Hallo Zusammen,
ich wende mich mit folgendem Problem an Ihnen:
Meine Tochter besucht eine Priatschule in Niedersahsen LK Osnabrück. Sie Ist mit einem Lippenpiercing aus den Ferien gekommen und die Schulleitung war gar nicht davon angetan und versuchte durch ein mündliches verbot das Kind zur Herausnahme zu zwingen. Ich als Mutter suchte darauf hin das Gespräch mit der Schulleiterin und fand es auch… wir kamen nach kurzem hin und her überein das sie das Schmuckstück weiterhin tragen dürfte wenn sie es mit einem kleinem Pflaster abklebt weil WEDER IN DER HAUS NOCH SHULORDNUNG KEINERLEI VERBOT niedergeschrieben war!
Jetzt, ende Januar, hat die Schule eine neue Haus und Schulordnung geschrieben wo ein tragen von Piercings im Lippen und Augenbereich verboten sind.
Mir/uns stellt sich nun die Frage ob dieses nachträgliche schriftliche Verbot rechtens ist und mein Kind das Schmuckstück entfernen muss ??? Und ob eine Schulleiterin aus persönlicher Aversion ihr Amt so missbrauchen darf ?
Ich freu mich auf Antworten, wir sind derzeit absolut ratlos.
Liebe Grüsse Meline