Hat irgendjemand was anderes erwartet?
So läuft das doch immer aber, die Grossen lässt man laufen und
die Kleinen „hängt“ man.
Der genannte § 153a StPO ist gerade geschaffen worden, um bei den „Kleinen“ ein vereinfachtes Verfahren ohne explizites Urteil durchziehen zu können.
Im konkreten Fall stellte sich weiterhin die Frage, inwieweit eine Schuld überhaupt jemals festgestellt werden könnte bzw. hätte werden können. Da gab es u.a. die Stellungnahme des befragte Anwalts, der die Zahlungen als rechtmäßig bezeichnete. Das Verfahren hätte sich noch über Monate hingezogen, nur um das Unrechtsbewußtsein und damit auch die Schuld der Angeklagten möglicherweise festzustellen.
Sinn des Prozesses war es nicht, Ackermann und Konsorten zu verurteilen, um damit die zweifelhaften Praktiken im Sinne der allgemeinen Volksmeinung, die mit den betreffenden Summen überhaupt nichts anfangen konnte, abzustrafen. Es ging darum, die Erfüllung eines Straftatbestandes festzustellen, den - mit Verlaub - wohl kaum einer der Diskutanten en detail verstanden hat.
Das war mit einem vertretbaren Aufwand nicht zu bewerkstelligen. Dies - neben dem mangelnden öffentlichen Interesse der Strafverfolgung - war einer der wesentlichen Gründe für die vorläufige Einstellung des Verfahrens.
Ähnliche Entscheidungen gibt es jeden Tag massenweise in Deutschland, ohne daß sich darüber jemand aufregt. Wenn aber eine vermeintliche Managernulpe mehr Geld nach Hause trägt, als die meisten Arbeitnehmer in ihrem ganzen Leben nicht zu sehen bekommen, regt sich die Volksseele und fordert härteste Bestrafung.
Das ist in gewisser Hinsicht nachvollziehbar, kann aber nicht Ziel einer Strafverfolgung sein.
Gruß,
Christian