Meine Stromrechnung über 5680€, jetzt mit Rechnungskopien, bitte um Hilfe

Hi!

Das finde ich zwar sowohl schwachsinnig als auch nachlässig seitens des Stromlieferanten, und es ist mir auch noch nie der Fall begegnet, dass ein Stromlieferant den Verbrauch mit 0 kWh „abschätzt“, aber das ändert nichts an den anderen Tatsachen. Und schließe mich dem:

an. Naivität des Kunden, nicht des Stromlieferanten.

Der einzige Fall, den ich mir als möglich für die falsche „Abschätzung“ vorstellen kann, ist, dass die Wohnung jahrelang nicht vermietet war, so dass der Stromlieferant auch nicht auf Vorjahreswerte zwecks Abschätzung zurückgreifen konnte, weil es diese nicht gab.

Daran:

glaube ich nämlich gar nicht, auch wenn ich es natürlich nicht ausschließen kann.

Gruß
Christa

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Ja, weil du ordentlch gepennt hast.
Der Anbieter darf schätzen - dabei muss er sich an ähnlichen Kunden orientieren. Durch welchen Fehler es zum geschätzten Nullverbrauch kam, soll der Anbieter doch bitte selber klären.

Tatsächlich bleibt die Menge des tatsächlich verbrauchten Stroms gleich.
Geändert hat sich allerdings der Strompreis.

Mein Versorger - bei dem solche Fehler auch passieren - bietet den Kunden dann an, korrigierte Abrechnungen der Vorjahre zu erstellen (also den Verbrauch im Nachgang auf den Gesamtzeitraum aufzuteilen).
Dies ist ein sehr kulantes Verfahren, die Forderung um wenige Prozent zu drücken.

Da es hier um Forderungen ab 2016 geht, stellt sich nicht die Frage einer Verjährung (bzw. wie man den Anteil des verjährten Verbrauchs ermitteln könnte).

Die erste Frage ist:
Wie kann es sein, dass du den so offensichtlichen Fehler nicht bemerk hast?
Dann solltest du demütig den Versorger kontaktieren. Versuche nicht, ihm die alleinige Schuld zu geben - siehe oben. Geht es dir darum, die Forderung so zu korrigieren, dass du die jeweiligen Verbräuche auf die Jahre verteilt haben möchtest, um ein wenig von den damals besseren Strompreisen zu profitieren? Oder geht es dir um eine Ratenzahlung?
Beachte: Den Fehler hat ein Computer gemacht, du hättest den eigentlich und unbedingt bemerken müssen, dir gegenüber sitzt aber nun ein Mensch, mit dem du eine Lösung finden musst.

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Und weisst es du besser? Gilt jetzt nun eine Verjährungsfrist oder nicht? Das wäre ja das einzige, die ausstehenden Forderungen zu reduzieren. Bitte mit Begründung.

Es ist einfach andere zu kritisieren, wenn man selber schwammig herumeiert und nicht zur Sache kommt. Wirklich hilfreich sind deine Ausführungen, die ich aufmerksam gelesen habe, auch nicht.

@aprilfisch hat dir schon den richtigen Hinweis gegeben: Paragraph 199 BGB.

Da steht:
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1.
der Anspruch entstanden ist und
2.
der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Die Verjährungsfrist beginnt also nicht vor Ende des Jahres 2016…

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Wie kann ich den Titel der Frage ändern?

Du überhaupt nicht.

Ich habe das TEAM heute früh (Posting von 8:12 h) bereits drum gebeten.
Mach ich hiermit nochmal:

@www_Community_Management
Bitte den jetzigen irreführenden Thread-Titel ändern:
statt Nebenkostenabrechnung
entweder
Stromrechnung
oder
Stromabrechnung
oder
Stromkostenabrechnung
schreiben.

Was hat das jetzt damit zu tun?
Ob vorher Leerstand oder vorher ein Single-Haushalt ist doch völlig wurscht.
Jeder Stromanbieter kennt die Durchschnittsverbräuche eines 4-köpfigen Haushalts mit üblicher Geräteausstattung.

Gruß

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Ich habe nur gesagt, dass ich mir das vorstellen KÖNNTE, nicht, dass es so IST.
Woher entnimmst du, dass es um einen 4köpfigen Haushalt geht? Und was ist schon Durchschnittsverbrauch? Wir haben immer noch ein Untertischgerät und einen Durchlauferhitzer (Rest läuft mittlerweile über Gas), also selbst im selben Haushalt kann sich der Verbrauch merklich ändern. Was man 100%ig sagen kann ist nur, dass eine bewohnte Wohnung keinen Verbrauch von 0 kWh haben kann, der Rest ist Kaffeesatzleserei.

Weißt Du, wieviel Aufforderungen der Stromanbieter verschickt hat, um die Zählerstände zu erfragen?

Nee, weißt Du nicht, weil uns das @hiva bisher geflissentlich verschwiegen hat.

Ja, im Netz kann man viel lesen.

Wenn Du Dir Deine letzten paar Stromrechnungen genau angeschaut hättest, wärst Du vielleicht von alleine draufgekommen, was Du mit dieser Aussage für einen Unsinn verzapfst.

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Es ist noch einfacher, von Dingen zu schwatzen, von denen man keinerlei Ahnung hat. Was du hier von dir gibst ist allerdings nicht

sondern einfach nur falsch!

Der Vorher-Verbrauch der Wohnung spielt schlichtweg keine Rolle.

Das steht im anderen Thread. Vor ca. 2 Wochen mit dem Titel „Stromrechnung 6.000,- Nachzahlung“ oder so ähnlich.

Also bitte, was soll die Frage?
Durchschnitt ist Durchschnitt: der Gesamt-Stromverbrauch aller 4-köpfigen Haushalte geteilt durch die Anzahl der 4-köpfigen Haushalte. :wink:

Mein Stromversorger fragt bei Neuanmeldung ab:

  • wieviele Personen?
  • womit wird geheizt?
  • womit wird Warmwasser erzeugt?
  • womit wird gekocht?

Falls ein Stromversorger das nicht abgefragt hätte, dann gibt es spätestens im Normalfall am Ende des 1. Abrechnungszeitraumes konkrete Zahlen.

Ja genau

Es ging darum, womit ein Stromlieferant vergleichen könnte, um schätzen zu können. Der Vorjahresverbrauch ist eine der Möglichkeiten.

Aha, das hatte ich mir nicht gemerkt.

Eine Anregung zum Nachdenken darüber, dass man stark vom angeblichen Durchschnittsverbrauch abweichen kann, und dass im Zweifelsfall der Durchschnittsverbrauch nicht wirklich hilfreich ist. OK, es ist mehr als die 0 kWh …

Alle meine bisherigen Stromversorger (auch der ursprüngliche Grundversorger) haben nicht danach gefragt.

Jo, im Normalfall. Den haben wir hier aber nicht, weil offensichtlich seit 2016 nie abgelesen wurde.

Ich habe den Stromlieferanten angerufen, wirklich fünf Versuche bis endlich eine nette Dame mir einiges erklären konnte. Sie meinte das mein Stromgrundversorger, die Wohnung als unbewohnt gemeldet hat. Deswegen haben Sie die Zählerstände auf 0 Kilowatt geschätzt.

Dann habe ich heute gleich den stromgrundversorger angerufen:

Mein Grundversorger hat am 01.06.2016 meinen Zählerstand erhalten, den ich persönlich abgelesen und eingeschickt habe.

Jetzt kommt das was ich nicht verstehe am 20.06.2016 hätte ich den gleichen Zählerstand exakt nochmal eingeschickt. Am 01.062016 reichte ich die Ablesekarte per Post ein und am 20.06.2016 könne man nicht sagen wie oder womit ich den exakten stromzählerstand gemeldet hätte. Aber der Stromgrundversorger ging davon aus die Wohnung leer ist weil im juni 2016 zwei gleiche Werte eingereicht wurden sind.

Ich verstehe das nicht muss wohl persönlich da vorbei gehen

Da lag ich wohl mit meiner Einschätzung gar nicht so schlecht. Trotzdem ist mir ein Rätsel, wie man es „schafft“, 3 Jahre lang keinen Stromzähler abzulesen, denn wäre er nicht ausgetauscht worden, hättet ihr den wohl immer noch nicht abgelesen.

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Und? Was steht da drin in meinen Stromrechnungen?

Ähem, weil der §11 der StromGVV nicht gilt?
Absatz 3:
(…)darf der Grundversorger den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen

Die Formulierung ist missverständlich, letztendlich steht da aber ein „oder“, so dass ich in dem Satzteil nicht erkennen kann, dass bei Neukunden ausschließlich nach „tatsächlichen Verhältnissen“ geschätzt werden darf.

Es ist möglich, dass der Eigentümer der Wohnung diese lange nicht vermietet hatte und den Zähler auf seinen Namen angemeldet hat. Wenn das lange genug war, kann es tatsächlich eine Ablesung mit 0kWh gegeben haben.
Wenn das Abrechnungsprogramm hinlänglich dämlich programmiert ist, wäre der Fehler mit 0kWh-Schätzungen erklärbar.

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* LOL *

Grundpreis + Verbrauchspreis pro kwh + der Kleinkram stehen schon im voraus* fest und ändern sich bis zum Ende* auch nicht mehr (meistens jedenfalls nicht), egal wie hoch oder wie niedrig Deine Abschläge sind.
(*bezogen auf den Abr.zeitraum)

Der Abschlagsbetrag wird wie folgt festgelegt:
Gesamtbetrag geteilt durch 11 oder durch 12 (das kommt auf den Anbieter an), das Ergebnis wird auf- oder abgerundet auf die nächste glatte Zahl.

Jetzt verstanden?

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Andersrum: „sie“ haben den Zähler getauscht, damit „sie“ endlich an den Zählerstand kamen.

Und ich möchte nicht wissen, wieviel Mails + wieviel Briefe es dazu gab, bis die „Blauen“ endlich ins Haus konnten.

Von wegen. @hiva hat garnix eingereicht.

Ist wohl keiner zu Hause … :unamused: