Nachbarin läuft über unseren Hof und fotografiert

Hallo,
eine Nachbarin ging heute um unser Haus herum und macht, soweit ich das vom Balkon aus erkennen konnte, Fotos. Sie ging um das Grundstück herum und ging auch aufs Grundstück drauf. Ich grüßte sie laut hörbar vom Balkon aus. Für die Dame kein Grund sich zu schämen oder das fremde Grundstück zu verlassen.
Ich habe nun Angst, dass eine Anzeige folgen wird, da wir erst kürzlich eine kleine Hütte selbst abgerissen hatten und der Bauschutt erst noch entsorgt werden muss. Der Bauschutt ist sorgenfrei sortiert, die Anholung/Abfuhr verzögert sich. Dachziegel und Holblocksteine sind noch da, das Holz haben wir schon auf den Wertstoffhof gebracht.

Wie gehe ich damit um?

DANKE

"Frau Nachbarin, ditte is Hausfriedensbruch. Dit jibt ne Anzeje. "

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Generell lassen sich ganz doll viele Probleme lösen, indem man möglichst in der Situation miteinander kommuniziert. Das freundliche „Gunnmooogn“ vom Balkon hätte man ja um ein "Was machense denn da? " (gerne auch nach dem Verlassen des Balkons auf Augenhöhe) ergänzen können.
Nur ist diese Gelegenheit vertan, das mehr so als Hinweis für die Zukunft.
Wenn das aber so ist, dass Ihr Euch keiner Schuld bewusst seid, dann wartet doch ganz und gar entspannt ab, ob und was da kommt. Hebt ggf. Quittungen vom Wertstoffhof auf und guckt, dass Ihr den restlichen Bauschutt dann bald loswerdet.

Ausnahme: der Geschichte fehlt irgendwas, aber das glauben wir ja erstmal nicht, ne?

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Wenn es sich um einen „nicht gefährlichen“ (im Sinne der Verunreinigung) Bauschutt handelt, kannst du den Bauschutt bis zu einem Jahr lagern. Im Zuge einer Verwertung vor Ort (für andere Baumaßnahme einsetzen) sogar bis zu drei Jahre. Zumindest in Österreich :wink:

Theoretisch könntest du den Bauschutt sogar ungeprüft und ungebrochen vor Ort (in der selben Parzelle) für einen bautechnischen Nutzen verwenden - aber das ist wieder ein anderes Kapitel und dauert etwas länger zu erklären :wink:

Das Wichtigste in deinem Fall, dass du einen Abbruchbescheid von der Gemeinde/Behörde hast (abhängig von der Größe des Objektes) bzw. eine Bauanzeige gemacht hast.
Über den Bauschutt selbst, insofern die Vornutzung des Objektes keine chemische Verunreinigung vermuten lässt, brauchst du dir wirklich keine Sorgen zu machen.
1 Jahr auf Abholung warten = OK
3 Jahre auf Verwertung vor Ort warten = OK
Wie gesagt, das ist Österreich, aber ich glaube in D wird es nicht recht gravierend anders sein.

LG

Baumi

Bauschuttensorgung betrifft Länderrecht also such mal danach in Deinem Bundesland.
Und zu der übergriffigen Nachbarin: ich stimme Gudrun da nur halbwegs zu denn man ist als Betroffener manchmal so schockiert darüber, dass es einem schlichtweg die Sprache verschlägt.
Je nachdem wie gut das bisherige Verhältnis mit ihr war, würde ich sie mal fragen was das sollte?
Je nachdem wie sie reagiert kann das allerdings in ´nem nie endenden Nachbarschaftskonfikt enden, darüber muß man sich klar sein.
Mir z.B. wär das wurscht ,denn so ´ne übergriffige Hexe bracht man weder im realen noch im Fantasieleben.
ramses90

Ich bevorzuge in solchen Fällen die Frage: „Kann ich ihn irgendwie helfen?“

Das klingt nicht gleich so auf Krawall gebürstet und in der Regel bekommt man dann auch gleich eine Erklärung warum und weshalb das was gerade abläuft gemacht wird.

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Nach geltendem Recht in Texas, kannst Du auf deinm Grundstück einen fremden Eindringling erschießen. In Deutschland nur verklagen, wegen Haufriedensbruch. Un bischen Bauschutt auf Deinem Boden geht niemanden was an.

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Und selbst das nicht zwingend, nur weil jemand auf dem eigenen Grundstück rumläuft.

Nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Einfriedung wäre z.B. wichtig.

Also nur dann, wenn ein Zaun da ist? Wir haben ein Schild mit „Privatgrundstück, kein Durchgang. Eltern haften für ihr Kinder.“

Ok, ich such mal nach dem Länderrecht.

Ja, ich muss sagen, ich war baff. Ich bin nämlich so erzogen worden, dass ich fremde Grundstücke nicht betreten. Nur wenn man mich einlädt.

Nur so zur Info:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/eltern-haften-fuer-ihre-kinder-oder-doch-nicht_049165.html

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Kommt auf den Einzelfall an und das betrifft ja auch nur den strafrechtlichen Aspekt. Hier geht es ja primär um zivilrechtliche Themen (Betreten des Grundstücks, Fotos machen ohne dazu eingeladen worden zu sein usw.). Jetzt könnt Ihr natürlich ein Fass aufmachen und Anwälte einschalten oder die Person ansprechen und darauf hinweisen, dass Ihr das Betreten nicht gutheißt. Damit sollte sich die Sache in den allermeisten Fällen erledigt haben.

Ohja, stimmt. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass eine solche vorhanden ist.

Wir machen kein Fass auf. Es stört eben, wenn Leute über unserenHof laufen. Ich frag mich, ob die keinen Respekt und keinen Anstand haben.

Ich habe heute den Hof gekehrt. Sie kam wieder ungefragt aufs Grundstück, fragte im Ton einer Herrscherin, was ich da machen würde.
Ich: „Ich habe hier auf Sie gewartet, um mit Ihnen mal in Ruhe zu klären, wie das in Zukunft mit dem Betreten des Hofes ist.“.
Ich fand klare Worte, sagte ihr, dass das hier Privatgrundstück ist, dass wir Wert darauf legen, dass dies respektiert wird. Ich bat sie, keine Fotos mehr zu machen.
Sie sagte etwas anfälliges, konnte nichts verstehen. Dann lief sie durch die Blumen weg zur Straße.

Unser Haus ist international und bunt. Ich fühle mich wohl hier. Manche Leute mögen das nicht, es ist ihnen zu bunt.

Das ist doch prima, dann ist die Sache ja hoffentlich geklärt :slight_smile:
Viel Spaß in Eurem bunten Haus (auch wenn’s der bösen Nachbarin nicht gefällt)

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Was meinst Du mit „anfälliges“?

Was verstehst Du unter „klaren Worten“, wenn sie „im Ton einer Herrscherin“ mit Dir spricht?

In so einem Fall kläre ich den Gegenüber über die Besitzverhältnisse auf, verbiete ausdrücklich jede fotografische Aufnahme, erteile Haus- und Grundtücksverbot und verlange auch noch die nachweisliche Löschung der schon gemachten Bilder.

Und diese Klarstellung würde ich dann noch schriftlich zustellen lassen (Einschreiben).

Das alles natürlich nur, wenn Dir die Nachbarschaft nicht so wichtig ist.

Mir ist aus den Schilderungen nicht klar geworden, ob @schlumpfine_007 dazu berechtigt ist. Denn einerseits schreibt sie etwas von

andererseits aber

Ich mag mich irren, aber das klingt für mich nach einem Mehrfamilienhaus. Da weiß ich nicht wirklich, wer ein

aussprechen darf.

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Ich bin tatsächlich davon ausgegangen dass sie die Eigentümerin des Hauses ist. Ein internationales und buntes Haus kann ja durchaus auch ein Privathaus sein. Vielleicht gibt sie uns dazu noch eine Information.

Ausnahme: der Geschichte fehlt irgendwas … und inzwischen glaube ich das durchaus.

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Hast Du ein gutes Blitzlicht? Dann überrasch’ sie doch mal, indem Du sie beim Fotografieren fotografierst. (Musst ja nicht wirklich ein Foto machen, wg. Privatsphäre, DSV usw.)

Gruß