Mautplan und EU-Recht

Hallo,

die bisherige Sachlage (lassen wir mal halbgares Geschreibsel von Journalisten beiseite):

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMo…

A. Einführung einer Infrastrukturabgabe für in- und ausländische Autofahrer in gleicher Höhe. Hierfür wird es ein eigenständiges Gesetz geben und dies wird mit den EU-Normen konform gehen (vgl. Punkt 7 des Papiers). Eine Diskriminierung besteht somit nicht.

B. Reform des Kfz.-Steuerrechts. Dies unterliegt allein der nationalen Kompetenz und kann somit nicht mit EU-Recht kollidieren.

Ab morgen wird sicher das Gemecker losgehen. Welches stichhaltige und überprüfbare Argument spräche für einen Verstoss gegen geltendes EU-Recht?

Gruß
vdmaster

Hallo!

Ich lese aus der Beispieltabelle heraus, ein deutscher Halter eines modernen Benziners zahlt nur 24 € Infrastrukturabgabe ( = Jahresvignette).
Vom Ausländer wird aber eine Jahresvignette von 103 € verlangt. bzw. eine Monatsvignette für 20 € kostet so viel wie die Jahresvignette des Deutschen.

Der Deutsche ist mit Steuer und Abgabe genauso behandelt wie bisher bei Steuer.

Mfg
duck313

Ungleichbehandlung
Hallo,

somit kann Döbelbrint die Maut wegen der Ungleichbehandlung in der Form beerdigen.

Hallo,

dann lies doch den Punkt 3 nochmals ganz genau durch. Die Jahresvignette ist auf den von Dir benannten Preis gekappt. Rechne die Jahresvignette für den Ausländer durch und Du kommst auf 24 € für das entsprechende Polo-Modell.

Das fragliche Zitat: „Der Preis für die Jahresvignette bestimmt sich für Pkw grundsätzlich entsprechend der Systematik im Kraftfahrzeugsteuergesetz; er wird nach der Umweltfreundlichkeit der Fahrzeuge sowie nach Hubraum und Zulassungsjahr gestaffelt:“

Gruß
vdmaster

Hallo,

gerade in der Tagesschau gehört: Dobrindt rechnet mit wahnsinnigen 600 Mio. Euro pro Jahr. Dass das mehr oder weniger nichts ist, ist wohl jedem klar, der sich auch nur ein bisschen mit den Staatsfinanzen auskennt.

Ansonsten verweise ich mal hierauf:

http://www.youtube.com/watch?v=A8xG4oVAGtk&feature=p…

Welches
stichhaltige und überprüfbare Argument spräche für einen
Verstoss
gegen geltendes EU-Recht?

Hallo,
wenn Auslaender mehr zahlen als letztes Jahr und Inlaender nicht mehr zahlen.
Gruss Helmut

Hallo,

Du Scherzbold :wink:, ein Fettdruck allein soll schon ein Argument sein? Dann nenne doch einmal bitte die Quelle des EU-Rechts, die Deine Schlußfolgerung bestätigen würde.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Guten Morgen

Ab morgen wird sicher das Gemecker losgehen. Welches
stichhaltige und überprüfbare Argument spräche für einen
Verstoss
gegen geltendes EU-Recht?

Die Maut greift meiner Meinung nach den Kern der europäischen Idee an: dass jeder Bürger der EU absolut gleich gestellt ist:
http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/media…

Deutschland versucht, diesen Grundsatz auszutricksen und jeder weiß, dass es eben nur ein Trick ist. Und es könnte ein Trick mit Folgen sein. Ich kann mir gut vorstellen, dass in Österreich Studiengebühren eingeführt werden, die österreichische Studenten dann beispielsweise über die Familienbeihilfe zurückbekommen. Und was sollte andere Staaten davon abhalten, neue Steuern zu erfinden, die dann die eigenen Bürger durch die Hintertür wieder hereinbekommen?

Ich finde diesen Vorstoß Deutschlands sehr bedenklich, da hier nur für die schnelle Mark mit den Grundsätzen der Europäischen Union herumgespielt wird.

Gruß
vdmaster

Lg,
Penegrin

Bisschen OT, ich habe nämlich nicht verstanden
Hi!
Welchem Ziel soll denn diese „Maut“ nun offiziell dienen? Ich finde ja, das geht drunter und drüber.

Geld in die Kassen spülen , wie der offizielle Name vermuten lässt. Das wird ja bezweifelt, dass da viel übrig bleibt.
Umweltschutz? Könnte man ja vermuten anhand der Berechnungsgrundlagen.
Oder nur „damit die Ausländer endlich auch was bezahlen“?

(Ich fände ja eine Ausweitung der Lkw-Maut sinnvoller und eine Strecken- und Motorabhängige Pkw-Maut statt pauschaler Kfz-Steuer)

Grüße
kernig

Hallo Penegrin,

der Gleichbehandlungsgrundsatz wird m.E. nicht verletzt. Die Infrastrukturabgabe wird von jedem in gleicher Höhe verlangt. Das Besteuerungsrecht ist nationale Angelegenheit. Ansonsten könnte ich argumentieren, dass eine in der EU unterschiedlich gehandelte Mehrwertsteuer auch den Ausländer bevorzugt oder benachteiligt.

Deutschland versucht, diesen Grundsatz auszutricksen und jeder
weiß, dass es eben nur ein Trick ist.

Kein Trick, sondern lediglich eine Umstrukturierung des angewandten Steuerrechts.

Ich kann mir gut vorstellen, dass in
Österreich Studiengebühren eingeführt werden, die
österreichische Studenten dann beispielsweise über die
Familienbeihilfe zurückbekommen.

Why not? Auch Bafög/Kindergeld ist in D ja nationales Bier.

Wo wir aber bei der Gleichbehandlung sind: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/deutsche-nc…

-)

Gruß
vdmaster

Hallo,

Geld in die Kassen spülen , wie der offizielle Name vermuten
lässt. Das wird ja bezweifelt, dass da viel übrig bleibt.

Ein paar hundert Mio. sind deutlich mehr als 0.

Umweltschutz? Könnte man ja vermuten anhand der
Berechnungsgrundlagen.

Nicht der primäre Sinn, aber ein Nebeneffekt für Ausländer, die regelmäßig nach D fahren. Hier in der Grenzregion gibt es da einige Tausend. Da wird sich der ein oder andere schon sagen, dass ca. 100 € Ersparnis an Infrastrukturabgabe sich über x Jahre rechnen und ein Faktor bei der Anschaffung von Fahrzeugen darstellen.

Oder nur „damit die Ausländer endlich auch was bezahlen“?

Ja. Aber ich würde hier nicht „nur“ sagen. Ganz, ganz langfristig läuft es ohnehin auf eine EU-weite Regelung hinaus. (Erleben wir nicht mehr)

(Ich fände ja eine Ausweitung der Lkw-Maut sinnvoller und eine
Strecken- und Motorabhängige Pkw-Maut statt pauschaler
Kfz-Steuer)

Da würde ich Dir durchaus beipflichten. Die Lkw-Maut oberhalb 7,5 to wird gerade ausgeweitet. Die Gewichtsklasse 3,5-7,5 to bleibt leider außen vor. Die vom Motor abhängige Infrastrukturabgabe für Pkw ist ja jetzt gewährleistet. Eine Streckenabängigkeit ließe sich aus techn. Gründen noch nicht umsetzen. Dafür wären (noch) viel zu hohe Investitionen nötig.

Gruß
vdmaster

Hallo Penegrin,

Servus

der Gleichbehandlungsgrundsatz wird m.E. nicht verletzt. Die
Infrastrukturabgabe wird von jedem in gleicher Höhe verlangt.
Das Besteuerungsrecht ist nationale Angelegenheit. Ansonsten
könnte ich argumentieren, dass eine in der EU unterschiedlich
gehandelte Mehrwertsteuer auch den Ausländer bevorzugt oder
benachteiligt.

Der Vergleich hinkt aber gewaltig. Wenn wir in Österreich 20% Mwst und in Deutschland 18% Mwst haben, dann gelten die ja für Staatsangehörige beider Länder, sobald sie im jeweiligen Land sind. Die 18% gelten ja für alle Menschen gleichermaßen und niemand wird bevorzugt.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz besagt ja nicht, dass alle Länder gleiche Bedingungen haben sollen, sondern dass diese Bedingungen ausnahmslos für alle gelten müssen.

Deutschland versucht, diesen Grundsatz auszutricksen und jeder
weiß, dass es eben nur ein Trick ist.

Kein Trick, sondern lediglich eine Umstrukturierung des
angewandten Steuerrechts.

Also wenn Umstrukturierung des angewandten Steuerrechts kein Euphemismus für Trickserei ist, weiß ich auch nicht mehr :smile:

Ich kann mir gut vorstellen, dass in
Österreich Studiengebühren eingeführt werden, die
österreichische Studenten dann beispielsweise über die
Familienbeihilfe zurückbekommen.

Why not? Auch Bafög/Kindergeld ist in D ja nationales Bier.

Weil es die gleiche Schiene wäre. Es ist doch eigentlich ganz einfach: werden bei dem derzeit geplanten Mautsystem deutsche Staatsbürger anders behandelt als EU Bürger?

Wo wir aber bei der Gleichbehandlung sind:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/deutsche-nc…

Was hat das mit dem Thema zu tun? Dass diese Regelung EU Recht bricht, steht doch gleich im ersten Absatz. Sind wir schon soweit, dass die Mautregelung EU Recht bringt?

Mal ganz davon abgesehen, dass hier die Vorzeichen doch ein ganz klein wenig anders sind.

Gruß
vdmaster

Lg,
Penegrin

Hallo,
ich habe gestern die PK des Ministers live und ganz gesehen.
Das Erste was mir hier und auch in verschiedenen Nachrichtensendungen auffällt, sind die zusätzlichen Einnahmen für die Staatskasse. Der Verkehrsminister sagt Bruttoeinnahmen von 2,8 Milliarden EURO abzügl. 8% Kosten voraus.
Angst macht mir etwas anderes.
Am Ende soll jeder PKW ein Abrechnungsgerät - wie jetzt die LKWs- eingebaut haben, und somit wird ein weiterer Schritt Richtung Überwachungsstaat vollzogen .

grusspeke

Hallo,

wenn Auslaender mehr zahlen als letztes Jahr und Inlaender nicht mehr zahlen.

Ist dann nicht die bisherige Situation, dass Ausländer nichts zahlen, aber die Deutschen, ein Verstoß?
Ansonsten finde ich die Argumentation recht dünn. Wenn das der Maßstab wäre, dann wäre doch der Staat bei der Gestaltung seiner Abgaben sehr stark eingeschränkt. Bei jeder Steuerreform wird es welche geben, die dann mehr bezahlen als im Vorjahr und andere nicht.

Grüße

Am Ende soll jeder PKW ein Abrechnungsgerät - wie jetzt die
LKWs- eingebaut haben, und somit wird ein weiterer Schritt
Richtung Überwachungsstaat vollzogen .

Nur mal so aus Interesse: ist es dir nicht selber zu blöd, immer wieder solchen Schwachsinn von dir zu geben?

Ab morgen wird sicher das Gemecker losgehen. Welches
stichhaltige und überprüfbare Argument spräche für einen
Verstoss
gegen geltendes EU-Recht?

Artikel 18
(ex-Artikel 12 EGV).

Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.

Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Regelungen für das Verbot solcher Diskriminierungen treffen.
https://dejure.org/gesetze/AEUV/18.html

Hi Penegrin,

Der Vergleich hinkt aber gewaltig. Wenn wir in Österreich 20%
Mwst und in Deutschland 18% Mwst haben, dann gelten die ja für
Staatsangehörige beider Länder, sobald sie im jeweiligen Land
sind.

Exakt so wie die Infrastrukturabgabe.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz besagt ja nicht, dass alle
Länder gleiche Bedingungen haben sollen, sondern dass diese
Bedingungen ausnahmslos für alle gelten müssen.

Deutschland versucht, diesen Grundsatz auszutricksen und jeder
weiß, dass es eben nur ein Trick ist.

Kein Trick, sondern lediglich eine Umstrukturierung des
angewandten Steuerrechts.

Also wenn Umstrukturierung des angewandten Steuerrechts kein
Euphemismus für Trickserei ist, weiß ich auch nicht mehr :smile:

Eine Reform des Kraftfahrzeugsteuerrechts ist aber vertragskonform. [EU-Ausländer, die einen Pkw in D zugelassen haben kommen ebenfalls in den Genuß der Änderung :wink:. Damit herrscht auch hier Gleichberechtigung.]

Weil es die gleiche Schiene wäre. Es ist doch eigentlich ganz
einfach: werden bei dem derzeit geplanten Mautsystem deutsche
Staatsbürger anders behandelt als EU Bürger?

Nein.

Wo wir aber bei der Gleichbehandlung sind:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/deutsche-nc…

Was hat das mit dem Thema zu tun? Dass diese Regelung EU Recht
bricht, steht doch gleich im ersten Absatz. Sind wir schon
soweit, dass die Mautregelung EU Recht bringt?

Ne, aber Du hattest die Fahne der „Gleichbehandlung“ so schön hoch gehalten. Da wollte ich mir diesen „Seitenhieb“ in Richtung Austria nicht verkneifen. Zumal wir ja schon am Rande eines Grenzkrieges stehen (vgl. „Exklaven“ Bayern/A) :smile:.

Gruß
vdmaster

Hi,

im Rahmen der zu erwartenden technischen Weiterentwicklung würde ich peke in diesem Falle zustimmen. Sehr langfristig (15 Jahre + ) wird es auf die kilometerabhänige Abrechnung hinauslaufen.

Zudem hätte er ja als Steigerung behaupten können, dass die "Überwachungs"technik auf eine Radfahrer- und Fußgänger-Maut ausgedehnt wird… Von daher…

Gruß
vdmaster

Hallo,

allerdings trifft die Infrastrukturabgabe alle in gleichem Maße (abhängig vom Fahrzeugtyp).

Gruß
vdmaster

P.S.: Letztlich entscheidet ohnehin das EuGH.

Hi Penegrin,

Servus

Der Vergleich hinkt aber gewaltig. Wenn wir in Österreich 20%
Mwst und in Deutschland 18% Mwst haben, dann gelten die ja für
Staatsangehörige beider Länder, sobald sie im jeweiligen Land
sind.

Exakt so wie die Infrastrukturabgabe.

Gegen die ist ja auch niemand, sondern gegen die Hintertüre KfZ Steuer, mit der dann im Endeffekt hauptsächlich Ausländer zur Kasse gebeten werden.

Eine Reform des Kraftfahrzeugsteuerrechts ist aber
vertragskonform. [ EU-Ausländer, die einen Pkw in D zugelassen
haben kommen ebenfalls in den Genuß der Änderung :wink:. Damit
herrscht auch hier Gleichberechtigung. ]

Das ist der Trick, den ich eingangs erwähnte. Gäbe es diese Reform auch ohne Maut? Nein. Du kannst das eine nicht vom anderen trennen und genau das ist der springende Punkt.

Ne, aber Du hattest die Fahne der „Gleichbehandlung“ so schön
hoch gehalten. Da wollte ich mir diesen „Seitenhieb“ in
Richtung Austria nicht verkneifen. Zumal wir ja schon am Rande
eines Grenzkrieges stehen (vgl. „Exklaven“ Bayern/A) :smile:.

Darum geht es doch hier gar nicht. Niemand behauptet, dass diese Regelung an den östereichischen Unis mit dem EU Recht konform geht.

Unsere Frage ist doch noch immer, ob der deutsche Plan nun EU Recht bricht oder nicht.

Gruß
vdmaster

Lg,
Penegrin