Hallo
Ort des Geschehens:
Ein Gymnasium in Frankfurt am Main.
Vorfall:
Sportunterricht. Ein Schüler stürzt beim Basketballspiel. Er bekommt anschließend kaum Luft, weil er Schmerzen in der Brust hat. Das Schulsekretariat ruft die (alleinerziehende) Mutter des Jungen an, welche zu diesem Zeitpunkt gerade im Nachbarort jemanden zu einem Arzttermin begleitet. Mit Einverständnis der Mutter schickt man den Jungen anschließend unbegleitet nach Hause (Schulweg ca. 15 Minuten). Die Mutter macht sich sofort auf den Heimweg (ca. 1 Stunde) und geht mit ihrem Sohn, der immer noch über Schmerzen klagt in die Aufnahmestation eines Krankenhauses.
Meine Frage ist:
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Hätte die Schule im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht nicht von sich aus - parallel zur Benachrichtigung der Mutter - einen Notarzt rufen müssen?
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Durfte die Schule sich darauf einlassen, den Jungen (allerdings mit Einverständnis der Mutter) unbegleitet nach Hause zu schicken, wo er sich etwa eine Stunde in der leeren Wohnung aufhalten würde?
Ich weiß, dass das eigentlich juristische Fragen sind, aber ich habe die Fragen in diesem Brett gestellt, weil ich glaube, dass hier die Spezialisten für Schulrecht zu finden sind.
gruß merimies