Merkels "Bauchentscheidung"? Von wegen!

Hallo,

in zahlreichen Kommentaren muß ich lesen, daß Merkels Entscheidung vom 6. September, Dublin vorübergehend auszusetzen und die Flüchtlinge nach Deutschland zu holen, eine undurchdachte, emotionale Bauchentscheidung gewesen sei mit möglicherweise katastrophalen Folgen -> doch das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

Mal abgesehen davon, daß es im Bundeskanzleramt sowieso nie undurchdachte Bauch-Entscheidungen gibt, halte ich Merkels Entscheidung vielmehr für eine rein rationale, strategisch und taktisch geniale Meisterleistung.

Die Situation zuvor war doch folgende: Orbán behandelt die Flüchtlinge wie Vieh, sperrt sie in Lager, in Zugwaggons, kutschiert sie hin und her. Die Schuld an den Zuständen gibt er zynisch feixend natürlich Deutschland: „da wollen schließlich alle hin, Ungarn ist überfordert, können auch nichts dafür, wenn Deutschland sich verweigert.
Nicht abzusehen, was los gewesen wäre, wenn da Leute im Zug sterben, aus Erschöpfung oder gar Wassermangel - Vergleiche wären angestellt worden mit der unseglichen Zeit: da sterben wieder Menschen in Zugwaggons und Merkel tut nichts, etc.
Die Visegrád-Staaten verweigern sich sowieso; Deutschland steht völlig hilflos alleine da und hat gefälligst peu à peu die Flüchtlinge allesamt aufzunehmen. Die Meinungsführerschaft in Deutschland haben Asylgegner, Nazis und sonstiges Gesindel, die das nicht klaglos hinnehmen wollen.

Und jetzt? Aufgrund der Entscheidung Merkels ist nun alles neu:

  • zunächst einmal hat nun das „gute“ Deutschland die Meinungshoheit zurückerobert. Merkel hat den Nazis regelrecht „das Maul gestopft“. Deutschland erstrahlt in aller Welt als leuchtendes Beispiel. Das nenne ich aber sowas von „den schwarzen Peter abgegeben“.
  • nun haben die anderen den schwarzen Peter; kein Verweigererstaat (und vor allem nicht Orbán) kann mehr mit dem Finger auf Deutschland zeigen, das ist jetzt genau andersrum.
  • nun kann Deutschland gehörigen Druck aufbauen gegen die Verweigererstaaten auch sogar mit Drohungen; auch das Aussetzen von Schengen wäre ohne den kurzen Massenansturm undenkbar gewesen.

Womit wir bei Seehofer wären. Der hat ja empört Merkels Entscheidung für falsch erklärt und das Aussetzen von Schengen gefordert, Merkel gab nach -> lächerlich, was für ein abgekartetes Spiel.

Die Vorstellung, daß Merkel Flüchtlingssonderzüge nach München schickt, ohne das vorher mit Seehofer ausführlichst und alle Auswirkungen bedenkend zu besprechen, ist doch geradezu grotesk.
Selbstverständlich wurde das komplett miteinander abgesprochen: Mit der Entscheidung, Dublin auszusetzen, wurde mit Sicherheit gleichzeitig auch entschieden, nach dem Massenansturm Schengen außer Kraft zu setzen - aber natürlich!

Merkel hat so auch für die CDU/CSU alles richtig gemacht: Die Flüchtlingsbefürworter lieben sie als emotionale treusorgende Mutti, die Flüchtlingsgegner sind begeistert von Seehofer.
Die Union steht als tatkräftig handelnde, alles bedenkende staatstragende Partei da, während der SPD nichts anderes übrigbleibt, als wie ein kleiner Schülerjunge an der Hand hinterherzutrotteln - GENIAL!

Besser kann man Politik eigentlich nicht betreiben - warum sehe das nur ich so?

Gruß Eva

Hallo Eva!

Ist zu kurz gesprungen. Würden die Regeln der EU sowie der Flüchtlingskonvention beachtet, hätte kein Flüchtling an Ungarns Grenzen etwas zu suchen. Die Menschen betraten vorher griechischen Boden, hätten dort ihren Asylantrag stellen müssen, verließen aber Griechenland, um in ein anderes Vertragsland der Flüchtlingskonvention zu gelangen. Wieder kein Asylantrag, sondern weiter nach Ungarn. Auch dort kein Asylantrag (der wegen Herkunft aus sicherem Land abgewiesen werden müsste), statt dessen Weiterreise nach Österreich und Deutschland. Offensichtlich hat sich herumgesprochen, dass jedermann beliebige Grenzen passieren kann, um ins Land der Wünsche zu gelangen. Wenn das nicht funktioniert, wird protestiert oder wie jetzt gerade an der ungarischen Grenze in den Hungerstreik getreten. Reporter, die über die sicher unschönen Zustände an der Grenze berichten, aber kein Wort über die seltsamen Vorstellungen der Betroffenen verlieren, erledigen den Rest an Stimmungsmache.

Als Wunschkonzert waren die Regelungen von Asylrecht des Grundgesetzes und der Flüchtlingskonvention nie gedacht. Ob das Handeln der Kanzlerin aus dem Bauch heraus geschah, weiß ich nicht. Es war jedenfalls ein fatales und falsches Locksignal.

Gruß
Wolfgang

„… eine rein rationale, strategisch und taktisch geniale Meisterleistung.“

Es ist der Bruch eines völkerrechtlichen Vertrags.

„Besser kann man Politik eigentlich nicht betreiben.“

?

Franz

Ich lese im Dublin III folgendes:

Kapitel II - Artikel 3

(2) Erweist es sich als unmöglich, einen Antragsteller an den zunächst als zuständig bestimmten Mitgliedstaat zu überstellen, da es wesentliche Gründe für die Annahme gibt, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Antragsteller in diesem Mitgliedstaat systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Artikels 4 der EU–Grundrechtecharta mit sich bringen, so setzt der die Zuständigkeit prüfende Mitgliedstaat, die Prüfung der in Kapitel III vorgesehenen Kriterien fort, um festzustellen, ob ein anderer Mitgliedstaat als zuständig bestimmt werden kann.

Kann keine Überstellung gemäß diesem Absatz an einen aufgrund der Kriterien des Kapitels III bestimmten Mitgliedstaat oder an den ersten Mitgliedstaat, in dem der Antrag gestellt wurde, vorgenommen werden, so wird der die Zuständigkeit prüfende Mitgliedstaat der zuständige Mitgliedstaat.

Wir kennen ja alle die Bilder und Geschichten aus Ungarn bzw. Griechenland.

Und wem das nicht reicht, für den gibt es mit Artikel 17 noch Ermessensklauseln:

(1) Abweichend von Artikel 3 Absatz 1 kann jeder Mitgliedstaat beschließen, einen bei ihm von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn er nach den in dieser Verordnung festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig ist.

Der Mitgliedstaat, der gemäß diesem Absatz beschließt, einen Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, wird dadurch zum zuständigen Mitgliedstaat und übernimmt die mit dieser Zuständigkeit einhergehenden Verpflichtungen.

Ich sehe hier weit und breit keinen Rechtsbruch.

Lg,
Penegrin

1 Like

Hallo!

Ist alles nachvollziehbar und menschlich verständlich. Die Überforderung in Griechenland und Italien ist ebenso bekannt, wie die unsägliche Trägheit der EU, daran etwas zu ändern und das Versagen der UN in den Flüchtlingslagern in Jordanien und der Türkei. Bis dato nicht stattfindende Außenpolitik, geschweige denn militärisches Handeln der EU, um der Gewalt durch wen auch immer vor den Grenzen der EU ein Ende zu bereiten, ist beklagenswert. Es gibt zwar Anzeichen, dass der Druck der Ereignisse endlich zu Bewegung in Hintern und Köpfen führt, aber vermutlich muss noch viel mehr passieren, bis das alte Block- und Machtdenken in Nahost Risse bekommt. Kurz: Ist eine schwierige Gemengelage.

Aber: Soweit es sich um Flüchtlinge aus von Kampfhandlungen betroffenen Gebieten handelt (mitnichten ganz Syrien), sind die Menschen vor unmittelbarer Lebensgefahr gerettet, sobald sie in Griechenland oder Italien ankommen. Verglichen mit der unmittelbaren Gefahr eines Kriegsgebiets ist alles, was dann noch kommen mag, ein Luxusproblem. Bitte nicht vorsätzlich falsch verstehen. Die Bedingungen in überlaufenen Einrichtungen etwa Griechenlands sind alles andere als angenehm, aber die Menschen sind trotz aller Versorgungsprobleme zunächst einmal aus unmittelbarer Lebensgefahr heraus.

Damit die Fähigkeit zur Hilfeleistung nicht überfordert wird, führt kein Weg an Regeln vorbei, an die sich die aufnehmenden Länder, aber auch die Flüchtlinge zu halten haben. Asylrecht und Flüchtlingskonvention kennen keine Obergrenzen. Schon von daher ist es für einzelne Länder unmöglich, die Last alleine zu tragen. Den individuellen Wünschen, wo es denn nun hingehen soll, kann deshalb nicht nachgegeben werden, es sei denn, man stellt über kurz oder lang die Hilfsmöglichkeit in Frage und beschädigt die Hilfsbereitschaft.

Die rein praktischen Probleme muss man zur Kenntnis nehmen. Wohnraum kann man nicht herbei zaubern und Integrationsmöglichkeiten auch nicht. Und schon sind wir bei den Hoffnungen auf eine Zukunft für die Betroffenen. Das sind Irrlichter.

Der Fachkräftemangel ist hohles Gerede von Interessengruppen. Selbst wenn es kein hohles Gerede wäre, hätten wir überreichlich arbeitsuchende Menschen in der EU. Die in die EU drängenden Menschen kommen durchweg aus Ländern ohne nennenswerte industrielle Infrastruktur. Einschlägige Ausbildungen und Berufe sind dort kaum vertreten. Zudem ist in allen betroffenen Ländern ein Bildungssystem, das die Bezeichnung verdient, entweder nicht flächendeckend vorhanden oder erst jüngeren Datums. Soll heißen: Ein beträchtlicher Teil der Flüchtlinge wird dauerhaft zu Sozialfällen oder befördert eine Schwemme von Niedriglöhnern. Natürlich wird man in der hereinströmenden Menge auch den einen oder anderen Menschen mit qualifizierter Ausbildung finden. Das sind genau die Menschen, die dringend in ihren Heimatländern gebraucht werden, sobald dort irgend verträgliche Zustände herrschen. Ohne diese Menschen kämen Länder wie Syrien und der Irak nie wieder auf die Füße. Wer irgendwann Aufbau- und Entwicklungshilfe leisten will, aber vorher die qualifizierten Leute aus dem Land geholt hat, macht alle Bemühungen aussichtslos. Mit Geld und Beton kann man vieles machen, aber keine Köpfe ersetzen. Von daher wird es für die Flüchtlinge mehrheitlich keine Zukunft in Europa geben, jedenfalls nicht in der erhofften Form.

Gruß
Wolfgang
.

1 Like

Nachdem dies juristisch allerdings als Vergehen eingestuft wird, sollte man nicht gleich, wie es hier so manch einer tut, Töne anschlagen, als ob es sich um die Bildung einer terroristischen Vereinigung handelt…

1 Like

Die Voraussetzungen sind nach meiner Ansicht nicht gegeben.
Siehe http://www.nds-fluerat.org/leitfaden/4-der-bescheid-des-bundesamtes/41-unzulaessiger-asylantrag-die-dublin-ii-verordnung/#_ftn28
Insbesondere nicht für die generelle Freistellung aller Bürger/Flüchtlinge eines Staats.

Franz

Basis war und ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Die jetzige Verordnung als „Ersatz“ hat Gesetzes-Charakter. Es bleibt ein Rechtsbruch.

Franz

Und nochmal sorry, Franz
Ich habe mich durch den ganzen Link gepaukt. Alles relevante, was ich fand, war: „Das BAMF kann ein Asylverfahren aber auch dann durchführen, wenn es eigentlich nicht zuständig ist“
Ja richtig!!! Dein Link widerlegt dich!!!

Was soll das???

Hallo,

erneut: Welcher völkerrechtliche Vertrag? Geh mal hilfsweise davon aus, dass ich keine Ahnung habe.

vdm

Hallo,

falls Du auf „Dublin“ anspielst:

Artikel 3

(4) Jeder Mitgliedstaat hat unter der Voraussetzung, daß der Asylbewerber diesem Vorgehen zustimmt, das Recht, einen von einem Ausländer gestellten Asylantrag auch dann zu prüfen, wenn er aufgrund der in diesem Übereinkommen definierten Kriterien nicht zuständig ist.Der nach den genannten Kriterien zuständige Mitgliedstaat ist dann von seinen Verpflichtungen entbunden, die auf den Mitgliedstaat übergehen, der den Asylantrag zu prüfen wünscht. Dieser Mitgliedstaat unterrichtet den nach den genannten Kriterien verantwortlichen Mitgliedstaat, wenn letzterer mit dem betreffenden Antrag befaßt worden ist.

Der Witz hieran ist aber, dass die fraglichen Flüchtlinge gar keinen Antrag gestellt haben. Daher war ihr Aufenthalt nur nach den nationalen Regeln illegal und sanktionswürdig. Hier würde i.d.R. folgendes angewandt werden:

Artikel 6

Hat der Asylbewerber aus einem Drittstaat die Grenze eines Mitgliedstaats illegal auf dem Land-, See- oder Luftweg überschritten, so ist der Mitgliedstaat, über den er nachweislich eingereist ist, für die Antragsprüfung zuständig.

Diese Illegalität wird nahezu immer vorliegen. Sie macht die Kann-Regelung nach Artikel 4 aber nicht zunichte. Ein Bruch des Vertrages liegt also nicht vor.

vdm

Vgl. Antwort an Franz_irgendwas weiter unten.

Ein GFK-Unterzeichnerland muss niemanden aufnehmen, der aus einem sicheren (Transit)Land (gem. GFK) eingereist ist. Bisher konnte mir noch niemand das Gegenteil belegen. Er kann aber einen Flüchtling aufnehmen. Auch hier hat mir noch niemand das Gegenteil belegt.

vdm

Nicht nur das. Manche hopsen den Ländern noch weiter auf der Nase herum: http://www.welt.de/politik/ausland/article146429352/180-Fluechtlinge-springen-aus-Zug-nach-Berlin.html

Zumindest diejenigen, die die Notbremse betätigten, haben gegen § 130 StGB verstossen. Ich denke nicht, dass es ein gutes Zeichen ist, wenn nicht von Beginn an die Regeln eingehalten werden. Übrigens für die „ja-die-wussten-es-ja-nicht-besser-Argumentierer“: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Hier wäre es durchaus angemessen, ein- oder zweihundert Sozialstunden aufzuerlegen. Zwecks des Lerneffekts.

Faktisch wird man aber wohl niemanden zur Rechenschaft ziehen. Es würde mich wundern, wenn es anders wäre.

vdm

Sie schweigen nicht nur, sondern verbeiten manchmal durchaus vorsätzlich falsche Vorstellungen. So wie mit der Behauptung, dass nur „hier“ die Grenze überqueren könnten. Bewusst wird ausgelassen, dass sie die Grenze nur „hier“ unregistriert überqueren konnten.

vdm

Woraus zitiert du?

Hallo,

hast Du meine Antwort „16.09.2015 06:39“ nicht gelesen? Die Verordnung selbst widerlegt Dich. Dies völlig unabhängig davon, ob Du oder eval oder ich die Anwendung der Kann-Bestimmung in Artikel 3 auf so viele Flüchtlinge für sinnvoll halten.

vdm

Das ist aber noch lange kein Grund, die Flüchtlinge derart übel zu behandeln, wie Ungarn es tut: http://www.zeit.de/video/2015-09/4481216613001/ungarn-fluechtlinge-fuehlen-sich-wie-tiere-behandelt

Du hast aber schon mitbekommen, wie die aktuelle Situation in Griechenland ist? Das Land ist derzeit überhaupt nicht in der Lage, Flüchtlinge auch nur andeutunsgweise angemessen zu versorgen.

Ja, echt seltsam, dass die Menschen nicht unter entwürdigenden Umständen einfach nur so dahinvegetieren wollen, sondern so etwas wie eine Hoffnung auf eine Zukunft für sich und ihre Kinder haben wollen. Und wirklich seltsam, dass sie dahin wollen, wo bereits Freunde und Verwandte von ihnen leben.

:paw_prints:

Du zitierst hier das Dubliner Übereinkommen. Mittlerweile ist aber bereits die Dublin III Verordnung in Kraft getreten.

Lg,
Penegrin

Aus dem Artikel ist leider nicht ersichtlich, ob sie die Hilfe auf die „Nichtflüchtlinge“ am Bahnhof abgelehnt hat oder die Hilfe bei der Versorgung von registrierten Flüchtlingen.

Ich vermute, dass hier auch die „Nichtflüchtlinge“ im „Lager Röszke“ gemeint sind. Es ist nach meinem Kenntnisstand nicht einmal bekannt aus welcherlei Einrichtung die Bilder der „entwürdigenden“ Essensausgabe stammen sollen oder ob das überhaupt von zweiter Seite verifiziert werden konnte.

Yep, Röszke. Hier haben wir auch ein Statement des Europa-UNHCR-Chefs.

There were women and children sleeping in the open last night at Rözske, near the Serbian border.

aber auch

To differentiate those in need of international protection from those who are not in need, and therefore which return procedures should be put in place in accordance with human rights standards.

Ist jetzt nicht so einfach, wenn die Flüchtlinge, „Nichtflüchtlinge“ und auch Unberechtigte sich weigern mitzuspielen. Man erinnere sich auch an die Szenen, die sich abspielten als der erste Shuttlebus kam. Da hat keiner die Frauen und Kinder vorgelassen, sondern die Mehrheit der späteren Fahrzeuginsassen hat schön die Muskeln spielen lassen. Außerdem hatten sich die Flüchtlinge (u.a.) auch genau eine Stelle zum Grenzübertritt ausgesucht, die für die Versorgung schlecht war. Teilweise kamen die Busse gar nicht oder nur schwer durch, weil die über einen Feldweg fahren mussten. Anschliessend haben sie tlw. wieder alles unternommen, um eben nicht offizielle Flüchtlinge zu sein.

In D (Lageso/Berlin) gab es kürzlich ähnliche Übernachtungen im Freien. Tlw. weil die Flüchtlinge nicht wollten, tlw. weil die Hostelbesitzer die ausgeteilten Gutscheine nicht ersetzt bekamen, aber ihre Kosten hatten. Und andere haben ohne Übernachtung im Hostel ihre Gutscheine gegen Bargeld eingetauscht. Tja, wo Schotter winkt werden eben von vielen Beteiligten auch windige Geschäfte gemacht. Ist Röszke jetzt nicht mittlerweile aufgelöst worden?

Der Skandal im Bericht liegt aber in diesem Satz:

The funding appeal to help Syrian refugees in the neighbouring countries is just 37 per cent funded

Jeder € in D oder anderen EU-Ländern für transitreisende „Flüchtlinge“ wäre besser für tatsächliche syrische Bürgerkriegsflüchtlinge in den Nachbarländern Syriens investiert (worden).

Zum UNHCR-Untersuchungsbericht aus 2012: Da zeigen sich Mißstände der unterschiedlichen Asylregelungen in der EU. Das Projekt (in dem die Zustände in einer ganzen Reihe von Staaten untersucht wurden) wurde übrigens auch mit EU-Mitteln finanziert. Hier eine Kurzfassung und hier die lange Version.

Aus der Kurzfassung:

Weitere Verbesserungen dringend erforderlich

UNHCR begrüßt dabei Schritte Ungarns zur Verbesserung der Situation, einschließlich des durch NGOs mit EU-Mitteln bereitgestellten Zugangs zum Internet in der Abschiebehaft und Bemühungen der Polizei, das Beschwerdeverfahren in der Haft zu verbessern und Gewaltvorwürfe zu untersuchen.

vdm