Mietvertrag 2 Mieter+2 Bürgen wer muss kündigen?

Hallo …

eine ganz wichtige Frage zum Thema Kündigung eines Mietvertrages.
Mitbewohner A und K wohnen gemeinsam in einer Wohnung -
A und K stehen beide als Hauptmieter im Mietvertrag und ihre Eltern sind Bürgen, jedoch sind diese nicht als Bürgen im Vertag bezeichnet, sondern als „Mieter/Vertragspartner“.

Nur A will ausziehen, aber wer muss den jetzt alles kündigen, denn beider Eltern fungieren ja wirklich nur als Bürgen und wohnen nicht bei A und K und wie kann ein solches Kündigungsschreiben aussehen???

Müssen A und K das Kündigungsschreiben getrennt voneinander verfassen?

A steht in einem sehr schlechten Verhältnis zu meinem Mitbewohner K und kann ihn deshalb auch nicht um Rat bzw. Hilfe fragen. Gibt es daher eine Möglichkeit, dass A K einfach außen vor lässt?

A ist sehr daran gelegen, dass die Kündigung problemlos vom Vermieter anerkannt wird und rechtsmäßig ist und sich nicht länger hinzieht als nötig.
hoffentlich habt ihr habt ein paar hilfreiche Antworten für A.
Vielen Dank im Voraus.

Hallo,

Wenn die Eltern als Vetragspartner mit im Mietvertrag stehen, dann sind sie es auch. Hier wurde wahrscheinlich nicht darauf geachtet, zu erwähnen, dass die Eltern Bürgen sind.

Bei einer Kündigung kommt es auf die Regelung an, die im Mietvertrag getroffen wurde.

Steht hierzu nichts spezielles, dann müssen alle! … die im Mietvertrag als Vertragspartner genannt wurden die Kündigung unterschreiben und die Wohnung auch räumen.

MfG P. Kunze

hallo,

leider können nur beide, da eben beide mieter, kündigen.

alles andere wäre reine kulanz des vermieters, der aber derzeit fein raus ist, weil gleich zwei leute für eine miete geradestehen (plus 2 bürgen, siehe unten) -
es gab schon mal einen ähnlichen thread:
/t/2-mieter-im-vertrag-einer-kuendigt/3558172

die bürgen müssen nicht kündigen. sie sind aber, so einer der 2 mieter einfach auszieht und keine miete/keinen anteil mehr zahlt, „dran“.

ich hoffe, das problem löst sich. A sollte über seinen schatten springen, vielleicht einen brief schreiben oder einen gemeinsamen freund als vermittler einschalten. vielleicht mag ja auch B gar nicht mehr - bitte REDEN!
gruss

Hallo…

Hiermit kündige Ich Frau/Mann …das bestehende Mietverhältnis unter Einhaltung der Gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zum…28.02.2013

das Schreiben kann von Jedem einzeln Versandt und geschrieben werden.Entweder behält der Mieter der in der Wohnung bleibt den bestehenden Mietvertrag oder der Vermieter stellt einen Neuen aus…Die Bürgen müssen selbstverständlich mit Kündigen,wenn Sie für den Auszuziehenden Gebürgt hatten.

Lieben Gruß

jan

Alle im Mietvertrag aufgeführten Mieter müssen jeder für sich oder alle gemeinsam gegenüber dem Vermieter fristwahrend kündigen. Verweigert ein Mieter diese Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung, können die anderen ihn auf diese Zustimmung verklagen.

Hallo, grundsätzlich müssen alle Mieter den Mietvertrag gemeinsam kündigen. Bürgen werden natürlich nicht als Mieter eingetragen! Der Vertrag war also falsch, trotzdem müssen jetzt die Eltern gemeinsam kündigen. Eine einzelne Kündigung ist unwirksam.

ad hoc:
Bevor Mieter A sich zu viele Gedanken in einer verquickten Situation macht: Einfach den Vermieter fragen, ob und wie er bzw. seine Eltern aus dem Vertrag entlassen werden.
Grundsätzlich sind alle im Vertrag eingetragene Mieter Vertragspartner. So können zB bei WGs Mietschulden eines Mitbewohners bei den anderen eingetrieben werden, weil jeder gesamtschuldnerisch haftet. Ähnlich ergeht es Ehepartnern bei Scheidung und Auszug eines Ehepartners.
In diesem Fall scheint es so zu sein, dass die Eltern verantwortliche Vertragspartner sind.

Formaljuristisch müssen alle Mieter kündigen, nur einer nicht, dann ist die Kündigung unwirksam.
Will der verbleibende Mieter die WOhnung weiter nutzen, hilft ein Mietaufhebungsvertrag in Zusammenarbeit mit dem Vermieter.
Ansonsten gilt grundsätzlich: GEsamtschuldnerisches Verhältnis.
Also TIPP: Mit dem Vermieter über ein Aufhebungsvertrag sprechen. Dem muss der verbleibende Mieter aber auch zustimmen.
Beim nächsten Mal: Am besten Einzelverträge mit dem Vermieter über eine WG machen…
weitere Tipps: siehe hier
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebens…

Grüß Gott,
hier sind gegensätzliche, unklare Formulierungen verwendet worden: Hauptmieter (im Mietvertrag fixiert?) und „Mieter/ Vertragspartner“.  Die Formulierung „Hauptmieter“ wird i.d.R. bei Untermietverträgen verwendet.  Meiner Auffassung sind mit allen Rechten und Pflichten die „Mieter/ Vertragspartner“ (Eltern) die verantwortlichen Vertragspartner gegenüber dem
Vermieter. 
Der Vertragsgestalter sah die Sache sicher so, dass die Eltern („Mieter/ Vertragspartner“) die Wohnung als „Hauptmieter“  anmieten um dann die Räume an die Kinder „untervermieten“ (weitergeben/ überlassen). 

Bürgen sind sie nicht, sofern im Vertrag nicht von Bürgen/ Bürgschaft/ Mietausfall und Haftung explizit die Rede ist. 

Eine Kündigung der Wohnung(-gemeinschaft) gegenüber dem Vermieter kann also nur vom „Mieter/ Vertragspartner“ den Eltern (A) oder wenn gewollt von Eltern (K), unter Beachtung der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen,  vorgenommen werden. Gleichermaßen muss A gegenüber den Eltern B das „Untermietverhältnis“ kündigen, wobei hier andere (kürzere) Kündigungsfristen gelten. 
A muss getrennt von K kündigen, alle Parteien müssen ihre Willenserklärung gegenüber dem Vermieter und den Hauptmieter (Eltern) abgeben.  
Somit:
Eltern A kündigen zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Vermieter.
Kind A kündigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei Eltern K.
Wenn gewollt –
Eltern K kündigen zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Vermieter. 
Kind K kündigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei Eltern A. 
Hoffe es ist so verständlich dargestellt.  (Unbedingt Kündigungsbestätigungen verlangen) Grüße PapaHans

Guten Tag Ilaria,

ist das ein hypothetischer Fall? Oder Deine Lebenssituation?

Die Antworot ist nicht wichtig für den Inhalt, sondern nur für mich, ob ich mir die Mühe mache, eine gestellte Frage zu beantworten.

Gruß
kMe

Hallo A,

entschuldige zunächst für die späte Antwort.Dieser Fall ist so speziell, dass ich an deiner Stelle zum Deutschen Mieterbund gehen würde. Die können dich rechtlich fundiert und preiswert beraten (ich nehme an, dass du noch keine Rechtsschutzversicherung hast).

Gruß und Viel Glück!

Knarf