Der Koalitionsvertrag kommt aber gar nicht zu Abstimmung durch
Mandatsträger. Lediglich die Wahl der Bundeskanzlerin.
Ach nee?!
Bei
späteren Abstimmungen spielt dann die Mitgliederbefragung ja
keine Rolle mehr.
Der Koalitionsvertrag sieht aber eine Koalition vor und das macht nur Sinn, wenn man bei der späteren Kanzlerwahl für Frau Merkel stimmt. Insofern kann man zwar herbeireden, daß es zwischen den beiden Dingen keinen Zusammenhang gibt, aber das heißt nicht, daß das sinnvoll ist.
Auf die Spitze getrieben hat das seinerzeit Schröder als er den
Auslandseinsatz in Afghanistan kurzerhand mit einer
Vertrauensfrage verknüpfte, um die Grünen mal zünftig
einzunorden.
Die Vertrauensfrage ist das gute Recht des Kanzlers als
Verfassungsorgan.
Man kann auch jedem EU-Mitglied den Krieg erklären, wenn man sich mal wieder bei der Agrarförderung in den Haaren liegt. Sinnvoll ist das genauso wenig wie es der Sache angemessen ist.
Und wenn Du 100 Verfassungsrechtler daz befragst, dann wirst
Du ungefähr 99 unterschiedliche Meinungen hören.
Die Übersetzung für diese Bemerkung lautet wohl „ich bin anderer Ansicht, kann das aber nicht inhaltlich begründen, weil ich von Verfassungsrecht nicht den blassesten Dunst habe“. Da geht schlagartig mein Interesse flöten, in die Nummer mehr Zeit zu investieren.
Hast Du den Artikel gelesen oder gibt es Mißverständnisse
hinsichtlich des Begriffes „Mitwirkung an der Willensbildung
des Volkes“?
- Teil: Ja - 2. Teil: Nein. Gilt dies auch für Dich?
Ach, was weiß ich schon.
Weder der Koalitionsvertrag noch die parteiinterne Abstimmung darüber hat etwas mit olitischer Willensbildung zu tun.
Wirklich nicht? Der Koalitionsvertrag ist die aktuelle
Ausformung des politischen Willens, der als mehrheitsfähig
erachtet wird.
Die Parteien den Auftrag zur Willens bildung und nicht zur Protokollführung.
Auch die Personen, die ihn ausgehandelt haben, sind nicht nur
vom Volk gewählte Repräsentanten,
Wann sind die denn von welchem Volk gewählt worden? Nicht, daß es relevant wäre, aber wenn man so eine Behauptung in den Raum stellt, sollte man zumindes begründen können, welcher Wählerauftrag bspw. Frau Kraft dazu legitimiert, einen Koalitionsvertrag auszuhandeln. Antwort: keiner. Ist aber auch wursch, weil es darum nicht geht. Deine Antwort zeigt aber, wie es auch bei Dir Kraut und Rüben durcheinander geht. Kein Wunder, daß die Politiker bei dem Thema ins Schleudern geraten und glauben, eine Parteiabstimmung sei ein basisdemokratisches Unterfangen und eine Fraktion ein Verfassungsorgan.
Es handelt sich dabei um das komplette Gegenteil einer repräsentativen Demokratie, :nämlich um demoskopische Demokratie.
Ach, Du folgst Herrn Oberreuther? Da hätte ich doch gerne
einmal von Dir Deine Definition einer „demoskopischen
Demokratie“.
Herrn Oberreuther kenne ich nicht und den Begriff benutze ich hier in der ein oder anderen Variante schon seit wenigstens zehn Jahren. Es geht dabei um eine Regierungsform, die Frau Merkel nahezu perfektioniert hat und bei der es sich darum dreht, nicht das beste für das Land anzustreben, sondern den Machterhalt dadurch zu sichern, daß man Entscheidungen so lange herauszögert, bis die Meinung der Mehrheit der Bevölkerung a) erkennbar und b) stabil ist.