Merkwürdige Anzeige

Hallo,

einem Bekannten K könnte Folgendes passiert sein:

K hat einen Kundenbesuch und bekommt ein Dienstfahrzeug (in DU zugelassen, in DO stehend) zugewiesen. Er fährt zum Kunden, dreht vor einem Haus in der Nähe, parkt dann vor dem Haus des Kunden.
Eine Woche später bekommt er über firmeninterne Post einen Brief des Verkehrskommisariats zugestellt, ursprünglich an die Firma in DU zugestellt (Halteradresse).
Dort wird um Benennung des Fahrers gebeten (Zeitpunkt und Ort wurden angegeben), eine Auskunft zum Tatvorwurf sei aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
K wundert sich, denkt an Tempoverstoß oder etwas Ähnliches, aber die Firma schickt natürlich die Daten von K zusammen mit dem Fahrtenbuchauszug an das Kommisariat.
Kurz darauf bekommt K einen Anhörungsbogen. Gegen ihn wird wegen Unfallflucht ermittelt!
O-Ton:
Ein Zeuge hat beobachtet, wie ein _"_schwarzer Volkswagen" beim Drehen eine Hauswand berührte und es dabei zu einer Beschädigung kam. Im weiteren Verlauf wurde durch die Zeugen der von ihnen gefahrene PKW (Kennzeichen) im näheren Umfeld abgestellt aufgefunden.

Folgendes ist merkwürdig: EIN Zeuge sieht die angebliche Beschädigung durch einen (irgendeinen?) shcwarzen VW, ZWEI Zeugen sehen dann den PKW des K abgestellt etwa 100m entfernt.
Und die Polizei wird nicht sofort herbeigerufen?
EIN Anruf beim Halter, und man hätte vom Fuhrparkmanagement erfahren, wer damit unterwegs ist. EINMAL verbinden lassen, und man hätte vom Vorgesetzen erfahren, wo K gerade ist und wie er (Diensthandy) erreichbar ist. Dies ist aber nicht erfolgt.
Zudem wurde das Fahrzeug - zumindest an der Dienststelle - nicht in Augenschein genommen.
Es geht um eine Straftat und da wird kein Anruf getätigt, um den vermeintlichen Täter sofort stellen zu können?
Das Fahrzeug hat der K nun rundherum fotografiert. Keine Beschädigung sichtbar. Dann hat er es gewaschen (auf seine Kosten) und nochmals fotografiert. Spiegelnder, makelloser Lack rundum.
K fährt nun am Wochenende selber zum Tatort, das Haus ist alte Kaschemme mit bröckelndem Putz ringsum. K ist sich absolut sicher, dass er zwar genau dort gewendet hat, aber definitiv das Haus nicht ansatzweise berührt hat.
K erfährt vom Nachbarn des Hausbesitzers, dass diese in der Nachbarschaft einen zweifelhaften Ruf haben (Prozesshansel, haben bis zu ihrer Privatinsolvenz jeden Cent in Nachbarschaftsstreitigkeits-Verfahren gesteckt.).

K ist stinksauer und wird auf den Anhörungsbogen nicht antworten, sondern sich anwaltlich beraten lassen.

Hier endlich die Frage:

  1. Aber wer zahlt eigentlich die Anwaltskosten? Eine Fahrerflucht bzw. ein Unfall wird ihm nicht nachzuzweisen sein, da beides nicht stattgefunden hat.

2. Ist es nicht merkwürdig, dass kurz nach dem angeblichen Unfall keine weiteren Ermittlungen stattgefunden haben, wo doch das vermeintliche Tatfahrzeug direkt aufgefunden wurde?

 

Hi,

EIN Anruf beim Halter, und man hätte vom Fuhrparkmanagement erfahren, wer damit unterwegs ist. EINMAL verbinden lassen, und man hätte vom Vorgesetzen erfahren, wo K gerade ist und wie er (Diensthandy) erreichbar ist. Dies ist aber nicht erfolgt.

Die Polizei kann doch nicht hinter jedem kleinen Fall sofort hinterhertelefonieren, da haben die weder die Zeit noch das Personal zu. Ausserdem hat ein Polizeibeamter lieber was schriftliches in der Akte als eine Notiz „Am 6.5. um 13.35 Uhr mit Herrn Meier telefoniert, der sagte er war`s nicht“.

Also ganz locker abwarten was kommt. Hier steht ja wohl Aussage gegen Aussage und der Richter entscheidet.

Aber wer zahlt eigentlich die Anwaltskosten? Eine Fahrerflucht bzw. ein Unfall wird ihm nicht nachzuzweisen sein, da beides nicht stattgefunden hat.

Dann wohl doch der „Prozesshansel“ denke ich.

Gruss
K

Aber wer zahlt eigentlich die Anwaltskosten? Eine Fahrerflucht bzw. ein Unfall wird ihm nicht nachzuzweisen sein, da beides nicht stattgefunden hat.

Dann wohl doch der „Prozesshansel“ denke ich.

warum sollte das so sein?

warum ein zeuge, der der polizei einfach nur berichtet hat, was er gesehen hat, und wie kommst du darauf, dass es der prozesshansel war?

Sorry, ich war einen Schritt weiter: Wenn der Prozesshansel einen Prozess gegen jemanden anstrengt und ein Richter entscheidet dass derjenige unschuldig ist muss doch wohl der Prozesshansel die Kosten übernehmen. Oder nicht?

Hallo

K erfährt vom Nachbarn des Hausbesitzers, dass diese in der
Nachbarschaft einen zweifelhaften Ruf haben (Prozesshansel,
haben bis zu ihrer Privatinsolvenz jeden Cent in
Nachbarschaftsstreitigkeits-Verfahren gesteckt.).

Der Hausbesitzer kann jetzt also dank Prozesskostenbeihilfe ohne Kostenrisiko klagen.
Dabei geht es natürlich nur um den zivilrechtlichen Schadenersatz. Vermutlich ist das ganze eine Form der Geldbeschaffung.

Um den Schadenersatz im Zivilrecht zu erklagen, ist es hilfreich, wenn zuvor im Strafverfahren die Schuld festgestellt wurde. Wahrscheinlich werden sich genügend Zeugen finden, die gegen den Autofahrer aussagen. Eine Beweissicherung scheint ja gar nicht stattgefunden zu haben.

Mit Zeugen, die den Zustand des Hauses vor dem „Tatzeitpunkt“ beschreiben, könnte man eventuell gegenhalten. War Google Streetview villeicht schon dort?

MfG Frank

PS: Eine „Fahrerflucht“ von 100 Metern ist natürlich spannend.

Sorry, ich war einen Schritt weiter: Wenn der Prozesshansel
einen Prozess gegen jemanden anstrengt und ein Richter
entscheidet dass derjenige unschuldig ist muss doch wohl der
Prozesshansel die Kosten übernehmen. Oder nicht?

seit wann strengt denn dieser prozesshansel einen STRAFPROZESS an? das macht immer noch der staatsanwalt.

Kannst Du bitte mal mit Deiner peinlichen Erbsenzählerei aufhören?
Das ist erbärmlich wie Du Dich immer wieder dadurch hervor heben willst in Beiträgen Anderer einen Fehler zu finden. Hilfreiche Beiträge von Dir sind dabei eher selten zu finden. Den Sinn dieses Forums hast Du wohl nicht wirklich verstanden…

Aber zur Sache:
Natürlich strengt auch jemand der eine Straftat zur Anzeige bringt einen Strafprozess an, denn das ist ja die Folge daraus.
Ob die Sache dann eingestellt wird oder ein Strafbefehl erlassen wird oder es zu einer mündlichen Verhandlung vor Gericht kommt bleibt sich gleich, der Strafprozess wurde durch die Anzeige zum Laufen gebracht.
Das aber der Anzeigende nicht selbst das Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren führen kann ist doch wohl logisch, und genau dafür gibt es die Staatsanwaltschaft.

Gruß C.

4 Like

Hi,

EIN Anruf beim Halter, und man hätte vom Fuhrparkmanagement erfahren, wer damit unterwegs ist. EINMAL verbinden lassen, und man hätte vom Vorgesetzen erfahren, wo K gerade ist und wie er (Diensthandy) erreichbar ist. Dies ist aber nicht erfolgt.

Die Polizei kann doch nicht hinter jedem kleinen Fall sofort
hinterhertelefonieren, da haben die weder die Zeit noch das
Personal zu.

Hmm - ironisch gemeint?
Ich meine, es geht da um eine Straftat, nicht um „Musik vom Nachbarn zu laut“.
Wenn zwei Polizeibeamte zur "Unfall"stelle fahren können, dann ist der Mehraufwand für einen Telefonanruf wohl vor der Tatsache, dass so der Fahrer direkt ermittelt werden könnte, vertretbar.
Den Brief zur Fahrerermittlung und das Bearbeiten der Antwort dürfte länger gedauert haben.

Aber wer zahlt eigentlich die Anwaltskosten? Eine Fahrerflucht bzw. ein Unfall wird ihm nicht nachzuzweisen sein, da beides nicht stattgefunden hat.

Dann wohl doch der „Prozesshansel“ denke ich.

Aber doch nicht im Strafprozess.

Hi

Oweia … Nimm dir einen GUTEN Anwalt !

Ich habe zur Zeit ähnliches an der Backe, hier ging es zwar wirklich nur um eine Geschwindigkeitsübertretung, aber diese so hoch, das Fahrverbot droht .

Hier geht es um einen schlecht lesbaren, verblendeten Buchstaben auf dem Nummernschild auf dem Foto bei einem sehr ähnlichen Fahrzeugmodell .

Das zieht sich jetzt schon 2,5 Jahre und ist bei der dritten Verhandlung

der richtige Halter des Fahrzeuges ist ermittelt und ist der Sohn eines Staatsanwalt der sich natürlich mit allen Mitteln wehrt
Das Foto wurde jedoch ca 20 km vom Wohnort des Staatsanwaltes gemacht, aber ca 180 km von mir

Es gibt Leute die sind eben nicht vor dem Gesetz alle gleich

gruss

C5

Hallo,

Hier endlich die Frage:

  1. Aber wer zahlt eigentlich die Anwaltskosten? Eine
    Fahrerflucht bzw. ein Unfall wird ihm nicht nachzuzweisen
    sein, da beides nicht stattgefunden hat.

Den zahlt man erstmal selbst oder die Rechtschutzversicherung, wenn man dafür eine hat.

2. Ist es nicht merkwürdig, dass kurz nach dem angeblichen
Unfall keine weiteren Ermittlungen stattgefunden haben, wo
doch das vermeintliche Tatfahrzeug direkt aufgefunden wurde?

die gab es schon, die frage ist immer in welchem grad. Im zweifel würde ich lieber das Geld für einen Anwalt ausgeben und erst irgendwas sagen, wenn es vorher mit ihm besprochen ist

Kannst Du bitte mal mit Deiner peinlichen Erbsenzählerei
aufhören?

nein.
und es geht dich einen feuchten an, du bist hier nicht mal der mod, geschweige denn das team.

Das ist erbärmlich wie Du Dich immer wieder dadurch hervor
heben willst in Beiträgen Anderer einen Fehler zu finden.
Hilfreiche Beiträge von Dir sind dabei eher selten zu finden.
Den Sinn dieses Forums hast Du wohl nicht wirklich
verstanden…

es ist erbärmlich, was du hier an persönlichen angriffen startest. dass du nichts hilfreiches findest ist allein dein problem. meine mittlerweile mehr als 2500 sternchen bei über 25tausend beiträgen sagen was anderes, jüngelchen. ich war schon hier im forum aktiv, als du noch mit pampers rumgerannt bist. also benimm dich gefälligst!

Aber zur Sache:

na endlich.

Natürlich strengt auch jemand der eine Straftat zur Anzeige
bringt einen Strafprozess an, denn das ist ja die Folge
daraus.

und das ist jetzt eine neue, hilfreiche information?

Ob die Sache dann eingestellt wird oder ein Strafbefehl
erlassen wird oder es zu einer mündlichen Verhandlung vor
Gericht kommt bleibt sich gleich, der Strafprozess wurde durch
die Anzeige zum Laufen gebracht.

und?

Das aber der Anzeigende nicht selbst das Ermittlungs-,
Zwischen- und Hauptverfahren führen kann ist doch wohl
logisch, und genau dafür gibt es die Staatsanwaltschaft.

wem erzählst du das eigentlich. hast du die diskussion nicht gelesen oder nicht verstanden? schriebst du nicht oben drüber ‚zur sache‘? und dann kommt gar nichts?
es ging darum, dass der prozesshansel nichts bezahlen muss, was kasi zweimal behauptet hat. auf diesen punkt bist du aber gar nicht eingegangen. stattdessen tobst du lieber sinnlos rum - und erzählst dann, meine postings wären nicht hilfreich?

lächerlich!

Habe ich Dich etwa an einer empfindlichen Stelle getroffen da Du Dich so sehr angegriffen fühlst?

meine mittlerweile mehr als 2500 sternchen bei über
25tausend beiträgen sagen was anderes, jüngelchen.

Ich kann bei Dir nur 375 Sternchen erkennen, wer kann da nicht lesen? Da musst Du wohl an Deinem Schnitt noch etwas arbeiten, der ist nicht so toll wie Du denkst…

ich war schon hier im forum aktiv, als du noch mit pampers rumgerannt bist.

Auch noch Hellseher was mein Alter und die Marke der Windeln betrifft?

Natürlich strengt auch jemand der eine Straftat zur Anzeige
bringt einen Strafprozess an, denn das ist ja die Folge
daraus.

und das ist jetzt eine neue, hilfreiche information?

Für Dich scheinbar schon, denn ich beziehe mich ja nicht auf die ursprüngliche Frage sondern auf Deinen Kommentar. Und darin bestreitest Du das nun einmal. Schon vergessen?

Das aber der Anzeigende nicht selbst das Ermittlungs-,
Zwischen- und Hauptverfahren führen kann ist doch wohl
logisch, und genau dafür gibt es die Staatsanwaltschaft.

wem erzählst du das eigentlich. hast du die diskussion nicht
gelesen oder nicht verstanden?

und dann kommt gar nichts?
es ging darum, dass der prozesshansel nichts bezahlen muss, was kasi zweimal :behauptet hat. auf diesen punkt bist du aber gar nicht eingegangen.

Nochmal: Es geht nicht um die Antworten über Deiner sondern nur um Deine Eigene.

Mit anständigem Gruß, Crack

Ich kann bei Dir nur 375 Sternchen erkennen, wer kann da nicht
lesen? Da musst Du wohl an Deinem Schnitt noch etwas arbeiten,
der ist nicht so toll wie Du denkst…

du solltest dringend an deinem tellerrand arbeiten. der ist offensichtlich noch höher als deine nase. das ist nicht mein erster account hier.

ich war schon hier im forum aktiv, als du noch mit pampers rumgerannt bist.

Auch noch Hellseher was mein Alter und die Marke der Windeln
betrifft?

der eine hat’s, der andere nicht.

Natürlich strengt auch jemand der eine Straftat zur Anzeige
bringt einen Strafprozess an, denn das ist ja die Folge
daraus.

und das ist jetzt eine neue, hilfreiche information?

Für Dich scheinbar schon, denn ich beziehe mich ja nicht auf
die ursprüngliche Frage sondern auf Deinen Kommentar. Und
darin bestreitest Du das nun einmal. Schon vergessen?

und ich bestreite das immer noch. ob aus einer anzeige ein strafprozess wird, bestimmt nicht der anzeigende. lies doch einfach mal im gesetz nach, was eine anzeige ist, du ‚hilfreicher kommentator‘. wenigstens ein blick ins wiki wäre doch wohl nicht zuviel verlangt, wenn du experte nicht weißt, wo du suchen sollst. deine ‚hilfreiche information‘ ist genau eins: FALSCH!

Mit anständigem Gruß, Crack

nein danke.

1 Like

Ich kann bei Dir nur 375 Sternchen erkennen, wer kann da nicht
lesen? Da musst Du wohl an Deinem Schnitt noch etwas arbeiten,
der ist nicht so toll wie Du denkst…

du solltest dringend an deinem tellerrand arbeiten. der ist
offensichtlich noch höher als deine nase. das ist nicht mein
erster account hier.

Da stellt sich doch die Frage, warum mehrere Accounts?
Dann besteht dieses Defizit bei Dir also schon eine längere Zeit?

Mal im Ernst und ohne Dir zu Nahe treten zu wollen, aber auch und gerade weil Du auf diese nicht nachprüfbare Zahl anscheinend so stolz bist: 2500 Sternchen bei 25000 Beiträgen macht gerade mal ein Verhältnis von 1:10 aus - so grandios ist das nicht.
Ich als „Jüngelchen“ habe bei nachprüfbaren 71 Antworten 222 Sternchen, fällt Dir an diesem Verhältnis etwas auf? Wenn man davon ausgeht das die Sternchen zumindest ein kleiner Hinweis auf die Qualität der Antworten sind dann liege ich doch nicht ganz so falsch wenn ich sage das man Deine hilfreichen Antworten suchen muss.

ich war schon hier im forum aktiv, als du noch mit pampers rumgerannt bist.

Auch noch Hellseher was mein Alter und die Marke der Windeln
betrifft?

der eine hat’s, der andere nicht.

Na siehst Du, es geht doch.
Selbstkritik ist der beste Weg zur Besserung…

Natürlich strengt auch jemand der eine Straftat zur Anzeige
bringt einen Strafprozess an, denn das ist ja die Folge
daraus.

und das ist jetzt eine neue, hilfreiche information?

Für Dich scheinbar schon, denn ich beziehe mich ja nicht auf
die ursprüngliche Frage sondern auf Deinen Kommentar. Und
darin bestreitest Du das nun einmal. Schon vergessen?

und ich bestreite das immer noch. ob aus einer anzeige ein
strafprozess wird, bestimmt nicht der anzeigende. lies doch
einfach mal im gesetz nach, was eine anzeige ist, du
‚hilfreicher kommentator‘. wenigstens ein blick ins wiki wäre
doch wohl nicht zuviel verlangt, wenn du experte nicht weißt,
wo du suchen sollst. deine ‚hilfreiche information‘ ist genau
eins: FALSCH!

Beschreibe doch bitte etwas Genauer was Du meinst und was Dir an der Aussage nicht passt. Oberflächliche Kritik allein ist nicht genug.
Bereits dann wenn die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitet ist das ein Teil eines Strafprozesses. Und eine Ermittlung ist es nun einmal schon dann wenn z.B. der Beschuldigte angehört wird.

Mit anständigem Gruß, Crack

nein danke.

Macht nichts, ist nur ein weiterer negativer Beitrag von Dir.

Ich beende das hier für mich.
So langweilig ist mir dann doch nicht als das ich mich weiterhin auf dieses Level begeben möchte.

Gruß Crack

1 Like

Hallo,

Hier endlich die Frage:

  1. Aber wer zahlt eigentlich die Anwaltskosten? Eine
    Fahrerflucht bzw. ein Unfall wird ihm nicht nachzuzweisen
    sein, da beides nicht stattgefunden hat.

Den zahlt man erstmal selbst oder die Rechtschutzversicherung,
wenn man dafür eine hat.

In diesem Beispiel habe man soeben erfahren, dass K eine solche habe.
Somit ist das Risiko auf 150€ geschrumpft (SB).
Erstattet diese denn Papa Staat?
Muss man da unterscheiden zwischen:
a) Verfahren wird ohne Verhandlung eingestellt
oder
b) Richter spricht den K frei?
(über „c) Richter spricht K schuldig“ mag K im Glauben an das Rechtssystem noch nicht nachdenken.)

2. Ist es nicht merkwürdig, dass kurz nach dem angeblichen
Unfall keine weiteren Ermittlungen stattgefunden haben, wo
doch das vermeintliche Tatfahrzeug direkt aufgefunden wurde?

die gab es schon, die frage ist immer in welchem grad. Im
zweifel würde ich lieber das Geld für einen Anwalt ausgeben
und erst irgendwas sagen, wenn es vorher mit ihm besprochen
ist

K hat Anwaltstermin.
Zur Kenntnis: K ist nicht der X-Strom.
Der X-Strom fährt nur eigene Autos zu Klump :smile:

Hi

Oweia … Nimm dir einen GUTEN Anwalt !

Wäre dies ein realer Fall, dann wäre trotzdem der „K“ nicht der X-Strom.
Der X-Strom fährt grundsätzlich nur seine eigenen Autos.

Da stellt sich doch die Frage, warum mehrere Accounts?

das geht dich einen feuchten an.

Dann besteht dieses Defizit bei Dir also schon eine längere
Zeit?

welches defizit?

Mal im Ernst und ohne Dir zu Nahe treten zu wollen, aber auch
und gerade weil Du auf diese nicht nachprüfbare Zahl
anscheinend so stolz bist: 2500 Sternchen bei 25000 Beiträgen
macht gerade mal ein Verhältnis von 1:10 aus - so grandios ist
das nicht.

och, jüngelchen, es gab mal zeiten, da wurde eben nicht jeder dreck mit sternen zugeschmissen. es gab noch keine fuckbuchanbindung. sternchen waren im gegensatz zu heute noch was wert. also bilde dir mal keine schwachheiten ein.

Ich als „Jüngelchen“ habe bei nachprüfbaren 71 Antworten 222
Sternchen, fällt Dir an diesem Verhältnis etwas auf?

ja. inflation nennt man das. aussageb tut es genau gar nichts.

Wenn man
davon ausgeht das die Sternchen zumindest ein kleiner Hinweis
auf die Qualität der Antworten sind

dann geht man von unsinn aus.

habe ich aber nicht anders von dir erwartet.

ich war schon hier im forum aktiv, als du noch mit pampers rumgerannt bist.

Auch noch Hellseher was mein Alter und die Marke der Windeln
betrifft?

der eine hat’s, der andere nicht.

Na siehst Du, es geht doch.
Selbstkritik ist der beste Weg zur Besserung…

inwiefern ist das denn nunu selbstkritilk von dir? hast du nach meinem posting die windelmarke gewechselt?

Natürlich strengt auch jemand der eine Straftat zur Anzeige
bringt einen Strafprozess an, denn das ist ja die Folge
daraus.

und das ist jetzt eine neue, hilfreiche information?

Für Dich scheinbar schon, denn ich beziehe mich ja nicht auf
die ursprüngliche Frage sondern auf Deinen Kommentar. Und
darin bestreitest Du das nun einmal. Schon vergessen?

und ich bestreite das immer noch. ob aus einer anzeige ein
strafprozess wird, bestimmt nicht der anzeigende. lies doch
einfach mal im gesetz nach, was eine anzeige ist, du
‚hilfreicher kommentator‘. wenigstens ein blick ins wiki wäre
doch wohl nicht zuviel verlangt, wenn du experte nicht weißt,
wo du suchen sollst. deine ‚hilfreiche information‘ ist genau
eins: FALSCH!

Beschreibe doch bitte etwas Genauer was Du meinst und was Dir
an der Aussage nicht passt.

nein. lesen musst du schon selber.

Bereits dann wenn die Staatsanwaltschaft Ermittlungen
einleitet ist das ein Teil eines Strafprozesses.

aus unsinn wird auch dann kein sinn, wenn du weiteren unsinn hinzufügst.

Ich beende das hier für mich.

jaja. der fuchs und die sauren trauben. kein wunder. argumente oder quellken für deine falschen behauptungen kannst du ja auch keine liefern.

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OT: Weiter, hau ihm das Schäufelchen auf den Kopf. owt
x

OT: Weiter, nimm ihm das Eimerchen weg. owt
x

Hi

Sorry , Anfänger - Missverständmiss. Ich bin erst ca 1 Woche dabei

gruss

C5