Mitgliederbefragung SPD

Hallo,

das muss/will die SPD über die Zustimmung zum Koalitionsvertrag machen. Mich interessiert im Moment nicht, ob das verfassungswidrig ist, ob das eine Frechheit ist oder so.

  1. Ist die Mitgliederbefragung bindend für die Zustimmung?
  2. Wann wurde das eingeführt?

Danke
Laika

Hallo,

Tach

das muss/will die SPD über die Zustimmung zum
Koalitionsvertrag machen. Mich interessiert im Moment nicht,
ob das verfassungswidrig ist, ob das eine Frechheit ist oder
so.

  1. Ist die Mitgliederbefragung bindend für die Zustimmung?

Nein. Es wäre aber politischer Selbstmord entgegen der Befragung zu handeln.

  1. Wann wurde das eingeführt?

Das muss nicht eingeführt werden, da es sowieso jeder Partei frei steht.

Danke
Laika

Penegrin

Letztendlich müssen die Parteien entscheiden ob, sie den Koalitionsvertrag unterschreiben oder nicht.

Es ist nirgendwo vorgeschrieben, wie die Parteien das entscheiden müssen. Ob also nur der Parteichef entscheidet, die Führungsebene oder die Basis. Das ist den Parteien und nur den Parteien überlassen. Sie können das auch ganz nach Gutdünken jedes Mal ändern.

Insofern ist die ganze Diskussion purer Populismus, denn die Mitgliederbefragung ist als Vorgang viel demokratischer, als bisher jemals eine Koalitionsbildung gewesen ist.

Tach auch,

  1. Wann wurde das eingeführt?

Das muss nicht eingeführt werden, da es sowieso jeder Partei
frei steht.

Meine Frage war (implizit), ob es in der Satzung steht. Oder ist das „nur“ so üblich in der SPD (in manchen Parteien). Und seit wann.

Laika

Tach auch,

  1. Wann wurde das eingeführt?

Das muss nicht eingeführt werden, da es sowieso jeder Partei
frei steht.

Meine Frage war (implizit), ob es in der Satzung steht. Oder
ist das „nur“ so üblich in der SPD (in manchen Parteien). Und
seit wann.

http://www.spd.de/linkableblob/1852/data/

§13 und §14. Bei der SPD gibt es das seit 1993.

Laika

Penegrin

Hallo.
Das Votum des Mitgliederentscheids ist für die Parteispitze bindend, wenn sich mindestens 20% der Mitglieder an der Befragung beteiligen. Es ist lediglich eine „Absicherung“ der Parteispitze ggü. der Basis, aus den Folgen der letzten großen Koalition. Es ist wie eine Art Bürgerbefragung, bei der sich die Politik z.B. uneins ist und daher die Bürger mit ins Boot holt bei der Entscheidungsfindung. Hier ist die Parteispitze die Politik und die Basis die Bürger. Da man von den Uneinigkeiten innerhalb der Partei wusste, hat man sich zu diesem Schritt entschlossen.
Für die Regierungsbildung an sich ist ein Mitgliedervotum in keinster Weise „Vorschrift“ o.ä…
MfG

Meines Wissens ist die Mitgliederbefragung formal nicht bindend. Formal, also nach der Satzung der SPD, entscheidet der Bundesparteitag darüber, der aus Delegierten besteht, die die Landesparteitage gewählt haben. Das Verfahren mit Mitgliederbefragung wurde jetzt erstmals von der SPD eingeführt, also erst nach der Bundestagswahl. Man geht einfach davon aus, dass der Bundesparteitag nicht anders entscheiden wird als die Mehrheit der Mitglieder lt. Mitgliederbefragung.

Letztendlich müssen die Parteien entscheiden ob, sie den
Koalitionsvertrag unterschreiben oder nicht.

Es geht doch letztlich nicht um den Koalitionsvertrag, sondern darum, ob die Kanzlerine am Ende wiedergewählt wird und das wiederum geschieht im Bundestag, dessen Mitglieder ausschließlich ihrem Gewissen verpflichtet sind. Das Problem mit einer solchen Urabstimmung ist, daß man diese durchaus als eine Art Weisung verstehen kann und diese ist eben lt. Grundgesetz nicht erlaubt.

Insofern ist die ganze Diskussion purer Populismus, denn die
Mitgliederbefragung ist als Vorgang viel demokratischer, als
bisher jemals eine Koalitionsbildung gewesen ist.

Das Gegenteil ist der Fall. Paßt aber ins Bild einer Demokratie, die seit Jahrzehnten die politische Willensbildung aus dem Bundestag heraus und in die Fraktionen und Parteien hinein verlagert hat.

Hallo!

Es geht doch letztlich nicht um den Koalitionsvertrag, sondern darum, ob die Kanzlerine :am Ende wiedergewählt wird und das wiederum geschieht im Bundestag, dessen :Mitglieder ausschließlich ihrem Gewissen verpflichtet sind. Das Problem mit einer :solchen Urabstimmung ist, daß man diese durchaus als eine Art Weisung verstehen :kann und diese ist eben lt. Grundgesetz nicht erlaubt.

Da ziehst Du den falschen Schluß. Sicher sind die Mandatsträger in ihrer Entscheidung frei. Und sie sind dies völlig unabhängig davon, ob zuvor ein Koalitionsvertrag beschlossen wurde oder eben nicht. Ob dieser Vertrag dann durch eine Mitgliederbefragung „abgesegnet“ wurde oder allein durch die Parteiführung ist vollkommen egal. Im GG steht nämlich auch der Art 21. Also ist das Verhalten der SPD absolut konform mit dem GG.

Das Für oder Wider kann natürlich diskutiert werden. Aber nur die SPD hat darüber zu entscheiden, ob sie ihre Mitglieder befragt oder nicht. Ich jedenfalls sehe nicht den geringsten rechtlichen Angriffspunkt.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Es geht doch letztlich nicht um den Koalitionsvertrag, sondern darum, ob die Kanzlerine :am Ende wiedergewählt wird und das wiederum geschieht im Bundestag, dessen :Mitglieder ausschließlich ihrem Gewissen verpflichtet sind. Das Problem mit einer :solchen Urabstimmung ist, daß man diese durchaus als eine Art Weisung verstehen :kann und diese ist eben lt. Grundgesetz nicht erlaubt.

Da ziehst Du den falschen Schluß. Sicher sind die
Mandatsträger in ihrer Entscheidung frei. Und sie sind dies
völlig unabhängig davon, ob zuvor ein Koalitionsvertrag
beschlossen wurde oder eben nicht.

genauso, wie sie in ihrer Entscheidung frei sind, wenn Fraktionszwang herrscht oder ein Kompromiß zwischen den Parteigranden ausgekaspert wurde. Natürlich kann rein formal jeder Abgeordnete seinen Finger heben, wann und wie es ihm paßt. Nur ist das praktisch eher problematisch. Auf die Spitze getrieben hat das seinerzeit Schröder als er den Auslandseinsatz in Afghanistan kurzerhand mit einer Vertrauensfrage verknüpfte, um die Grünen mal zünftig einzunorden.

Als Laie mag man sich ein Loch in den Kopf freuen, weil die Parteien so fein demokratisch sind, aber mit etwas verfassungsrechtlichem Hintergrund kann man sich für solche Aktionen nicht wirklich begeistern. Das ist ja auch der Grund dafür, daß nicht nur ich damit ein Problem habe, sondern sich auch Verfassungsrechtler zu dem Thema ähnlich äußern.

durch die Parteiführung ist vollkommen egal. Im GG steht
nämlich auch der Art 21. Also ist das Verhalten der SPD
absolut konform mit dem GG.

Hast Du den Artikel gelesen oder gibt es Mißverständnisse hinsichtlich des Begriffes „Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes“? Weder der Koalitionsvertrag noch die parteiinterne Abstimmung darüber hat etwas mit politischer Willensbildung zu tun. Es handelt sich dabei um das komplette Gegenteil einer repräsentativen Demokratie, nämlich um demoskopische Demokratie. Eine Technik, die auch die Bundesmerklerin perfekt beherrscht. Da geht es nicht mehr darum, das beste für das Land erreichen zu wollen, sondern um Machterhalt, indem man auf die aktuelle Mehrheitsmeinung lauscht und danach handelt oder eben nicht handelt. Dazu gibt es im heutigen Handelsblatt übrigens einen ganz hervorragenden und somit lesenswerten Artikel (Seite 50).

Gruß
C.

hallo.

Das Problem
mit einer solchen Urabstimmung ist, daß man diese durchaus als
eine Art Weisung verstehen kann und diese ist eben lt.
Grundgesetz nicht erlaubt.

sicher, daß das das problem ist? mit derselben begründung könntest du sämtliche koalitionen der letzten jahrzehnte verfassungsrechtlich infrage stellen.
der allgegenwärtige „fraktionszwang“ ist nämlich laut grundgesetz auch nicht erlaubt.

gruß

michael

Hallo,

sicher, daß das das problem ist? mit derselben begründung
könntest du sämtliche koalitionen der letzten jahrzehnte
verfassungsrechtlich infrage stellen.

nichts anderes schreibe ich doch:

Das Gegenteil ist der Fall. Paßt aber ins Bild einer Demokratie, die seit Jahrzehnten die politische Willensbildung aus dem Bundestag heraus und in die Fraktionen und Parteien hinein verlagert hat. … mehr auf http://w-w-w.ms/a4epar

Ich bin erstmals um 1995 auf diese Diskussion gestoßen. So neu ist das Thema also tatsächlich nicht.

Gruß
C.

Hallo,

Nur ist das praktisch eher problematisch.

Der Koalitionsvertrag kommt aber gar nicht zu Abstimmung durch Mandatsträger. Lediglich die Wahl der Bundeskanzlerin. Bei späteren Abstimmungen spielt dann die Mitgliederbefragung ja keine Rolle mehr.

Der nicht fraktionskonform Abstimmende wird, sofern sein „abweichlerisches“ Stimmverhalten bei Abstimmungen über bspw. Gesetze nicht durch Geheimhaltung
gedeckt wird, wie früher auch von seinen Partei- oder Fraktionskollegen „bearbeitet“.
Da hat sich aktuell nichts geändert.

Auf die Spitze getrieben hat das seinerzeit Schröder als er den
Auslandseinsatz in Afghanistan kurzerhand mit einer
Vertrauensfrage verknüpfte, um die Grünen mal zünftig
einzunorden.

Die Vertrauensfrage ist das gute Recht des Kanzlers als Verfassungsorgan. Dafür fiel er dann 2005 bzgl. der „Agenda 2010“ auf die große Schnauze. So wie einst Schmidt mit dem Nato-Doppelbeschluß.

Als Laie mag man sich ein Loch in den Kopf freuen, weil die
Parteien so fein demokratisch sind, aber mit etwas
verfassungsrechtlichem Hintergrund kann man sich für solche
Aktionen nicht wirklich begeistern. Das ist ja auch der Grund
dafür, daß nicht nur ich damit ein Problem habe, sondern sich
auch Verfassungsrechtler zu dem Thema ähnlich äußern.

Und wenn Du 100 Verfassungsrechtler daz befragst, dann wirst Du ungefähr 99 unterschiedliche Meinungen hören. Zwangsläufig melden sich aktuell diejenigen zu Wort, die ihre Bedenken haben.

Ich denke, dass meine Kenntnisse über das politische System Ds durchaus hinreichend sind, um mich von der Schar (eventuell begeisterter) Laien abzuheben.

Hast Du den Artikel gelesen oder gibt es Mißverständnisse
hinsichtlich des Begriffes „Mitwirkung an der Willensbildung
des Volkes“?

  1. Teil: Ja - 2. Teil: Nein. Gilt dies auch für Dich?

Weder der Koalitionsvertrag noch die parteiinterne Abstimmung darüber hat etwas mit :stuck_out_tongue:olitischer Willensbildung zu tun.

Wirklich nicht? Der Koalitionsvertrag ist die aktuelle Ausformung des politischen Willens, der als mehrheitsfähig erachtet wird.

Auch die Personen, die ihn ausgehandelt haben, sind nicht nur vom Volk gewählte Repräsentanten, sondern zuvor durch den politischen Willen ihrer Parteimitglieder als Kandidaten aufgestellt worden.

http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__1.html
http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__2.html

Es handelt sich dabei um das komplette Gegenteil einer repräsentativen Demokratie, :nämlich um demoskopische Demokratie.

Ach, Du folgst Herrn Oberreuther? Da hätte ich doch gerne einmal von Dir Deine Definition einer „demoskopischen Demokratie“. Denn ich sehe darin bislang nur ein Kunstwort. Knochen ohne Fleisch. Ich ahne zwar, auf was Du abzielst, aber Wissen ist besser als Glauben.

Und natürlich ist eine Mitgliederbefragung einer Partei zu einem Sachverhalt kein „Gegenteil“ zur repräsentativen Demokratie.

Gruß
vdmaster

Hallo Michael,

wäre denn nicht das BVerfG bereits erfolgreich angerufen worden, wenn der Fraktions"zwang" so eine Bedeutung hätte?

Vergiß bitte nicht, dass er nur indirekt in Form der Fraktionsdisziplin existiert. Keine Fraktion kann direkten Zwang auf einen Mandatsträger ausüben. Das wäre verfassungswidrig. Diese Selbstorganisationsform der gewählten Parteimitglieder, die fast immer zu 100% auch Mitglieder politischer Parteien sind/waren, war sehr wohl im Grundgesetz verankert. Sonst wären die Parteien gar nicht erwähnt worden und ihre Tätigkeit nicht per GG geschützt. Weiteres steht im Parteiengesetz.

Insgesamt ist diese Diskussion ein Streit um des Kaisers Bart und so alt wie die Republik. Aber er wird gerne mal immer wieder durchgekocht.

Zu den verfasungsrechtlichen Hintergründen:http://www.cloeser.org/pub/Staatsrecht_+_Verfassungs…

Gruß
vdmaster

Ist quasi als „Novum“ zu verstehen. Geht ja nun auch durch die Diskussion mit der Slomka (Heute Show) und dem Gabriel inzwischen durch alle Medien… Was man letztendlich von der Situation halten soll, weiß ich nicht. Sicher ist nur, wenn der Mitgliederbescheid gegen eine große Koalition ausfällt, dann gibt es auch keine große Koalition… Zumindest sehe ich das als Vorraussetzung für solch einen Entscheid!

Hallo Laika,

auf dieser Seite  http://www.spd.de/mitgliedervotum/FAQ_Mitgliedervotum/  solltst Du alle wesentlichen Fragen beantwortet bekommen. Wann die Befragung beschlossen wurde, kann ich nicht genau sagen. Es muss jedoch nach der Bundestagswahl im September gewesen sein.

Herzlichen Gruß, Hauke

Der Koalitionsvertrag kommt aber gar nicht zu Abstimmung durch
Mandatsträger. Lediglich die Wahl der Bundeskanzlerin.

Ach nee?!

Bei
späteren Abstimmungen spielt dann die Mitgliederbefragung ja
keine Rolle mehr.

Der Koalitionsvertrag sieht aber eine Koalition vor und das macht nur Sinn, wenn man bei der späteren Kanzlerwahl für Frau Merkel stimmt. Insofern kann man zwar herbeireden, daß es zwischen den beiden Dingen keinen Zusammenhang gibt, aber das heißt nicht, daß das sinnvoll ist.

Auf die Spitze getrieben hat das seinerzeit Schröder als er den
Auslandseinsatz in Afghanistan kurzerhand mit einer
Vertrauensfrage verknüpfte, um die Grünen mal zünftig
einzunorden.

Die Vertrauensfrage ist das gute Recht des Kanzlers als
Verfassungsorgan.

Man kann auch jedem EU-Mitglied den Krieg erklären, wenn man sich mal wieder bei der Agrarförderung in den Haaren liegt. Sinnvoll ist das genauso wenig wie es der Sache angemessen ist.

Und wenn Du 100 Verfassungsrechtler daz befragst, dann wirst
Du ungefähr 99 unterschiedliche Meinungen hören.

Die Übersetzung für diese Bemerkung lautet wohl „ich bin anderer Ansicht, kann das aber nicht inhaltlich begründen, weil ich von Verfassungsrecht nicht den blassesten Dunst habe“. Da geht schlagartig mein Interesse flöten, in die Nummer mehr Zeit zu investieren.

Hast Du den Artikel gelesen oder gibt es Mißverständnisse
hinsichtlich des Begriffes „Mitwirkung an der Willensbildung
des Volkes“?

  1. Teil: Ja - 2. Teil: Nein. Gilt dies auch für Dich?

Ach, was weiß ich schon.

Weder der Koalitionsvertrag noch die parteiinterne Abstimmung darüber hat etwas mit :stuck_out_tongue:olitischer Willensbildung zu tun.

Wirklich nicht? Der Koalitionsvertrag ist die aktuelle
Ausformung des politischen Willens, der als mehrheitsfähig
erachtet wird.

Die Parteien den Auftrag zur Willens bildung und nicht zur Protokollführung.

Auch die Personen, die ihn ausgehandelt haben, sind nicht nur
vom Volk gewählte Repräsentanten,

Wann sind die denn von welchem Volk gewählt worden? Nicht, daß es relevant wäre, aber wenn man so eine Behauptung in den Raum stellt, sollte man zumindes begründen können, welcher Wählerauftrag bspw. Frau Kraft dazu legitimiert, einen Koalitionsvertrag auszuhandeln. Antwort: keiner. Ist aber auch wursch, weil es darum nicht geht. Deine Antwort zeigt aber, wie es auch bei Dir Kraut und Rüben durcheinander geht. Kein Wunder, daß die Politiker bei dem Thema ins Schleudern geraten und glauben, eine Parteiabstimmung sei ein basisdemokratisches Unterfangen und eine Fraktion ein Verfassungsorgan.

Es handelt sich dabei um das komplette Gegenteil einer repräsentativen Demokratie, :nämlich um demoskopische Demokratie.

Ach, Du folgst Herrn Oberreuther? Da hätte ich doch gerne
einmal von Dir Deine Definition einer „demoskopischen
Demokratie“.

Herrn Oberreuther kenne ich nicht und den Begriff benutze ich hier in der ein oder anderen Variante schon seit wenigstens zehn Jahren. Es geht dabei um eine Regierungsform, die Frau Merkel nahezu perfektioniert hat und bei der es sich darum dreht, nicht das beste für das Land anzustreben, sondern den Machterhalt dadurch zu sichern, daß man Entscheidungen so lange herauszögert, bis die Meinung der Mehrheit der Bevölkerung a) erkennbar und b) stabil ist.

Hallo,

Herrn Oberreuther kenne ich nicht und den Begriff benutze ich
hier in der ein oder anderen Variante schon seit wenigstens
zehn Jahren. Es geht dabei um eine Regierungsform, die Frau
Merkel nahezu perfektioniert hat und bei der es sich darum
dreht, nicht das beste für das Land anzustreben, sondern den
Machterhalt dadurch zu sichern, daß man Entscheidungen so
lange herauszögert, bis die Meinung der Mehrheit der
Bevölkerung a) erkennbar und b) stabil ist.

Hach ich liebe es, wenn Du richtig in Form bist!

Ebendieser von Dir beschriebene Regierungsstil wird auch in einer „GroKo“ gepflegt werden.
Das ist die menschlichste aller denkbaren Möglichkeiten: der Weg des geringsten Widerstandes und das Verlagern von Problemen auf einen unbestimmten Zeitpunkt in der Zukunft.

Für uns heute um die 40-Jährigen wird die Rechnung relativ hoch werden. Aber wir können uns dann mit gutem Gewissen rühmen, so lange wie möglich Reparationszahlungen geleistet, äh,… unsere Freunde in der EU unterstützt und den bis dahin verstorbenen Rentner- und Pensionärsgenerationen ein möglichst gutes Auskommen beschert zu haben.

Irgendwen muss es halt treffen, da darf man sich nicht so aufregen…

M.

Hallo,

Die Vertrauensfrage ist das gute Recht des Kanzlers als
Verfassungsorgan.

Man kann auch jedem EU-Mitglied den Krieg erklären, wenn man
sich mal wieder bei der Agrarförderung in den Haaren liegt.
Sinnvoll ist das genauso wenig wie es der Sache angemessen
ist.

Ein sinnloser Vergleich.

Und wenn Du 100 Verfassungsrechtler daz befragst, dann wirst
Du ungefähr 99 unterschiedliche Meinungen hören.

Die Übersetzung für diese Bemerkung lautet wohl „ich bin
anderer Ansicht, kann das aber nicht inhaltlich begründen,
weil ich von Verfassungsrecht nicht den blassesten Dunst
habe“. Da geht schlagartig mein Interesse flöten, in die
Nummer mehr Zeit zu investieren.

C., nur weil Du eine Meinung vertrittst, ist es nicht nötig meine gegensätzliche Ansicht mit der Behauptung vom Tisch zu wischen, dass ich schlicht keine Ahnung hätte. Dir fällt es anscheinend schwer, Dich angemessen damit auseinanderzusetzen. Auf diesem Niveau ist eine Diskussion fruchtlos. Glaube was Du möchtest, insbesondere Recht zu haben.

Herrn Oberreuther kenne ich nicht und den Begriff benutze ich
hier in der ein oder anderen Variante schon seit wenigstens
zehn Jahren. Es geht dabei um eine Regierungsform, die Frau
Merkel nahezu perfektioniert hat und bei der es sich darum
dreht, nicht das beste für das Land anzustreben, sondern den
Machterhalt dadurch zu sichern, daß man Entscheidungen so
lange herauszögert, bis die Meinung der Mehrheit der
Bevölkerung a) erkennbar und b) stabil ist.

Nur zum Schluß: Das wäre keine demoskopische Demokratie, sondern eine demoskopisch regierende Kanzlerin.

Zwischen den Begrifflichkeiten Kanzler/in und Demokratie besteht doch noch ein gewisser inhaltlicher Unterschied.

vdmaster

Hallo Mathias,

auch wenn wir im Bereich „Inland“ sind, möchte ich Deiner Politikkritik bzgl. unseres Staatshaushalts/unserer Sozialsysteme ein viel erschreckenderes Beispiel an die Seite stellen: Frankreich!

  1. Mindestlohn 9,50 €
  2. Rente mit 62 oder 63 (ich recherchiere es jetzt nicht)
  3. 35-Stunden-Woche

Und dann wundern sie sich darüber, dass es mit der Grande Nation in puncto internationalem Wettbewerb den Bach runter geht. Übliche Forderung an den Staat: Mehr Unterstützung. Der Verzehr von Froschfleisch verursacht offensichtlich auch BSE :wink:.

Gruß
vdmaster