Anwältin ohne Logikvermögen
Hi Bellawa.
Wir leben in einem Staat à la 1984, in dem falsche Sprache
bestraft wird.
Ich denke aber, da geht es nicht um falsche „Sprache“, sondern um einen angeblichen Verstoß gegen ein Gleichstellungsgesetz. Das ist ein Unterschied.
Die Argumentation der Anwältin ist allerdings lächerlich. Ich zitiere:
„Auf Kundinnenwünsche ist generell nicht Rücksicht zu nehmen. Wenn ich jetzt von dem Schneidermeister ausgehe, dann fällt mir im Gegenzug dazu der Gynäkologe ein. Wenn man sich die Verteilung anschaut, sind 80 Prozent der Stellen durch Männer besetzt. Das stört in der Öffentlichkeit auch niemanden“, argumentiert Groser gegenüber ORF Radio Salzburg.
Zitat Ende.
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„Auf Kundinnenwünsche ist generell nicht Rücksicht zu nehmen“:
Das ist eine Frechheit, weil Einmischung in legitime Angelegenheiten eines Unternehmens.
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„… dann fällt mir im Gegenzug dazu der Gynäkologe ein. Wenn man sich die Verteilung anschaut, sind 80 Prozent der Stellen durch Männer besetzt. Das stört in der Öffentlichkeit auch niemanden.“
Das ist noch schlimmer, weil komplett unlogisch. Zum Arzt geht man aus anderen Gründen als zum Schneider. Der Arzt/die Ärztin sind Experten für biologische Körper. Der Schneider/die Schneiderin sind Experten für Kleidung.
Peinlich, dass das die Anwältin nicht auseinanderhalten kann.
Gruß
Horst