Müssen Ceranfeld und Ofen ersetzt werden?

Hallo!

Mal eine Frage:
Eine Familie ist vor viereinhalb Jahren in eine Wohnung mit Einbauküche (bereits ca. 20 Jahre alt) gezogen. Im Übergabeprotokoll wurde festgehalten: Elektroofen: neuwertig (er wurde bei der Vormieterin nach einem Defekt ausgetauscht und ist mittlerweile mind. 6 Jahre alt). Das Ceranfeld wurde nicht extra erwähnt. Für die Küche wurden monatlich 25 Euro zur Kaltmiete hinzugerechnet (die Küche und ihre 25 Euro sind im Mietvertrag extra aufgeführt).
Vor knapp eineinhalb Jahren gab nun die Umluftfunktion des Ofens den Geist auf. Die Familie teilte dies dem Vermieter mit, er ließ es jedoch darauf beruhen, die Funktion steht nach wie vor nicht zur Verfügung.
Außerdem begann vor einiger Zeit die Umrandung des Ceranfeldes zu rosten (sie ist aus Metall und der Herd liegt direkt neben der Spüle).

Die Familie will nun ausziehen und der Vermieter verlangt für einen kompletten neuen Ofen und Kochfeld das Geld.

Ist das generell zulässig,darf er nur den Zeitwert verlangen oder aber vielleicht gar nichts, weil für die Küche an sich ja auch eine extra Miete angefallen ist?

Hallo!

Hallo

Vor knapp eineinhalb Jahren gab nun die Umluftfunktion des
Ofens den Geist auf. Die Familie teilte dies dem Vermieter
mit, er ließ es jedoch darauf beruhen, die Funktion steht nach
wie vor nicht zur Verfügung.
Außerdem begann vor einiger Zeit die Umrandung des Ceranfeldes
zu rosten (sie ist aus Metall und der Herd liegt direkt neben
der Spüle).

Bleibst festzuhalten: Herd defekt, Ceranfeld angerostet.

Die Familie will nun ausziehen und der Vermieter verlangt für
einen kompletten neuen Ofen und Kochfeld das Geld.

Ist das generell zulässig,darf er nur den Zeitwert verlangen
oder aber vielleicht gar nichts, weil für die Küche an sich ja
auch eine extra Miete angefallen ist?

Wenn man für die Küche Miete zahlt heisst es nicht das man Geräte defekt oder verrostet wieder geben kann. Diese sind so wie erhalten wieder zu übergeben.

Grüße

Wenn man für die Küche Miete zahlt heisst es nicht das man
Geräte defekt oder verrostet wieder geben kann. Diese sind so
wie erhalten wieder zu übergeben.

Nanananana!

Aber doch nicht im Neuzustand! Wenn das Gerät nicht mehr funktioniert und ersetzt werden muss, dann ist natürlich der Zeitwert anzusetzen.

Gruß!

Horst

Hallo

Wenn man für die Küche Miete zahlt heisst es nicht das man
Geräte defekt oder verrostet wieder geben kann.

i.a. heißt das, dass der Vermieter für Reparaturen, die nicht durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurden, aufzukommen hat. Sowas ist mit der Miete abgegolten. Leider hat der fiktive Mieter in diesem Fall versäumt eine Mietminderung (von den 25 Euro) für die ausgefallene Umluftfunktion geltend zu machen.

Diese sind so
wie erhalten wieder zu übergeben.

Auch das stimmt nicht. Mit der Miete ist auch die übliche Abnutzung abgegolten (mal von der Kleinreparaturklausel abgesehen). Selbst im Falle von unsachgemäßem Gebrauch oder Beschädigungen, die über die normale Abnutzung hinausgehen, ist immer nur der Zeitwert zu erstatten. Letzterer richtet sich nicht nach der Angabe „neuwertig“ (die bei einem 6 Jahre alten Gerät ohnehin zu bezweifeln ist), sondern nach dem tatsächlichen Alter.

Also:

  • Normale Abnutzung oder Defekt bei sachgemäßem Gebrauch = Mieter zahlt nichts
  • Mieter hat’s kaputtgemacht = Mieter zahlt Zeitwert (bzw die Reparatur wenn die weniger kostet)

Gruß, Niels

Hallo,

nein, sehe ich nicht so.

Bei dem Caranfeld, das verrostet ist ist m.E. definitiv eine mangelhafte Pflege der Grund dafür - das ist keine normale Abnutzung.

Mit dem Ofen hätte der Mieter umgehend eine Mängelanzeige stellen müssen und nicht beim Auszu mitteilen, daher alle Ansprüche nichtig, die dagewesen wären.

Grüße

Nanananana!

Aber doch nicht im Neuzustand! Wenn das Gerät nicht mehr
funktioniert und ersetzt werden muss, dann ist natürlich der
Zeitwert anzusetzen.

Ja das ist ja nicht einfach. Man kann eine Reparatur anstreben, aber es kann durchaus sein das ein neues Gerät günstiger ist.

Gruß!
Horst

Grüße

An Unbekannter no1:

Wie bereits eingangs geschrieben hatte die Familie den Mangel mit dem Ofen dem Vermieter angezeigt (nach einiger Zeit übrigens ein zweites Mal), der Vermieter hat jedoch nicht darauf reagiert und die Sache auf sich beruhen lassen. Also meldet die Familie das nicht erst bei Auszug!

Zum Ceranfeld: Es rostet nicht das Feld an sich (wie auch???), sondern die Umrandung. An mangelnder Pflege lag es gewiss nicht, da Wasser, das zwischen Spüle und Herd (Abstand max. 5cm) gekommen war, immer sofort weggewischt wurde. Was hätte die Familie denn sonst auch tun sollen? Unter Wasser gesetzt wurde die Arbeitsplatte mit Sicherheit nicht! Die Umrandung rostet ja auch hauptsächlich an den Ecken. Vielleicht nicht richtig eingebaut?

Hallo,

Aber doch nicht im Neuzustand! Wenn das Gerät nicht mehr
funktioniert und ersetzt werden muss, dann ist natürlich der
Zeitwert anzusetzen.

Man kann eine Reparatur anstreben, aber es kann durchaus sein das ein
neues Gerät günstiger ist.

ein neues Gerät günstiger als der Zeitwert? Na, das wär ja mal ein Preisverfall…
Gruß
loderunner (ianal)

Ich habe den Madiamarkt prospekt aus der gestrigen Zeitung vorliegen. Dort kostet ein Herd mit Umluft 299 EUR. Meinen Herd mit Umluft habe ich vor ca. 4 Jahren für knappe 1000 EUR gekauft…

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

An Unbekannter no1:

Wie bereits eingangs geschrieben hatte die Familie den Mangel
mit dem Ofen dem Vermieter angezeigt (nach einiger Zeit
übrigens ein zweites Mal), der Vermieter hat jedoch nicht
darauf reagiert und die Sache auf sich beruhen lassen. Also
meldet die Familie das nicht erst bei Auszug!

Das hatte ich so nicht gelesen gehabt. Wenn die Mängelanzeige umgehend beim VM vorlag sieht es anders aus. Welcher Zeitraum liegt zwischen eintreten des Defektes, Mängelanzeige und Auszug?

Zum Ceranfeld: Es rostet nicht das Feld an sich (wie auch???),
sondern die Umrandung. An mangelnder Pflege lag es gewiss
nicht, da Wasser, das zwischen Spüle und Herd (Abstand max.
5cm) gekommen war, immer sofort weggewischt wurde. Was hätte
die Familie denn sonst auch tun sollen? Unter Wasser gesetzt
wurde die Arbeitsplatte mit Sicherheit nicht! Die Umrandung
rostet ja auch hauptsächlich an den Ecken. Vielleicht nicht
richtig eingebaut?

Sorry, aber wenn Metall rostet ist es wegen Wasser. Das hat doch nichts mit dem Einbau zu tun. Da stand immer wieder wasser drauf so hat sich die Oberste Beschichtung gelöst und es bildet sich Rost.
Da wird der Mieter m.E. auf keinen Fall rumkommen dafür aufzukommen…

Grüße

Hallo,

Ich habe den Madiamarkt prospekt aus der gestrigen Zeitung
vorliegen. Dort kostet ein Herd mit Umluft 299 EUR. Meinen
Herd mit Umluft habe ich vor ca. 4 Jahren für knappe 1000 EUR
gekauft…

Und dass der eine mit dem anderen vielleicht nicht wirklich vergleichbar ist, ist Dir noch nicht in den Sinn gekommen?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Sorry, aber wenn Metall rostet ist es wegen Wasser.

Oder weil es ungeeignetes Material ist. Oder weil der Schutzlack nichts taugt oder beschädigt wurde.

Das hat doch nichts mit dem Einbau zu tun. Da stand immer wieder
wasser drauf so hat sich die Oberste Beschichtung gelöst und
es bildet sich Rost.
Da wird der Mieter m.E. auf keinen Fall rumkommen dafür
aufzukommen…

Bei einem guten Herd ist die Umrandung aus Edelstahl. Da rostet nix. Wenn es hier trotz normaler Benutzung rostet, hat der Vermieter vielleicht ein minderwertiges Gerät gekauft. Rost lässt sich dann einfach nicht verhindern und ist auch kein Schaden, den der Mieter ersetzen müsste.
Ob das so ist oder ob vielleicht Kratzer im Lack die Ursache sind, kann man aus der Ferne schlecht beurteilen.
Ohne weitere Informationen kann ich jedenfalls nicht behaupten, dass auf jeden Fall der Mieter zahlen muss. Du lehnst Dich da ziemlich weit aus dem Fenster.
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo!

Die Umluftfunktion gab im Dezember 2007 kurz vor Weihnachten kaputt und der Schaden wurde zwei Tage später dem Vermieter angezeigt. Er meinte, dass das bei seiner Lebensgefährtin auch mal war, er aber nicht mehr genau wüsste, was dann war, er sich aber darum kümmern würde. Bis zum Frühjahr hatte sich nichts getan und als man es erneut ansprechen wollte verstarb durch einen tragischen Unfall die Mutter des Vermieters, was ihn völlig aus der Bahn warf. Im Sommer jedoch trat man wieder an ihn heran wegen des Defektes und er meinte wieder, er würde sich darum kümmern. Jetzt steht also der Umzug an und die Umluft geht nach wie vor nicht.

Die Umrandung des Ceranfeldes ist definitiv kein Edelstahl, sondern mit dunkelbraunem Lack oder was auch immer überzogenes Blech (kann ich ja nicht wirklich sehen, nur die Rostblasen,die sich oben und unten bilden und unten platzt es mittlerweile auch auf, es ist allerdings alles unter der Beschichtung so verrostet, dass man nicht erkennen kann, welches Metall es genau ist). An einem Kratzer kann es fast nicht liegen, da die Roststellen ca. 60 cm auseinanderliegen und dazwischen kaum etwas ist und auch gar kein Kratzer erkennbar ist.

Sicherlich sind das nicht die selben Modelle/Geräte/Hersteller, das sollte bei deiner Mietküche, ausser wenn diese gehoben ist, meine aber das Mieterin was von 20 Jahren geschrieben hat, alle mal zu genügen.
Wenn man eine Lebensdauer von 15 Jahren ansetzt, so würde ein Herd, der 1000 EUR gekostet hat, nach 6 Jahren einen Zeitwert von 599 EUR haben. Wäre das ding aus dem Prospekt nur die hälfte.

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Sorry, aber wenn Metall rostet ist es wegen Wasser.

Oder weil es ungeeignetes Material ist. Oder weil der
Schutzlack nichts taugt oder beschädigt wurde.

Vermutlich weil deie Schutzbeschichtung an den Stellen beschäfigt wurde.

Das hat doch nichts mit dem Einbau zu tun. Da stand immer wieder
wasser drauf so hat sich die Oberste Beschichtung gelöst und
es bildet sich Rost.
Da wird der Mieter m.E. auf keinen Fall rumkommen dafür
aufzukommen…

Bei einem guten Herd ist die Umrandung aus Edelstahl.

Heute, ja. vor 6 Jahren seltenheit.

Da rostet nix. Wenn es hier trotz normaler Benutzung rostet, hat
der Vermieter vielleicht ein minderwertiges Gerät gekauft.
Rost lässt sich dann einfach nicht verhindern und ist auch
kein Schaden, den der Mieter ersetzen müsste.
Ob das so ist oder ob vielleicht Kratzer im Lack die Ursache
sind, kann man aus der Ferne schlecht beurteilen.
Ohne weitere Informationen kann ich jedenfalls nicht
behaupten, dass auf jeden Fall der Mieter zahlen muss. Du
lehnst Dich da ziemlich weit aus dem Fenster.

Keines Wegs, wenn beschichtete Abdreckungen Rosten kommen da nur Grüde in Frage die der Mieter zu vertreten hat, ausser diese bestanden bei Übergabe.

Gruß
loderunner (ianal)

Grüße

Hallo!

Die Umluftfunktion gab im Dezember 2007 kurz vor Weihnachten
kaputt und der Schaden wurde zwei Tage später dem Vermieter
angezeigt. Er meinte, dass das bei seiner Lebensgefährtin auch
mal war, er aber nicht mehr genau wüsste, was dann war, er
sich aber darum kümmern würde. Bis zum Frühjahr hatte sich
nichts getan und als man es erneut ansprechen wollte verstarb
durch einen tragischen Unfall die Mutter des Vermieters, was
ihn völlig aus der Bahn warf. Im Sommer jedoch trat man wieder
an ihn heran wegen des Defektes und er meinte wieder, er würde
sich darum kümmern. Jetzt steht also der Umzug an und die
Umluft geht nach wie vor nicht.

Wurden die Mängel schirftlich angezeigt?

Die Umrandung des Ceranfeldes ist definitiv kein Edelstahl,
sondern mit dunkelbraunem Lack oder was auch immer überzogenes
Blech (kann ich ja nicht wirklich sehen, nur die
Rostblasen,die sich oben und unten bilden und unten platzt es
mittlerweile auch auf, es ist allerdings alles unter der
Beschichtung so verrostet, dass man nicht erkennen kann,
welches Metall es genau ist). An einem Kratzer kann es fast
nicht liegen, da die Roststellen ca. 60 cm auseinanderliegen
und dazwischen kaum etwas ist und auch gar kein Kratzer
erkennbar ist.

So wie es sich liest wurde die braune Schutzschicht an mehreren stellen beschädigt. Das blanke Metall ist dem Wasser ausgesetzt und es rostet. Offenlichtlich sind es mehre Kratzer.
M.E. gilt das Verursachungsprinzip weil die Abnutzung über das normale Maß hinaus geht.

Grüße

Man sollte meinen, ich schreibe hier meinem Vermieter.

Nein, es wurde nicht schriftlich mitgeteilt, sondern zweimal mündlich persönlich (also auch nicht telefonisch o.ä.).

Weiterhin hat die Beschichtung der Herdumrandung definitiv keine Kratzer, die würde man sehen. Es ist gar nichts beschädigt, nur eben mittlerweile vorne die Ecke, bei der sich vor lauter Rost alles löst und brüchig wird. Hinten die Ecke (interessanterweise sind es ja auch nur die Ecken auf der Seite der Spüle)wirft nur Blasen, aber auch da müsste man Kratzer oder Beschädigungen erkennen. Es sind aber definitiv keine erkennbar.

Halt ich für eine gewagte Aussage ohne das gesehen zu haben.
Da nach Sachverhalt der Herd kein Neugerät beim Einzug war können die Beschädigungen entweder Vorschäden oder auch Material oder Einbaufehler sein.
Selbst wenn die Schutzschicht des Herds durch unsachgemässe Nutzung beschädigt wurde, kann der Schaden auf keinen Fall höher als der aktuelle Wert des Gerätes sein.

Sicherlich sind das nicht die selben
Modelle/Geräte/Hersteller, das sollte bei deiner Mietküche,
ausser wenn diese gehoben ist, meine aber das Mieterin was von
20 Jahren geschrieben hat, alle mal zu genügen.
Wenn man eine Lebensdauer von 15 Jahren ansetzt, so würde ein
Herd, der 1000 EUR gekostet hat, nach 6 Jahren einen Zeitwert
von 599 EUR haben. Wäre das ding aus dem Prospekt nur die
hälfte.

Grüße

Es geht aber nicht um die Instandsetzung sondern um den Zeitwert.
Und ein solches „Gerät“ ist halt kein 599 heute mehr wert sondern eben nur einen Bruchteil. Sollte die Instandsetzung unverhältnismässig teuer sein, dann ist der Herd halt ein totalschaden. Somit kann der Vermieter, immer vorausgesetzt das der Mieter den Schaden zu verschulden hat, den Zeitwert ersetzt verlangen und das wars dann auch.

Gruß

Man sollte meinen, ich schreibe hier meinem Vermieter.

Jeder hat naturgemäss seine Sicht.

Nein, es wurde nicht schriftlich mitgeteilt, sondern zweimal
mündlich persönlich (also auch nicht telefonisch o.ä.).

Mängelanzeigen haben schriftlich erfolgen, man sollte allein wegen der Beweislast darauf zurückgreifen. Demnach liegt keine Mängelanzeige vor.

Weiterhin hat die Beschichtung der Herdumrandung definitiv
keine Kratzer, die würde man sehen. Es ist gar nichts
beschädigt, nur eben mittlerweile vorne die Ecke, bei der sich
vor lauter Rost alles löst und brüchig wird. Hinten die Ecke
(interessanterweise sind es ja auch nur die Ecken auf der
Seite der Spüle)wirft nur Blasen, aber auch da müsste man
Kratzer oder Beschädigungen erkennen. Es sind aber definitiv
keine erkennbar.

Ich tue mir da sehr sehr schwer mit Rostablatzungen in den Ecken als normale Gebrauchspuren zu sehen. Tut mir leid, aber da ist Wasser in einem nicht unbedenklichen Umfang in Kontakt gekommen und das über einen längeren Zeitraum. Das ist keine vertragsgemässe Handhabung.
-Ich sehe es, wie anfangs schon erwähnt, wie der VM-

Grüße