Hallo,
einem Bekannten K könnte Folgendes passiert sein:
K hat einen Kundenbesuch und bekommt ein Dienstfahrzeug (in DU zugelassen, in DO stehend) zugewiesen. Er fährt zum Kunden, dreht vor einem Haus in der Nähe, parkt dann vor dem Haus des Kunden.
Eine Woche später bekommt er über firmeninterne Post einen Brief des Verkehrskommisariats zugestellt, ursprünglich an die Firma in DU zugestellt (Halteradresse).
Dort wird um Benennung des Fahrers gebeten (Zeitpunkt und Ort wurden angegeben), eine Auskunft zum Tatvorwurf sei aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
K wundert sich, denkt an Tempoverstoß oder etwas Ähnliches, aber die Firma schickt natürlich die Daten von K zusammen mit dem Fahrtenbuchauszug an das Kommisariat.
Kurz darauf bekommt K einen Anhörungsbogen. Gegen ihn wird wegen Unfallflucht ermittelt!
O-Ton:
Ein Zeuge hat beobachtet, wie ein _"_schwarzer Volkswagen" beim Drehen eine Hauswand berührte und es dabei zu einer Beschädigung kam. Im weiteren Verlauf wurde durch die Zeugen der von ihnen gefahrene PKW (Kennzeichen) im näheren Umfeld abgestellt aufgefunden.
Folgendes ist merkwürdig: EIN Zeuge sieht die angebliche Beschädigung durch einen (irgendeinen?) shcwarzen VW, ZWEI Zeugen sehen dann den PKW des K abgestellt etwa 100m entfernt.
Und die Polizei wird nicht sofort herbeigerufen?
EIN Anruf beim Halter, und man hätte vom Fuhrparkmanagement erfahren, wer damit unterwegs ist. EINMAL verbinden lassen, und man hätte vom Vorgesetzen erfahren, wo K gerade ist und wie er (Diensthandy) erreichbar ist. Dies ist aber nicht erfolgt.
Zudem wurde das Fahrzeug - zumindest an der Dienststelle - nicht in Augenschein genommen.
Es geht um eine Straftat und da wird kein Anruf getätigt, um den vermeintlichen Täter sofort stellen zu können?
Das Fahrzeug hat der K nun rundherum fotografiert. Keine Beschädigung sichtbar. Dann hat er es gewaschen (auf seine Kosten) und nochmals fotografiert. Spiegelnder, makelloser Lack rundum.
K fährt nun am Wochenende selber zum Tatort, das Haus ist alte Kaschemme mit bröckelndem Putz ringsum. K ist sich absolut sicher, dass er zwar genau dort gewendet hat, aber definitiv das Haus nicht ansatzweise berührt hat.
K erfährt vom Nachbarn des Hausbesitzers, dass diese in der Nachbarschaft einen zweifelhaften Ruf haben (Prozesshansel, haben bis zu ihrer Privatinsolvenz jeden Cent in Nachbarschaftsstreitigkeits-Verfahren gesteckt.).
K ist stinksauer und wird auf den Anhörungsbogen nicht antworten, sondern sich anwaltlich beraten lassen.
Hier endlich die Frage:
- Aber wer zahlt eigentlich die Anwaltskosten? Eine Fahrerflucht bzw. ein Unfall wird ihm nicht nachzuzweisen sein, da beides nicht stattgefunden hat.
2. Ist es nicht merkwürdig, dass kurz nach dem angeblichen Unfall keine weiteren Ermittlungen stattgefunden haben, wo doch das vermeintliche Tatfahrzeug direkt aufgefunden wurde?