Nachzahlung bei Steuerklasse 1?

Hallo an alle,

ich mache seit über 10 Jahren meine Lohnsteuererkärung selbst, und nutze auch immer dieselbe Software (um die Daten problemlos übertragen zu können). Ich besitze kein Haus und auch sonst habe ich kaum Versicherungen (ausser KFZ, priv. Haftpflich Rechtsschutz). Ich setze für 2020 ca. 1000 Euro für Werbungskosten ab (Pendlerpauschale, Bewerbungskosten, Arbeitsmittel, und für 2020 homeoffice unter 600 Euro). Meine KFZ Hapfpflicht und Rechtschutz Arbeitsrecht ist noch absetzbar. Also nicht wirklich viel.
In der Regel bekam ich die letzten 10 Jahre immer ca. zwischen 1.200 und 1.800 Euro zurück (ich fuhr ca. 80 km pro Tag zur Arbeit, einfache Fahrt). Letztes Jahr sogar 2.600 wegen Umzug und temporärer doppelter Haushalsführung.
Jetzt zum Problem:
Dieses Jahr nutze ich dieselbe Software, ich übernehme alle Daten aus dem letzten Jahr, lösche Umzuskosten und doppelten Haushalt, korrigiere Fahrpauschalen, da ich jetzt nur noch 7km zur Arbeit fahre und füge homeoffice (600 Euro) hinzu. Nun soll nun 700 Euro nachzahlen! Bei Steuerklasse 1 ? Wie geht das denn?

Ist es überhaupt möglich 700 Euro Steuer nachzuzahlen, bei Lohnsteuer 1 , mit über 60.000 Euro Verdienst, und 1.000 abgesetzten Werbekosten? Das stimmt doch was nicht.

Ich habe mir meine Lohnsteuerbescheinigung für 2020 angeschaut.
Selber Verdienst wie 2019, ABER bei den steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung waren es 1.300 Euro mehr in 2019 als in 2020! Und bei den Arbeitnehmerbeiträge gesetzliche Krankenversicherung in 2019 waren 2.600 mehr als 2020.
Trotz diverser Veränderungen von Abzügen (Krankenversicherungsbeitrag usw.), sind diese großen Differenzen nicht erklärbar. Ich habe in unserem Lohnbüro gefragt ob das Fehler sein können, aber ich bekam noch keine Antwort.

Kann das jemand von euch erklären?

Vielen lieben Dank schonmal für hilfreiche Antworten!

LG Jasmin

Klingt so. In einem solchen Fall solltest du +/- 0 liegen. Also prüfe noch einmal,. ob du alles richtig erfasst hast oder ob es doch irgendwelche Sachen gab, die du hier nicht berichtest (Krankengeldbezug, Arbeitslohn für mehrjährige Tätigkeit, unterjährigen Arbeitgeberwechsel usw.).

Nein, es ist nicht Außergewöhnliches. Der selbe AG seit Jahren, keine Krankheit, keine Kurzarbeit, Nichts. Es ist wie jedes Jahr, ausser ich wohne jetzt in der Nähe des Arbeitsplatzes und fahre täglich nur noch 7km einfache Strecke. Aber selbst das sollte mich nicht zu einer Nachzahlung von 700 Euro verpflichten …
(Was meinst du mit Arbeitslohn für mehrjährige Tätigkeit?)

Zeile 10 der Lohnsteuerjahresbescheinigung. Das könnten z.B. ausgezahlte Zeitkontoguthaben, Jubiläumszuwendungen usw. sein.

Nein, ich arbeite im Büro.
40 Stunden, Festgehalt, keine bezahlten Überstunden, keine Boni oder sonstiges. Das identische Jahresgehalt wie die 3 Jahre zuvor.

Bekommst du möglicherweise von deinem Arbeitgeber mit der Januar- oder Februarabrechnung noch eine korrigierte Lohnsteuerjahresbescheinigung? Vielleicht waren die Werte aus der Dezemberbescheinigung (wie häufig) erst einmal vorläufig.

Das… ist interessant. Wie sehen denn Brutto/Netto/Steuern auf der Lohnsteuerjahresbescheinigung aus?

Falls du 2600€ weniger für die Krankenkasse ausgegeben hast, hättest du 2600€ mehr in der Tasche, die normal versteuert werden wollen. Und dann kommt man durchaus in Richtung deiner 700€.

ja eben, aber Netto habe ich das selbe rausbekommen (abgeglichen mit den Abgabenänderungen)
Ich habe online geschaut auf dem Brutto / Netto Rechner , mein Nettogehalt entspricht dem Brutto, genauso wie auf dem brutto/netto rechner online (plus minus 1 euro). Die Auszahlungen waren also korrekt. Aber die Beträge auf der Lohnsteuerjahresbescheinigung scheinen mir nicht korrekt , wenn ich es mit den Beträgen von 2019 vergleiche. Die Differenzen sind zu groß.

Naja, aber dann ist das doch genau das Problem.

Du hast Brutto das Gleiche wie 2019 bekommen, und hast Steuern gezahlt als hättest du die gleichen Beiträge in die Krankenkasse eingezahlt. Gleichzeitig steht in deiner Bescheinigung, daß du tatsächlich deutlich weniger eingezahlt hast, daher mußt du für diese Differenz nachträglich steuern zahlen. Daß du genauso viel wie zuvor ausgezahlt bekommen hast, ist da erstmal irrelevant.
Frag also deinen Arbeitgeber, was es mit deiner Lohnsteuerbescheinigung aufsich hat.

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@Jasmin_3835b0
Schau noch bei Deiner Krankenkasse nach, wie hoch der Beitrag hätte sein müssen.
Dann zeigst Du im Lohnbüro mit dem Finger auf diese beiden Zahlen in Deiner Lohnsteuerbescheinigung. Sie werden dann schneller fündig.

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moeglich sicherlich, Geld sollte genug verfuegbar sein. Andere zahlen plus Lohnsteuer noch vierteljaehrlich Vorauszahlungen (unter anderen Bedingungen), also moeglich ist vieles.

Ich zahle schon einen der höchsten Steuersätze als Angestellter. Außer meinem festen Gehalt habe ich keine Vergünstigungen, steuerlichen Vorteile oder Boni. Dass ich dann nochmal nachzahlen muss ist mir in meinen 46 Jahren noch nie passiert. Ich denke hier ist ein Fehler auf der Abrechnung. Aber ich warte noch auf die Antwort des AG.

Das ist jedenfalls untypisch und deutet durchaus auf einen Fehler bei der Lohnabrechnung hin. Gegebenenfalls könntest du davon (ganz legal) profitieren, indem du einfach keine Steuererklärung abgibst.

Hi,

meines Wissens ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben wenn man Lohnersatzleistungen (in diesem Fall Kurzarbeitergeld) erhalten hat.

Grüßle
Frank K.

Das wäre so der Fall (sofern über 410 €), aber die Fragestellerin hat nichts von Kurzarbeitergeld berichtet. Oder habe ich etwas überlesen?

stimmt, das hatte ich falsch in Erinnerung. Sorry :slight_smile:

Ich hatte keine Kurzarbeit, keine Erstatzleistungen … gar nichts. Alles wie letztes Jahr , genau so, mit selbem Jahresgehalt.
Heute erhielt ich eine Korrektur der Lohnsteuerjahresbescheinigung, aber die ist immer noch nicht korrekt. Leider fehlt mir das Fachwissen denen zu erklären was genau und warum es nicht stimmt. Ich weiss nur, dass es falsch ist.
Ich würde mir hier gerne Fachhilfe holen.
Ich habe eine Rechtzsschutzversicherung, kann mir in diesem Fall eine Anwalt für Steuerrecht helfen ? (ein Steuerberater müsste ich aus eigener Tasche zahlen, aber Anwälte werden über meine Versicherung abgedeckt).

PS: Indem ich keine Steuererklärung abgebe, muss ich zwar nichts nachzahlen - kann aber meine Ausgaben auch nicht geltend machen, bei denen ich in der Regel Pro Jahr einiges zurück bekomme. Also hätte ich lieber die Korrektur und gebe meine Erklärung ordentlich ab und bekomme Geld zurück :slight_smile:

keine Ersatzleistungen, gar nichts Außergewöhnliches, alles genau so wie 2019 …

Hattest Du in den Vorjahren für den Arbeitsweg einen Freibetrag eingetragen? Das würde evtl. die Steuernachzahlung erklären.

1000 Euro Werbekosten dürften sich meines Wissens nämlich gar nicht bemerkbar machen und zu keiner Erstattung führen, weil die Werbekostenpauschale, die ohne Angaben berücksichtigt wird, ja schon 1000 Euro beträgt. Erst Beträge über diesem Wert sind interessant :wink:

Beatrix

Wie bereits gesagt, ich habe nichts eintragen lassen. Es ist alles gleich, wie die Vorjahre auch. Ich habe das Ganze heute einem Anwalt für Steuerrecht zur Überprüfung gegeben. Mal sehen was der sagt.