Zur Teatime war noch wer da, nicht Dominik, ein Namenloser.
Vielleicht weiß der Namenlose nicht, wie es geht.
Strom ablesen ist wie Steuerklasse: abgerechnet wird zum Schluß. Auch wenn man zehn Jahre lang geschätzt wird, wird spätestens bei Auszug der richtige Zählerstand erfaßt und dann darüber abgerechnet. Bei steigenden Strompreisen fährt man natürlich, wenn man zu niedrig geschätzt wurde, etwas schlechter, aber bei bspw. 3 Cent Preisanstieg in vier Jahren macht es den Kohl auch nicht fett, wenn man 500 KWh mehr pro Jahr verbraucht als man geschätzt worden ist und das erst am Ende vier drei Jahre rauskommt.
Gruß
C.
Mach ich hiermit nochmal:
Ein @ irgendwo hat nicht die Priorität wie ein direktes Ansprechen mittels PM.
Ich verstehe das nicht muss wohl persönlich da vorbei gehen
Was sollte das bringen, außer dass festgestellt wird, dass du oder ein Mitarbeiter deines Stromgrundversorgers etwas „neben der Kappe“ war? An dem Stromverbrauch und dem Rechnungsbetrag ändert sich doch dadurch nichts.
Ich würde stattdessen um eine korrigierte Rechnung, bei der der Verbrauch auf den gesamten Zeitraum mit den jeweils aktuellen Preisen aufgeteilt ist und Ratenzahlung bitten.
Was Du von mir zitiert hast, ist so zu verstehen, daß vorher 1 Person sagen wir 1.500 kwh pro Jahr verbraucht hat und dann eine 4-köpfige Familie in die Wohnung einzieht - oder umgekehrt.
dass bei Neukunden ausschließlich nach „tatsächlichen Verhältnissen“ geschätzt werden darf.
Das steht aber so nicht da und schon gar nicht „ausschließlich“, sondern:
„nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen“
wobei ich die „vergleichbaren Kunden“ (= Haushaltsgröße) als das vorrangige Kriterium sehe.
Es ist möglich, dass der Eigentümer der Wohnung diese lange nicht vermietet hatte und den Zähler auf seinen Namen angemeldet hat. Wenn das lange genug war, kann es tatsächlich eine Ablesung mit 0kWh gegeben haben.
In solchen Fällen erhält eine Wohnung den Status „Leerstand“ und dann wundert sich auch niemand über einen 0-Verbrauch.
wäre der Fehler mit 0kWh-Schätzungen erklärbar.
Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie es eine 0-Schätzung überhaupt geben kann.
Wirklich mein Zähler wurde dieses Jahr im März erneuert.
Schwörst du es? Das wäre dann Meineid, denn auf dem Foto vom Zähler lese ich ganz deutlich 15.05.19. Der 5. Monat ist aber Mai und nicht März, auch wenn es ebenfalls mit M anfängt!
Ab jetzt glaube ich Dir kein Wort mehr!
Mein Grundversorger hat am 01.06.2016 meinen Zählerstand erhalten, den ich persönlich abgelesen und eingeschickt habe.
Wieso schickst Du den Zählerstand an den Grundversorger, wenn Du einen Vertrag mit einem anderen Anbieter hast?
Am 01.062016 reichte ich die Ablesekarte per Post ein
Die Ablesekarte hast Du von Deinem Anbieter erhalten, von niemanden sonst.
Wo findet sich denn der (angeblich) mitgeteilte Zählerstand vom Juni 16 auf Deinen Rechnungen?
Es fällt mir nur auf, daß es in 2016 zwei Rechnungen gab, aber der Zählerstand ist immer noch der Anfangszählerstand vom 01.06.15.
Das Ableseergebnis von 2015 hast Du uns nicht gezeigt. Vergessen oder absichtlich nicht?
Ich kann auch nicht nachvollziehen, wieso Du in 2015 für 7 Monate € 540,- Vorauszahlungen hattest, wo Du doch (angeblich) ursprünglich einen mtl. Abschlag von € 100,- hattest.
Aber der Stromgrundversorger ging davon aus die Wohnung leer ist weil im juni 2016 zwei gleiche Werte eingereicht wurden sind.
Der Stromgrundversorger interessiert sich nicht für den Verbrauch, wenn es einen Vertrag mit einem anderen Anbieter gibt. Er interessiert sich nur für seine Grundgebühren.
Ich verstehe das nicht muss wohl persönlich da vorbei gehen
Mach das und berichte uns, was dabei herausgekommen ist.
Wieso schickst Du den Zählerstand an den Grundversorger, wenn Du einen Vertrag mit einem anderen Anbieter hast?
Vermutlich, weil der Grundversorger der Messstellenbetreiber ist.
Dieser betreibt alle Zähler und liest sie ab, die Stände werden dem jeweiligen Anbieter übermittelt.
Man kann auch dem Anbieter den Stand mitteilen - das kann aber zu Verwirrungen führen, wenn der Grundversorger dann abweichende Stände zum Jahreswechsel übermittelt. Ich weiß nicht, ob es einen Rück-Kanal vom Anbieter zum Messstellenbetreiber für den Fall gibt, dass ein Kunde dem Anbieter einen Zählerstand mitteilt.
(Das Lesen der Schnittstellen, Datensätze und Parameter für den EDIFACT-Datenaustausch ist sehr, sehr mühselig!)
Der geregelte Weg ist tatsächlich der, dass der Messstellenbetreiber über die Stände informiert werden sollte.
Er ist der eigentlich Verantwortliche zum Zähler.
In den allermeisten Fällen bleibt beim Vertragswechsel der Zähler des Grundversorgers eingebaut, es bleibt dann der Grundversorger der Messstellenbetreiber.
denn auf dem Foto vom Zähler lese ich ganz deutlich 15.05.19. Der 5. Monat ist aber Mai und nicht März, auch wenn es ebenfalls mit M anfängt!
Das Mai-Datum kann man an der Rechnung 4 sehen.
Hatte ich weiter oben schon angesprochen, erst daraufhin wurde das Foto gemacht.
Vermutlich, weil der Grundversorger der Messstellenbetreiber ist. Dieser betreibt alle Zähler und liest sie ab, die Stände werden dem jeweiligen Anbieter übermittelt.
Aha, danke.
In den allermeisten Fällen bleibt beim Vertragswechsel der Zähler des Grundversorgers eingebaut, es bleibt dann der Grundversorger der Messstellenbetreiber.
Das ist hier auch der Fall. Siehe Foto: SWLB.
LB = wie das Kfz-Kennzeichen
Du überhaupt nicht.
Aber ich.
Done that.