Menschen als Pfand nehmen

Hallo,

das Thema klingt etwas skurril - und das was passiert ist, ist auch ziemlich… komisch. Ich möchte rein aus Interesse wissen, ob das, was passiert ist rechtens ist.

Heute bin ich mit einer Kollegin zum Tanken gefahren, bis dann bei der Bezahlung etwas nicht geklappt hat. Wir sind beide reingegangen, Tankkarte vom AG abgelaufen, sehr unglücklich. Unzureichend Bargeld und keine private EC-Karten dabei.

Die Dame war etwas genervt, schon unfreundlich und nahm dann meine Kollegin als „Pfand“ und ich sollte schauen, dass ich den Betrag aufbringe. Wir - beide ziemlich jung und naiv, haben nicht weiter nachgedacht, waren dabei auch noch ziemlich aufgeregt, haben nichts weiter dagegen gesagt.

Im Nachhinein, als alles dann bezahlt war, haben wir uns gefragt, ob das eigentlich rechtens war, oder, wenn man weit ausholt als Freiheitsentzug gilt. Soweit wir wissen hätte ein Datenaustausch eigentlich völlig ausgereicht?

Wie hat die Kassiererin denn konkret getan? Hat sie deine Kollegin gefesselt oder so?

Meinst du mit „Freiheitsentzug“ Freiheitsberaubung? Dazu kannst du schon mal § 239 StGB lesen. Außerdem könnte § 229 BGB interessant sein.

Dir wäre es also sicher lieber gewesen, wenn die Kassiererin direkt die Polizei gerufen hätte?

Ihr hättet ja auch einen Ausweis/ Führerschein hinterlegen können, so weit habt Ihr wohl nicht gedacht?

Das war von vornherein nicht geplant, dass die Polizei eingeschaltet werden soll :slight_smile: Deswegen haben wir uns ja so verhalten!

Um einem möglichen, weiteren Konflikt aus dem Weg zu gehen habe ich nicht noch mit ihr über das Da lassen meines Personalausweises diskutiert - also, nein, so weit habe ich in dem Moment offensichtlich ja nicht gedacht.

Es ging doch einfach nur um die Frage, ob sie nun überhaupt dazu berechtigt gewesen ist, nicht mehr, nicht weniger… :sweat_smile:

Ja, es war ja eine Frage „Sind sie damit einverstanden, hier zu bleiben bis das Geld bezahlt wird ?“.
Wenn Du „nein“ gesagt hättest (Du und die Begleiterin) dann wäre es auch nicht gemacht worden und sie hätte die Polizei gerufen.

Wie habt ihr euch denn nun verhalten?

Du willst wissen, ob die Kassiererin „das“ gedurft hat, ignorierst aber meine Frage, was sie überhaupt getan hat. Wie sollen wir einen Sachverhalt juristisch bewerten, den du verheimlichst?

Richtig.

Mir ist das vor vielen Jahren auch mal passiert. Das war am Tag des Erhalts meiner neuen EC-Karte und die PIN war wohl nicht dazu gepaart (ich weiß nicht, wie das technisch abläuft.) Die PIN wurde am Zahlgerät der Tankstelle abgewiesen und ich wollte es danach am Geldautomaten nicht erneut riskieren, denn dieser hätte die schöne neue Karte in sich reingefressen.

Ich musste in der BP einen Wisch unterschreiben und meinen Personalausweis hinterlegen. Eine Stunde später kam ich mit dem Bargeld, das ich mir geliehen hatte, hab meinen Ausweis wieder zurückerhalten und die Sache war erledigt.

Könnte sich um Nötigung handeln…

Unsinn!
Jeder Bürger hat es Recht einen Rechtsbrecher (hier: vermuteter Tankbetrug) so lange festzuhalten, bis die Polizei da ist. Wenn einvernehmlich eine andere Regelung vereinbart wird, dann ist das eine private Abmachung und damit ist die Sache in Ordnung.
Schließlich wurde die Freundin ja nicht mit Gewalt festgehalten.

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Das wissen wir nicht, weil die Frage von @anon84342258

gar nicht beantwortet wurde und der Fragesteller sich inzwischen abgemeldet hat. Ihr könnt also aufhören zu streiten. :stuck_out_tongue:

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Dann war sicher die Wunschantwort nicht dabei.

Für eine Nötigung braucht man

  • Gewalt oder
  • die Drohung mit einem empfindlichen Übel.

Worin genau bestünde denn im Fall das eine oder andere?

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Nebenbei darf niemand verlangen, den Perso als Pfand zu hinterlassen, und eigentlich darf man selbst den Perso auch nicht freiwillig jemand anderem überlassen.

Sagen wir mal so. Die Tankstelle hat ein berechtigtes Interesse, einen Gegenwert für die gelieferte Ware zu erhalten. Ich war willens, diesen zu zahlen. Ich will dort weiterhin Kunde sein und deshalb sowenig Ärger wie möglich bereiten, der allen Beteiligten nur unnötig Nerven kostet und unter dem Strich keinerlei positive Ergebnisse zur Folge hätte.
Wir gingen für beide den wohl bequemsten Weg und die Sache war aus der Welt.

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Die lässt sich nachliefern:

Wenn ein böser Tankstellenbetreiber oder sein Handlungsgehilfe sowas Schlimmes macht, geht sofort eine Klappe im Boden auf und da kommt dann einer raus und sagt:

„Huuuh! Ich bin der Bundeskriminalabzockungseliminator, lassen Sie die Frau auf der Stelle frei! Das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gebietet es, dass Ihre Kunden eigenverantwortlich selbst entscheiden dürfen, ob sie bezahlen wollen oder nicht!“

Das darf man wohl, man darf nur nicht gezwungen werden.

Wenn man ganz spitzfindig sein will, kann ein Dritter den Ausweis niemals wirksam als Pfand vereinnahmen, da Eigentümer des Ausweises die Bundesrepublik Deutschland ist.

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Nun mal ganz, ganz langsam mit den strafrechtlichen Pferden! Wie kommst Du hier auf einen „vermuteten Tankbetrug“?

Die Betrugsstrafbarkeit gehört zu den Tatbeständen, die sicher am häufigsten in der Laiensicht vollkommen fehlinterpretiert werden, was zum vollkommen unsinnigen, inflationären Gebrauch dieses Vorwurfs führt.

Und da ich neulich in Bezug auf das Wesen des Jura-Studiums hier mal etwas ausführlicher geschildert hatte, worum es geht, hier mal ein nettes Beispiel einer Subsumption des § 263 ABs. BGB (Betrug):

„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Da hätten wir zunächst mal: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen“. Wo siehst Du hier das subjektive Element der Absicht eines Kunden, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, wenn er davon ausgeht, dass er in dem Bewusstsein getankt hat, dass er danach den Kaufpreis des Sprits problemlos bezahlen kann, und zwar einerseits, weil er ohnehin ausreichend liquide ist, und andererseits auch Zahlungsmittel dabei hat, die normalerweise problemlos funktionieren? Der Kunde ist doch freiwillig in die Tanke gegangen und wollte bezahlen, was lediglich aus technischen Gründen nicht funktioniert hat. Also schon daran scheitert die Geschichte hier krachend!

Und wenn man trotzdem mal weiter sieht: „durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält“ Wir haben hier keinerlei Anhaltspunkt, dass der Kunde über seine fehlende Zahlungsfähigkeit täuschen wollte, zumal es hier ja auch nur um den technischen Aspekt eines Zahlungsmittels und gar nicht um den Zahlungsfähigkeit an sich (kann ja in einer halben Stunde Bargeld vorbei bringen, mit einer anderen Karte dort auftauchen, das Geld noch heute überweisen, …)

Wenn in einer solchen Situation die Polizei geholt wird, dann unterstützt die maximal dahingehend die Personalien des Kunden festzustellen, wenn an diesen Zweifel bestehen, um dem Betreiber der Tankstelle die zivilrechtliche Verfolgung seines Anspruchs zu erleichtern, falls der Kunde nicht wie versprochen seine Zeche anderweitig zahl. Mehr nicht!

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da darf man sicherlich schon mal

schreiben.

Na klar, darf man das. Ist halt Quatsch, aber verboten ist es nicht.

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Ich wurde mal von jemand „festgehalten“, wegen einer vermeintlichen Straftat, und diese Person hat die Polizei gerufen. Ich habe Anzeige wegen Nötigung erstattet. Und die beiden Vorfälle wurden separat behandelt…

Bei „Pfand“ und festhalten würde ich sofort wieder Anzeige wegen Nötigung erstatten, wenn die Polizei eintrifft. Die „Tusse“ von der Tanke hat hier wenig bis gar keine Rechte dafür.