Misshandlung von Aldi-Azubis

Hallo,

Es handelt sich also mitnichten um unüberschaubare Organisationseinheiten, sondern :um Unternehmen mit 500-1000 Mitarbeitern.

Da kann man schon erwarten, daß a) der Geschäftsführer
einigermaßen weiß, was vor sich geht, b) bestimmte Werte
vorlebt und c) als Ansprechpartner zu Verfügung steht, falls
etwas schiefläuft.

Das ist ein durchaus wichtiges „Detail“. Einerseits führt es die ALDI-Kritik zumindest im Mahlberger Fall ad absurdum. Andererseits sind damit Deine Schlußfolgerungen a)-c) richtig.

Wobei ich für a) betonen will, dass der Geschäftsführer (=Regionalleiter, oder nicht?) eben einigermaßen weiß, was vor sich geht. Was eben heißt, dass er es wissen konnte, aber nicht automatisch wissen mußte, also Kenntnis hatte.

Spiegel hatte berichtet, der stellvertretende Bereichsleiter wäre unter den mutmaßlichen „Tätern“ gewesen. Kennst Du seine Funktion innerhalb der Regionalhierarchie? Ist er der stellv. Lagerleiter oder der Stellvertreter des Regionalleiters? Oder etwa der Stellv. für die Logistik der Region?

Gruß
vdmaster

Hallo,

Das liegt am Aldi-Prinzip, sich möglichst mit geringem Aufwand
zu trennen. Kündigungen landen dann aj doch schnelle vor
Gericht und in der Öffentlichkeit.

Könnte jedoch auch damit zusammenhängen, dass man im „Hauptsitz“ keinen Bock auf die miese Publicity hat und (wie C-Punkt in einem Beitrag schrieb) es sich um eine Vielzahl eigenständiger Regionalgesellschaften geringerer Größe handelt. Außerdem sind Aufhebungsverträge mit einer ganzen Hierarchiekette gemacht worden. Eine fristlose Kündigungsmöglichkeit wäre ja nur bei bewiesener Schuld möglich. Juristisch nicht ganz einfach, ohne schon im Besitz gerichtsverwertbarer Informationen zu sein.

Die Erzieher in der KITA oder KIGA müssen aber auch erst
einmal Wind davon bekommen, was vorgeht. Genauso tritt doch in
einer Schule kein Lehrer zurück, wenn es zu Übergriffen von
bspw. 10-Klässlern gegenüber 7-Klässlern kommt. Erst wenn
bekannt ist, dass der Lehrer davon wußte und es duldete, wird
es für ihn Konsequenzen haben (und wenn es nur eine Rüge oder
Strafversetzung ist. Aber da muß schon mehr passieren als bei
ALDI).

Das Prinzip der drei Affen spricht doch den Vorgesetzten nicht von der Verantwortung :frei.

Wobei Du aber nur unterstellst, dass sie dieses Prinzip angewandt haben. Also wissentlich nichts hören oder sehen wollten.

Das sehe ich anders. Cambos Bemerkung bezog sich auf die
Gestörten, die sich freiwillig von Gestörten drangsalieren
lassen. Dann gäbe es keinen Grund für die Drangsalierten, sich
zu beschweren. So habe ich es jedenfalls aufgefasst.

In diesem Fall bezieht sich doch eindeutig auf die
Aldi-Geschichte.

Da wäre ich immer noch vorsichtig mit so einer abschließenden
Beurteilung.

Das bleibt dir unbelassen. Ich sehe dafür keinen Grund.

Die Frage wurde zwar im allgemeinen Kontext gestellt und bezog sich nicht explizit auf den Mahlberger Fall.

Ah, also doch eher die prinzipielle Anti-ALDI-Haltung. TET,
ein Vorfall kann nur dann symptomatisch sein, wenn er
regelmäßig vorkommt. Was bei einem extremem Einzelfall eben
nicht der Fall ist. Ich behaupte mal, dass so ein Vorfall bei
vielen Unternehmen in D vorkommt, die über 26.000 Mitarbeiter
beschäftigen.

Ich behaupte, dass so ein Fall eben nicht in vielen
Unternehmen vorkommt. In den meisten Unternehmen (…)

Das ist jetzt Definitionssache, was unter „viele“ zu verstehen wäre. Ich meinte damit nicht 50%, nicht einmal 5%, aber sicher 0,05% oder von mir aus auch 0,005%. Da kommt immer noch eine (zu) hohe Zahl raus. Dass in den meisten (also mehr als 50%) Unternehmen so etwas nicht vorkommt oder Betroffene es melden, versteht sich von selbst.

Das können si ja halten wie Dachdecker. Massive Verhinderung
von BRs, permanente Überwchung der Mitarbeiter, sowie
Hire-and-fire-Methoden stellen Aldi aber aus meiner Sicht
deutlich ins Abseits.

Das ist aber eine allg. Kritik an ALDI, bei der Du

a) es auch halten kannst wie der Dachdecker,
b) nicht zwischen den einzelnen ALDI-Regionalunternehmen unterscheidest, die eigenverantwortlich tätig sind (Kommanditgesellschaften) ,
c) zum konkreten Fall nur einen vermuteten Bezug haben.

Gruß
vdmaster

Warten wir doch einfach mal die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ab. Ich bezweifel, dass die Sache mit Strafbefehlen (Geldbuße) gegessen ist. Da kommt es sicher, sofern denn die Angaben des Buchautors stimmen, zu Prozessen.

Nabend,

Könnte jedoch auch damit zusammenhängen, dass man im
„Hauptsitz“ keinen Bock auf die miese Publicity hat und (wie
C-Punkt in einem Beitrag schrieb) es sich um eine Vielzahl
eigenständiger Regionalgesellschaften geringerer Größe
handelt. Außerdem sind Aufhebungsverträge mit einer ganzen
Hierarchiekette gemacht worden. Eine fristlose
Kündigungsmöglichkeit wäre ja nur bei bewiesener Schuld
möglich. Juristisch nicht ganz einfach, ohne schon im Besitz
gerichtsverwertbarer Informationen zu sein.

Wie schon gesagt, ist es Prinzip bei Aldi, zuerst einen Auflösungsvertrag anzustreben. Das ist völlig unabhängig vom eigentlichen Kündigungsgrund.

Das Prinzip der drei Affen spricht doch den Vorgesetzten nicht von der Verantwortung :frei.

Wobei Du aber nur unterstellst, dass sie dieses Prinzip
angewandt haben. Also wissentlich nichts hören oder sehen
wollten.

Wie im von dir weggelassenen Teil geschrieben ist es der gottverdammte Job des Vorgesetzten, so etwas zu wissen. Einen klareren Fall von Führungsversagen gibt es kaum.

Die Frage wurde zwar im allgemeinen Kontext gestellt und bezog
sich nicht explizit auf den Mahlberger Fall.

Ja, stimmt. Was soll mir das jetzt sagen?

Ich behaupte, dass so ein Fall eben nicht in vielen
Unternehmen vorkommt. In den meisten Unternehmen (…)

Das ist jetzt Definitionssache, was unter „viele“ zu verstehen
wäre. Ich meinte damit nicht 50%, nicht einmal 5%, aber sicher
0,05% oder von mir aus auch 0,005%. Da kommt immer noch eine
(zu) hohe Zahl raus. Dass in den meisten (also mehr als 50%)
Unternehmen so etwas nicht vorkommt oder Betroffene es melden,
versteht sich von selbst.

Also ohne konkrete Zahlen zu haben, behaupte ich jetzt einfach mal, dass die Zahl der Unternehmen in Deutschlang, welche 26.000 Beschäftigte und mehr haben, nicht so risieg ist.

Das können si ja halten wie Dachdecker. Massive Verhinderung
von BRs, permanente Überwchung der Mitarbeiter, sowie
Hire-and-fire-Methoden stellen Aldi aber aus meiner Sicht
deutlich ins Abseits.

Das ist aber eine allg. Kritik an ALDI, bei der Du

a) es auch halten kannst wie der Dachdecker,

Danke.

b) nicht zwischen den einzelnen ALDI-Regionalunternehmen
unterscheidest, die eigenverantwortlich tätig sind
(Kommanditgesellschaften) ,

Formal und juristisch gesehen sind sie wohl eigenständig. In der Realität kommen natürlich sämtlich Vorgaben aus der Zentrale.

c) zum konkreten Fall nur einen vermuteten Bezug haben.

Naja, sie zeigen schon deutlich, welche Philosophie bei Aldi herrscht.

Gruß

TET

Hallo,

Wobei ich für a) betonen will, dass der Geschäftsführer
(=Regionalleiter, oder nicht?)

genau. Wie ich schrieb, ist der Regionalleiter bei den regionalen Gesellschaften auch am Kapital beteiligt und gleichzeitig Geschäftsführer.

eben einigermaßen weiß, was vor
sich geht. Was eben heißt, dass er es wissen konnte, aber
nicht automatisch wissen mußte, also Kenntnis hatte.

Nein, natürlich nicht, aber eine verantwortliche Person muß sich zurechnen lassen, daß in seinem Laden, unter seinen Führungskräften so etwas möglich war und daß der Auszubildende oder ein anderer Mitarbeiter nicht zu ihm kam, um die Vorfälle zu melden.

Insofern ist die ALDI-Kritik nicht ganz so ungerechtfertigt: Aldi ist nicht dafür bekannt, daß Mitarbeiter angeregt werden, an Abläufen und Regeln Kritik zu üben.

Spiegel hatte berichtet, der stellvertretende Bereichsleiter
wäre unter den mutmaßlichen „Tätern“ gewesen. Kennst Du seine
Funktion innerhalb der Regionalhierarchie? Ist er der stellv.
Lagerleiter oder der Stellvertreter des Regionalleiters? Oder
etwa der Stellv. für die Logistik der Region?

Bereichsleiter mit dieser Bezeichnung gibt es bei Aldi Süd nicht. http://karriere.aldi-sued.de/de/Wir-als-Arbeitgeber/…

Gruß
C.