Nachbar beschwert sich über unseren Hund

Hallo,

ich bin eben nach Hause gekommen und meine Vermieterin bzw. die Kundenbetreuerin unserer Genossenschaft hat angerufen. Meine Mutter hat abgenommen und die Dame meinte, dass unser Hund heute als unsere Wohnungstür aufgemacht wurde, einen Nachbarn angesprungen haben soll, mit der Absicht zu beißen. Meine Mutter hat sich dann kurz mit der Dame unterhalten und da sie anfangs nichts wusste, hat sie mir den Hörer gegeben. Nun hatte ich diese naja Dame an der Strippe und sie erklärt mir eben wieder dasselbe vom Hund etc. Ich solle mich bitte mit dem Nachbarn in Verbindung setzen und das klären. Dachte so kein Problem und wollte natürlich wissen, welcher Nachbar sich den beschwert hat. Dies wollte mit die Dame aber absolut nicht sagen. So was würde sie nicht machen.
Nachdem ich nun wissen wollte wie ich das regeln soll, sagte sie mir, dass ich einfach durch das ganze Haus laufen sollte und alle Nachbarn fragen, dafür hätte ich ja einen Mund.
Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich ziemlich aufbrausend wurde, wie sie sich das Denken wolle. Ich war dann auch schon so wütend, dass als sie mich mit falschen Namen angesprochen hat (meine Mutter hat einen anderen als ich), ich ziemlich pampig von ihr Korrektur verlangte.
Sie war davon natürlich nicht begeistert und erzählte mir, dass der Hund nicht angemeldet ist (UNSER FEHLER) und wir ihn schnellstens anmelden sollten.
Ich hab die Dame dann kurz gebeten zu warten, weil meine Mutter daneben stand, doch diese hat weiter geredet, dass es sie nichts angehe und sie nun alles was sie machen sollte getan hat. Ich solle mich nun um alles Weitere kümmern. Ich hab dann einfach mit den Worten „Sie nervt gerade“ aufgelegt.
Keine Minute später, hat sie dann auch wieder angerufen, im Übrigen mit unterdrückter Nummer, was wie ich finde von einer Firma nicht sehr seriös ist. Aber seis drum, die Dame hat sich nun über mich beschwert, wie arrogant ich sei und dass sie sich nun nicht mehr sicher sein kann, dass sie eine Erlaubnis für unseren Hund ausstellt. Sie hat das alles halt sehr persönlich genommen.

Meine Frage ist nun, was soll ich machen?
Soll ich wirklich jeden im Haus fragen (manche kenne ich nicht einmal) und was ist wenn es ALLE verneinen?
Den Hund melden wir nun schnellstmöglich an.
Meine Mutter weiß aber, wer es gewesen ist.
Denn es handelte sich nicht um unsere Türe, sondern um die Eingangstür draußen. Vor knapp zwei Stunden ist meine Mutter mit dem Hund draußen gewesen und als sie die Tür geöffnet hat, ist der Hund raus und auf einen bestimmten Heeren draußen zugelaufen, aber mehr nicht. Nun meint er das sei eine Attacke gewesen. Falls es relevant ist, wir haben einen kleinen bis mittelgroßen Hund der vor ALLEN und JEDEM Angst hat. Wundert mich schon sehr, dass er eine Attacke gestartet haben soll, aber seis drum, kann ja wirklich so sein.
Ich befürchte nun, dass wenn ich zu diesem Heeren gehe und ich Fragen, dann beschwert er sich gleich wieder, weil ich ihn beschuldige uns beschuldigt zu haben.
Dieser Heer hat mit fast jedem aus dem Haus ein Problem. Sagt nie hallo und ist auch so unfreundlich. Spielt natürlich keine Rolle.
Meine Frage ist eben, darf mein Vermieter das, mir einfach den Namen der Person nicht nennen? Mich zwingen es zu klären und dabei allen Nachbarn zu durch die Fragerei zu erzählen, dass es eine Beschwerde gab? Oder muss der Vermieter in dem Fall mehr machen als einen unterdrückten Telefonanruf zu machen?

Hoffe es waren genug Informationen und hoffe, dass mir jemand eine Antwort geben kann.

Mit freundlichen Grüßen
PowerOfCan

Hallo,

vorab: Wer etwas von jemand anderem möchte, sollte freundlich sein. Wenn von diesem Jemand auch noch abhängt, ob man einen Hund halten darf oder nicht, sollte man NOCH freundlicher sein. Wird man auf Missstände im Zusammenhang mit diesem Hund hingewiesen, bittet man höflich um Entschuldigung und verspricht umgehende Besserung. Dabei ist es völlig schnurz, ob man diesen Jemand leiden kann oder ob er selbst sich möglicherweise im Ton vergriffen hat.

Alles andere ist einfach nur dumm. Man kann sich natürlich auf die Ebene zurückziehen, dass der andere ein Vollidiot ist und man sich schließlich nicht alles gefallen lassen muss - dann sollte man aber auch damit rechnen, dass der andere seine Machtposition ausnützt und den Hund eben verbietet.

Mir scheint, du bist SEHR knapp davor, dass dir das passiert. Uneinsichtig, pampig, beleidigend und noch dazu unkorrekt im Verhalten (Hund nicht angemeldet) - du sammelst so ziemlich alles an Minuspunkten auf deinem Konto, die du auftreiben kannst.

Dass die Dame keine Namen nennt, ist völlig rechtens: Wenn sich jemand bei ihr beschwert, darf sie nicht einfach seinen Namen weitergeben, wenn er ihr das nicht ausdrücklich erlaubt hat.

Betrachte das Ganze mal so: Freundlicherweise hat die Dame dir eine Gelegenheit gegeben, das Problem mit deinem Hund zu klären. Freundlicherweise hat sie dich daran erinnert, dass der Hund noch nicht angemeldet ist. Sie hätte dir auch einfach schriftlich mitteilen können, dass aufgrund von Beschwerden durch andere Mieter und der fehlenden Anmeldung des Hundes dessen Haltung untersagt wird.

Mein Tipp:
1.Rufe die Dame an, entschuldige dich für dein aufbrausendes Verhalten und erkläre es damit, dass du sehr erschrocken warst und Angst hattest, deinen Hund abgeben zu müssen. Versichere ihr, dass du dich umgehend um die Sache kümmern wirst.

2.Geh’ von Haustür zu Haustür und sage FREUNDLICH; dass du darüber informiert wurdest, dass dein Hund offenbar jemand erschreckt hat und dass du fragen möchtest, ob es sich um den jeweiligen Mieter gehandelt hat. Wenn du ihn findest, ENTSCHULDIGE dich als Erstes für das Verhalten deines Hundes und versichere dem Herrn, dass du zukünftig besser auf das Verhalten deines Hundes achten wirst.

Du kannst noch freundlich nachfragen, ob er dir die Situation bitte nochmal beschreiben kann, weil du selbst ja nicht dabei warst. Wenn er das macht, bedanke dich.

Und dann sorg’ dafür, dass nichts mehr vorkommt. Sonst bist du deinen Hund schneller los, als du seinen Namen rufen kannst.

Schöne Grüße,
Jule

Guten Tag,

auch wir sind Hundebesitzer und unser Hund (11 Monate alt) springt sehr gerne Leute an, um sie zu begrüssen. Das mögen nicht alle (wir sind noch am erziehen!) und manche könnten das auch missverstehen!
Ich würde erstmals die Dame von der Genossenschaft anrufen und mich für meine unbeherrschte Art(wahrscheinlich aus Schreck) entschuldigen, um erstmals Ruhe in die Angelegenheit zu bringen. Ich hätte auch keine Scheu, zu dem genannten Nachbarn zu gehen, die Situation zu klären und mich evtl. auch zu entschuldigen.
Falls er es nicht war wird die Nachricht (auch über die Dame von der Genossenschaft) sicher an den richtigen Mann gelangen. Ich würde nicht in der ganzen Nachbarschaft klingeln gehen um zu fragen wer’s war.
Wir alle wollen doch in Frieden miteinande leben. Alle guten Wünsche und schöne Grüsse
R

Vielen Dank für deine Hilfe.

Entschuldigen werde ich mich auf keinen Fall. Sehe ich keinen Anlass.
Der Heer ist leider Alkoholiker und muss gestehen, dass ich mich nicht traue ihn zu beschuldigen bzw. Fragen. Desweiteren ist er Feuerwehrmann und hat den Ruf (jeder im Haus weiß es), dass er Ausländer hasst. Zu viele Faktoren. Wenn ich ihn im Hausflur begegne, dann sicher aber einfach so hinzugehen nein Danke.

Ich weiß selbst, dass es dumm ist sich gegen Leute die am längeren Hebel sitzen aufzulehen, war in der Schule nie anders. Aber die Dame hätte auch höfflich sein können. Hat hat gemerkt, dass sich sich nicht lange damit befassen wollte.

Den Hund werden wir nicht abgeben müssen, dass liegt an der Geschichte der Genossenschaft.

Vielen Dank

Hallo,

Den Hund werden wir nicht abgeben müssen, dass liegt an der Geschichte der Genossenschaft.

Da wäre ich mir allerdings nicht allzu sicher. Bislang ist noch jeder Vermieter - und jede Genossenschaft - Hunde losgeworden, die man dort nicht haben wollte. Notfalls auch mit dem Mieter. Wie auch immer: Es ist dein Hund und dein Problem, das du anscheinend nicht lösen willst.

An Uneinsichtigkeit scheinen sich die Hausbewohner wohl nicht viel zu nehmen.

Schöne Grüße,
Jule

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Kann ich denn, einfach einen Wiederspruch an den Vermieter schreiben. Oder muss ich warten, bis ich was schriftliches zu dem Fall vorliegen habe?

MFG
PowerOfCan

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Hallo,

Kann ich denn, einfach einen Wiederspruch an den Vermieter schreiben.

Einen Widerspruch wogegen? Dass dein Hund andere Leute belästigt? Dass du deinen Hund noch nicht angemeldet hast? Dass die Hausverwaltung dich freundlicherweise über eine Beschwerde informiert hat?

Solltest du eine Rechtsauskunft benötigen, stelle deine Frage besser im Rechtsbrett. Sollte es dir um eine Lösung der Situation gehen, würde ich persönlich dazu raten, die Finger von Widersprüchen zu lassen.

Schöne Grüße,
Jule

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Schade, dass du deine Fehler noch nicht einmal einsiehst.
Das würde die ganze Sache auf jeden Fall erleichtern!

LG!!!

Mein Hund hat aber niemanden belästigt. Dennoch ruft uns irgendjemand mit unterdrückter Nummer an und beschuldigt meinen Hund. Ich dachte man muss irgendwelche beweise vorlegen.
Wenn ich jemanden beschuldige, bin ich doch in der Beweispflicht oder nicht?
Nicht einmal schriftlich, sondern anzurufen finde ich eine Frechheit. Ich gebe zu es ist mein Fehler, aus der Haut gefahren zu sein, aber erst provozieren und dann zu glauben das der gegenüber ruhig bleibt, ist ein wenig zu viel des guten.
Sei es wie es sei, ich wollte nur wissen, ob ich Einspruch gegen diese Beschwerde einlegen kann.
Wir sind halt anderer Meinung wie wir die Dinge eingehen, ich bin halt impulsiv und das ist manchmal gut und manchmal schlecht. Geht ja nicht darum.
Meine Hund melde ich nun an, wusste nicht das ich das muss. Wir haben noch mehrere Hunde im Haus und ich hätte mich eher im Mietvertrag schlau machen sollen, als bei den Nachbarn, aber das ist mein Fehler und damit muss ich leben. Aber leben muss nicht damit, fälschlicherweise angeschuldigt zu werden und dann noch gezwungen zu werden, die Sache aufzuklären.
Ich verstehe eh nicht, wieso man gleich zum Vermieter rennt… wenn man nicht will das der Hund einem zu nahe kommt, gut und ich passe auf. Aber zu behaupten er habe ihn angefallen, dagegen wäre ich mich.

Mit freundlichen Grüßen
PowerOfCan

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Mein Hund hat aber niemanden belästigt. Dennoch ruft uns
irgendjemand mit unterdrückter Nummer an und beschuldigt
meinen Hund. Ich dachte man muss irgendwelche beweise
vorlegen.

Hi,

sag mal was willst Du eigentlich Recht haben oder den Hund behalten? Wenn im Mietvertrag Hundehaltung nicht oder nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erlaubt ist, dann kann der Vermieter die Hundehaltung untersagen, auch wenn Dein Hund rein gar nichts gemacht hat.

Wenn ich jemanden beschuldige, bin ich doch in der
Beweispflicht oder nicht?

Nein, es reicht die Beschwerde des Mieters aus um selbst bei erlaubter Hundehaltung den Hund wieder abgeben zu müssen. In Deinem Fall hattest Du die Erlaubnis zur Hundehaltung noch nicht mal.

Nicht einmal schriftlich, sondern anzurufen finde ich eine
Frechheit.

Ich finde es eine Frechheit, einen Hund zu haben, ohne vorher die notwendige Erlaubnis einzuholen.

Ich gebe zu es ist mein Fehler, aus der Haut
gefahren zu sein, aber erst provozieren und dann zu glauben
das der gegenüber ruhig bleibt, ist ein wenig zu viel des
guten.

Du siehst das vollkommen falsch, Du hast nicht das Recht Dich aufzuregen. DU hast den Fehler gemacht, Dein gegenüber wollte Dir, obwohl nicht dazu verpflichtet, die Möglichkeit geben, daß unkompliziert aus der Welt zu schaffen.

Sei es wie es sei, ich wollte nur wissen, ob ich Einspruch
gegen diese Beschwerde einlegen kann.

Nein kannst Du nicht. Wenn die Haustierhaltung nicht erlaubt oder nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt ist, kannst Du keine Haltungserlaubnis erzwingen. Dein Vermieter kann darauf bestehen, daß Du den Hund wieder hergeben mußt.

Wir sind halt anderer Meinung wie wir die Dinge eingehen, ich
bin halt impulsiv und das ist manchmal gut und manchmal
schlecht. Geht ja nicht darum.

Deine Meinung interessiert nicht, es interessiert daß, was im Mietvertrag steht.

Meine Hund melde ich nun an, wusste nicht das ich das muss.
Wir haben noch mehrere Hunde im Haus und ich hätte mich eher
im Mietvertrag schlau machen sollen, als bei den Nachbarn,
aber das ist mein Fehler und damit muss ich leben.

Auch wenn mehrere Hunde im Haus gehalten werden, heißt daß noch lange nicht, das auch Du die Zustimmung dafür erhalten mußt. Der Vermieter kann Dir trotzdem die Hundehaltung untersagen.

Aber leben
muss nicht damit, fälschlicherweise angeschuldigt zu werden
und dann noch gezwungen zu werden, die Sache aufzuklären.

Sag mal geht´s noch? Der Hund ist auf jemanden zugerannt, möglicherweise hat dieser Jemand Angst vor Hunden, es ist Deine Pflicht dafür zu sorgen, daß der Hund das nicht tut und sollte es dennoch mal passieren, sich bei demjeningen zu entschuldigen.

Ich verstehe eh nicht, wieso man gleich zum Vermieter rennt…
wenn man nicht will das der Hund einem zu nahe kommt, gut und
ich passe auf. Aber zu behaupten er habe ihn angefallen,
dagegen wäre ich mich.

*Kopfschüttel*

Gruß
Tina

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Hi,

sag mal was willst Du eigentlich Recht haben oder den Hund
behalten? Wenn im Mietvertrag Hundehaltung nicht oder nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erlaubt ist, dann
kann der Vermieter die Hundehaltung untersagen, auch wenn Dein
Hund rein gar nichts gemacht hat.

Es geht doch gar nicht darum ob der Hund erlaubt ist oder nicht-.-!

Nein, es reicht die Beschwerde des Mieters aus um selbst bei
erlaubter Hundehaltung den Hund wieder abgeben zu müssen. In
Deinem Fall hattest Du die Erlaubnis zur Hundehaltung noch
nicht mal.

Wenn sich nur ein Mieter über einen Hund beschwert, kann der Vermieter nicht fordern, dass das Tier abgeschafft wird.
(LG Hamburg, AZ 311 S 230/97)

Ich finde es eine Frechheit, einen Hund zu haben, ohne vorher
die notwendige Erlaubnis einzuholen.

Es geht aber nicht darum. Der Vermieter hat zwar das Recht, aber nicht auf diese Art.

Du siehst das vollkommen falsch, Du hast nicht das Recht Dich
aufzuregen. DU hast den Fehler gemacht, Dein gegenüber wollte
Dir, obwohl nicht dazu verpflichtet, die Möglichkeit geben,
daß unkompliziert aus der Welt zu schaffen.

UNkompliziert?
Klingeln - Reden - Danke
Das ist unkompliziert.

Nein kannst Du nicht. Wenn die Haustierhaltung nicht erlaubt
oder nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt ist, kannst Du
keine Haltungserlaubnis erzwingen. Dein Vermieter kann darauf
bestehen, daß Du den Hund wieder hergeben mußt.

Ich will mich nicht dagegen beschweren, dass ich den Hund behalten darf oder nicht. ICH WILL WISSEN, OB ICH MICH GEGEN DIE BESCHULDIGUNG, DASS MEIN HUND JEMANDEN ANGEGRIFFEN HABEN SOLL, WEHREN KANN?

Sag mal geht´s noch? Der Hund ist auf jemanden zugerannt,
möglicherweise hat dieser Jemand Angst vor Hunden, es ist
Deine Pflicht dafür zu sorgen, daß der Hund das nicht tut und
sollte es dennoch mal passieren, sich bei demjeningen zu
entschuldigen.

Aber es wird behauptet, dass er einen Angeriffen hat und zwar angesprungen und bereit zum beißen war. DAS IST EINE LÜGE…

*Kopfschüttel*

DITO

MFG
POC

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Hallo,

ich denke, ich verstehe jetzt ungefähr was Du meinst. Du willst klarstellen, dass Dein Hund keineswegs jemanden angesprungen hat in der Absicht ihn zu beissen.

Das Problem ist nun, das die Sache einen etwas unglücklichen Verlauf genommen hat, da Du bei dem Telefonat die Beherrschung verloren hast.

Als erstes würde ich natürlich den Hund anmelden.
Dann geh mit Deiner Mutter zusammen (sie hatte die Aufsicht als der Vorfall passiert ist) zu dem Herrn. Entschuldige Dich, laß ihn aus seiner Sicht die Sache erzählen. Wenn Deine Mutter gerade mit dem Hund zur Haustür raus ist, ist er sicher voller Freude davon gesprungen (ich nehme an er war nicht an der Leine?) und geradewegs auf diesen Nachbarn zu.
Da kann es natürlich sein, dass er es falsch verstanden hat und glaubte der Hund will ihn anspringen.
Du kannst ihm dann ja sagen, dass Du ab jetzt nur noch den Hund an der Leine aus dem Haus führst.

Außerdem solltest Du danach die Dame anrufen, Dich ebenfalls entschuldigen und ihr erklären, was Du alles unternommen hast um die Sache zu bereinigen.

Auch wenn man sich noch so ungerecht behandelt fühlt, mit Höflichkeit kommt man meistens weiter (Du kannst Dir immer noch Deinen Teil denken). Deine Mutter sollte sich natürlich ebenso benehmen.

Gruß
Jacksy

Hallo,

Du wirfst hier glaube ich einige Dinge durcheinander, komm mal zur Ruhe und besinne Dich erst.

Das Urteil das Du nennst ist ein Einzelfallurteil, es kann genausogut so ausgehen, da ja gar keine Erlaubnis vorgelegen hat:
http://www.kostenlose-urteile.de/Mieter-muss-Hundden…

Ob hier evtl. auch eine stillschweigende Duldung vorliegt (das heißt der VM wusste vorher schon, dass betroffener Mieter diesen Hund hat), die eine Abschaffung erschweren könnte, müsste der Mieter allerdings beweisen können.

Das wären Dinge, die der Mieter mit dem Vermieter klären müsste.

Die Behauptung der Hund hätte jemanden angefallen, muss der Mieter mit dem Nachbarn ausmachen.

Der VM hat das möglicherweise so verstanden, oder auch nur der aufgebrachte Hundehalter. Nach dem Prinzip der stillen Post, könnte der Nachbar das auch ganz anders dem VM mitgeteilt haben.

Oder aber er hat tatsächlich mangels Hundesachverstand (den man bei Nachbarn grundsätzlich nicht voraussetzen darf)die Situation falsch eingeschätzt.
Es mag auch sein, dass es der Hund nicht böse gemeint hat, wenn man aber nicht das notwendige Wissen hat, ist man in dem festen Glauben, dass es einem gleich an den Kragen geht und das reicht idR aus.

So oder so ähnlich könnte eine Reaktion des VM auch ablaufen:
Der Mieter meldet zu Recht einen Mangel (Minderung seiner Wohnquualität) seinem Vermieter, der dann gezwungen ist den Mangel abzustellen. Das sieht das Gesetz so vor. Andernfalls kann der Mieter eine Mietminderung geltend machen, die der VM sich auch beim Verursacher wieder holen könnte.

Ein Hund muss so gehalten werden, dass er niemanden belästigen oder ängstigen kann.

Bevor Du also vorhast Dich zur Wehr zu setzen und Gefahr läufst den Hund zu verlieren, solltest Du wirklich wirklich kleine Brötchen backen und erstmal das Gespräch mit dem Nachbarn suchen.
Du könntest, wenn Du nicht direkt mit ihm sprechen willst auch erstmal freundlich schriftlich an ihn wenden.
Man hätte Dir zugetragen, dass es einen Vorfall gab, den Du Dir nicht erklären kannst und Du möchtest um eine Schilderung des Vorfalls bitten, um adäquat darauf reagieren zu können und um dafür Sorge zu tragen, dass das nicht wieder vorkommt.
Gerade wenn man weiss, dass man einen schwierigen Charakter vor sich hat, bietet man diesem keine Angriffsfläche!
Es gibt auch ein Sprichwort, das hier ganz gut passt:
„Mit einem Topf Honig fängt man mehr Fliegen, als mit einem ganzen fass Essig“
Mit Deinem Signal zur Bereitschaft das Problem aus der welt zu schaffen, nimmst Du ihm jeglichen Wind aus den Segeln!
Du kannst eine Kopie des Schreibens auch an den VM schicken, damit auch er Deine Bereitschaft den Fall aufklären zu wollen erkennen kann.

Wenn der Hundehalter sich wirklich mit seinem VM anlegen will, dann sollte er sich unbedingt zuvor von einem rechtlichen Beistand informieren lassen.

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Es geht doch gar nicht darum ob der Hund erlaubt ist oder
nicht-.-!

Hi,

das wird sich noch zeige…

Wenn sich nur ein Mieter über einen Hund beschwert, kann der
Vermieter nicht fordern, dass das Tier abgeschafft wird.
(LG Hamburg, AZ 311 S 230/97)

Zum einen eine Einzelfallentscheidung, es gibt auch Gerichte, die anders urteilen. Zum anderen ging es dort um eine erlaubte Hundehaltung. Du hast aber keine Erlaubnis einen Hund zu halte oder sehe ich das falsch?

Es geht aber nicht darum. Der Vermieter hat zwar das Recht,
aber nicht auf diese Art.

Dir die Möglichkeit zu geben, die Sache ohne viel Aufwand und auf der kommunikativen Ebene zu lösen?

Du siehst das vollkommen falsch, Du hast nicht das Recht Dich
aufzuregen. DU hast den Fehler gemacht, Dein gegenüber wollte
Dir, obwohl nicht dazu verpflichtet, die Möglichkeit geben,
daß unkompliziert aus der Welt zu schaffen.

UNkompliziert?
Klingeln - Reden - Danke
Das ist unkompliziert.

Was anders hat die Dame doch gar nicht verlangt. Wie bereits gesagt wurde, darf sie evtl. den Namen nicht nennen.

Ich will mich nicht dagegen beschweren, dass ich den Hund
behalten darf oder nicht. ICH WILL WISSEN, OB ICH MICH GEGEN
DIE BESCHULDIGUNG, DASS MEIN HUND JEMANDEN ANGEGRIFFEN HABEN
SOLL, WEHREN KANN?

Hier steht die Aussage Deiner Mutter gegen die Aussage desjenigen, der sich bedroht fühlt. Wie ein Richter entscheiden wird, kann man nicht vorhersagen.

Aber es wird behauptet, dass er einen Angeriffen hat und zwar
angesprungen und bereit zum beißen war. DAS IST EINE LÜGE…

Es kann sein, daß die Person das so wahrgenommen hat, Du kannst die Sache gar nicht beurteilen, denn Du warst ja nichtmal dabei.

Gruß
Tina

Mein Hund hat aber niemanden belästigt. Dennoch ruft uns
irgendjemand mit unterdrückter Nummer an und beschuldigt
meinen Hund.

Auch da siehst Du was vollkommen falsch. Sollte Dein Hund ohne Leine auf jemanden zugerannt sein auf dem Wohnungsgrundstück, dann kann der sich sehr wohl belästigt/angegriffen fühlen (wie ist das auf dem Gehweg? Ist das da nicht genauso?). Kein Mensch kann einen Hund/Tier, schon gar nicht eines, dass er nicht perfekt kennt, 100% einschätzen. Und wenn Dein Hund vor allem und jedem Angst hat, dann erst Recht nicht - das ist unberechenbar.

Was machst Du für ein Theater, wenn Du doch weißt, um welchen Mieter/Nachbarn es sich handelt? Geh hin, entschuldige Dich bei ihm und sieh zu, dass Dein Hund immer am „Mann“ ist, wenn andere Leute in der Nähe sind. Vielleicht bietest Du dem Nachbarn einfach mal ein vorsichtiges „Beschnuppern“ zwischen ihm und dem Hund an, damit beide keine Angst mehr voreinander haben.

Und was die unterdrückte Rufnummer angeht: ich kenne kein Gesetz, das sagt, dass jeder seine Rufnummer angezeigen muss. Und WER Dich angerufen hast, weißt Du ja auch ziemlich genau.

Wir sind halt anderer Meinung wie wir die Dinge eingehen, ich
bin halt impulsiv und das ist manchmal gut und manchmal
schlecht. Geht ja nicht darum.

Es geht aber auch nicht um Deine „andere“ Meinung zu Deinem Verhalten und dem Deines Hundes.

Meine Hund melde ich nun an, wusste nicht das ich das muss.

Hä? Seit wann lebst Du in Deutschland?

Wir haben noch mehrere Hunde im Haus und ich hätte mich eher
im Mietvertrag schlau machen sollen, als bei den Nachbarn,
aber das ist mein Fehler und damit muss ich leben. Aber leben
muss nicht damit, fälschlicherweise angeschuldigt zu werden
und dann noch gezwungen zu werden, die Sache aufzuklären.

siehe oben. Wenn sich jemand von einem Hund belästigt fühlt, muss er nicht erst gebissen werden und muss schon gar nicht beweisen, in welcher Absicht ein fremder Hund auf ihn zugegangen/rannt kam. Ich liebe Hunde und habe eigentlich keine Angst. Seit einiger Zeit schau ich mir allerdings zuerst die Halter an und wie sie mit dem Tier klarkommen. Allzu oft wechsel ich dann lieber die Straßenseite!

Ich verstehe eh nicht, wieso man gleich zum Vermieter rennt…
wenn man nicht will das der Hund einem zu nahe kommt, gut und
ich passe auf. Aber zu behaupten er habe ihn angefallen,
dagegen wäre ich mich.

tja, entweder kennt der Nachbar Deine Reaktionen schon und hat schlichtweg keine Lust mit einem aufbrausenden Hundehalter zu diskutieren (was ich absolut verstehen kann) oder er ist halt sozial genauso wenig verträglich als Du. Das ändert trotzdem nix daran, dass Du - wenn Du mit dem Hund da noch länger wohnen möchtest - einfach mal den Mund halten und hübsch „Entschuldigung“ sagen solltest.

Grüße
A.A.

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Das wirds sein.

Hä? Seit wann lebst Du in Deutschland?

Hallo powerofcan,

sorry, wie blöd muss man eigentlich sein, um sich in solch eine Situation zu begeben???

Ob der Mann Alkoholiker ist und unter Xenophobie leidet, ist doch vollkommen irrelevant.

Oder willst Du ernsthaft auf dem Rücken Deines Hundes etwas bestreiten, bei dem Du eigentlich nur (den Hund/Deine Wohnung) verlieren kannst?

Hundehalterregeln in Kurzform:

1.) Es wird immer Menschen geben, die keine Hunde mögen oder Angst vor ihnen haben. Selbst ein „Nichtangreifen“ wird von einigen missverstanden (siehe z.B. http://www.wer-weiss-was.de/article/6355280).

2.) Basierend auf 1.) ist es die Aufgabe der Hundehalter, vorausschauend/schneller als der Hund zu sein; auch wenn dieser lieb und nett sein sollte.

3.) Ein Hund wird grundsätzlich angeleint, wenn Personen auf ihn zukommen, so lange er nicht vom Besitzer gelernt hat, dass es eine Tabu-Zone gibt.

Es ist und bleibt Deine Aufgabe, es zu klären.

Aber so lange Du die „beleidigte Leberwurst“ spielst, wirst Du überhaupt nichts erreichen/eher verlieren.

Viele Grüße

Kathleen

Hi,

nein mit Leine und lassen wir das, er ist nun angemeldet.
Mhh ich wusste nicht, dass ich den anmelden muss (beim Vermieter).
Eine Hundemarke hat er.

Vielen Dank euch allen^^ auch wenn wir einfach nicht der gleichen Meinnung sind bzw nie sein werden.

Hat sich nun alles geklärt… Hund ist angemeldet (BEIM VERMIETER) und der Typ wird sich nie wieder beschweren. DANKE

Hallo,
am besten, du entschuldigst dich, schuldig oder nicht schuldig.
Ist nur von Nachteil, wenn du es nicht tust.
Es gibt Menschen, die mögen keine Hunde, wenn sie ihnen zu nahe kommen.
Und Menschen die keine Alkoholiker mögen. Wenn er dir zu nahe käme, würdest du dich doch auch beschweren!?
Also, worauf wartest du?
Gruß MAGGY

Hi,

ich glaube Dir kein Wort. So wie Du Dich aufgeführt hast und so wie Du Dich hier gibst, glaube ich nicht, daß ein Vermieter Dir die Hundehaltung erlauben würde.

Amen

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