Muss ein Rettungswagen Platz machen?

Moin,
eine Frage: Darf ein RTW immer und überall blockieren?
Klar, wenn es um Leben und Tod geht, vermutlich ja.

Heute Abend am Badesee hat ein RTW den Ausgang blockiert, obwohl 1 m weiter drüben gereicht hätte, 13 Autos heim fahren zu lassen.
Wir mussten warten und sahen natürlich den Patienten bleich zum RTW geführt werden.

Ich finde das seltsam, Man war gezwungen, indiskret zu sein. Warum hat der RTW nicht alle nach Hause gelassen, als klar war, das keine Gefahr für Leib und Leben bestand?

Was, wenn ein Stupidi dabei war, das so genervt war, dass es den Anpfiff nicht erleben konnte und nun beim nächsten RTW keinen Platz macht als Rache?

nicht Dein Ernst?

oder anders ausgedrückt: Du meinst Diese Frage tatsächlich ernst?

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Nur wissen die Leute im RTW nicht, ob es um Leben und Tod geht, bevor sie nicht den Patienten untersucht haben. Die bleiben also stehen und springen raus und schauen erstmal, was Sache ist. Zum hübsch einparken ist da keine Zeit. Und dann? Sollen die Sanis dann zu ihrem Patientien sagen: „Bleiben Sie mal liegen, wir müssen erstnal umparken.“

Was, wenn ein Stupidi dabei war, das so genervt war, dass es den Anpfiff nicht erleben konnte und nun beim nächsten RTW keinen Platz macht als Rache?

Dann sollte man diesem Arschloch die Hölle heiß machen.

M.

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Erinnerungen an die Fahrschule werden wach…
„Wer hat hier Vorrang?“
Allerallererstenstes:

  • Einsatzfahrzeuge (!!1!11!!)
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In der Regel Ja aber natürlich gibt es Ausnahmen wie Bahngleise etc.

Da ein Rettungswagen nicht vorbeikommt weil jemand Karies hat oder eine Nagelbettentzündung muss die Besatzung immer von einer lebensbedrohlichen Situation ausgehen.

Das entscheidet nicht Die Besatzung des RTW sondern ein Arzt nach einer Untersuchung. Nur weil der Patient noch laufen kann, heisst das nicht das er sich nicht in einer lebensbedrohlichen Situation befindet.

Die RTW Besatzung soll also die Gesundheit eines Patienten gefährden weil sich sonst ein Autofahrer genötigt fühlen würde eine Straftat zu begehen…ernsthaft ?

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Moin ahnzasnich,

Dann holen wir doch mal das Gesetzbuch raus. Maßgeblich ist hier § 35 StVO. In Absatz 5a sind die Befugnisse des Rettungsdienstes umschrieben:

Der Rettungswagen im Einsatz darf daher

  • schneller fahren als erlaubt
  • Lichtzeichenanlagen überfahren
  • Verkehrszeichen ignorieren
  • Halten und Parken wo er will

Die Notwendigkeit der Eile wird hierbei durch die Meldung der Leitstelle festgelegt. Diese gilt solange, bis die Besatzung entweder durch die Leitstelle was neues erfährt oder sich vor Ort selbst ein Bild von der Tatsächlichen Lage macht.

Eingeschränkt wird dies nur durch

D.h. er darf niemanden gefährden.

Das zuparken einer Parkplatzausfahrt, so dass niemand wegfahren kann, ist keine Gefährdung sondern nur eine Behinderung. Insofern durch die anderen Verkehrsteilnehmer hinzunehmen.

Auch hieraus lässt sich nicht ableiten das keine Gefahr für Leib und Leben bestand, da

  • die Lage vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes wesentlich kritischer gewesen sein kann
  • sich die Person vielleicht einfach geweigert hat sitzend/liegend zum RTW gebracht zu werden.

Das ist für Außenstehende schwer bis gar nicht zu beurteilen.

Bei längeren Einsätzen mit stabilisierten Lagen, schaut der Rettungsdienst durchaus ob es möglich ist seine Fahrzeuge so zu parken dass sie niemanden behindern. Da beim normalen Rettungsdiensteinsatz der Rettungsdienst aber nicht länger als 15-20 Minuten an der Einsatzstelle verbleibt, ist er schlicht zu beschäftigt um sich in dieser Phase um das umparken zu kümmern.

Tja, das kann man so pauschal nicht beantworten. Das hängt vom Einsatz des Rettungdienstes und der Art der Behinderung ab. Bildet man eine Rettungsgasse nicht richtig ist das eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld mindestens 200 € und 2 Punkten in Flensburg bestraft.

Einen Rettungswagen absichtlich zu behindern, kann je nach Art der Behinderung & Situation ernstere Folgen haben. Ganz ins Unreine gesprochen fallen mir da spontan die folgenden Tatbestände aus dem StGB ein

  • Widerstand gegen Vollzugsbeamte
  • Nötigung
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Fahrlässige Tötung (Wenn der Verletzte stirbt, weil der RTW absichtlich behindert wurde)

Mein Vorschlag:
Wenn Dich das Vorgehen des RTW so stört, dass Du in einer Notsituation eines Mitmenschen nicht mal ein paar Minuten warten kannst, melde Dich bei der zuständigen Rettungsleitstelle und lasse hinterlegen, dass wenn Du mal Hilfe brauchst, die Hilfskräfte ganz normal anfahren und sich einen Parkplatz suchen soll. Eile ist ja nicht so wichtig.

Dein,
Ebenezer

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Ich habe eine Antwort, die dir gefallen wird:

Natürlich muss sich auch ein Einsatzfahrzeugsführer an sämtliche Regeln halten, wenn er nicht (mehr) in der Situation ist, die ihn genau davon entbinden.

Ich weiß jetzt nur nicht, wer genau wem was nachweisen muss.

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Diesen Fall meinte ich eigentlich in der Frage ausgeschlossen zu haben.
Ich meinte den Teil, in dem der Patient stabil ist, Formulare geschrieben und alles eingepackt wird.

Ich hatte eigentlich in der Fragestellung derart blöde und kränkende Antworten ausschließen wollen. Was kann ich ändern, um es klarer zu formulieren?

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Offenbar habe ich mich undeutlich ausgedrückt. 26 Leute haben den Patienten bleich über den Rasen gehen sehen, weil sie nicht wegkonnten. Sie wären lieber nach Hause gefahren und haben getan, was sie konnten, um diskret zu sein.
Aber wie gesagt, es fehlten ca 80 cm.

Ich hätte mich sehr gefreut, wenn jemand die Frage tatächlich gelesen hätte.

Statt dessen habe ich x mal die Antwort bekommen, die so selbstverständlich ist, dass ich mich wundere, wie viele Leute sie ernsthaft in Frage stellen.

Nun ja

Dann formuliere ich es so:
Ist das Recht des Patienten, nicht erkannt zu werden dem Recht des RTW, überall zu stehen, nachrangig?

Ja. Die Pflicht zu, Schutz der Persönlichkeit des Patienten steht der Pflicht nach, Schaden an Leib und womöglich Leben des Patienten abzuwenden.

Und das Recht auf schnelle Heimfahrt ist dabei völlig irrelevant.

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Ich weiß nicht was an meiner Antwort „blöd und kränkend“ gewesen sein soll. Auch wenn ich Dir in meinem letzten Absatz ironisch meine Meinung zu dem ganzen kundgetan habe, habe ich in den Absätzen davor nur die Rechtslage anhand des von Dir genannten Sachverhaltes erklärt.

Du könntest die Frage so stellen, dass nur eine allgemein rechtliche Erläuterung als Antwort geeignet ist.
Dafür hättest Du den Sachverhalt aber weglassen müssen.

Beispiel:

„Welche Rechte hat ein Rettungswagen im Einsatz?“

„Wie ist es rechtlich zu bewerten, wenn ein Rettungswagen im Einsatz behindert wird?“

Das das nicht immer ganz einfach und es auch schwierig ist wie man einen konkreten Sachverhalt passen abstrakt zusammenfasst ist mir klar.

Nagelbettentzündung und Karies vielleicht gerade nicht, aber verschleppte Erkältungen, samstagsabends ganz schlimm (aber die Wochen zuvor auch schon) schmerzende Knöchel oder haushaltsübliche Schnittwunden sind inzwischen durchaus mal Anlass, den Rettungswagen zu rufen. So erzählt es mir jedenfalls seit Jahren ein Bekannter aus Oberfranken.

Ist halt bequemer und schneller als einen Termin beim Arzt zu machen.

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Nun ja, wenn ich mir in den Finger schneide, und dann mein Hausarzt anrufe, ist der Finger von selbst verheilt, bevor der Termin stattfindet. Sogesehen brauche ich deswegen auch gar nicht beim Hausarzt anrufen. Natürlich ist es genauso unsinn den Notarzt oder Rettungswagen deswegen zu rufen, weil dafür ein einfaches Pflaster genügt. Sollte man immer im Haus haben.

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Der @Aprilfisch hätte dazu sicher was zu erzählen, aber der macht sich gerade rar. ^^
Manch Einer weiss, was mit „parken für eine Spenderleber“ (auch Wolf Haas/Kommissar Brenner) gemeint ist.

Dann lohnt sich umparken auch nicht mehr, dann fahren die ja eh gleich.

Ich meine, es wäre natürlich was anderes, wenn die Sanis dann noch zur Würstchenbude gehen, um mittag zu machen. Aber so war es ja nach deiner eigenen Schuilderung nicht:

Wir mussten warten und sahen natürlich den Patienten bleich zum RTW geführt werden.

Die waren also noch beim Arbeiten. Und damit sind wir wieder an der Stelle angelegt, wo ich frage: „Sollen die ihrem Patienten sagen: Entschuldigung, sie müssen warten, wir müssen erst das Auto umparken?“

Gruß,
Max

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Es ist vor allem einzig und alleine die Sache des Patienten.

[quote=„ahnzasnich, post:10, topic:9522764“]

26 Leute haben den Patienten bleich über den Rasen gehen sehen, weil sie nicht wegkonnten.

Man kann auch wegsehen.

haben getan, was sie konnten, um diskret zu sein.

Na, dann ist doch alles gut.

M.

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Dennoch ruft man deswegen aber nicht den Rettungsdienst an, sondern lässt sich in die nächste Notfallambulanz fahren, wenn man selber nicht mehr fahren kann oder will.

Zwischen Finger ab (Fall für den Rettungsdienst, da potentiell lebensbedrohlich) und „da reicht ein Pflaster“ gibt es eine ziemlich breite Grauzone.

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