Nachholen Schulabschluss mit vielen Hinderungen

Ich hab noch mal nachgelesen - er bekommt lt. Fragestellerin den „Grundsatz“ vom Jobcenter, das soll wohl Regelsatz bedeuten🤔
Das hatte ich mangels Erfahrung nicht ganz verstanden …

Es wäre mir neu, dass man sich deshalb nicht ummelden kann/darf.
ABER ja, sicherlich gibt es da mehr zu beachten, weil Leistungen unterbrochen/neu zu beantragen wären.
Das wäre viel zuviel Aufwand.

LG

@Tine_Ine

Egal wie ihr es jetzt macht, ich wünsche viel Glück bei den Prüfungen!
Und ich finde es ganz toll, dass sich dein Sohn in Eigeninitiative so bemüht und das durchgezogen hat👍
Vielleicht klappt es ja doch bei einer der kontaktierten Stellen …

1 Like

Für die Prüfung in Berlin ist es notwendig, dort den Hauptwohnsitz zu haben. Der Hauptwohnsitz ist definiert als die vorwiegend benutzte Wohnung und der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen.

Die Dauer spielt keine Rolle, oder gibt es da Mindestzeiten? :thinking:

Mir ist keine Frist bekannt, aber bei einer Anmeldung für nur wenige Tage könnte es passieren, dass die beiden obigen Punkte hinterfragt werden.

Um deine Frage zu beantworten: Nein, es muss kein Meldebetrug sein, aber es kann einer sein. Ich weiß nicht, we „scharf“ die Berliner Behörden in diesem Fall sind, aber das Risiko, mich da mit de Ämtern rumstreiten zu müssen, würde ich als Betroffener da möglichst minimieren wollen.

Gruß,
Max

1 Like

Ich bin hier nach Paragraph 22 gegangen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__22.html

Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird.

Im Paragraph 17 finde ich lediglich folgenden Absatz:

(3) Die An- oder Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen.

ME steht da nichts davon, wo der Hauptwohnsitz ist, nur wer für die Umeldung zuständig ist? Aber wenn ich da etwas falsch verstehe, dann bitte ich um Aufklärung.

Beste Grüße,
Max

Überhaupt nicht.
Eine „spitze“ Bemerkung wäre z.B.: auf dem 1. Bildungsweg hätte das nix gekostet.
Da darf ich mich doch schon im stillen fragen, woran es damals gehapert hat.

Das ist doch Augenwischerei mit der Definition.
Denn wenn eine Hauptwohnung für die Prüfung notwendig ist, besteht dann ja keine Wahl.

Zudem gibt es Großstädte, und dazu gehört auch Berlin, wo eine Zweitwohnungssteuer z.B. für Studenten fällig wird. Das wird teuer, und man ist sozusagen auch gezwungen das als Hauptwohnung anzumelden.

Ob sich dann dort wirklich der „Schwerpunkt der Lebensbeziehungen“ befindet, scheint also nach dem Willen der Städte zweitrangig🤷🏻‍♀️

… nicht zu vergessen: Er wechselt dabei das Bundesland. Das sollte man wirklich bis in die letzte Konsequenz durchdenken.

Gruß,
Max

2 Like

Bitte liebe Gudrun,
dann stelle dir solche Fragen auch nur im Stillen.

Mich z.B. interessiert das nicht die Bohne, und ist auch vollkommen ohne Bedeutung für das jetzt und heute.

1 Like

Vielen Dank Inka.

…und weiter nicht zu vergessen: eines davon ist Berlin :joy:

Inka, Dich hatte ich schon die ganze Zeit vermisst hier. Schön, dass Du den Weg gefunden hast :slight_smile: Wo liest Du denn, dass die „Hauptwohnung“ für die Prüfung „notwendig“ ist? Es geht hier um ein wenig Komfort, ein wenig „Zuhause-fühlen“ und vielleicht (nichtmal das glaube ich inzwischen noch) ein wenig Geld und (Reise)aufwand sparen? Es geht nicht drum, dass das arme Kind „keine Wahl“ hätte. Es hat die Wahl jetzt dann nach Hamburg zu düsen oder die Prüfung dann im Mai in Brandenburg zu machen. Dass das alles Nachteile hat, haben wir trefflich diskutiert. Aber die Wahl ist da.

1 Like

Inkas Antwort ist irgendeine Interpretation meiner Aussage, dass man nach § 36 der „Verordnung über die Lehrgänge und Prüfungenzum nachträglichen Erwerb der Berufsbildungsreife“ seinen Hauptwohnsitz in Berlin haben muss, um für die Prüfung zugelassen zu werden. Und was Hauptwohnsitz bedeutet, ist mE durchaus im Bundesmeldegesetz geregelt. Warum das „Augenwischerei“ ist, weiß Inka allein.

Ich teile deine Meinung, dass das auf jeden Fall Meldungsbetrug ist, explizit nicht. Aber dass das völlig problemlos durchgeht, da hätte ich schon Bedenken.

Wenn es zu Beispiel um Anmeldungen zur Einschulung geht, sind betreffenden Berliner Ämter ziemlich „scharf“. Da wird dann zum Beispiel nachgeforscht, wenn die Ummeldung kurz vor der Schulanmeldung passiert. Ja, kann sein, dass das bei Nichtschülerprüfungen keine Sau interessiert, aber ausschließen würde ich es auch nicht.

Beste Grüße,
Max

Das ist nicht

Ich hab das überhaupt nicht interpretiert, sondern nur Bezug auf deine Aussage genommen, die ich hier zum xten Male zitiere.

Im übrigen kam der Vorschlag mit der Ummeldung nicht von mir.

Ich befinde es aber jedenfalls nicht als Meldungsbetrug. Da sind wir uns doch einig…
Mit Jobcenter-Geldern ist es sowieso viel zu riskant und umständlich, das schrieb ich auch.
Ansonsten würde ich da weniger Probleme sehen.

Und was war das dann mit der „Augenwischerei“? Und der Behautung, das wäre „scheinbar zweitrangig“? Ich weiß nicht, was du da hineininterpretiert hast, aber dass du da was hineninterpretiert hast, ist offensichtlich.

Ich befinde es aber jedenfalls nicht als Meldungsbetrug.

Nun ist das aber mE alles andere als zweifelsfrei …

M.

Ehe wir uns hier jetzt wieder festfahren.

Jana hat gefragt, wie ich darauf komme, dass eine Hauptwohnung für die Prüfung in Berlin notwendig wäre.
DU hast es hier geschrieben.
Punkt und LG :tipping_hand_woman:t2:

1 Like

… ziehst du es vor, keine Antworten zu geben. Aber es wäre schon interessant zu wissen, warum das „Augenwischerei“ ist? Oder was das mit Studenten zu tun hat (deren Hauptwohnsitz ohnehin in der Regel der Wohnsitz am Studienort sein dürfte, weil sie sich dort überwiegend aufhalten)? Oder wie du darauf kommst, dass das nach dem Willen der Städte alles zweitrangig sein soll?

M.

Das muß nichts Schlimmes sein. Meine schriftliche und mündliche Prüfung zum Triebfahrzeugführer hab ich in Berlin abgelegt und währenddessen im „Generator“ gewohnt, einem Hotel, in dem eher junges Volk absteigt. Da herrschte Unruhe Tag und Nacht und ich konnte kaum schlafen.

Hab trotzdem (oder vielleicht sogar deswegen? :grin: ) eine sehr gute Prüfung geschrieben.

Darüber würde ich mir jetzt keinen Kopp machen.

Gruß T

2 Like

Nein, man kann sich nicht nur für ein paar Tage ummelden. Davon war aber auch nicht die Rede. Wer aber in der Überlegung, dies für länger zu tun, sich ummeldet, muss dies sogar innerhalb 14 Tagen tun. Und wenn das dann nach 2-3 Monaten anders aussieht, dann meldet man sich wieder um.

Es ist aber ungemein spannend, wie viele „Juristen“ hier den Hinweis eines Juristen zum Thema ignorieren.

Irgendwie herrscht schon ein sehr sportlicher Ehrgeiz, die Hürden dafür besonders hoch zu hängen, dass da jemand seinen Hauptschulabschluss macht. Möge jeder seine Motivation hinterfragen… und möge jeder auch seine Motivation dafür benennen, hier mit einem Begriff zu operieren, den es juristisch so gar nicht gibt.

Ja dann… Ich bin neulich auch auf einem Rammsteinkonzert gewesen und da ist auch nix passiert… oder so…

Wiz schrieb:

D.h. wenn es da irgendwen gibt, der am Wunschort wohnt und bereit ist, Sohnemann für ein paar Tage ein Bett anzubieten und so einen Zettel auszustellen

Das war der Ausgangspunkt der Diskussion - der Ausgangspunkt auch für die Antworten von @Frau_Jana_Boemer, über die du hier so hergefallen bist:

Echt jetzt?
Du hast Wiz’ Kommentar gelesen?
Du schreibst, du wolltest nicht anranzen und machst munter weiter!

Also, was nun?

Es ist aber ungemein spannend, wie viele „Juristen“ hier den Hinweis eines Juristen zum Thema ignorieren.

… dem du aber gerade selbst widersprochen hast.

Irgendwie herrscht schon ein sehr sportlicher Ehrgeiz, die Hürden dafür besonders hoch zu hängen, dass da jemand seinen Hauptschulabschluss macht.

Für deine Phantasie können die Leute hier nichts. Ganz im Gegenteil: Ich möchte gerne verhindern, dass der Junge Ärger kriegt.

Und ja, die Frage oben nach dem Hauptwohnsitz von Minderjährigen interessiert mich immer noch, auch wenn es hier keine Rolle spielt. Ich dachte immer, da wäre der §22 maßgeblich, aber wenn das ein Irrtum war, lasse ich es mir gerne erklären. Nur gehört zu einer Erklärung halt mehr als eine Zeile.

M.