Hallo Penegrin,
Servus
der Gleichbehandlungsgrundsatz wird m.E. nicht verletzt. Die
Infrastrukturabgabe wird von jedem in gleicher Höhe verlangt.
Das Besteuerungsrecht ist nationale Angelegenheit. Ansonsten
könnte ich argumentieren, dass eine in der EU unterschiedlich
gehandelte Mehrwertsteuer auch den Ausländer bevorzugt oder
benachteiligt.
Der Vergleich hinkt aber gewaltig. Wenn wir in Österreich 20% Mwst und in Deutschland 18% Mwst haben, dann gelten die ja für Staatsangehörige beider Länder, sobald sie im jeweiligen Land sind. Die 18% gelten ja für alle Menschen gleichermaßen und niemand wird bevorzugt.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz besagt ja nicht, dass alle Länder gleiche Bedingungen haben sollen, sondern dass diese Bedingungen ausnahmslos für alle gelten müssen.
Deutschland versucht, diesen Grundsatz auszutricksen und jeder
weiß, dass es eben nur ein Trick ist.
Kein Trick, sondern lediglich eine Umstrukturierung des
angewandten Steuerrechts.
Also wenn Umstrukturierung des angewandten Steuerrechts kein Euphemismus für Trickserei ist, weiß ich auch nicht mehr
Ich kann mir gut vorstellen, dass in
Österreich Studiengebühren eingeführt werden, die
österreichische Studenten dann beispielsweise über die
Familienbeihilfe zurückbekommen.
Why not? Auch Bafög/Kindergeld ist in D ja nationales Bier.
Weil es die gleiche Schiene wäre. Es ist doch eigentlich ganz einfach: werden bei dem derzeit geplanten Mautsystem deutsche Staatsbürger anders behandelt als EU Bürger?
Wo wir aber bei der Gleichbehandlung sind:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/deutsche-nc…
Was hat das mit dem Thema zu tun? Dass diese Regelung EU Recht bricht, steht doch gleich im ersten Absatz. Sind wir schon soweit, dass die Mautregelung EU Recht bringt?
Mal ganz davon abgesehen, dass hier die Vorzeichen doch ein ganz klein wenig anders sind.
Gruß
vdmaster
Lg,
Penegrin