Wiz schrieb:
D.h. wenn es da irgendwen gibt, der am Wunschort wohnt und bereit ist, Sohnemann für ein paar Tage ein Bett anzubieten und so einen Zettel auszustellen
Das war der Ausgangspunkt der Diskussion - der Ausgangspunkt auch für die Antworten von @Frau_Jana_Boemer, über die du hier so hergefallen bist:
Echt jetzt?
Du hast Wiz’ Kommentar gelesen?
Du schreibst, du wolltest nicht anranzen und machst munter weiter!
Also, was nun?
Es ist aber ungemein spannend, wie viele „Juristen“ hier den Hinweis eines Juristen zum Thema ignorieren.
… dem du aber gerade selbst widersprochen hast.
Irgendwie herrscht schon ein sehr sportlicher Ehrgeiz, die Hürden dafür besonders hoch zu hängen, dass da jemand seinen Hauptschulabschluss macht.
Für deine Phantasie können die Leute hier nichts. Ganz im Gegenteil: Ich möchte gerne verhindern, dass der Junge Ärger kriegt.
Und ja, die Frage oben nach dem Hauptwohnsitz von Minderjährigen interessiert mich immer noch, auch wenn es hier keine Rolle spielt. Ich dachte immer, da wäre der §22 maßgeblich, aber wenn das ein Irrtum war, lasse ich es mir gerne erklären. Nur gehört zu einer Erklärung halt mehr als eine Zeile.
M.