Meine Stromrechnung über 5680€, jetzt mit Rechnungskopien, bitte um Hilfe

Ich habe vor kurzem diesbezüglich eine Frage gestellt. Ich wurde gefragt ob ich Rechnungen dazu hochladen könnte, damit man den Sachverhalt besser nachvollziehen kann.

Jetzt habe ich die Rechnungen zusammengestellt. Ich bitte euch um sachliche Antworten, ich weiß ich habe da einen Fehler gemacht. Trotzdem brauche ich dringend Rat. Die Erklärung wie es dazu gekommen ist würde den Rahmen sprengen.

Also vor kurzem habe ich eine stromnachzahlung Rechnung ca. 5680,00€ hoch erhalten.

Seit langer Zeit wurden immer nur 10,00 € Abschlagsgebühr für Strom, an den Anbieter via Lastschriftverfahren abgehoben. Die Abschlagsrate wurde durch den Stromanbieter angepasst und vollzogen.

Ich habe bisher keine Zählerstände eingereicht erst im März 2019. Dann folgte die Rechnung Nummer 4 mit der Forderung in Höhe von 5680 €.

Ist es überhaupt rechtlich möglich eine Rechnung in der Höhe sofort zu verlangen und den Rechnungszeitraum falsch in der Rechnung darzustellen.

Der Stromanbieter hat uns ja sozusagen bevormundet und die abschlagszahlung selber runter geschraubt und abgehoben.

Ich bin auch der Meinung den Fehler habe nicht nur ich fabriziert.

0

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Servus,

jetzt lies bitte noch den Zähler ab und schreib hier den aktuellen Zählerstand.

Schönen Dank - schöne Grüße

MM

Am besten zitiert man immer Gerichtsurteile. Es handelt sich um einen ähnlichen Fall.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/nachforderung-fuer-stromrechnung-rechtmaessig_122695.html
Das entscheidende ist: Forderungen verjähren erst nach 3 Jahren!

Gegenfrage: Sind diese enormen Verbräuche tatsächlich entstanden? Weiß ja nicht, ob es sich um einen Haushalt oder eine Fabrik handelt.

Der Zähler wurde seit März 2019 erneuert der Zählerstand bevor man die Geräte ausgewechselt hat stimmt mit dem 18500 Kilowatt Verbrauch so gut wie ein. Was nicht stimmt ist der Betreff hier wird der gesamte Stromverbrauch von fast vier Jahren der zu wenig monatlich abgehoben wurde in knapp zwei Jahren erfasst.

Normaler Haushalt ja diese Stromschulden haben Sich über die Jahre angesammelt.

Nunja…der Versorger nimmt die Differenz zwischen dem letzten ihm bekannten Zählerstand…ob abgelesen oder geschätzt bzw. errechnet…und dem aktuellem Zählerstand des ausgeauten Zählers. Offensichtlich hat beim Versorger niemand bemerkt das der Zählerstand immer dem des Vorjahres entsprach. Wie lange das schon so geht kann dir vielleicht der Vormieter des Stomanschlußes beantworten.
Du hast es ja auch nicht bemerkt…oder hast du dir beim Einzug den Zählerstand notiert und bei der ersten fehlerhaften Abrechnung den Versorger auf seinen Irrtum hingewiesen?
Vielleicht solltest du das Gespräch mit dem Versorger suchen…

Ansonsten kann ich nur den Kopf über so viel Naivität senken.

Servus,

der Betreff ist die Zeile, die in einem Brief ganz am Anfang, vor der Anrede steht und mit wenigen Worten zusammenfasst, worum es bei dem Brief geht.

Abgerechnet werden (nicht im Betreff, sondern in der Abrechnung) die noch nicht verjährten Zeiträume 2016 - 2018.

Der gesamte Verbrauch, der wie Du schreibst der Höhe nach richtig ermittelt ist, obwohl Du Deiner Verpflichtung nicht nachgekommen bist, die Zählerstände abzulesen und dem Versorger mitzuteilen, wird für ein einziges Jahr 2018 ausgewiesen. Dass im Gegenzug für die Vorjahre Verbräuche von 0 kWh ausgewiesen sind, übersiehst Du geflissentlich - die Summe bleibt auch bei richtiger Zuordnung genau gleich. Das kannst Du natürlich gegenüber dem Versorger als fehlerhaft zurückweisen - Du wirst so ziemlich postwendend eine neue Rechnung über den selben Betrag mit korrigierten Zeiträumen erhalten, hast Dir dann aber beim Versorger Freunde geschaffen, die sich bei den jetzt anstehenden Verhandlungen über Ratenzahlung eher störrisch verhalten werden.

Schau also zu, wie Du mit der Forderung zurecht kommst. Falls Du noch Hinweise brauchst, wie man in so einer Lage über Ratenzahlungen verhandelt, sag Bescheid.

Schöne Grüße

MM

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Überhaupt nicht. Du hast den Sachverhalt in dem Urteil entweder nicht gelesen oder nicht kapiert oder beides nicht.

Was soll das?

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

wenn ich mal davon ausgehe, dass der Zählerstand von 125.463,5 kWh dem Stand beim Einzug entspricht (dazu hast Du Dich nicht weiter geäußert), entsprechen die Kopien der Rechnungen meiner Mutmaßung von neulich.

Du hast in den letzten Jahren nur sehr wenig Vorauszahlung geleistet und keine Zählerstände gemeldet. Bevor der Verbrauch aus dem Jahr 2015 verjähren könnte, entschied sich der Versorger, den Zählerstand durch Tausch des Zählers abzulesen. Und jetzt bekommst Du die Rechnung der letzten Jahre auf einen Schlag serviert.

Aus meiner Sicht ist an der Rechnungslegung nichts zu bemängeln und Du wirst den Betrag, den Du dem Versorger schuldest, bezahlen müssen.

Im Nachhinein ist man immer schlauer: Du hättest den Zählerstand melden können. Du hättest den Abschlag vernünftig kalkulieren können. Du hättest bereits bei einer der früheren Abrechnungen und dem „geschätzten Verbrauch“ von 0 kWh pro Jahr hellhörig und tätig werden können.

Also nochmal: zahl den Betrag und gut ist. Naja, richtig gut ists dann noch nicht, Du solltest vielleicht mir Deiner Familie Sparpotentiale heraus arbeiten und umsetzen.

Grüße
Pierre

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Glaube ich nicht, daß im März 2019 der Zähler getauscht wurde.
Die letzte Rechnung umfaßt den Zeitraum bis 15.05.2019 und dort ist der Zählerstand mit 143.976,0 angegeben.
Neue Zähler beginnen in der Regel mit 0.

Nein.
Es wurde nicht der Stromverbrauch „zu wenig monatlich abgehoben“, sondern die Vorauszahlungen waren zu niedrig, weil Du keine jährlichen Zählerstände mitgeteilt hast.

Über den in der Rechnung angegebenen Abrechnungszeitraum kannst Du Dich lange aufregen. Tatsache ist, daß Du vier Jahre lang Strom bezogen hast, ohne ihn zu bezahlen (außer Grundgebühr).

Du hast Dir aufgrund der Rechnung von 2015 (Rechnung 1) ein Guthaben in Höhe von Euro 479,77 erstatten lassen und bist an der Stelle nicht stutzig geworden.
Achso, das mit den 479,77 weißt Du noch gar nicht, weil Du ja vier Jahre lang Deine Kontoauszüge nicht kontrolliert hast.
(siehe den vorhergehenden Thread).

Wer soll Dir das glauben?

Wozu hast Du jetzt einen neuen Thread eröffnet?
Im anderen hast Du doch schon alle Ratschläge bekommen, wie Du vorgehen mußt.

Und wozu jetzt dieser falsche Betreff hier?
Es geht um Stromkostenabrechnung, nicht um Nebenkostenabrechnung.


@www_Community_Management
Bitte den Thread-Titel ändern. Der jetzige ist verwirrend, es geht nur um Stromkosten. Danke

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Die Abrechnung geht vom 01.01.2018 bis 15.05.2019.

Gruß

Wirklich mein Zähler wurde dieses Jahr im März erneuert. Ich suche nach dem schreiben und kann es hier hochladen.

Das ist ganz einfach Unsinn. Wir sind hier nicht in den USA, hier gibt es keine Präzedenzfälle.

Und ich weiß auch wirklich nicht, was du dem Fragesteller damit sagen willst. Mit seinem Fall hat das nämlich nichts zu tun.

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Suche auch nach dem End-Zählerstand von dem ausgebauten Zähler.
Auf der Quittung mußtest Du per Unterschrift den Zählerstand bestätigen.
Wie hoch war der?
Und wie ist der Stand jetzt? War Frage von mir neulich + ist Frage von @aprilfisch hier in diesem Thread.

Wo kommt dann der Zählerstand vom 15.05.2019 her?

Da paßt irgendwie was nicht zusammen.

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Ich war etwas neben der Kappe und ein bisschen bedrückt. Deswegen habe ich Nebenkostenabrechnung geschrieben statt stromkostenabrechnung.

Ich war unten und habe meinen Zähler fotografiert auf dem Gerät steht alles drauf. Ich dachte im März wurden die ausgetauscht. Ich Danke für ihre Antwort.

Zählerstand aktuell: 001002 Kilowatt
Zählerstand alt beim Austausch: 143976 kilowatt

Ich war etwas neben der Kappe und ein bisschen bedrückt. Deswegen habe ich Nebenkostenabrechnung geschrieben statt stromkostenabrechnung.

Ich war unten und habe meinen Zähler fotografiert auf dem Gerät steht alles drauf. Ich dachte im März wurden die ausgetauscht. Ich Danke für ihre Antwort.

Zählerstand aktuell: 001002 Kilowatt
Zählerstand alt beim Austausch: 143976 kilowatt

Hallo

Soweit ich das sehe, liegt es aber nicht nur am nachlässigen Stromkunden, sondern mindestens ebenso am Stromlieferer.

„Wenn der Netzbetreiber, der Messstellenbetreiber oder der Grundversorger das Grundstück und die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Ablesung betreten kann, darf der Grundversorger den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. 2 Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine vereinbarte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt.
§ 11 - Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) (3)

Allerdings hat diese Pflichtverletzung anscheinend zur Folge, dass der Stromversorger eben nur die letzten 3 Jahre und noch was (halt so, wie geschrieben wurde) nachfordern kann und außerdem den Verbrauch belegen muss.

Praktisch ändert sich dadurch nichts, ich finde aber, dass hier - moralisch gesehen - der Stromlieferant nachlässiger war als der Stromkunde. Wie kommen die darauf, den Verbrauch auf 0 zu schätzen?

Im übrigen habe ich gelesen, dass Energielieferanten gerne den Abschlag zu niedrig ansetzen, weil dann die Nachzahlung mit den mittlerweile gestiegenen Strompreisen erfolgt. Man kann also fast den Verdacht haben, dass der Stromlieferant absichtlich gehandelt hat.

Das würde dem Fragesteller allerdings nicht helfen.

Kannst Du mal so ganz rein juristisch begründen, was der Stromlieferant falsch gemacht hat? Also richtig falsch, nicht moralisch und hätte, müßte, sollte.

Meinst Du mit Abschlag die monatliche Vorauszahlung?

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Nein, keinen Bock auf unnötigen Hickhack.

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Du meinst, Du kannst Deine Behauptung, der Stromlieferant habe pflichtwidrig, vertragswidrig oder anderweitig falsch verhalten, nicht begründen?

Und was ist mit der Sache hier:
Meinst Du mit Abschlag die monatliche Vorauszahlung?

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