Marco ist frei!

Hi,
habe gerade in den Nachrichten gehört, dass man Marco aus der Untersuchungshaft entlassen hat und er nach Hause darf.
Ich freue mich für ihn, denn 8 Monate U-Haft waren ja doch ziemlich happig.

nenkaj

Ja und?

Sorry, musste sein :wink:

Danke
Hi!

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Marco%20W/292…
(sonst müsste ich ja wieder löschen *g*)

Endlich mal eine gute Nachricht!
Ich habe gestern abend Fotos von vor 8 Monaten und aktuelle gesehen - der Junge ist mächtig gealtert…

Hoffentlich geht der Prozess im April so aus, wie er bei all den Widersprüchen und nicht vorhandenen Beweisen (bzw. Beweisen FÜR ihn) ausgehen sollte.

LG
Guido

Hallo Guido

Hoffentlich geht der Prozess im April so aus, wie er bei all
den Widersprüchen und nicht vorhandenen Beweisen (bzw.
Beweisen FÜR ihn) ausgehen sollte.

Gemäß den Medienberichten wurde Marcos Sperma am Mädchen festgestellt. Das Mädchen war 13, er war 17. Gemäß den gesetzlichen Maßstäben, die in diesem Fall sowohl in Deutschland, als auch in der Türkei gelten, spricht dies für den sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen.

Gruß
Carlos

Hi,
habe gerade in den Nachrichten gehört, dass man Marco aus der
Untersuchungshaft entlassen hat und er nach Hause darf.
Ich freue mich für ihn, denn 8 Monate U-Haft waren ja doch
ziemlich happig.

ich glaube, der feiert nochmal geburtstag…

Hallo Guido

Hoffentlich geht der Prozess im April so aus, wie er bei all
den Widersprüchen und nicht vorhandenen Beweisen (bzw.
Beweisen FÜR ihn) ausgehen sollte.

Gemäß den Medienberichten wurde Marcos Sperma am Mädchen
festgestellt. Das Mädchen war 13, er war 17. Gemäß den
gesetzlichen Maßstäben, die in diesem Fall sowohl in
Deutschland, als auch in der Türkei gelten, spricht dies für
den sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen.

8 monate wäre selbst für deutsche verhältnisse recht fix. da man die umstände nicht kennt, weiß man auch nicht, ob er in deutschland eine haftstrafe bekommen hätte. vielleicht nur bewährung - von daher kann er sich glücklich schätzen, dass er jetzt ohne strafe frei ist - warum auch immer das so plötzlich geht.
aber ich finds ok…

Hi!

von daher kann er sich glücklich schätzen, dass er
jetzt ohne strafe frei ist - warum auch immer das so plötzlich
geht.
aber ich finds ok…

Der IST nicht ohne Strafe frei!

Er ist nicht in U-Haft - der Prozesse wird am 1. April weiter geführt.

LG
Guido

Hallo,

hier handelt es sich um einen mutmasslichen Sexualtäter. Um einen mutmasslichen Vergewaltiger.

Allerdings, da scheint das deutsche Auge und BILD sowie diverse Politiker völlig blind zu sein, handelt es sich wohl nur um ein mutmassliches „englisches Vergewaltigungsopfer“. Was sind schon andere wert ? Wie denken eigentlich bei uns einige Stimmungsmacher "

Wie pervers muß eigentlich die Gedankenwelt, abgesehen von der Verkommenheit der Moral, bei diesen Gruppen sein, wenn ein Opfer mit deutschem Pass als Motiv für Strafverschärfungen, bei BILD gar „wann wird der Verbrecher endlich weggeschlossen“ auch wenn es noch kein Urteil gibt, gehandelt wird, wenn aber ein Deutscher eine Ausländerin möglicherweise vergewaltigt hat, dafür auch noch Presserummeln und eine Unterstützergruppe findet die einen mutmasslichen Kriminellen
für sein Verbrechen glorifiziert.

Auch in DE ist jemand bei schwieriger Beweislage bis zu neun Monate und mehr in U-Haft. Ich wußte nicht, dass es derart viele Unterstützer von Vergewaltigern gibt.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

In dubio…
Hi!

Gemäß den Medienberichten wurde Marcos Sperma am Mädchen
festgestellt. Das Mädchen war 13, er war 17. Gemäß den
gesetzlichen Maßstäben, die in diesem Fall sowohl in
Deutschland, als auch in der Türkei gelten, spricht dies für
den sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen.

Nein, das spricht dafür, dass sie mit seinem Sperma in Kontakt gekommen ist.

Angeblich hat er versucht, sie zu vergewaltigen, angeblich hat sie geschrien.

Komisch, dass ihre beste Freunding, die ca. 5 Meter Luftlinie von ihr auf den Balkon des Hotelzimmers weilte, keinen Schrei vernahmn.

Komisch, dass aus dem unsprünglichen Vorwurf der Vergewaltigung im Lauf der Zeit der Vorwurf der VERSUCHTEN Vergewaltigung wurde (NACHDEM ein Gutachten eine Vergewaltigung ausschloss, hat man sich da wohl anders entschieden).

Wie gesagt: Ich hoffe, dass dort RECHT gesprochen wird und alle Zweifel Berücksichtigung finden. Wenn sich zweifelsfrei rausstellt, dass er sie missbracuht hat, muss er bestraft werden - aber nur dann.

Und die Tatsache, dass eine existierende Aussage mehrere Monate braucht, um in die Türkei zu gelangen und dort übersetzt zu werden, wo ein minderjähriges Wesen im Knast sitzt, spricht nicht unbedingt für die Justiz in diesem Fall.

Ich stecke nicht mehr in diesem Fall drin, als es die Medien (die ich recht gut verfolgte) erlaubten, weshalb ich zwar eine Meinung habe, diese aber durchaus durch Fakten beeinflussbar ist…

LG
Guido

Hi,

hier geht es um Mutmaßungen - auf beiden Seiten. Es gibt Hinweise, dass das Mäschen es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, ebenso gibt es Hinweise, dass Marco nicht die Wahrheit spricht.

Jedes vernünftige Rechtssystem hat im Zweifel FÜR den Angeklagten zu handeln. Es besteht zumindest die Möglichkeit, dass der Angeklagte auch mal das Opfer einer Frau (in diesem Fall wohl die Mutter des Mädchens) sein könnte.

Auch in DE ist jemand bei schwieriger Beweislage bis zu neun
Monate und mehr in U-Haft.

In Deutschland gibt es nicht die Möglichkeit, dass ein 17-jähriger in einen Knast für Erwachsene gesteckt wird.

Ich wußte nicht, dass es derart
viele Unterstützer von Vergewaltigern gi

Diesen Kommentar finde ich - mit Verlaub - zum Kotzen!
DU hast Dein Urteil offensichtlich schon gefällt, oder?

LG
Guido

Hi,
habe gerade in den Nachrichten gehört, dass man Marco aus der
Untersuchungshaft entlassen hat und er nach Hause darf.
Ich freue mich für ihn, denn 8 Monate U-Haft waren ja doch
ziemlich happig.

nenkaj

Hallo,

hier handelt es sich um einen mutmasslichen Sexualtäter. Um
einen mutmasslichen Vergewaltiger.

nachdem lt ärztlichem Gutachten kein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat…
Wir stehen also bei der Frage der „versuchten Vergewaltigung“

Des Weiteren hat ein Prozess, bei dem der Jugendliche in U-haft sitzt, mit besonderer Beschleunigung abzulaufen. Dies wurde anscheinend seitens der Opferseite nicht gerade gefördert.

Insofern ist die Aufhebung des Haftbefehles nur konsequent. Bei einer besseren behördlichen Zusammenarbeit wäre imho der Käse schon längst gegessen.

Nächster Punkt, den ich den Eltern des Opfers ankreide: Warum zur Hölle war das Mädchen alleine um Mitternacht in der Disko (ohne Erziehungsberechtigten!) In D würde ich um die Uhrzeit nicht mehr mit Kindern in der Disse rechnen.

Allerdings, da scheint das deutsche Auge und BILD sowie
diverse Politiker völlig blind zu sein, handelt es sich wohl
nur um ein mutmassliches „englisches Vergewaltigungsopfer“.
Was sind schon andere wert ? Wie denken eigentlich bei uns
einige Stimmungsmacher "

Es ging des „Deutschen Stimmungsmachern“ wohl weniger um das Britische Opfer, sondern um die Diskreditierung der Türkei wg EU-Beitritt. Die Politikerkampange hat jedenfalls meiner Meinung nach dem Angeklagten sehr geschadet. IMHO wäre er schon viel früher auf Kaution rausgekommen, eventuell mit Ausreiseverbot und Passabgeben. (Wobei sich die Opferseite mit ihrem Anwalt imho auch gewaltig ins Knie geschossen hat)
Verglichen mit einem viel übleren Fall vor einigen Jahren in Singapur, der wesentlich professioneller gehandhabt wurde.

das die BLÖD-Zeitung Mist schreibt, wo es geht, und der ganze Boulevard aufheult, wundert mich nicht. Die Berichterstattung in den seriöseren Druckwerken war jedenfalls differenzierter.

Auch in DE ist jemand bei schwieriger Beweislage bis zu neun
Monate und mehr in U-Haft. Ich wußte nicht, dass es derart
viele Unterstützer von Vergewaltigern gibt.

Wieso soll hier die Beweislage schwierig sein. Das Monatelange Nichtvorlegen von Aussagen und das Rumgedröhne eines Anwalts, der zu viele Gerichtsshows gesehen hat, hat wohl nichts mit einer komplizierten Beweissituation zu tun?
Es ist effektiv unverständlich, dass eine 13 Jährige zwar in der Lage ist, bis in die Puppen in der Disse rumhopst, aber dann Monate braucht, um zu dem Thema eine gerichtsverwertbare Aussage zu machen und es dann auch noch Monate dauert, das Teil in gerichtsfester Form zuzustellen. Die Übersetzung einer derartigen Aussage ins Türkische stelle ich mir auch nicht ganz trivial vor.

Und Du scheinst dein Urteil wohl auch schon gefällt zu haben.

Fassen wir zusammen: Offenbar hätte eine Klage vor dem EU-Menschrechtshof (wg überlanger U-Haft) Chancen auf Erfolg gehabt. Der quälende Prozess geht weiter, aber nun hat das Gericht Ballast abgeworfen, um mit viel weniger Druck aus der Öffentlichkeit arbeiten zu können.

Gruß
Mike

Gemäß den Medienberichten wurde Marcos Sperma am Mädchen
festgestellt. Das Mädchen war 13, er war 17. Gemäß den
gesetzlichen Maßstäben, die in diesem Fall sowohl in
Deutschland, als auch in der Türkei gelten,

In Deutschland würde er für sowas nie im Leben in den Knast kommen.

Hallo,

ich habe mir bislang kein Urteil gebildet und werde mir auch keines bilden, weil ich die näheren Umstände des Falles nicht kenne. Dies zu klären ist Aufgabe einer Justiz.

Wir stehen also bei der Frage der „versuchten Vergewaltigung“

Auch dies wird noch festzustellen sein.

Des Weiteren hat ein Prozess, bei dem der Jugendliche in
U-haft sitzt, mit besonderer Beschleunigung abzulaufen. Dies
wurde anscheinend seitens der Opferseite nicht gerade
gefördert.

Es ist nun nicht Aufgabe der Opferseite, das Verfahren zu beschleunigen, sondern Aufgabe der Justiz, ein Verfahren in einer angemessenen Frist durchzuführen. Wer in die Türkei reist sollte wissen, dass es in der Türkei U-Haft bis drei Jahre gibt. Bei uns muss nach sechs Monate nachgeprüft werden, ist ein Prozess noch nicht in Sicht, ob der vermeintliche Täter nicht bis zur Verhandlung entlassen werden muss.

Insofern ist die Aufhebung des Haftbefehles nur konsequent.
Bei einer besseren behördlichen Zusammenarbeit wäre imho der
Käse schon längst gegessen.

war das gewollt ?

Nächster Punkt, den ich den Eltern des Opfers ankreide: Warum
zur Hölle war das Mädchen alleine um Mitternacht in der Disko
(ohne Erziehungsberechtigten!) In D würde ich um die Uhrzeit
nicht mehr mit Kindern in der Disse rechnen.

Widerspruch. Selbst wenn jemand in der Disco hockt, kurze Röcke trägt oder einen zu tief ausgeschnittenen Pulli trägt besteht kein Recht, sich weder einer versuchten Vergewaltigung, ja nicht einmal einer sexuellen Belästigung auszusetzen. Ich verfolge derzeit einen Fall, da wurde ein Lehrer wegen eines Kussversuches gegenüber einer Schülerin wegen sexueller Belästigung vor dem AG verurteilt. Derzeit ist unbekannt, ob der Lehrer Berufung einlegt.

Auch in DE ist jemand bei schwieriger Beweislage bis zu neun

Monate und mehr in U-Haft. Ich wußte nicht, dass es derart
viele Unterstützer von Vergewaltigern gibt.

Wieso soll hier die Beweislage schwierig sein. Das Monatelange
Nichtvorlegen von Aussagen und das Rumgedröhne eines Anwalts,
der zu viele Gerichtsshows gesehen hat, hat wohl nichts mit
einer komplizierten Beweissituation zu tun?

Es ist effektiv unverständlich, dass eine 13 Jährige zwar in
der Lage ist, bis in die Puppen in der Disse rumhopst, aber
dann Monate braucht, um zu dem Thema eine gerichtsverwertbare
Aussage zu machen und es dann auch noch Monate dauert, das
Teil in gerichtsfester Form zuzustellen. Die Übersetzung einer
derartigen Aussage ins Türkische stelle ich mir auch nicht
ganz trivial vor.

Und Du scheinst dein Urteil wohl auch schon gefällt zu haben.

Fassen wir zusammen: Offenbar hätte eine Klage vor dem
EU-Menschrechtshof (wg überlanger U-Haft) Chancen auf Erfolg
gehabt. Der quälende Prozess geht weiter, aber nun hat das
Gericht Ballast abgeworfen, um mit viel weniger Druck aus der
Öffentlichkeit arbeiten zu können.

Gruss Günter

Hallo,

hier geht es um Mutmaßungen - auf beiden Seiten. Es gibt
Hinweise, dass das Mäschen es mit der Wahrheit nicht so genau
nimmt, ebenso gibt es Hinweise, dass Marco nicht die Wahrheit
spricht.

Jedes vernünftige Rechtssystem hat im Zweifel FÜR den
Angeklagten zu handeln. Es besteht zumindest die Möglichkeit,
dass der Angeklagte auch mal das Opfer einer Frau (in diesem
Fall wohl die Mutter des Mädchens) sein könnte.

Auch in DE ist jemand bei schwieriger Beweislage bis zu neun
Monate und mehr in U-Haft.

In Deutschland gibt es nicht die Möglichkeit, dass ein
17-jähriger in einen Knast für Erwachsene gesteckt wird.

Ich wußte nicht, dass es derart
viele Unterstützer von Vergewaltigern gi

Diesen Kommentar finde ich - mit Verlaub - zum Kotzen!
DU hast Dein Urteil offensichtlich schon gefällt, oder?

Das ist Ansichtssache. Mein urteil habe ich nicht über den Fall gefällt, da mir alle beweisrelevanten Hinweise einfach fehlen, was wirklich geschehen ist.

Allerdings bleibe ich bei dem Ausdruck der „Unterstützerszene“. In unserem Land werden viele Menschen längst vor einem Urteil öffentlich -auch von Politikern - vorverurteilt und gerade bei Sexualdelikten ist die Masse der Forderungen, was mit wem zu geschehen hat, nicht gerade gering. Dieses Vorgehen ist nicht korrekt und widerspricht dem Rechtsstaatsgedanken.

Allerdings widerspricht es auch dem Rechtsstaatsgedanken, dass jemand schon vorher „freigesprochen“ ist und das Opfer derart öffentlich als unglaubwürdig abgetan wird. Der Rummel um Marco wäre nicht so groß, wäre er nicht in der Türkei inhaftiert worden.

Im Übrigen. Bei der derzeitigen Situation wäre Marco in DE frei, weil eine zu erwartende Strafe bei uns unter zwei Jahren liegt und ein Ersttäter Bewährung erhält. In der Türkei ist hier eine ziemlich hohe Haftstrafe zu erwarten.

Gruss Wunderle

Hallo,

leider, deshalb ist die Achtung vor dem Leben des Menschen auch so tief gesunken. Mich wundert es nicht mehr, wenn täglich Säuglinge ermordet aufgefunden werden.

leider, man wartet ab, bis es Tote gibt

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus, Michael:smile:

Nächster Punkt, den ich den Eltern des Opfers ankreide: Warum
zur Hölle war das Mädchen alleine um Mitternacht in der Disko
(ohne Erziehungsberechtigten!) In D würde ich um die Uhrzeit
nicht mehr mit Kindern in der Disse rechnen.

Ohne im Geringsten auf den Fall „Marco“ eingehen zu wollen, wehre ich mich, wie IMMER in solchen Fällen, gegen „Umkehrtheorien“

Ja, ein Kind gehört nach Mitternacht nicht in die Disco - aber ein Fehler des (möglichen) Opfers - oder seiner Eltern - entschuldigt keinen Übergriff (oder mehr) und macht ihn in meinen Augen auch nicht nachvollziehbarer, erklärbarer oder gar entschulidigbarer!

Wie gesagt, ich beziehe mich nicht auf den Fall M., von dem ich viel zuwenig weiß, sondern mir geht es hier um Mechanismen, die anscheinend immer greifen, wenn das jeweilige Opfer (egal, ob Kind, Weiblein oder Männlein) sich nicht „sicherheitskonform“ verhalten hat.

Lieben Gruß, jenny

Hallo

hier handelt es sich um einen mutmasslichen Sexualtäter. Um
einen mutmasslichen Vergewaltiger.
(…)
nur um ein mutmassliches"englisches Vergewaltigungsopfer".
(…)

Du hast etwas vergessen:

Ich wußte nicht, dass es derart
viele Unterstützer von Vergewaltigern gibt.

Müsste es nicht " mutmasslichen Vergewaltigern" heissen, oder hast Du Dir entgegen eigener Angabe DOCH schon ein Urteil erlaubt?

Dann kann man sich die Fortsetzung im April ja sparen…

Gespannte Grüsse

Denis

Servus, Michael:smile:

Nächster Punkt, den ich den Eltern des Opfers ankreide: Warum
zur Hölle war das Mädchen alleine um Mitternacht in der Disko
(ohne Erziehungsberechtigten!) In D würde ich um die Uhrzeit
nicht mehr mit Kindern in der Disse rechnen.

Ohne im Geringsten auf den Fall „Marco“ eingehen zu wollen,
wehre ich mich, wie IMMER in solchen Fällen, gegen
„Umkehrtheorien“

OK, Missverständnis.
Hier geht es nicht um Umkehrtheorien, sondern darum, dass es auch so etwas wie „mildernde Umstände“ geben kann. Selbst wenn die sexuelle Belästigung soweit bestehen bleibt, ist die Schuld des Angeklagten soweit gemildert. Denn es macht strafrechtlich einen gewaltigen Unterschied, ob es sich bei dem Opfer um eine Kind oder einen Jugendlichen handelt. (zumindestens NOCH!)

Ja, ein Kind gehört nach Mitternacht nicht in die Disco - aber
ein Fehler des (möglichen) Opfers - oder seiner Eltern -
entschuldigt keinen Übergriff (oder mehr) und macht ihn in
meinen Augen auch nicht nachvollziehbarer, erklärbarer oder
gar entschulidigbarer!

Korrekt. Aber es wird ja auch gerne mit „Kinderschänder“ argumentiert, und da wird das Eis dann dünn. Natürlich ist eine sexuelle Belästigung nicht tragbar, hier geht es um die Unterscheidung Kind/Jugendlicher. Also um das Strafmaß.

Gruß
Mike

Hallo,

ich habe mir bislang kein Urteil gebildet und werde mir auch
keines bilden, weil ich die näheren Umstände des Falles nicht
kenne. Dies zu klären ist Aufgabe einer Justiz.

G E N A U
Und nun hat die Justiz entschieden, ihn aus der Haft zu entlassen. Warum jetzt die Kritik daran.

Des Weiteren hat ein Prozess, bei dem der Jugendliche in
U-haft sitzt, mit besonderer Beschleunigung abzulaufen. Dies
wurde anscheinend seitens der Opferseite nicht gerade
gefördert.

Es ist nun nicht Aufgabe der Opferseite, das Verfahren zu
beschleunigen, sondern Aufgabe der Justiz, ein Verfahren in
einer angemessenen Frist durchzuführen.

Wenn allerings eine Seite das Gericht nicht unterstützt, dann sollte diese Seite nicht rummosern, wenn Entscheidungen nicht nach deren Willen ausfallen.

Wer in die Türkei
reist sollte wissen, dass es in der Türkei U-Haft bis drei
Jahre gibt.

Das muss ja noch lange nicht heissen, dass angeklagte Jugendliche Standardmäßig 3 jahre in U-Haft gehalten werden müssen. Insbesondere bei einem fall, bei dem eine Entscheidende Aussage aus schwer nachvollziehbaren Gründen monatelang nicht kommt.

Bei uns muss nach sechs Monate nachgeprüft werden,
ist ein Prozess noch nicht in Sicht, ob der vermeintliche
Täter nicht bis zur Verhandlung entlassen werden muss.

Insofern ist die Aufhebung des Haftbefehles nur konsequent.
Bei einer besseren behördlichen Zusammenarbeit wäre imho der
Käse schon längst gegessen.

war das gewollt ?

Hä? Ich schätze mal schon, dass die Türkische Justiz den Fall schnell durchbringen will. Wer will den verzögern und verschleppen?

Nächster Punkt, den ich den Eltern des Opfers ankreide: Warum
zur Hölle war das Mädchen alleine um Mitternacht in der Disko
(ohne Erziehungsberechtigten!) In D würde ich um die Uhrzeit
nicht mehr mit Kindern in der Disse rechnen.

Widerspruch. Selbst wenn jemand in der Disco hockt, kurze
Röcke trägt oder einen zu tief ausgeschnittenen Pulli trägt
besteht kein Recht, sich weder einer versuchten
Vergewaltigung, ja nicht einmal einer sexuellen Belästigung
auszusetzen.

das ist schon richtig, und darum kreide ich diesen Punkt ja nicht dem Opfer, sondern den Eltern an. Hier geht es weniger um die Tat an sich, sondern um die (mit Recht) strafverschärfende Tatsache, dass das Opfer rechtlich als Kind mit besonderen Schutzansprüchen läuft. Aber was tun, wenn diese tatsache für den Täter nicht erkennbar war bzw er darüber vom Opfer aktiv getäuscht wurde.

Sehen wir es doch realistisch: Wenn (!) die Schilderung des Jungen einigermaßen der Wahrheit entspricht, dann ist er zwar fällig, aber 15 Jahre werden das nicht. Das wird eher Bewährung mit den 8 Monaten U-Haft.
(Man könnte jetzt spekulieren, dass das Gericht die Aussage des Mädels mal unverbindlich gelesen hat und wohl auch nicht mehr von einer gigantischen Schuldschwere ausgeht… sonst hätten die den wohl kaum ausreisen lassen… aber wie gesagt: Spekulatius)

Wir sollten die Kirche im Dorf lassen.

Gruß
Mike

Hallöchen,

Auch in DE ist jemand bei schwieriger Beweislage bis zu neun
Monate und mehr in U-Haft.

mal lesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__121.html

Ich wußte nicht, dass es derart
viele Unterstützer von Vergewaltigern gibt.

Auf der einen Seite kritisierst Du den ausufernden Überwachungsstatt, auf der anderen Seite trittst Du verbal die Grundlagen unseres Rechtssystems (z.B. Unschuldsvermutung) mit Füßen.

Erinnere ich mich richtig, daß Du selber eine Tochter hast? Dann wäre Deine eigenartige Haltung nachvollziehbar, was sie aber nicht besser macht.

Gruß
Christian