Mehrfamilienhaus gekauft -Kündigung Mieter Erdgeschoss-

Hallo,
man stelle sich vor, jemand kauft ein Mehrfamilienhaus bestehend aus 7 Parteien.
Im Erdgeschoss wohnen Mieter seit 1980.
Der Käufer wollte eigentlich in der ersten Etage mit seiner Familie einziehen, renoviert dort auch sehr umfangreich. Im Zuge der Arbeiten wird zunehmend klar, dass die Mieter unten ein Verkaufsgrund des vorigen Eigentümers gewesen sein könnten. Beide Alkoholiker (gut situiert und vermögend), die sich insbesondere abends im Ton vergreifen. Er hat bekanntermaßen einen Waffenschein, ist in Gesprächen aggressiv.
Die Situation vor Ort ist keine angenehme.

Nun also die Frage: Wie kann der Eigentümer vorgehen? Wozu ist zu raten?
In der ersten Etage vermieten und dann fürs Erdgeschoss auf Eigenbedarf eine Kündigung schreiben?

Tipps willkommen.

Beleidigungen und Bedrohungen sind je nach Schwere Gründe für eine fristlose Kündigung.

Auf eine belastbare Beweislage ist zu achten. Heimliche Tonaufnahmen kommen allenfalls als Beweis bei schweren Straftaten in Betracht, dabei wird das Gericht stets im Einzelfall die Interessen abwägen. Wenn ein anderer Mieter anwesend ist und das Ganze mit anhören kann, wäre das dagegen sehr hilfreich.

Wegen das Waffenscheins bitte ich dich inständig, die zuständige Waffenbehörde über deine Beobachtungen zu informieren.

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Der letztgenannte Punkt ist auch mir ein Anliegen. Leider war der Pensionär bei eben dieser Behörde tätig.

… Und? .

Eine belastbare Beweislage zu schaffen erscheint uns schwierig. Es ist zu befürchten, dass keine andere als die eigene Zeugenaussage erfolgen wird. Zu eingeschüchtert wirken alle vor Ort.
Der Weg ist daher aktuell keine Lösung.

Was spricht dagegen in einer akuten Konfliktsituation die Polizei zu rufen?
Dann wird das zumindest mal aktenkundig und vielleicht kann man dann im weiteren Verlauf auf den Verkäufer als Zeugen zurückgreifen, sollte es notwendig werden.

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Der Verkäufer wird in keinem Fall aussagen.

Noch sehe ich keine Lösung.

Wie steht es mit einer Eigenbedarfskündigung?

So auf die Schnelle sehe ich hier nichts für eine Eigenbedarfskündigung.
Erstens ist derzeit noch Wohnraum vorhanden…und zukünftig dann im 1.OG.
Es sei denn der Käufer söhe das Gebäude als Kapitalanlage und würde dann nach ein paar Jahren selbst dort einzihen müssen im EG…weil barrierefrei, bessere Versorgung im Alter, günstiger…finanzieller Engpass…
Am besten wäre es einen Fachanwalt damit zu beauftragen.

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Gartennutzung mit direktem Zugang kein Thema? Nehmen wir mal an, die Treppen sind zukünftig gesundheitlich nicht ratsam.

Hm, wenn jemand gebrechlich ist, ist ein direkter Gartenzugang nett…aber kann man den Garten dann auch nutzen und pflegen?
Da müsste also auch ein Plan sprich Gärtner her…
Treppen sind auch immer ein Thema, da könnte man z.B. mal bei Firmen nachfragen, welche Treppenlift Modelle in Frage kömen, aber Achtung, diese schränken natürlich auch das Treppenhaus ein was unter Umständen dann die erforderliche Breite für z.B. Rettungswege unterschreitet…

Wenn man zu viel Geld hat könnte man auch eine Kernsanierung in Betracht ziehen und bei der Hilfe nach adäquatem Wohnraum plus Übernahme der Umzugskosten behilflich sein.

Man könnte auch entsprechend viele Vorfälle sammeln per Protokoll und dann kündigen.

Aber ich würde erstmal einen Fachanwalt befragen. Oder zumindest bei Haus und Grund beitreten dem Gegenstück zum Mieterbund.

Das fragst du einen Anwalt - und zwar bevor du durch irgendwelche unbedachten Äußerungen oder selbst verfassten Briefe deine Position unnötigerweise verschlechterst.

Der Anwalt kann auch gerne persönlich zusammen mit dir mit dem Mieter reden. Anwälte dürfen auch als Zeuge auftreten und haben ganz sicher keine Angst vor dem Gericht. Mit schwierigen Personen haben die Erfahrung und kennen gute Strategien.

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Eigenbedarfskündigung geht erst 3 Jahre nach dem Kauf der Wohnung:

„Erfolgt für eine Mietwohnung ein Eigentümerwechsel , muss eine Sperrfrist für die Eigenbedarfskündigung eingehalten werden. Erst wenn drei Jahre seit dem Verkauf der Wohnräume verstrichen sind, kann Eigenbedarf angemeldet werden. Dies legt § 577a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) fest und wurde in einem Urteil vom 21.03.2018 des BGH bestätigt.“


Wenn dieser Mieter quasi alle anderen Mietparteien und den Eigentümer beleidigt oder/und bedroht sollte es allerdings möglich sein so jemanden auch heraus zu klagen.

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Guter Gedanke! Vielleicht greift diesen Gedanken ja noch jemand auf in diesem Thread. Ach halt, warte:

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Schöne Zusammenfassung

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schreibt man mit ie :grinning:
Das mußte jetzt ausnahmsweise sein, Du weißt ja warum.
ramses90

Moin,
danke für die Korrektur, da waren die Wurschtfinger am Werk und die Augen schon zu müde. Ich gelobe Besserung.

Meine ergänzende Frage hat einen Hintergrund:

Die Mieter zahlen zu wenig Miete. Sie zahlen weder die sehr geringe vereinbarte Miete, noch die Mieterhöhung (wurde vom Verkäufer vorgenommen). Es gab da vermutlich ein Arrangement mit dem Verkäufer zu Leistungen im Haus, die dann von der Gesamtheit entrichtet wurden.

Ich denke spätestens mit dieser Gemengelage kommst du um einen Gang zum Fachanwalt nicht herum.

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Ja, davon gehe ich sowieso aus. Zunächst haben wir einen Termin beim Steuerberater. Hier scheint ja auch was im argen zu liegen. Danach wird auch ein Fachanwalt folgen.
Meine Frage zielt darauf nicht restlos dümmlich unterwegs zu sein. Jegliche Ratschläge helfen.

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Wie soll man das verstehen? Die Miete wird ja vertraglich vereinbart. Gab es diesbzgl. einen Einspruch des Mieters und wenn ja mit welcher Begründung? Habt Ihr dazu alle Unterlagen von dem vorherigen Eigentümer? Ich glaube Ihr solltet einen Anwalt für Mietrecht einschalten der Euch berät und evtl. auch die weitere Kommunikation mit dem Mieter übernimmt. Das kostet natürlich, wäre aber wohl die effektivste Lösung.

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