Muss es denn unbedingt sein, dass ein Regierungsoberhaupt einer Demokratie vor einem fragwürdigen Potentaten „Kotau“ macht, in dem es einen dt. Satiriker öffentlich kritisiert und Presse- und Meinungsfreiheit in Frage stellt?
Merkel sei wie Davutoglu der Ansicht, dass es sich um einen „bewusst verletztenden Text handelt“. Merkel habe auf die Konsequenzen verwiesen, die der ausstrahlende Sender bereits gezogen habe. Außerdem habe sie den hohen Wert bekräftigt, den die Bundesregierung der Presse- und Meinungsfreiheit beimesse. Diese sei aber nicht schrankenlos.
Heißt das, eine Schranke wurde hier verletzt? Wie kann das rechtlich begründet werden? Doch wohl gar nicht.
Peinlich!
Gruß
raketenbasis
Vielleicht sollte man im GG Art. 5 mal weiterlesen als Satz 1:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei
zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine
Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der
allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der
Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Hallo,
Wo siehst Du einen Kotau? Dass die Presse- und Meinungsfreiheit nicht unbeschränkt ist, ist eine Binsenweisheit. Das heißt nicht, dass man sie grundsätzlich in Frage stellt. Nur weil es Presse- und Meinungsfreiheit gibt, muss auch niemand alles toll finden, was die Presse verbreitet. Ich denke, da haben wir im letzten jahr genug erlebt, was schlicht Käse war. Spannend wird es erst, wenn Zensur ausgeübt wird. Findet nicht statt, alles gut.
Man stelle sich aber nur mal kurz vor, es würde nur einfach so ein Ausländer verbal „bewusst verletzend“ bearbeitet. Dann wäre aber was los. Dann würde aus Richtung der Medien zuerst die Forderungen laut, dass man sowas nicht dürfen solle und dass das verboten gehöre usw. usf.
Grüße
Art. 5 (2) GG? " (Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten…) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen
Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
Das gilt selbstverständlich nicht gegenüber deutschen Politikern, die darf man als Satiriker immer in ihrer Ehre beleidigen, aber wenn’s gerade passt, wie bei Erdogan, kann man ja mal darauf bestehen. Aber man kennt das ja, das mit dem „einfach mal beleidigt sein“: http://www.zeit.de/online/2006/38/Papst-dienstag
Wie will man die Verletzung einer Schranke rechtlich begründen? So eine blöde Frage!
Kürzlich habe ich die Schranke vor unserer Firma verletzt. Sie hat nicht einmal geschrien und ist auch nicht nach Karlsruhe vors Bundesverfassungsgericht gegangen.
In dem von dir angegebenen Link:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/angela-merkel-kritisiert-jan-boehmermann-verse-ueber-erdogan-deutlich-a-1085333.html3
steht doch alles. Was brauchts du denn da noch zu fragen?
Frau Merkel soll der Ansicht sein:
„… , dass es sich um einen „bewusst verletztenden Text handelt“.
Beurteilung der Böhmermannverse durch die SPIEGEL ONLINE - Journalisten in obigem Artikel:
„Die Verse enthalten Formulierungen, die deutlich unter die Gürtellinie zielen.“
Für dich liegen die enthaltenen Formulierungen halt nicht unter der Gürtellinie.
Es bleibt dir freigestellt, welchen Dreck dein Geschmack als gut empfindet.
Hallo,
darf denn die Kanzlerin nicht zugeben, dass Böhmermann klare Beleidungen ausgesprochen hat, die eben nicht mehr unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fallen?
Verwechselst Du vielleicht das Gedicht mit dem Lied?
Gruß
vdmaster
Offenbar kennst du Dreck, den du gut findest. Ich nicht. Diese Formulierung gegenüber einem Forenteilnehmer empfindet mein Geschmack z.B. gar nicht gut. Sondern ziemlich .
Kritik in Form von Satire finde ich dagegen klasse, wenn sie gut gemacht wird. Leider stirbt hierzulande das politische Kabarett. Derartige Kritik müssen Politiker aushalten können. Das war schon immer so in unserer Demokratie.
Das ist sehr, sehr billig von Dir. Nenn mir mal einen Fall, bei dem ein dt. Politiker als Sodomist bezeichnet wurde, klagte und unterlag, weil solcherlei Bezeichnungen durch Art. 5 GG gedeckt wäre.
Auch Du scheinst Gedicht und Lied zu verwechseln. Über das Lied hat sich Merkel nicht geäußert, was auch richtig ist. Der dt. Botschafter hat seinen Job gemacht und höchst diplomatisch lmaA formuliert.
vdmaster
Der Begriff Kotau wird als Umschreibung für Unterwerfung, Eingliederung in eine Rangordnung bzw. nicht ganz freiwilliges Nachgeben benutzt. Ich meine, das trifft es ganz gut. Unter normalen Umständen würde sich kein Politiker dafür hergeben, Beiträge von Künstlern unseres Landes zu kritisieren. Schlimmstenfalls werden sie nicht zur Kenntnis genommen. Aber hier war eine Art Entschuldigung in Richtung Ankara angesagt.
Ich schätze, du meinst das ? Ja stimmt. Aber bei Personen des öffentlichen Lebens wird da ein anderer Maßstab angelegt. Denk mal an die Satiren als FJS z.B. Kanzlerkandidat war.
Auch etwas billig von dir das an einem einzigen Begriff festzumachen. Als Bushido über Herrn Wowereit sang (* von mir):
Blieb das komplett folgenlos.
Wie schon gesagt: Ein Politiker sollte das aushalten können oder sollte derartiges bestenfalls „nicht zur Kenntnis nehmen“ oder „bewusst unkommentiert lassen“. Das sagt dann viel mehr über die Einstellung dazu.
Warum sollen Journalisten und Künstler braver sein, als die Politiker selbst?
Bsp: Geisslers Vergleich von Gorbatschow mit Goebbels u.v.m.
Gruß
rakete
Genau. Wowereit reagierte richtig, Er reagierte gar nicht.
Na ja, eine Anzeige wegen Beleidigung und Volksverhetzung würde ich nun nicht als „nicht reagieren“ bezeichnen.
Ergänzung:
Ich kann mich nicht erinnern, dass es hier ein diplomatisches Geplänkel oder eine Entschuldigung des polnischen Staatschefs gegeben hätte:
Gruß
rakete
Satire dürfen keine Grenzen gesetzt werden! Satire ziehlt doch darauf ab genau solche Reaktionen zu provozieren - da kommt es auch schonmal vor, dass Satire beleidigend wird. Gerade im aktuellen Fall: hätte Erdogan ein dickeres Fell bewiesen und sich nicht wie ein kleines Kind aufgeführt, dem man das Sandspielzeug weggenommen hat, hätte es niemals diesen Skandal gegeben. Genau hier hat Böhmermann den Finger in den wunden Punkt gelegt und er hat das genau richtig gemacht! Wenn wir uns jetzt für Satire über einen Verbrecher entschuldigen müssen, ist das nicht mein Land!
vdmaster, du verstehst anscheinend genauso wenig wie unsere Kanzlerin welche Intention Böhmermann mit dem Gedicht hatte. Ja, die Inhalte waren unter der Gürtellinie und dürften niemals in einer Zeitung stehen, geschweige denn von einem Politiker in den Mund genommen werden. ABER: Böhmermann ist Satiriker. Erdogan hat sich selbst in diese Lage manövriert, nicht genug, dass er in seinem eigenen Land die Pressefreiheit untergräbt, nein, jetzt versucht er das auch in Deutschland durchzusetzen, nur weil wir bzw. viel mehr die Kanzlerin auf ihn angewiesen sind. Böhmermann wollte zum Ausdruck bringen, dass solch ein Verhalten intolerant ist - deswegen provoziert und beleidigt er. Ganz nach dem Motto: wenn dir das nicht langt, bekommst du gerne mehr! Nicht mit uns!
Stimmt, aber wer ernsthaft meint, Böhmermanns ‚Schmähgedicht‘ falle unter die Rubrik Satire, hat einiges nicht verstanden. Vor allem nicht, was Böhmermanns Absicht war.
ABER: Böhmermann ist Satiriker.
Das ist eine sehr naive Aussage von dir. Mal ganz davon abgesehen, dass es rechtlich schwierig sein dürfte, diesen Begriff zu definieren, gibt das Böhmermann noch lange keinen Blankoschein. Ein Chirurg darf auch nicht herumrennen und willkürlich Leute aufschneiden oder ein Polizist mal eben jemand festnehmen, oder?
Wann genau hat sich Merkel bei wem entschuldigt??