Hallo!
Mal eine Frage:
Eine Familie ist vor viereinhalb Jahren in eine Wohnung mit Einbauküche (bereits ca. 20 Jahre alt) gezogen. Im Übergabeprotokoll wurde festgehalten: Elektroofen: neuwertig (er wurde bei der Vormieterin nach einem Defekt ausgetauscht und ist mittlerweile mind. 6 Jahre alt). Das Ceranfeld wurde nicht extra erwähnt. Für die Küche wurden monatlich 25 Euro zur Kaltmiete hinzugerechnet (die Küche und ihre 25 Euro sind im Mietvertrag extra aufgeführt).
Vor knapp eineinhalb Jahren gab nun die Umluftfunktion des Ofens den Geist auf. Die Familie teilte dies dem Vermieter mit, er ließ es jedoch darauf beruhen, die Funktion steht nach wie vor nicht zur Verfügung.
Außerdem begann vor einiger Zeit die Umrandung des Ceranfeldes zu rosten (sie ist aus Metall und der Herd liegt direkt neben der Spüle).
Die Familie will nun ausziehen und der Vermieter verlangt für einen kompletten neuen Ofen und Kochfeld das Geld.
Ist das generell zulässig,darf er nur den Zeitwert verlangen oder aber vielleicht gar nichts, weil für die Küche an sich ja auch eine extra Miete angefallen ist?