Mieter bohrt Löcher in Wohnungstür

Hallo,
darf der Mieter Löcher in die Holzzimmertüren bohren um eine Gardinenstange zu befestigen?
Man hätte die Stange ja auch mit Klebehaken befestigen können.Wie sollte man hier verfahren? Danke für die Antworten

Nein, darf er nicht, zumindest wenn man einen Standardmietvertrag hat. Daher: Abmahnen und am Ende von der Kaution abziehen.

Hallo

darf der Mieter Löcher in die Holzzimmertüren bohren um eine
Gardinenstange zu befestigen?

Nein, es sei denn dies wäre zwischen Vermieter und Mieter vertraglich vereinbart worden.
Erfolgte dies nicht, so stellen Löcher in der Tür einen Schaden dar, der dem VM zu ersetzen ist.
Der VM ist dabei so zu stellen, dass er keinen Nachteil dadurch erleidet. Entweder lässt sich die Tür akzeptabel reparieren, oder das Türblatt muß ausgetauscht werden. Dies als Info… falls der Mieter meint er könne mit dem Zeitwert der Tür ankommen…die Lebenserwartung einer Tür wird deutlich höher angesetzt als zB eines Elektrogerätes.
/t/zeitwert-oder-neuwert/5282597

Man hätte die Stange ja auch mit Klebehaken befestigen
können.

Es gibt Garderobenhaken, die Im oberen Profil der Tür ohne jegliche Farbveränderung durch Klebestreifen (die an Türen grundsätzlich auch Beschädigungen darstellen) oder sonstigen Beschädigungen des Türblattes eingehängt werden können.
http://www.google.de/images?um=1&hl=de&newwindow=1&c…

Wie sollte man hier verfahren?

Spätestens bei Rückgabe Unter Fristsetzung (wichtig! Vermerk über den Schaden im Übergabeprotokoll muss unbedingt vorhanden sein) Schadensbehebung verlangen. Der Mieter muss Gelegenheit bekommen den Schaden beheben zu können. Bei Nichterfüllung reparieren lassen (Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten) und mit der Kaution verrechnen (wie schon vorgeschlagen)
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet-752.htm
Aber auch hier laufen Fristen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/548.html
Während des laufenden Mietverhältnisses könnte der VM wegen Schäden durch den M ebenfalls schon auf die Kaution zurückgreifen, allerdings nur:
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_1.html
"…Grundsätzlich ist der Vermieter berechtigt, sich bereits während des laufenden Mietverhältnisses aus der Mietkaution zu befriedigen. Sollten unstreitige und rechtskräftige Forderungen gegen den Mieter bestehen, kann er diese mit der Kaution verrechnen und sich den entsprechenden Betrag aus der Mietsicherheit erstatten lassen. Zu Lasten des Mieters besteht in diesem Fall eine Nachschusspflicht… "

Mal so ins Blaue noch ein Link hinterhergeschossen:
Schönheitsreparaturen:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/schoenheitsrepara…

Gruß
Maja

…Löcher in den Innentüren scheint eine Mode zu sein…einer meiner Mieter hatte sogar mit der Stichsäge unten Löcher in die Innentüren gesägt…damit seine Katze von einem Zimmer zum anderen gelangen kann.
Ich nehme pro beschädigtes Türblatt Pauschal 100 Euro (ist vom Gericht abgesegnet) und für die beschädigte Zarge auch 100 Euro.

Hallo,

Ich nehme pro beschädigtes Türblatt Pauschal 100 Euro (ist vom
Gericht abgesegnet) und für die beschädigte Zarge auch 100
Euro.

Nach Deiner ‚tollen‘ Antwort mit dem Hund weiter unten glaube ich Dir genau gar kein Wort.
Gruß
loderunner (ianal)

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