Hallo,
Ein immer noch unzufriedener Ralph
vielleicht liest Du einfach mal - und möglichst vorurteilsfrei - die Pressemitteilung des Landgerichtes:
http://www.landgericht-duesseldorf.de/presse/dokumen…
Gruß,
Christian
Hallo,
Ein immer noch unzufriedener Ralph
vielleicht liest Du einfach mal - und möglichst vorurteilsfrei - die Pressemitteilung des Landgerichtes:
http://www.landgericht-duesseldorf.de/presse/dokumen…
Gruß,
Christian
Hallo!
Wie schon gesagt, die Begründung des mangelnden öffentlichen
Interesses kann ich in keinster Weise nachvollziehen.
Um Geld aus öffentlicher Kasse ging es nicht und niemand wurde betrogen. Von daher sehe ich kein öffentliches Interesse. Das Interesse wurde erst durch die landläufig als unangemessen hoch angesehene Zahlung an Herrn Esser geweckt. Was angemessen ist und was nicht, hat kein Staatsanwalt, kein Gericht und schon gar nicht die Öffentlichkeit zu entscheiden. Wenn es um Geld eines Unternehmens geht, geht der Vorgang die Eigentümer des Unternehmens etwas an.
Gruß
Wolfgang
Was angemessen ist und was nicht, hat kein Staatsanwalt, kein Gericht :und schon gar nicht die Öffentlichkeit zu entscheiden.
Darum ging es ja auch nicht, sondern um den Vorwurf der Untreue.
Geldstrafen sind nutzlos.
Nimm einem Zuckerfabrikanten einen Zuckerwürfel weg (zur Strafe).
Und erlasse ihm das Risiko in den Bau zu wandern.
Ich bin dafür, dass Leute, bei denen Geld eh keine Rolle spielt, prinzipiell keine Geldstrafen als Ersatz für Knast beokmmen sollten.
Der lacht doch nur über das deutsche "Recht"ssystem
Nick
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Hallo Wolfgang,
Interesse wurde erst durch die landläufig als unangemessen
hoch angesehene Zahlung an Herrn Esser geweckt. Was angemessen
ist und was nicht, hat kein Staatsanwalt, kein Gericht und
schon gar nicht die Öffentlichkeit zu entscheiden. Wenn es um
Geld eines Unternehmens geht, geht der Vorgang die Eigentümer
des Unternehmens etwas an.
Eigentumsfragen sind natürlich auch eine Sache des Staates, andernfalls wären Eigentumsdelikte wie Diebstahl, Raub, Unterschlagung oder gar Haus- und Familiendiebstahl im StGB völlig überflüssig.
Da geht es dann aber um Fragen der öffentlichen Ordnung und u.a. die spielte im konkreten Fall eine untergeordnete Rolle.
Gruß,
Christian
Hallo,
Ich bin dafür, dass Leute, bei denen Geld eh keine Rolle
spielt, prinzipiell keine Geldstrafen als Ersatz für Knast
beokmmen sollten.
es handelt sich nicht um eine Geldstrafe, sondern um eine Auflage. § 153a StPO wurde ursprünglich geschaffen, um die Überlastung der deutschen Gerichte durch Bagatelldelikte zu vermeiden und die Prozesse gegen Ladendiebe und andere Kleinkriminelle zu verkürzen.
Das gleiche greift auch beim aktuellen Prozeß. Bis zur Klärung der tatsächlichen Schuld der Angeklagten wären noch Monate ins Land gegangen, was den Steuerzahler im Zweifel nicht unerheblich viel Geld gekostet hätte, ohne zu einem substantiellen Ergebnis zu führen.
Gruß,
Christian
es handelt sich nicht um eine Geldstrafe, sondern um eine
Auflage. § 153a StPO wurde ursprünglich geschaffen, um die
Überlastung der deutschen Gerichte durch Bagatelldelikte zu
vermeiden und die Prozesse gegen Ladendiebe und andere
Kleinkriminelle zu verkürzen.
Klar doch, Ladendiebe und Kleinkriminelle operieren ja auch ständig im Millionenbereich und wegen denen verlieren ja auch tausende ihren Arbeitsplatz.
Wo bleibt denn da die Verhältnismäßigkeit?
Volker
PS
Wenn ich die Grinsefresse und das Victoryzeichen von Ackermann sehe, bekomme ich das berühmte „Romikagefühl“ > Hineintreten und sich wohlfühlen.
Klar doch, Ladendiebe und Kleinkriminelle operieren ja auch
ständig im Millionenbereich und wegen denen verlieren ja auch
tausende ihren Arbeitsplatz.
Wo bleibt denn da die Verhältnismäßigkeit?
Dafür, daß Du die Justizlogik und die bestehenden Gesetze nicht verstehst, kann ich nichts. Daß Dich der Neid zu irrelevanten Schlußfolgerungen treibt, ist zwar nachvollziehbar, aber wenig produktiv.
C.
Dafür, daß Du die Justizlogik und die bestehenden Gesetze
nicht verstehst, kann ich nichts. Daß Dich der Neid zu
irrelevanten Schlußfolgerungen treibt, ist zwar
nachvollziehbar, aber wenig produktiv.
Ja, der Neid. Wo nicht der Holocaust greift, greift (seit einiger Zeit) der Neid.
Warum maßten die Bürgerlichen sich an, die Politik bestimmen zu wollen? Nur aus Neid auf den Adel und die Kirche.
Moin, Wolfgang,
Um Geld aus öffentlicher Kasse ging es nicht und niemand wurde
betrogen. Von daher sehe ich kein öffentliches Interesse.
den Tatbestand der Untreue, der ja durch die Einstellung nicht aus der Welt ist, dürfte es dann gar nicht geben? Da ließe sich unser Rechstswesen aber sehr vereinfachen.
Gruß Ralf
Hat irgendjemand was anderes erwartet?
So läuft das doch immer aber, die Grossen lässt man laufen und die Kleinen „hängt“ man.
Hat irgendjemand was anderes erwartet?
So läuft das doch immer aber, die Grossen lässt man laufen und
die Kleinen „hängt“ man.
Weisst Du wieviele Prozesse jeden Tag unter Auflagen eingestellt werden? Und das vorallem bei „Kleinen“. Es ist in Deutschland eigentlich genau umgekehrt: Die „Großen“ bekommen meist höhere Strafen als die „Kleinen“ weil bei der Strafzumessung die Vorbildfunktion (zumindest indirekt) mit reinspielt.
Aber klar: Wenn Volkes Seele kocht muss die Realität auf der Strecke bleiben (sonst wären die ganzen armen BILD-Redakteure ja bald arbeitslos)
Weisst Du wieviele Prozesse jeden Tag unter Auflagen
eingestellt werden? Und das vorallem bei „Kleinen“. Es ist in
Deutschland eigentlich genau umgekehrt:
Lassen wir diese Behauptung mal so stehen.
Die „Großen“ bekommen
meist höhere Strafen als die „Kleinen“ weil bei der
Strafzumessung die Vorbildfunktion (zumindest indirekt) mit
reinspielt.
Bei den „Kleinen“ geht es oft um die Existenz, was im anderen Fall wohl nicht so ist.
Wenn du hier von Strafzumessung sprichst, ich halte es eher für Lehrgeld oder ein kleines Schmerzensgeld. Vorbildfunktion hätte eine Bestrafung, davon kann man hier wahrlich nicht ausgehen.
Aber klar: Wenn Volkes Seele kocht muss die Realität auf der
Strecke bleiben (sonst wären die ganzen armen BILD-Redakteure
ja bald arbeitslos)
Meine Realität: Dass ein Bruchteil des eingeheimsten Vermögens zurückgegeben wird, der Staat ordentlich mitverdient. Eine politische, keine juristische Entscheidung.
Wobei mir die Ursache deiner Überheblichkeit nicht so ganz klar ist. Student, der die Verdienste des Volkes einfach so benutzen darf.
Gesetz ist nicht das Gleiche wie Gerechtigkeit
Klar doch, Ladendiebe und Kleinkriminelle operieren ja auch
ständig im Millionenbereich und wegen denen verlieren ja auch
tausende ihren Arbeitsplatz.
Wo bleibt denn da die Verhältnismäßigkeit?Dafür, daß Du die Justizlogik und die bestehenden Gesetze
nicht verstehst, kann ich nichts. Daß Dich der Neid zu
irrelevanten Schlußfolgerungen treibt, ist zwar
nachvollziehbar, aber wenig produktiv.
Man kann schon in Versuchung zu kommen, zu sagen, dass man die Gesetze, so wie sie sind, nicht verstehen kann.
Wenn man allerdings bedenkt, wer die Gesetze macht, und von wem die Gesetzmacher wiederum beeinflusst werden, ists eigentlich klar, dass Ackermänner stets ungeschoren davonkommen.
Wenn man mal kapiert hat, dass Gesetz und Gerechtigkeit zwei total verschiedene Dinge sind, dann kann man unsere Gesetze schon verstehen.
Nick
Hat irgendjemand was anderes erwartet?
So läuft das doch immer aber, die Grossen lässt man laufen und
die Kleinen „hängt“ man.
Der genannte § 153a StPO ist gerade geschaffen worden, um bei den „Kleinen“ ein vereinfachtes Verfahren ohne explizites Urteil durchziehen zu können.
Im konkreten Fall stellte sich weiterhin die Frage, inwieweit eine Schuld überhaupt jemals festgestellt werden könnte bzw. hätte werden können. Da gab es u.a. die Stellungnahme des befragte Anwalts, der die Zahlungen als rechtmäßig bezeichnete. Das Verfahren hätte sich noch über Monate hingezogen, nur um das Unrechtsbewußtsein und damit auch die Schuld der Angeklagten möglicherweise festzustellen.
Sinn des Prozesses war es nicht, Ackermann und Konsorten zu verurteilen, um damit die zweifelhaften Praktiken im Sinne der allgemeinen Volksmeinung, die mit den betreffenden Summen überhaupt nichts anfangen konnte, abzustrafen. Es ging darum, die Erfüllung eines Straftatbestandes festzustellen, den - mit Verlaub - wohl kaum einer der Diskutanten en detail verstanden hat.
Das war mit einem vertretbaren Aufwand nicht zu bewerkstelligen. Dies - neben dem mangelnden öffentlichen Interesse der Strafverfolgung - war einer der wesentlichen Gründe für die vorläufige Einstellung des Verfahrens.
Ähnliche Entscheidungen gibt es jeden Tag massenweise in Deutschland, ohne daß sich darüber jemand aufregt. Wenn aber eine vermeintliche Managernulpe mehr Geld nach Hause trägt, als die meisten Arbeitnehmer in ihrem ganzen Leben nicht zu sehen bekommen, regt sich die Volksseele und fordert härteste Bestrafung.
Das ist in gewisser Hinsicht nachvollziehbar, kann aber nicht Ziel einer Strafverfolgung sein.
Gruß,
Christian
Dafür, daß Du die Justizlogik und die bestehenden Gesetze
nicht verstehst, kann ich nichts. Daß Dich der Neid zu
irrelevanten Schlußfolgerungen treibt, ist zwar
nachvollziehbar, aber wenig produktiv.Ja, der Neid. Wo nicht der Holocaust greift, greift (seit
einiger Zeit) der Neid.
Die in Rede stehenden Stratatbestände sind vom Unkundigen nicht zu verstehen. Wie also kann es sein, daß dann von der Öffentlichkeit eine Verurteilung gefordert wird, obwohl die Öffentlichkeit gar nicht weiß, worum es eigentlich bei diesem Straftatbestand geht? Dies insbesondere vor dem Hintergrund, daß sich selbst Experten nicht einig sind, ob der Straftatbestand tatsächlich erfüllt war - ganz abgesehen von der Frage der Schuld der Angeklagten, die noch hätte geklärt werden müssen.
Die Öffentlichkeit hat zur Kenntnis genommen, daß einige Leute mit einem Beruf, der in der Rangliste der respektiertesten Berufe in Deutschland ziemlich weit hinten steht, einen großen Batzen Geld für eine zweifelhafte Leistung erhalten haben. Das allein reicht für die kollektive Verurteilung der Angeklagten durch die Volksmeinung aus.
Welches Motiv außer Neid erkennst Du in einer derartigen Sachlage? Mir jedenfalls fällt nichts anderes ein.
Gruß,
Christian
Die in Rede stehenden Stratatbestände sind vom Unkundigen
nicht zu verstehen. Wie also kann es sein, daß dann von der
Öffentlichkeit eine Verurteilung gefordert wird, obwohl die
Öffentlichkeit gar nicht weiß, worum es eigentlich bei diesem
Straftatbestand geht? Dies insbesondere vor dem Hintergrund,
daß sich selbst Experten nicht einig sind, ob der
Straftatbestand tatsächlich erfüllt war
Und wieso werden Urteile dann „Im Namen des Volkes“ gefällt, wenn niemand sie versteht?
Es wäre dann wohl an der Zeit, Gesetze zu schaffen, die verständlich sind.
Gruß
Volker
PS: Mit Neid hat das nichts zu tun, wohl aber mit viel Unverständnis.
Bei den „Kleinen“ geht es oft um die Existenz, was im anderen
Fall wohl nicht so ist.
Was auch nur eine Behauptung ist, gerade bei dem Thema Geld statt Prozess.
Wenn du hier von Strafzumessung sprichst, ich halte es eher
für Lehrgeld oder ein kleines Schmerzensgeld. Vorbildfunktion
hätte eine Bestrafung, davon kann man hier wahrlich nicht
ausgehen.
Naja, scheinbar hatte auch die Staatsanwaltschaft die Vermutung, dass eine Verurteilung unter Umständen eher nicht wahrscheinlich ist. Dann wäre es wohl erst recht keine Vorbildfunktion gewesen sondern für andere die Aufforderung, ähnlich extrem zu handeln.
Aber klar: Wenn Volkes Seele kocht muss die Realität auf der
Strecke bleiben (sonst wären die ganzen armen BILD-Redakteure
ja bald arbeitslos)Meine Realität: Dass ein Bruchteil des eingeheimsten
Vermögens zurückgegeben wird, der Staat ordentlich
mitverdient. Eine politische, keine juristische Entscheidung.
Soso, Du weisst also, wie der Richter gedacht hat. Erstaunlich…hast Du mal die verlinkte Begründung gelesen und verstanden?
Wobei mir die Ursache deiner Überheblichkeit nicht so ganz
klar ist. Student, der die Verdienste des Volkes einfach so
benutzen darf.
Wobei mir die Ursache deines Denkens nicht klar ist. Ein Dipl. Ing. hat schließlich auch mal auf die Verdienste des Volkes zurück gegriffen.
Übrigens ist das keine Überheblichkeit, sondern eine nüchterne Einschätzung der ganzen Geschichte, weg von irgend welchen populistischen Vorverurteilungen.
Denn egal, wie Ackermann sich benommen hat (was sehr ungeschickt ist), seine Schuld wäre nur schwierig nachweisbar gewesen. Und wenn ich lese, dass er ja verurteilt werden solle, weil er ja Arbeitsplätze vernichtet, dann ist das rechtstaatlich gesehen der größte Blödsinn, den ich mir vorstellen kann.
Gruß
Alex
Und wieso werden Urteile dann „Im Namen des Volkes“ gefällt,
wenn niemand sie versteht?
Das Volk versteht seine eigenen Gesetze nicht mehr, weil sie jeden Einzelfall abgedeckt haben will. Das Verfahren, wie es hier gelaufen ist, ist seit einigen Jahren völlig unbehelligt im Einsatz. Nun soll es falsch sein, weil es ja jemanden trifft, der in der Volksmeinung es verdient hätte, eine Strafe zu bekommen, weil er als Vorstand eines Unternehmens Leute entlässt, was ungefähr soviel mit dem Prozess zu tun hat wie die Tatsache, mit welchem Fuss er aufsteht.
Es wäre dann wohl an der Zeit, Gesetze zu schaffen, die
verständlich sind.
Es wäre an der Zeit, jedes Urteil per Volksbefragung zu entscheiden. Ach ja, den Pranger führen wir auch wieder ein (wahlweise die InternetSeite der verurteilten Kinderschänder; und die der Ladendiebe auch, aber nur bei den Tante Emma Läden mit der 72jährigen Besitzerin, Saturn und Media Markt dürfen das natürlich nicht)
Wahlweise können wir auch das Rechtssystem der USA einführen, bei dem jeder Fall irgendwie zur Grundlage taugt. Da ist es in der Tat so, dass jeder Fall irgendwie folgende Urteile tangiert. Und wenn genug Urteile in die eine Richtung und genug Urteile in die andere Richtung weisen, dann ist es quasi ein Glücksspiel, wie es aus geht.
(Das ist eine vereinfachte Darstellung)
Manchmal bin ich sehr froh, dass mich Gesetze vor dem Volk beschützen.
Gruß
ALex
Gruß
Volker
PS: Mit Neid hat das nichts zu tun, wohl aber mit viel
Unverständnis.
Frage dazu
Hallo!
An der neidgetriebenen „hang Ackermann“ - Diskussion möchte ich mich nicht beteiligen.
Aber was mich hier noch interessiert:
Ackermann hat ja selbst kein Geld erhalten, sondern es nur großzügig verteilt.
Muss das Geld nun seitens der damaligen Empfänger zurückbezahlt werden?
Es geht hier ja m.W. um einen hohen 2-stelligen Millionenbertrag, um welchen die Aktionäre von Mannesmann geschädigt worden sind. Eine Strafe von ca. 6-7 Mio. Euro, welche noch nicht einmal an sie geht, dürfte den Mannesmann-Aktionären ja wenig bringen. Wie werden diese nun entschädigt?
Grüße,
Mathias
Grüße,
Mathias