Hi,
jemand zahlt den RB monatlich. (17,50). Nicht vierteljährlich. Zudem zahlt er einen Rückstand in monatlichen Raten ab.
Da eine vierteljährliche Zahlung nicht in Betracht kommt, kam jetzt dieser Verein mit der Drohung eines Mahnverfahrens über den offenen Betrag und Streichung der Ratenzahlung, wenn ich nicht im drei-Monats-die erpresste Rundfunksteuer.
Als Grund wurde der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannt und dass dieser keine Monatliche Zahlung vorsieht. Das wurde nachgeschaut. Er sieht zwar keine monatliche Zahlung vor, aber er schließt diese auch nicht aus.
Wie ist das ganze zu werten? Sollte hier lieber aller drei Monat gezahlt werden? oder kann die monatliche Zahlung weiterhin bedenkenlos erfolgen und ein eventuelles Mahnverfahren kommen lassen bzw. diesem gleich in vollem Umfang widersprochen werden?
Auf der Homepage gleich auf der ersten Seite bei „Informationen für Bürgerinnen und Bürger“ steht zudem folgender Satz: „[…] Es spielt keine Rolle, wie viele Rundfunkgeräte in einer Wohnung vorhanden sind oder wie viele Menschen dort leben – MONATLICH sind 17,50 (bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) zu zahlen.“
Vielen Dank im Voraus.