Hallo,
Lies nochmal nach: die Geräte waren neuwertig beim Einzug,
wobei sie zwei Jahre alt waren.
Und mittlerweile eben 6Jahre.
Teilweise, denn der Ofen wurde nach 2 Jahren getauscht.
Ich schrieb doch: lies nochmal nach.
Zitat aus dem UP:
Eine Familie ist vor viereinhalb Jahren in eine Wohnung mit
Einbauküche (bereits ca. 20 Jahre alt) gezogen. Im
Übergabeprotokoll wurde festgehalten: Elektroofen: neuwertig (er
wurde bei der Vormieterin nach einem Defekt ausgetauscht und ist
mittlerweile mind. 6 Jahre alt).
Soweit geschildert sind alle vier Ecken abgesprungen weil der
Rost sich rausdrückt. Das ist kein Schlüssiges Bild für eine
Beschädigung beim Einbau o.ä.
Das gleiche wie oben. Zitat:
Die Umrandung des Ceranfeldes ist definitiv kein Edelstahl,
sondern mit dunkelbraunem Lack oder was auch immer überzogenes
Blech (kann ich ja nicht wirklich sehen, nur die Rostblasen,die
sich oben und unten bilden und unten platzt es mittlerweile auch
auf, es ist allerdings alles unter der Beschichtung so verrostet,
dass man nicht erkennen kann, welches Metall es genau ist). An
einem Kratzer kann es fast nicht liegen, da die Roststellen ca. 60
cm auseinanderliegen und dazwischen kaum etwas ist und auch gar
kein Kratzer erkennbar ist.
Du musst irgendwie Hellseher sein.
Der Verursacher ist einfach zu benennen.
Irgendwen benennen kann ich auch: DU bist der Verursacher. Und nun?
Protokoll sagt aus
das bei Übergabe ein neuwertiger Zustand vorhanden war. Heute
nicht. Da braucht der VM nicht suchen oder überlegen.
Aha. Und dass der Mangel bei normaler Nutzung aufgetreten ist, liegt natürlich nicht im Bereich des Möglichen.
Mutige Behauptung, nachdem Du nicht mal den Schaden genau kennst. Und auch kein Fachmann bist, der einen derartigen Schaden beurteilen könnte, wenn man Deine Ausführungen dazu liest. Und auch kein Rechtsfachmann, wie man an Deinen diesbezüglichen Behauptungen und Formulierungen erkennt.
Ich bin natürlich auch kein Fachmann diesbezüglich, aber stelle auch keine derartigen Behauptungen auf.
50% von einem neuen Gerät ist mit Sicherheit wesentlich mehr
als der Restwert des aktuellen Gerätes. Dein Tip taugt nichts.
Ich würde dem Threaderöffner dazu raten. Alles andere kann
duetlich teurer werden, die Fakten sind hier sehr einseitig
und Indizien sprechen auch gegen M. M.E. sollte M eine
einigung mit VM suchen, halte ich prinzipiell für den beseren
Weg.
Einigen ist immer besser. Fragt sich halt, auf welcher Ebene. Die Hälfte von einem Neugerät ist nunmal nicht das, worauf der Vermieter Anspruch hat.
Was wäre denn der andere Weg, VM behält Kaution zurück und
Verrechnet Neukauf von dem Kochfeld nebst Einbau, Anschluss
und Lieferung.
Das wäre der Idealfall für den Mieter. Dann hätte er nämlich Anlass, sich selber einen Anwalt zu nehmen und einen entsprechenden Prozess zu führen, den der Vermieter mit Pauken und Trompeten verlieren würde. Und danach dürfte er dann auch noch den Anwalt des Mieters bezahlen.
Ich bin zwar immer noch kein Rechtsgelehrter, aber dass bei einem Schaden immer nur der Zeitwert zu ersetzen ist, hat sich sogar bis zu mir schon herumgesprochen.
Dann kann M dagegen vorgehen, beim Anwalt vorsprechen. Sollte
M keine Rechtschutz haben ist allein das Beratungsgespräch bei
150-200 EUR.
…
Quatsch. Du hast absolut keine Ahnung, warum behauptest Du denn hier derartigen Unsinn? Willst Du Dich wichtig machen? Hier geht es eigentlich mehr darum, anderer Leut’s Fragen zu beantworten.
Gruß
loderunner (ianal)