus.

Hallo,

ich gehe davon aus, dass das der Hausverwalter der Eigentümergemeinschaft ist und er für Sie die Sondereigentumsverwaltung übernommen hat, da Sie Ihre Wohnung vermietet haben bzw. nicht selbst bewohnen.

Da zur Sondereigentumsverwaltung auch immer ein gesonderter Verwaltervertrag abzuschließen ist, ist Ihre Frage schnell beantwortet. Schauen Sie in Ihren Vertrag und lesen nach, inwieweit der Verwalter für die Weitervermietung Ihrer ETW bezahlt wird. Sollte es keine Vereinbarung in dem Vertrag geben, wird auch KEINE Gebühr fällig.

MfG Udo Behrend
ARCO-Immobilien & Hausverwaltung

Hallo Pfannmue,

um dir einen kleinen Überblick zu verschaffen, muss ich kurz ausholen:

Als Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus bis du Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. Diese Gemeinschaft bestellt einen Wohnungseigentums-(WEG)verwalter. Grob gesagt ist dieser, wie seine Bezeichnung schon sagt, für das Gemeinschaftseigentum zuständig.

Für deine Wohnung, das sogenannte Sondereigentum, bist du selbst zuständig. Also alles was Mietvertrag, Mietersuche und Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter betrifft. Selbstverständlich kannst du jmd. für diese Aufgaben beauftragen. Dies ist dann die sogenannte Sondereigentumsverwaltung (SE).

Damit ist klar, dass WEG-Verwaltung und SE-Verwaltung zwei völlig unterschiedliche Dinge sind und auch separat vergütet werden. So kann z. B. der Hr. Maier WEG-Verwalter, die Frau Huber SE-Verwalterin sein.

Zu deiner Frage:
Nimm den Betreuungsvertrag zur Hand. Da steht drin, ob der SE-Verwalter was für die Vermietung verlangen darf. Oft wird eine zusätzliche pauschale Vergütung vereinbart. Eine „Maklerprovision“ kann der SE-Verwalter nicht verlangen, da er „an die Stelle des Eigentümers“ tritt und ja über den Betreuungsvertrag vergütet wird.

Wenn ich deine Frage verständlich und einfach beantworten konnte, würde ich mich über eine kurze Nachricht freuen.

Grüße Magicma

Hallo,

wenn ich dich richtig verstehe gibt es zwei Verträge.

  1. Den Verwaltervertrag, dieser umfasst die Verwaltung des Gemeinschaftseigentum. Dieser Vertrag wurde zwischen Verwalter und Eigentümergemeinschaft geschlossen. Umfasst z.B. Hausgeldabrechnung und Reparaturen am Haus (Gemeinschaftseigentum)usw.
    Dieser Vertrag wurde auf Beschluss der Eigentümerversammlung begründet. Du selbst hast ihn nicht persönlich unterschrieben. Du kannst z.B. auch durch den Kauf der Wohnung in den Vertrag eingestiegen sein.

  2. Einen Sondereigentumsbetreuungsvertrag, der Inhalt des Vertrages betrifft dein Sondereigentum. Wenn ich dich recht verstehe, ist der Vertragspartner beauftragt die Wohnung zu vermieten, Übergabe, Abnahme usw.
    Wenn der „Verwalter“ aus diesem Vertrag heraus Maklerprovision verlangt, gehe ich davon aus, dass diese Provision Bestandteil des Vertrages ist.
    Dir sollte der Vertrag vorliegen, da muss es drin stehen. Ich kenne ihn nicht, kann als nichts dazu sagen.
    Irgendwann musst du diesen Vertrag ja unterschrieben haben.
    Da der Verwalter/Makler ja etwas für dich tut, will er mit Recht auch Geld dafür.

MfG
uwe

Hallo,

ein Verwalter darf, wenn er die Verwaltung eines Gebäudes betreibt, keine Maklercourtage verlangen.(Nichts vom Vermieter und nichts vom Mieter)
Was in der Sondereigentumsverwaltung steht ist mir nicht bekannt.
Normalerweise bekommt eine Verwaltung bei Mieterwechsel eine im Verwaltervertrag vereinbarte Pauschale, sonst kann er nichts berechnen.

hallo, also ich würde jetzt mal aus dem Bauch heraus antworten: Der Hausverwalter kann keine Maklerprovision erhalten für Leistungen die nicht dem Makeln unterliegen. Darüber hinaus kann er natürlich seine Leistungen in Rechnung stellen, die allerdings vertraglich ja in dem jeweiligen Eigentümervertrag festgehalten sein müßten. Zumeist wird pro Wohneinheit abgerechnet. Wie hoch die Rechnung ist obliegt ihm, falls man den Service nicht möchte, kann man dies ja vertraglich ablehnen. Zahlen denn alle anderen Parteien auch die gleiche Gebühr? Wie sieht das überhaupt aus, was meinen Sie mit Provision, einmalige Zahlung? Wofür? mfg

Vielen Dank für die schnelle und verständliche Antwort.
Ich habe jetzt noch mal in meinem Vertarg nachgeschaut es steht leider drin. und zwar wie folgt:
Bei der Vermittlung eines neuen Mieters berechnet der Auftragnehmerdem Auftraggeber nach Abschluß des neuen Mietvertrages und genehmigung de selben zwei Kaltmieten als Vermittlungsgebühr. Ist es möglich die vermittlungsgebühr von dem Mieter zu erhalten, entfällt eine Vergütung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Eine Innenprovision ist in jedem Fall mit einer separaten Vereinbarung schriftlich zu verhandeln.
Dies steht da drin.
Ich bekomme von dem Verwalter einen extra Vertrag zu geschickt (Makleralleinauftrag) den ich aber nicht unterschrieben hatte. Ich hatte selbst einen Mieter gefunden der aber nie mir über den Verwalter vorgestellt wurde, nur das plötzlich ein neuer Mieter aufdauchte , der auch die Wohnung nahm und wie es sich später heraustellte ist dies der Sohn des Hausmeisters der das Projekt betreut.

So vielen Dank
für Ihre Mühe

Vielen Dank für die schnelle und verständliche Antwort.
Ich habe jetzt noch mal in meinem Vertrag nachgeschaut es steht leider drin. und zwar wie folgt:
Bei der Vermittlung eines neuen Mieters berechnet der Auftragnehmerdem Auftraggeber nach Abschluß des neuen Mietvertrages und genehmigung de selben zwei Kaltmieten als Vermittlungsgebühr. Ist es möglich die vermittlungsgebühr von dem Mieter zu erhalten, entfällt eine Vergütung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Eine Innenprovision ist in jedem Fall mit einer separaten Vereinbarung schriftlich zu verhandeln.
Dies steht da drin.
Ich bekomme von dem Verwalter einen extra Vertrag zu geschickt (Makleralleinauftrag) den ich aber nicht unterschrieben hatte. Ich hatte selbst einen Mieter gefunden der aber nie mir über den Verwalter vorgestellt wurde, nur das plötzlich ein neuer Mieter aufdauchte , der auch die Wohnung nahm und wie es sich später heraustellte ist dies der Sohn des Hausmeisters der das Projekt betreut.

So vielen Dank
für Ihre Mühe

Vielen Dank für die schnelle und verständliche Antwort.
Ich habe jetzt noch mal in meinem Vertarg nachgeschaut es steht leider drin. und zwar wie folgt:
Bei der Vermittlung eines neuen Mieters berechnet der Auftragnehmerdem Auftraggeber nach Abschluß des neuen Mietvertrages und genehmigung de selben zwei Kaltmieten als Vermittlungsgebühr. Ist es möglich die vermittlungsgebühr von dem Mieter zu erhalten, entfällt eine Vergütung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Eine Innenprovision ist in jedem Fall mit einer separaten Vereinbarung schriftlich zu verhandeln.
Dies steht da drin.
Ich bekomme von dem Verwalter einen extra Vertrag zu geschickt (Makleralleinauftrag) den ich aber nicht unterschrieben hatte. Ich hatte selbst einen Mieter gefunden der aber nie mir über den Verwalter vorgestellt wurde, nur das plötzlich ein neuer Mieter aufdauchte , der auch die Wohnung nahm und wie es sich später heraustellte ist dies der Sohn des Hausmeisters der das Projekt betreut.

So vielen Dank
für Ihre Mühe.

Vielen Dank für die schnelle und verständliche Antwort.
Ich habe jetzt noch mal in meinem Vertarg nachgeschaut es steht leider drin. und zwar wie folgt:
Bei der Vermittlung eines neuen Mieters berechnet der Auftragnehmerdem Auftraggeber nach Abschluß des neuen Mietvertrages und genehmigung de selben zwei Kaltmieten als Vermittlungsgebühr. Ist es möglich die vermittlungsgebühr von dem Mieter zu erhalten, entfällt eine Vergütung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Eine Innenprovision ist in jedem Fall mit einer separaten Vereinbarung schriftlich zu verhandeln.
Dies steht da drin.
Ich bekomme von dem Verwalter einen extra Vertrag zu geschickt (Makleralleinauftrag) den ich aber nicht unterschrieben hatte. Ich hatte selbst einen Mieter gefunden der aber nie mir über den Verwalter vorgestellt wurde, nur das plötzlich ein neuer Mieter aufdauchte , der auch die Wohnung nahm und wie es sich später heraustellte ist dies der Sohn des Hausmeisters der das Projekt betreut.

So vielen Dank
für Ihre Mühe…

Hallo,

da es hier NICHT zu einer schriftlichen Vereinbarung (Maklervertrag) gekommen ist und der Verwalter, so wie Sie es schildern auch KEINE Vermittlung vorgenommen hat, hat der Verwalter auch keinen Anspruch auf eine Maklergebühr. Ich würde an Ihrer Stelle KEINE Provision zahlen und es darauf ankommen lassen. Noch einen Tipp: Wechseln Sie den Verwalter!

Dies ist selbstverständlich keine Rechtsberatung. Sollte der Verwalter auf seine Provision bestehen, rate ich Ihnen eine Anwalt (Fachanwalt für Immobilienrecht) zu beauftragen. Da ich nicht weiß, von wo aus Sie schreiben, ist es schwer, Ihnen einen Anwalt zu empfehlen. Falls Sie aus dem Raum Dortmund kommen hätte ich bei Bedarf eine gute Adresse. Melden Sie sich, falls gewünscht, unter [email protected].

MFG Udo Behrend
ARCO-Immobilien & Hausverwaltung

Moin,
die Hausverwaltung oder ein entsprechender Vertrag zur Durchführung von Hausverwalterangelegenheiten schließt mE nicht eine maklerische Tätigkeit ein. Wenn diese vom Hausverwalter beabsichtigt ist, hat er seine Auftraggeber darauf vorher hinzuweisen, wenn bisher eine kostenlose Vermittlung erfolgte.
mfG D Ruchhöft

Hallo,

die Frage ist, was in den Verträgen steht. Verwaltervertrag und/oder in der Vereinbarung zum Suchen eines Mieters. Grundsätzlich muss ein Makler seinen Anspruch bereits beim Vorstellen eines Interessenten deutlich machen.
Andere Frage: hat er denn eine Maklererlaubnis? Hier in Berlin/Brandenburg ist die unbedingt erforderlich, ansonsten Anzeige. Einfach beim BHürgeramt nachfragen, wie das bei Euch ist.

Alles Gute

hallo nochmal, also wenn ich das richtig verstehe.

  1. wohnen Sie nicht in der Wohnung sondern vermieten Ihre Eigentumswohnung
  2. hatten Sie einen Mieter für die Wohnung selber gefunden, wo ist der geblieben, warum hat er nicht die wohnung gemietet?
    3.hat der hausverwalter auch einen Mieter gefunden.
    Sie müssen aber doch als Eigentümer dem Mieter zustimmen, daß heißt mit ihm einverstanden sein. Der hausverwalter kann Ihnen ja nicht einfach einen Mieter darein setzen. In Ihrem Vertrag steht drin: nach abschluß des neuen Mietvertrages und GENEHMIGUNG des selben, also Genehmigung jawohl von Ihnen, fällt erst die Provision an. Sind Sie nicht mit dem Mieter einverstanden, hat der Hausverwalter Ihnen keinen Mieter vermittelt und keine Provi fällt an. Wenn Sie dem Mieter zugestimmt haben, kann der Mieter die Provi übernehmen für den Hausverwalter, dies kann man aber auch in den neuen Mietvertag reinschreiben. Der neue Mieter mietet dann natürlich nur an, wenn er auch die Provi an den Hausverwalter zahlt und sie sind raus aus der nummer. Haben Sie in diesem Fall jedoch dem neuen Mieter anscheinend dem Sohn des Hausmeisters zugestimmt und auch den neuen Mietvertrag unterschrieben, müssen Sie leider die Provi tragen.
  3. Wenn sie selber Mieter finden, brauchen Sie auch keine Maklerprovision zu zahlen, unterschreiben Sie keinen makleralleinauftrag, es sei denn Sie möchten Sich nicht selber um die Vermietung kümmern.

mfg schrön

Hallo,
Danke für die Antwort ich habe schon ein paar Antworten bekommen müssten schon gepostet sein unter anderem habe ich noch etwas zu der Vereinbarung geschrieben.
Aber ein anderer Aspekt ist sehr interessant mit Berlin/ Brandenburg die Wohnung ist in Halle/Saale der Verwalter hat zwar ein Büro in Weimar kommt aber aus Mettmann,ist natürlich die Frage ob er einen solchen Vertrag hat, kann ich da einfach bei dem Bürgeramt anrufen?

Vielen Dank.

Hallo,

bin zwar auch kein Anwalt. Nach meinem Kenntnisstand ist es jedoch einem Verwalter nicht erlaubt, im Falle einer Wohnungsvermietung Maklerprovisionen zu verlangen. GGf. müssten Sie doch einmal einen Anwalt fragen.

MfG
Rheinbahnerin

Hallo,

Du hast ja schon viele Antworten bekommen, so daß ich es nicht wiederholen muß.
Zu Deinem letzten Punkt:
Ja man braucht überall in Deutschland eine Gewerbeanmeldung zur Vermittlung von Wohnungen. Üblicherweise meldet man das bei der Gemeinde (in Berlin heißt das dann wohl Bürgerbüro) oder Stadtverwaltung an in dem Ort wo man seinen Geschäftssitz hat. Das ist nicht zwingend da wo man auch sein Hauptbüro hat: das macht die Suche doch etwas schwierig. Sieh mal auf dem Maklerauftrag nach, da sollte ja eigentlich die „korrekte“ Geschäftsadresse stehen und da würde es sich dann lohnen in der Gemeinde-(Stadt-)verwaltung nachzufragen.

Gruß
Claudia

Hallo Pfannmue,

nicht als juristischer Experte aber mit gesundem Menschenverstand würde ich die Frage folgendermaßen beantworten:

Was steht denn in dem Sondereigentumsbetreuungsvertrag?
Ist da die Vermietung als Maklertätigkeit vereinbart? Wenn ja, dann bestimmt auch mit der Höhe der Vergütung und dann gilt das eben, wenn er offiziell den Auftrag zur Vermietung erhalten hat.
Wenn nein, dann setzt es einen Maklervertrag zwischen Dir in ihm voraus. Wenn ein solcher nicht besteht, auf Grund welcher Vereinbarung soll dann eine Maklerprovision anfallen?
2 % vom Vermieter zu kassieren ist außerdem schon recht üppig. In der Regel wird diese Höhe vom neuen Mieter verlangt. 1,5 % ist durchaus üblich. Aber ohne Vertrag kein Geld. Mit Vertrag gilt natürlich das Vereinbarte. Ganz einfach.

Viele Grüße
Hubert

also, ich denke, dass Du keine Prov zahlen musst, vor allem, wenn er als Verwalter aufgetreten ist. Du als Mieter kannst davon ausgehen, dass er im Rahmen seiner Verwaltertätigkeit die Bezahlung für seine Mühen vom Eigentümer abgegolten bekommt.
Das würde ich ihm so schreiben, mit Fristsetzung und Androhung, dass ein RA eingeschalten wird. Ich denke, Du hast gute Chancen.

Hallo,

bei uns in der Verwaltung werden Mietobjekte an den Makler vergeben. So zahlt der Mieter eine Provision an den Makler oder Sie haben mit ihrem Verwalter ein Betrag für die Vermittlung der Wohnung vereinbart. Je nach Wohnungsgröße zwischen 100 € und 250 € zahlen Sie Ihm für seinen Aufwand. Aus unserer Hausverwaltung wird von den neuen Mietern keine Provisionzahlung gefordert, nur eine Aufwandsentschädigung. Ist ihre Hausverwaltung auch Makler? Liegt hier eine wirtschaftliche Verflechtung vor? Geben Sie ihre Wohnung doch selber an einen Makler vor Ort. Und verhandeln Sie die Konditionen.
Liebe Grüsse aus Hamburg