Gar nicht mehr, passt schon, klär das mit dem Anwalt! Du wolltest doch gar nicht mehr in dem Thread schreiben.
Das ist vermutlich untergegangen, daß die 1.500 von oben - wie Du geschrieben hast - mit den KK-Beiträgen zuusammenhängen.
Die km-Differenz ergibt zufällig einen ähnlichen Betrag.
Da wäre es ja hübsch, mal zu erfahren, was denn konkret nicht „stimmt“. Aber schon recht, das geht ja nicht jeden was an.
Und Tschüs!
MM
Wenn schon in den Lohnabrechnungen die Zahlen nicht stimmen, ist es ja völlige Zeitverschwendung, die logischerweise ebenso falschen Zahlen aus der Lohnsteuerbescheinigung in die Steuersoftware einzutüddeln und dann hier nach der Differenz aus der Steuersoftware zu fragen.
Aber schon recht, das geht ja nicht jeden was an.
Das stimmt, aber meine Buchhalter-Natur hätte gerne gewußt, wie es möglich ist, daß irgemdwelche Zahlen nicht stimmen, aber dennoch „Brutto + Netto gleich wie Vorjahr“ ist.
Es kann sich eigentlich nur um eine Position aus den Soz.beiträgen handeln.
War nur der Dez. falsch oder alle Monate?
Hatte der AG keine Lust, die KK halbe-halbe zu übernehmen?
Aber wenn die Lohnabrechnung doch von einem Steuerberater erstellt worden ist, wie kann der es sich „leisten“, Fehler einzubauen?
Fragen über Fragen … !
Schönen Sonntag + Gruß
Servus,
Wenn schon in den Lohnabrechnungen die Zahlen nicht stimmen
dann kann das alles und nichts bedeuten - wir wissen es nicht, und @Jasmin_3835b0 will es nicht verraten.
Sicher ist, dass die Abrechnung einer verkehrten Zahl für die freiwillige gesetzliche KV (auch hier bin ich nicht sicher, ob mit „Krankenkasse“ nicht vielleicht doch eine private KV gemeint ist) bzw. eines verkehrte AG-Zuschusses nicht zu einer unveränderten Netto-Auszahlung führen kann.
Meine Feststellung
das geht ja nicht jeden was an.
enthält einen Schluck Ironie: @Jasmin_3835b0 trägt sehr viele Worte vor, macht aber im übrigen eine lustige Schnitzeljagd aus der Sache: Immer mal wieder ein Fitzelchen zum Sachverhalt, dann wieder noch mehr Worte, irgendwann verrät sie, dass sie die einzelnen Abrechnungen bereits mit der Jahresbescheinigung abgestimmt hat (womit ausgeschlossen werden kann, dass irgendein Schmuh mit Auszahlung nach Vorwegabrechnung oder Wiederholung einer Abrechnung ohne Auszahlung des Differenzbetrages aus der Wiederholung gemacht worden ist) und dass sie in mindestens einer Abrechnung irgendetwas gefunden hat, was „nicht stimmt“, und dann geht es wieder weiter mit Worten über Worten, und was denn genau den vermeintlichen Fehler ausmacht, bleibt geheim.
Da kann man dann halt nichts machen - ich denke mal wieder an den Ausspruch von Christian Drosten, an den man sich mutmaßlich auch noch erinnern wird, wenn der ganze Corona-Käse mal überstanden sein wird…
Schönen Sonntag!
MM
Sicher ist, dass die Abrechnung einer verkehrten Zahl für die freiwillige gesetzliche KV (auch hier bin ich nicht sicher, ob mit „Krankenkasse“ nicht vielleicht doch eine private KV gemeint ist)
Ja gesetzluche. Das steht im UP.
bzw. eines verkehrte AG-Zuschusses nicht zu einer unveränderten Netto-Auszahlung führen kann.
Wenn der AN-Beitrag entsprechend „angepaßt“ wird, geht das unterm Strich („Netto“) auf.
ich denke mal wieder an den Ausspruch von Christian Drosten, an den man sich mutmaßlich auch noch erinnern wird, wenn der ganze Corona-Käse mal überstanden sein wird…
Der Herr Drosten ist ja seit Monaten so allgegenwärtig, daß er bestimmt mehr als nur einen Spruch von sich gegeben hat. Welchen meinst Du?
macht aber im übrigen eine lustige Schnitzeljagd aus der Sache: Immer mal wieder ein Fitzelchen zum Sachverhalt,
Ich mußte schon einige Tage lang an den „Fremdes Auto auf meinem Parkplatz“-Thread vom letzten Herbst denken, der über 100 (i.W. hundert) Postings lang ist und bei dem ab Post 80 oder so das Wesentliche auf den Tisch gepackt wurde.
Läden zu, Kneipen zu, „Kultur“ zu, Hausarrest: - wenigstens www ist (wieder) offen.
Gruß
Hast du mal bei elster Belege abgerufen was dort gemeldet wurde?
Evtl. ging ja die richtige Meldung ans Finanzamt raus und nur dein Ausdruck ist falsch, Arbeitgeber bzw. Steuerberater scheinen ja etwas überfordert zu sein.
Evtl. ging ja die richtige Meldung ans Finanzamt raus und nur dein Ausdruck ist falsch
Quatsch.
Der „Ausdruck“ ist das Protokoll der ans FA übermittelten Daten für die Lohnsteuerbescheinigung. Übrigens: Welchen Sinn hätte es denn sonst, dass da die ETiN draufsteht? Die wird ganz genau nur für diesen Zweck benutzt.
Du scheinst mit der Materie etwas überfordert zu sein.
Schöne Grüße
MM