Mietersatz, nach Überschwemmungsschaden

Hallo,
angenommen ein Vermieter V vermietet in seinem selbstgenutzten Einfamlienhaus die im Keller liegende Einliegerwohnung (ELW) an Mieter M. Durch einen Starkregen dringt Wasser in die Einliegerwohnung.
Da die ELW u. a. getrocknet werden muss, möchte M nicht mehr (zumindest während den Renovierungsarbeiten) in der ELW wohnen. Welche Möglichkeiten hat M?
Ich vermute, dass er die Miete für die ELW kürzen bzw. aussetzen kann. Hat M zudem die Möglichkeit Mietersatz zu verlangen für die neue Wohnung/Pension, die er währenddessen bewohnen wird?

Weiß nicht, ob das von Belang ist, aber nehmen wir an, der Überschwemmungsschaden wird von der Wohngebäudeversicherung anerkannt und reguliert und der M hat keine Hausrat.

Viele Grüße Pitufino

Wir hatten ja schon einmal darüber gesprochen. Ich würde den Mieter während der Renovierungsarbeiten kostenlos wohnen lassen und dies schriftlich auch so vereinbaren (auch für das Finanzamt). Vielleicht wäre das sogar für den Mieter attraktiv, als Gegenleistung zur Duldung der Renovierungsarbeiten kostenlos wohnen zu dürfen.
Geklärt muss trotzdem sein, was mit den beschädigten Möbeln des Mieters geschieht, wer die bezahlt.

Was ein Mieter alles verlangen kann, würde ihm im Zweifelsfall ein Anwalt erklären. Das was man im guten vereinbart, muss man nicht juristisch ausfechten, wichtig ist, dass der Mieter sich nicht als betrogener Verlierer fühlt. Ich weiss dass du hier Biegen und Brechen hoffst, eine möglichst präzise und kostenlose Rechtsauskunft zu bekommen.

Ich übrigen: Ich bin selber Vermieter.

Hast du doch schon am 06.08. mit leicht anderen Worten gefragt:

Insbesondere Albarracin hat entsprechende Hinweise gegeben.

Ja. Hier bekommt er ja keine sinnvolle Antwort.

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richtig, aber da hies es: „Das ist Sache eines Fachanwalts und stark von den Einzelfallumständen abhängig.“
Deshalb dachte ich, dass ich hier bei Mietrecht richtiger wäre.

Völlig sinnfreie rhetorische Ohrfeige. Aber Hauptsache heute schon mal jemand zum Treten gefunden.

Inwiefern stellt Deine Einlassung mit der Einleitung „ich würde…“ denn eine hilfreiche Antwort dar?

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Inwiefern verdient es jemand, der Lebenszeit für einen Beitrag aufwendet, respektlos behandelt zu werden? Jeder kann einen besseren Gegenvorschlag machen und damit dem Fragesteller helfen, anstatt zu betonen, wie blöd das Posting ein anderer Users seiner Meinung nach ist ist.

Pöbeln ist einfach nur primitiv und dumm.

Über Tonfälle kann man diskutieren, aber dem Fragesteller hilft es bei seinem weiteren Umgang mit seinem Vermieter nullkommgarnix, wenn er weiß, wie Du das mit Deinem Mieter regeln würdest. Insofern war Deine Lebenszeit in jedem Falle verschwendet - ganz egal, wie Dir das mitgeteilt wird.

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Nochmal: Ein Frageportal ist nicht geeignet eine kostenlose verbindliche Rechtsberatung zu bekommen und sich einen Anwalt zu sparen. Eine bessere Methode ist die einvernehmliche Einigung.

Was veranlasst dich zu denken, dass dieser Hinweis

vernachlässigbar wäre und in einem Forum voller Laien (Rechtsdienstleitungsgesetz lässt grüßen) deine Frage aussagekräftig, korrekt & rechtssicher beantwortet werden könnte?

Wenn man nichts wichtiges zu melden hat, sollte man sich jeden Tonfall sparen. Der Fragesteller ist der VERMIETER. Genaueres Lesen wäre manchmal hilfreich.

Ich bin weder Mieter noch Vermieter. Die Angelegenheit interessiert mich trotzdem.
Versicherungstechnisch kenne ich mich etwas besser als im Mietrecht aus.
Meines Erachtens sieht es so aus: Der Vermieter bekommt den Sachschaden (Trocknung usw.) sowie den Mietausfall über seine Wohngebäudeversicherung bezahlt. Der Mieter würde seinen Hausratschaden bzw. Hotelkosten über seine Hausratversicherung ersetzt bekommen (sofern er eine hat und Elementargefahren mitversichert hat).
Der Mieter kann meines Erachtens die Mietzahlung einstellen, sofern die Wohnung nicht bewohnbar ist.

Jetzt die große Frage: Hat der Mieter einen Anspruch gegenüber dem Vermieter (bspw. aus dem Mietvertrag), dass der Vermieter dem Mieter seinen neuen (vorübergehenden) Wohnraum bezahlt?

Nach meiner (persönlichen) Einschätzung nicht, da sich der Mieter dadurch „bereichern“ würde. Er spart seinen Mietzins für die Einliegerwohnung und bekommt seine vorübergehende Ersatzheim bezahlt. Er würde für diese Zeit unterm Strich mietfrei wohnen.

Viele Grüße Pitufino

Und warum schreibt er dann

So oder so ist es vollkommen Latte, wer oder was er ist. Deine Antwort ist für niemanden relevant außer für Dich und Deine Mieter. Und wo wir schon gerade beim genauen Lesen sind: wie heißt die Rubrik hier noch gleich? Und wie heißt das Forum?

Und zu Deinem jüngsten Beitrag möchte ich noch ein Zitat anbringen: „Pöbeln ist einfach nur primitiv und dumm“. Von wem war das noch gleich…? Ich komme nicht darauf.

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Da gebe ich dir vollkommen recht. Natürlich sollte man die Angelegheit zunächt im guten klären. Auch die Idee mit dem „während den Renovierungsarbeiten kostenlos wohnen“ ist nicht schlecht. In diesem Fall würden aber 3-4 Wochen Trocknungsgeräte in einer kleinen Einliegerwohnung laufen, dann ist das Wohnen schon sehr einschränkt.

Hier bin ich festen Überzeugung, dass das das Problem des Mieters ist. Ein kleines, wenn er eine Hausratversicherung hat, ein größeres wenn er keine hat. Meiner festen Überzeugung geht den Vermieter den Haurat des Mieters nichts an. Sofern den Vermieter ein Verschulden an dem Schaden trifft, mag es anders aussehen. Aber bei einem Überschwemmungsschaden (Starkregen) oder Brandschaden (durch Blitzeinschlag) trifft den Vermieter auch kein Verschulden.

Dennoch vielen Dank für deine Beiträge.

Natürlich bekommt er nicht beides, das hat doch niemand behauptet. Das eine wird mit dem anderen aufgerechnet.

Btw., zusätzlich zur Ersatzwohnung kommen ggf. noch Umzugs- und Einlagerungskosten.

Mich inzwischen nicht mehr. Ich finde es ziemlich dreist, die Beantworter der Frage durch Vorenthalten von wichtigen Informationen möglichst lange dumm zu halten. Nur um deine Neugier oder Langeweile zu befriedigen hätte ich mich nicht mit der Frage auseinandergesetzt.

Sinnfrei war deine Antwort. Wir sind hier nicht im Plauderbrett, in dem jeder frei daher plappert, was ihm grad in den Sinn kommt.

Überleg mal, wem deine Antwort denn wohl irgendwas nützen könnte.

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Welche genau fehlt dir denn? Ergibt es für die Antwort dieser hier gestellten rechtlichen Frage irgendeinen Unterschied, ob der Fragesteller Mieter oder Vermieter ist?

Du solltest wirklich weniger Lebenszeit ‚opfern‘.

Es ist eine Plauderei, der Wasserschaden existiert nicht. Und der Fragesteller tut so als wäre sein Anliegen unheimlich wichtig. Ich klinke mich hier aus.