Müssen Ceranfeld und Ofen ersetzt werden?

Halt ich für eine gewagte Aussage ohne das gesehen zu haben.

Bei dem fiktiven Fall kann man nur das beurteilen was hier vorgetragen wurde. Wie ich bereits schrieb tue ich mir halt sehr schwer Rost als vetragsgemässen Gerbauch anzunehmen. Da muss über einen längeren Zeitraum eine gewisse Menge an Wasser drauf gestanden haben damit dieser sich bilden kann…

Da nach Sachverhalt der Herd kein Neugerät beim Einzug war
können die Beschädigungen entweder Vorschäden oder auch
Material oder Einbaufehler sein.

Bei Übergabe lagen keine Mängel vor. Beschädigungen hätte man augenscheinlich festellen können, Enbaufehler sind nach 2 Jahren auch auszuschliessen - man bemerk sie ja dann direkt nach dem Einbau.
Und Materialermüdung - möchte ich nicht die Beweislast für haben.
Klar Prinzipiell behaupten und in den Raum stellen kann man das, aber man muss es auch beweisen können - falls man sich z.B. vorm Gericht den Streit austrägt.

Selbst wenn die Schutzschicht des Herds durch unsachgemässe
Nutzung beschädigt wurde, kann der Schaden auf keinen Fall
höher als der aktuelle Wert des Gerätes sein.

Es gibt eine Liste des FA die vorgibt welche Gerbacuhsgüter/gegenstände uber welchen Zeitraum zu benutzen sind und demnach über diese Dauer abzuschreiben sind. M.W. wird dann der Neupreis anteilig für den Zeitraum aufgeteilt und man erhält den Zeitwert.

Grüße

Ist das selbe Thema wie hier:
/t/muessen-ceranfeld-und-ofen-ersetzt-werden/5126340/21

Keines Wegs, wenn beschichtete Abdreckungen Rosten kommen da
nur Grüde in Frage die der Mieter zu vertreten hat, ausser
diese bestanden bei Übergabe.

entscheidend ist, ob die Beschädigungen im normalen Gebrauch zu erwarten sind. Bei einem Küchenherd kommt im normalen Gebrauch das Kochfeld sowohl mit Wasser als auch mit Topfböden in Kontakt. Wenn es dadurch rostet, so ist das eher als normal zu betrachten. Unser 14 Jahre altes Kochfeld hat eine Umrandung aus Edelstahl. Da rostet nix.

Gruß, Niels

Da
muss über einen längeren Zeitraum eine gewisse Menge an Wasser
drauf gestanden haben damit dieser sich bilden kann…

wenn die Beschichtung beschädigt war, genügt es, wenn das Wasser dieselbe unterkriechen kann.

Bei Übergabe lagen keine Mängel vor. Beschädigungen hätte man
augenscheinlich festellen können, Enbaufehler sind nach 2
Jahren auch auszuschliessen - man bemerk sie ja dann direkt
nach dem Einbau.

Wenn beim Einbau die Schutzschicht verletzt wurde (zB wurde mal mit dem Schraubenzieher unter dem Rand herumgehebelt) und dadurch Wasser dieselbe unterkriecht, braucht es eine ganze Weile, bis sich die genannten Blasen bilden weil es darunter korrodiert. Das mag anfänglich noch gut aussehen, aber nach ein paar Jahren dringt der Rost von unten durch.

Und Materialermüdung - möchte ich nicht die Beweislast für
haben.

Die Beweislast liegt sowieso nicht beim Mieter.

Klar Prinzipiell behaupten und in den Raum stellen kann man
das, aber man muss es auch beweisen können - falls man sich
z.B. vorm Gericht den Streit austrägt.

Das gilt natürlich für beide Seien.

Gruß, Niels

entscheidend ist, ob die Beschädigungen im normalen Gebrauch
zu erwarten sind. Bei einem Küchenherd kommt im normalen
Gebrauch das Kochfeld sowohl mit Wasser als auch mit Topfböden
in Kontakt. Wenn es dadurch rostet, so ist das eher als normal
zu betrachten. Unser 14 Jahre altes Kochfeld hat eine
Umrandung aus Edelstahl. Da rostet nix.

Gruß, Niels

Richtig, und kein Kochfeld ist für eine Nutzungsdauer von 6 Jahren ausgelegt, siehe das selbst genannte Beispiel.

Grüße

Da
muss über einen längeren Zeitraum eine gewisse Menge an Wasser
drauf gestanden haben damit dieser sich bilden kann…

wenn die Beschichtung beschädigt war, genügt es, wenn das
Wasser dieselbe unterkriechen kann.

Dieser wurde doch neu beschafft, neugeräte sind in der Regel Mangelfrei,

Bei Übergabe lagen keine Mängel vor. Beschädigungen hätte man
augenscheinlich festellen können, Enbaufehler sind nach 2
Jahren auch auszuschliessen - man bemerk sie ja dann direkt
nach dem Einbau.

Wenn beim Einbau die Schutzschicht verletzt wurde (zB wurde
mal mit dem Schraubenzieher unter dem Rand herumgehebelt) und
dadurch Wasser dieselbe unterkriecht, braucht es eine ganze
Weile, bis sich die genannten Blasen bilden weil es darunter
korrodiert. Das mag anfänglich noch gut aussehen, aber nach
ein paar Jahren dringt der Rost von unten durch.

Dann entsteht ein Kratzer und das silberne Metall kommt zum Vorschein. Das sollte man sehr deutlich sehen da es einen straken Kontrast zum braun hat.

Und Materialermüdung - möchte ich nicht die Beweislast für
haben.

Die Beweislast liegt sowieso nicht beim Mieter.

Bei Übergabe wird festgehlaten dass das Kochfeld beschädigt ist. Damit ist die Tatsache bestätigt. Soltle Mieter nicht das Kochfeld ersetzen wollen muss er in dem Fall den Materialfehler dem Hesteller gegenüber beweisen. Sollte M auf Materialermüdung argumentieren müsste es dies ebenfall duch Sachverständigen belegen da Kochfeldet durchaus 10-15 Jahre halten. Hier müsste er glaubhaft machen dass gerade dieses Kochfeld nicht mal ein dritell der Haltbakreit aus dem genannten Grund hatte…

Klar Prinzipiell behaupten und in den Raum stellen kann man
das, aber man muss es auch beweisen können - falls man sich
z.B. vorm Gericht den Streit austrägt.

Das gilt natürlich für beide Seien.

Korrert, nur ist der der Mieter in einer deutlch schlechteren Position. Der Mangel ist augenscheinlich demnach muss M in die Agrumantation und Beweislast gehen, und das dürfte wirlicht nicht einfach sein.
M.E. ist M besser geholfen wenn dieser dne Schaden ersetzt bzw. versucht einen Kuhandel zu machen das man 50-50 mit dem neuen Gerät macht. Alles andere wird eh teurer.

Gruß, Niels

Grüße

Hallo,

Dieser wurde doch neu beschafft, neugeräte sind in der Regel
Mangelfrei,

Lies nochmal nach: die Geräte waren neuwertig beim Einzug, wobei sie zwei Jahre alt waren.
Und mittlerweile eben 6Jahre.

Wenn beim Einbau die Schutzschicht verletzt wurde (zB wurde
mal mit dem Schraubenzieher unter dem Rand herumgehebelt) und
dadurch Wasser dieselbe unterkriecht, braucht es eine ganze
Weile, bis sich die genannten Blasen bilden weil es darunter
korrodiert. Das mag anfänglich noch gut aussehen, aber nach
ein paar Jahren dringt der Rost von unten durch.

Dann entsteht ein Kratzer und das silberne Metall kommt zum
Vorschein. Das sollte man sehr deutlich sehen da es einen
straken Kontrast zum braun hat.

Offensichtlich hast Du genau gar keine Ahnung von Lacken. Noch nie Rostblasen an einem Auto gesehen? Da findet man keinen Riss, bis es zu spät ist, der ist einfach viel zu klein.
Im übrigen war die Rede davon, dass jemand beim Einbau die Leiste von unten beschädigt hat. Das sieht man erst recht nicht.

Und Materialermüdung - möchte ich nicht die Beweislast für
haben.

Die Beweislast liegt sowieso nicht beim Mieter.

Bei Übergabe wird festgehlaten dass das Kochfeld beschädigt
ist. Damit ist die Tatsache bestätigt. Soltle Mieter nicht das
Kochfeld ersetzen wollen muss er in dem Fall den
Materialfehler dem Hesteller gegenüber beweisen.

Unsinn.
Es wurde ein Schaden festgestellt, der Verursacher muss erstmal gefunden werden. Und das kann man nur vor Ort, das muss sich halt mal ein Fachmann anschauen.
Der Hersteller hat damit natürlich genau gar nichts zu tun.

Sollte M auf Materialermüdung argumentieren müsste es dies ebenfall
duch Sachverständigen belegen da Kochfeldet durchaus 10-15 Jahre
halten.

Durchaus vielleicht.
Zwangsläufig auf keinen Fall.
Es kommt doch wohl noch ein wenig auf die Qualität des Gerätes an. Eins Deiner angepriesenen Wunderwerke von 299€ wird diese Zeit mit Sicherheit nicht überstehen.

M.E. ist M besser geholfen wenn dieser dne Schaden ersetzt
bzw. versucht einen Kuhandel zu machen das man 50-50 mit dem
neuen Gerät macht. Alles andere wird eh teurer.

50% von einem neuen Gerät ist mit Sicherheit wesentlich mehr als der Restwert des aktuellen Gerätes. Dein Tip taugt nichts.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Dieser wurde doch neu beschafft, neugeräte sind in der Regel
Mangelfrei,

Lies nochmal nach: die Geräte waren neuwertig beim Einzug,
wobei sie zwei Jahre alt waren.
Und mittlerweile eben 6Jahre.

Teilweise, denn der Ofen wurde nach 2 Jahren getauscht.

Wenn beim Einbau die Schutzschicht verletzt wurde (zB wurde
mal mit dem Schraubenzieher unter dem Rand herumgehebelt) und
dadurch Wasser dieselbe unterkriecht, braucht es eine ganze
Weile, bis sich die genannten Blasen bilden weil es darunter
korrodiert. Das mag anfänglich noch gut aussehen, aber nach
ein paar Jahren dringt der Rost von unten durch.

Dann entsteht ein Kratzer und das silberne Metall kommt zum
Vorschein. Das sollte man sehr deutlich sehen da es einen
straken Kontrast zum braun hat.

Offensichtlich hast Du genau gar keine Ahnung von Lacken. Noch
nie Rostblasen an einem Auto gesehen? Da findet man keinen
Riss, bis es zu spät ist, der ist einfach viel zu klein.
Im übrigen war die Rede davon, dass jemand beim Einbau die
Leiste von unten beschädigt hat. Das sieht man erst recht
nicht.

Soweit geschildert sind alle vier Ecken abgesprungen weil der Rost sich rausdrückt. Das ist kein Schlüssiges Bild für eine Beschädigung beim Einbau o.ä.

Und Materialermüdung - möchte ich nicht die Beweislast für
haben.

Die Beweislast liegt sowieso nicht beim Mieter.

Bei Übergabe wird festgehlaten dass das Kochfeld beschädigt
ist. Damit ist die Tatsache bestätigt. Soltle Mieter nicht das
Kochfeld ersetzen wollen muss er in dem Fall den
Materialfehler dem Hesteller gegenüber beweisen.

Unsinn.
Es wurde ein Schaden festgestellt, der Verursacher muss
erstmal gefunden werden. Und das kann man nur vor Ort, das
muss sich halt mal ein Fachmann anschauen.
Der Hersteller hat damit natürlich genau gar nichts zu tun.

Der Verursacher ist einfach zu benennen. Protokoll sagt aus das bei Übergabe ein neuwertiger Zustand vorhanden war. Heute nicht. Da braucht der VM nicht suchen oder überlegen.

Sollte M auf Materialermüdung argumentieren müsste es dies ebenfall
duch Sachverständigen belegen da Kochfeldet durchaus 10-15 Jahre
halten.

Durchaus vielleicht.
Zwangsläufig auf keinen Fall.
Es kommt doch wohl noch ein wenig auf die Qualität des Gerätes
an. Eins Deiner angepriesenen Wunderwerke von 299€ wird diese
Zeit mit Sicherheit nicht überstehen.

M.E. ist M besser geholfen wenn dieser dne Schaden ersetzt
bzw. versucht einen Kuhandel zu machen das man 50-50 mit dem
neuen Gerät macht. Alles andere wird eh teurer.

50% von einem neuen Gerät ist mit Sicherheit wesentlich mehr
als der Restwert des aktuellen Gerätes. Dein Tip taugt nichts.

Ich würde dem Threaderöffner dazu raten. Alles andere kann duetlich teurer werden, die Fakten sind hier sehr einseitig und Indizien sprechen auch gegen M. M.E. sollte M eine einigung mit VM suchen, halte ich prinzipiell für den beseren Weg.
Was wäre denn der andere Weg, VM behält Kaution zurück und Verrechnet Neukauf von dem Kochfeld nebst Einbau, Anschluss und Lieferung.
Dann kann M dagegen vorgehen, beim Anwalt vorsprechen. Sollte M keine Rechtschutz haben ist allein das Beratungsgespräch bei 150-200 EUR. Da sind noch keine Schreiben verfasst, und übicher Weise erfolgt erst mal ein reger Schriftwechsel. Dann kann man entscheiden zu klagen. Dann wird ein Vorschuss für den Anwalt fällig und das Prozessrisiko ist m.E. zu hoch da VM deutlich besser steht. Vermutlich würde bei solch einem Fall auf Grung der schlechten Aussicht keine PKH genehmigt werden.
Nun, ob man dann letztendlich das Gericht von den Materialfehlern und Einbaufehlern überzeugen kann - ich bezweifel es sehr deutlich.
Demnach dürfte mann mit den Prozesskosten und die RA kosten der Gegenseite Rechnen.
Ist sehe das auf keinen Fall als einen gangbaren Weg.

Gruß
loderunner (ianal)

Grüße

Hallo,

Lies nochmal nach: die Geräte waren neuwertig beim Einzug,
wobei sie zwei Jahre alt waren.
Und mittlerweile eben 6Jahre.

Teilweise, denn der Ofen wurde nach 2 Jahren getauscht.

Ich schrieb doch: lies nochmal nach.
Zitat aus dem UP:

Eine Familie ist vor viereinhalb Jahren in eine Wohnung mit
Einbauküche (bereits ca. 20 Jahre alt) gezogen. Im
Übergabeprotokoll wurde festgehalten: Elektroofen: neuwertig (er
wurde bei der Vormieterin nach einem Defekt ausgetauscht und ist
mittlerweile mind. 6 Jahre alt).

Soweit geschildert sind alle vier Ecken abgesprungen weil der
Rost sich rausdrückt. Das ist kein Schlüssiges Bild für eine
Beschädigung beim Einbau o.ä.

Das gleiche wie oben. Zitat:

Die Umrandung des Ceranfeldes ist definitiv kein Edelstahl,
sondern mit dunkelbraunem Lack oder was auch immer überzogenes
Blech (kann ich ja nicht wirklich sehen, nur die Rostblasen,die
sich oben und unten bilden und unten platzt es mittlerweile auch
auf, es ist allerdings alles unter der Beschichtung so verrostet,
dass man nicht erkennen kann, welches Metall es genau ist). An
einem Kratzer kann es fast nicht liegen, da die Roststellen ca. 60
cm auseinanderliegen und dazwischen kaum etwas ist und auch gar
kein Kratzer erkennbar ist.

Du musst irgendwie Hellseher sein.

Der Verursacher ist einfach zu benennen.

Irgendwen benennen kann ich auch: DU bist der Verursacher. Und nun?

Protokoll sagt aus
das bei Übergabe ein neuwertiger Zustand vorhanden war. Heute
nicht. Da braucht der VM nicht suchen oder überlegen.

Aha. Und dass der Mangel bei normaler Nutzung aufgetreten ist, liegt natürlich nicht im Bereich des Möglichen.

Mutige Behauptung, nachdem Du nicht mal den Schaden genau kennst. Und auch kein Fachmann bist, der einen derartigen Schaden beurteilen könnte, wenn man Deine Ausführungen dazu liest. Und auch kein Rechtsfachmann, wie man an Deinen diesbezüglichen Behauptungen und Formulierungen erkennt.
Ich bin natürlich auch kein Fachmann diesbezüglich, aber stelle auch keine derartigen Behauptungen auf.

50% von einem neuen Gerät ist mit Sicherheit wesentlich mehr
als der Restwert des aktuellen Gerätes. Dein Tip taugt nichts.

Ich würde dem Threaderöffner dazu raten. Alles andere kann
duetlich teurer werden, die Fakten sind hier sehr einseitig
und Indizien sprechen auch gegen M. M.E. sollte M eine
einigung mit VM suchen, halte ich prinzipiell für den beseren
Weg.

Einigen ist immer besser. Fragt sich halt, auf welcher Ebene. Die Hälfte von einem Neugerät ist nunmal nicht das, worauf der Vermieter Anspruch hat.

Was wäre denn der andere Weg, VM behält Kaution zurück und
Verrechnet Neukauf von dem Kochfeld nebst Einbau, Anschluss
und Lieferung.

Das wäre der Idealfall für den Mieter. Dann hätte er nämlich Anlass, sich selber einen Anwalt zu nehmen und einen entsprechenden Prozess zu führen, den der Vermieter mit Pauken und Trompeten verlieren würde. Und danach dürfte er dann auch noch den Anwalt des Mieters bezahlen.

Ich bin zwar immer noch kein Rechtsgelehrter, aber dass bei einem Schaden immer nur der Zeitwert zu ersetzen ist, hat sich sogar bis zu mir schon herumgesprochen.

Dann kann M dagegen vorgehen, beim Anwalt vorsprechen. Sollte
M keine Rechtschutz haben ist allein das Beratungsgespräch bei
150-200 EUR.

Quatsch. Du hast absolut keine Ahnung, warum behauptest Du denn hier derartigen Unsinn? Willst Du Dich wichtig machen? Hier geht es eigentlich mehr darum, anderer Leut’s Fragen zu beantworten.

Gruß
loderunner (ianal)

1 Like

Hallo,

Hallo,

Du musst irgendwie Hellseher sein.

Nö, ich kenne diese Dinger aus eigener Vermietung. Hatte auch drei Fälle davon vor Gericht - habe lediglich meine Erfahrungen geschildert.

Einigen ist immer besser. Fragt sich halt, auf welcher Ebene.
Die Hälfte von einem Neugerät ist nunmal nicht das, worauf der
Vermieter Anspruch hat.

Richtig, die Frage ist wer wie viel draufzahlt.

Was wäre denn der andere Weg, VM behält Kaution zurück und
Verrechnet Neukauf von dem Kochfeld nebst Einbau, Anschluss
und Lieferung.

Das wäre der Idealfall für den Mieter. Dann hätte er nämlich
Anlass, sich selber einen Anwalt zu nehmen und einen
entsprechenden Prozess zu führen, den der Vermieter mit Pauken
und Trompeten verlieren würde. Und danach dürfte er dann auch
noch den Anwalt des Mieters bezahlen.

Ich bin zwar immer noch kein Rechtsgelehrter, aber dass bei
einem Schaden immer nur der Zeitwert zu ersetzen ist, hat sich
sogar bis zu mir schon herumgesprochen.

Gut, dennoch sind die NK vom dem Unterlieger zu übernhemen. Und dann kann aus einem Zeitwert von 50 EUR mit Gerichts und Anwaltkosten 1500 EUR werden.

Dann kann M dagegen vorgehen, beim Anwalt vorsprechen. Sollte
M keine Rechtschutz haben ist allein das Beratungsgespräch bei
150-200 EUR.

Quatsch. Du hast absolut keine Ahnung, warum behauptest Du
denn hier derartigen Unsinn? Willst Du Dich wichtig machen?
Hier geht es eigentlich mehr darum, anderer Leut’s Fragen zu
beantworten.

Nein, sicherlich nicht. Und um die Behauptung des wichtigmachens zu wiederlegen werde ich auch nicht mehr auf diesen sinnfreien und ewig langen Thread antworten. Das lasse ich mir nicht gefallen wenn ich in meiner Freizeit meine Erfahurngen schildere !
Zum Thema Ersberatungsgebühren kann glaubhaft versichern das ich letzte Woche eine Rechnung einer RA´s über die Erstberatungsgebühr gem. $34 I 3 2 Alt. RVG in Höhe von 190 EUR zzgl. Märchen (36,10) =226,10 EUR bekommen habe. Diese ist vom 8.4. somit dürfte Sie auch auf der aktuellen Gebührenverordnung beruhen.

Aber mir soll das gleich sein, mein Rat ist, wie ich bereits geschrieben habe, gütlich zu einigen. Sonst werden nur enorme Kosten, Zeit und Ärger produziert.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Was wäre denn der andere Weg, VM behält Kaution zurück und
Verrechnet Neukauf von dem Kochfeld nebst Einbau, Anschluss
und Lieferung.

Das wäre der Idealfall für den Mieter. Dann hätte er nämlich
Anlass, sich selber einen Anwalt zu nehmen und einen
entsprechenden Prozess zu führen, den der Vermieter mit Pauken
und Trompeten verlieren würde. Und danach dürfte er dann auch
noch den Anwalt des Mieters bezahlen.

Ich bin zwar immer noch kein Rechtsgelehrter, aber dass bei
einem Schaden immer nur der Zeitwert zu ersetzen ist, hat sich
sogar bis zu mir schon herumgesprochen.

Gut, dennoch sind die NK vom dem Unterlieger zu übernhemen.
Und dann kann aus einem Zeitwert von 50 EUR mit Gerichts und
Anwaltkosten 1500 EUR werden.

Genau. Und der ‚Unterlieger‘ ist -Tätää-: der Vermieter, der statt des Zeitwertes einfach den komplette Neuwert einbehalten hat.

Gruß
loderunner (ianal)

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