Hallo …
eine ganz wichtige Frage zum Thema Kündigung eines Mietvertrages.
Mitbewohner A und K wohnen gemeinsam in einer Wohnung -
A und K stehen beide als Hauptmieter im Mietvertrag und ihre Eltern sind Bürgen, jedoch sind diese nicht als Bürgen im Vertag bezeichnet, sondern als „Mieter/Vertragspartner“.
Nur A will ausziehen, aber wer muss den jetzt alles kündigen, denn beider Eltern fungieren ja wirklich nur als Bürgen und wohnen nicht bei A und K und wie kann ein solches Kündigungsschreiben aussehen???
Müssen A und K das Kündigungsschreiben getrennt voneinander verfassen?
A steht in einem sehr schlechten Verhältnis zu meinem Mitbewohner K und kann ihn deshalb auch nicht um Rat bzw. Hilfe fragen. Gibt es daher eine Möglichkeit, dass A K einfach außen vor lässt?
A ist sehr daran gelegen, dass die Kündigung problemlos vom Vermieter anerkannt wird und rechtsmäßig ist und sich nicht länger hinzieht als nötig.
hoffentlich habt ihr habt ein paar hilfreiche Antworten für A.
Vielen Dank im Voraus.