Merkel lässt Ermittlungen gegen Böhmermann zu!

Es kann und darf nicht sein, dass man Gesetze nachträglich und rückwirkend ändert. Das mag für dich in diesem Fall gerechtfertigt sein, nur was ist wenn sich das wiederholt? Willst du dich als höchste moralische Instanz des Landes anbieten?

Du kannst doch nicht ernsthaft wollen, dass Gesetze (aus welchem Anlass auch immer) rückwirkend verändert oder abgeschafft werden. Die Rechtssicherheit ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft und damit spielt man nicht, nur weil man etwa ‚Quatsch findet‘.

Das ist rechtsstaatlicher Nonsens und außerdem ein sehr gefährlicher Gedanke. Mich wundert ehrlich gesagt, dass so etwas von dir kommt…

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Hi Peregrin,

das Gesetz wird nicht rückwirkend verändert. Es wird noch in der laufenden Legislaturperiode abgeschafft. (wurde im Fernsehen auf m,ehereren Sendern berichtet). Bitte vergib mir, dass ich mir nicht gemerkt habe, welcher Experte daraufhin gesagt hat, dass das vermutlich dazu führt, dass das Verfahren zwar eröffnet, aber eingestellt wird. Aber ist das nicht auch eine logische Vermutung, ein Verfahren einzustellen, wenn abzusehen ist, dass das Gestz bald nicht mehr gilt, und wenn es klar ist, dass der Paragraf veraltet ist? Natürlich hat das Gericht die Möglichkeit, ein Urteil zu sprechen, und festzulegen, dass Erdogan im Amt beleidigt wurde - oder eben nicht. Aber es kann eben auch das Verfahren einstellen. Die Abschaffung des Gesetzes wird 2018, also danach stattfinden. So lange dauert das Verfahren nun auch wieder nicht.

die Franzi

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Oh please. Das ist doch ein typischer Merkel: Bloß nix entscheiden. Für Böhmermann entscheiden die Gerichte. Sie wendet den Paragraphen zwar an, will ihn aber abschaffen. Will ihn aber nicht jetzt abschaffen, sondern irgendwann in der Zukunft. Dieses hin- und herlavieren ist unerträglich, zumal sie das macht (mit einer Ausnahme) seit sie Kanzlerin geworden ist.

Sie hat völlig vergessen, dass es Aufgabe der Politik ist zu gestalten. Um gestalten zu können, muss man weiter nach vorne schauen als bis zur nächsten Wahl und man muss auch mal eine Entscheidung treffen. Wer immer nur versucht, möglichst niemandem auf die Füße zu treten, wird das Land nicht weiterbringen.

R.

Servus Franzi,

meine Antwort war nur an Simsy gerichtet :smile:

Im Kern gebe ich dir Recht, allerdings glaube ich nicht, dass die Ankündigung der Regierung bezüglich der Abschaffung des Paragraphen etwas ändert, da er ja zum Zeitpunkt der ‚Tat‘ rechtsgültig war. Allerdings sind die Berichte in den Zeitungen widersprüchlich. Während die einen schreiben, dass beide Verfahren parallel laufen werden, meinen andere, dass aufgrund der höheren Strafe nur §103 zur Anwendung kommt.

Eine kleine Anmerkung aber noch: Weder die Bundeskanzlerin noch die Regierung sind Teil der Legislative :wink:

Lg,
Penegrin

Hallo

Der Paragraph muss doch nicht rückwirkend verändert werden, um ihn nicht anzuwenden. Er beinhaltet doch, dass die Regierung beschließt, ob eine Anklage nach diesem Paragraphen zugelassen wird. Sie kann es beschließen, muss es aber nicht. Nach JETZT geltendem Recht.

Servus,

Ok, ich sehe jetzt das Problem. Natürlich wird der Paragraph auch dann angewendet, wenn die Regierung dem türkischen Ansuchen nicht stattgibt. Schließlich sieht §104a genau das vor.

Lg,

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Soll das ein Scherz sein? Merkel hätte das türkische Ansuchen mit Hinweis auf die Stimmen der beiden SPD Minister einfach ablehnen können und wäre aus dem Schneider gewesen. Sie hat also sehr wohl eine Entscheidung getroffen. Dass sie dir nicht gefällt ist eher dein Problem.

Für Böhmermann entscheiden die Gerichte.

Ja, wie furchtbar ist das bitte, dass Gerichte entscheiden sollen, ob ein Gesetz gebrochen wurde oder nicht. Was bildet sich die Exekutive ein, das der Judikative zu überlassen. :smirk:

Auch das ist natürlich unerhört. Da wendet die Kanzlerin einfach so gültiges Recht an. Und dann hat sie auch noch die Frechheit, ein Gesetz nicht einfach adhoc zu ändern, sondern der Legislative Zeit dafür zu geben…

Man darf die Entscheidung zum Fall Böhmermann gerne kritisieren, aber langsam wird’s ziemlich lächerlich.

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Hi miezekatze,

ich habe nichts dagegen, dass Frau Merkel eine eigene Meinung hat. Allerdings hätte sie sich in diesem Fall ihre Wortwahl „bewusst verletzend“ sparen können, weil sie noch davon ausgehen musste, dass sich Erdogan auf §103 StGB berufen könnte, was er letzten Endes dann auch getan hat. Sie hat sich dadurch zur Klägerin aufgespielt, obwohl sie später auch noch die Rolle der Richterin einnehmen musste, als es darum ging, zu entscheiden, ob dem Strafantrag stattgegeben wird oder nicht. Ich habe auch kein Problem damit, dass Erdogan als Privatperson einen Strafantrag stellt. Das ist sein gutes Recht, welches ich ihm nicht absprechen möchte. Es macht aber - zumindest in meinen Augen - einen gewaltigen Unterschied ob jemand strafverfolgt wird, weil er eine Privatperson oder ein Staatsoberhaupt „beleidigt“ hat, wenn man in diesem Fall von Beleidigung überhaupt sprechen kann. Wie oft wurde Angela Merkel im Ausland schon diffamiert? Hat sie etwas dagegen unternommen? Nein! Und warum? Weil sie in einer dieser Angelegenheit das nötige Rückgrat besitzt, im Gegensatz zur Mimose Erdogan. Aber zurück zu diesem Fall: Frau Merkel hat neulich die SPD dafür kritisiert, dass sie sich kleiner mache als sie ist. Das gleiche könnte ich nun der Kanzlerin mit ihrem Kotau vor Erdogan vorhalten. Durch ihre Entscheidung hat sie die Türe für weitere Strafanträge und Eingriffe in unser Recht durch Erdogan geöffnet, anstatt ein klares Zeichen zu setzen gegen die Unterdrückung der Presse- und Kunstfreiheit.

Hi,

wie oft muss man das noch sagen… sie darf nicht entscheiden, ob Erdogans Klage rechtens ist oder nicht, sie darf auch nicht entscheiden, ob Böhmermanns Schmähgdicht von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt ist. Genausowenig kann sie alleine entscheiden, ob und wann der Paragraf abgeschafft ist/wird. Das ist Sache des Parlaments.

die Franzi

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Meinst Du, dass in Deutschland vor Veröffentlichung erst alles der Rechtsabteilung oder sonstwem vorgelegt wird?

So sieht es aus. Ist ja meistens so, dass dann nach dem Urteil einer der Anwälte nicht so ganz recht hatte.

Grüße

Ja. Allein schon zur Absicherung, notfalls heimlich rückwirkend. Wenn Juristen etwas als unbedenklich einstufen, kann der Protagonist sich auf die professionelle Einschätzung berufen (und ist fein raus), während der einschätzende Jurist regelmäßig nicht zur Rechenschaft gezogen wird (da nicht „Täter“).

Ich finde auch, dass dieses ganze Theater mit der Meinungsfreiheit Deutschland nicht berühren sollte.