Nahträgliche Garageneinmessung

Liebe Experten,

wir haben 2007 mit dem Hausbau begonnen, Ende 2008 sind wir eingezogen; Anfang 2010 wurde dann die Gebäudeeinmessung vorgenommen. Diese hat das Vermessungsbüro vorgenommen, das auch unser Grundstück damals in unserem Auftrag eingemessen hat. Die Gebäudeeinmssung hat allerdings das Büro eigenständig, ohne unsere Beauftragung, vorgenommen (das wäre so üblich hieß es?!). Damals stand unsere Garage noch nicht, und das Büro meinte auch, dass sie die Einmessung bereits vornehmen müssten und nicht auf die Garage warten könnten. (Das Büro wusste, dass wir die Garage erst später stellen würden)

Jetzt haben wir die Garage im November 2011 angeliefert bekommen. Unsere Fragen sind nun:

Berechnet das Büro nochmal den „vollen“ Satz oder wie läuft das in der Regel?

Hätte uns wenn die Einmessung von Garage und Haus hätte gleichzeitig erfolgen können, die ganze Angelegenheit weniger gekostet?

(Wir haben von einem befreundeten Ehepaar, das in fast der gleichen Lage war wie wir, gehört, dass sie im Nachhinein für die Vermessung der Garage nichts mehr zahlen mussten, weil im Grunde schon alle Daten vorlagen…)

P.S.: Wir wohnen in Hessen (falls das noch entscheidend sein könnte).

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten!

Gruß,
Mel

Hallo Mel,
ich habe zwar Vermessungswesen studiert (1988-1992), arbeite aber nicht in diesem Metier. Daher kann ich dir bei dem Gebühren- und Kostenproblem leider nicht weiter helfen.
Vielleicht kann Dir eine Nachfrage bei einem „ÖBVI“ (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) deines Vertrauens da eine Antwort bringen.
Viel Glück dabei, sorry, dass ich nicht helfen konnte,

Gruß Klausi

Hallo Mel,

soweit ich das beurteilen kann besteht zwar eine Pflicht zur Gebäudeeinmessung per Gesetz, die besagt aber nicht, daß ohne vorherige Information eingemessen werden kann. Es gibt aber den Fall der Einmessung von Amts wegen wenn der Eigentümer nicht reagiert.
Außerdem kann man selbst entscheiden wem man den Auftrag erteilt (Amt oder ÖBVI). Ich denke günstiger wäre es auf jeden Fall gewesen die beiden Gebäude zusammen einzumessen, da die Grundgebühr, die Übernahmegebühren und die Kosten für den Abruf der Katasterdaten nicht 2mal anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich übrigens nach dem Gebäudewert.

Ich würde vorschlagen ihr sprecht mit dem Vermesser nochmal ob er euch von der Rechnung was nachlässt, ein Rechtsstreit lohnt sich bei dem geringen Betrag bestimmt nicht. Ich arbeite übrigens in Hessen.

Falls du noch Fragen hast kannst du dich gerne nochmal melden.

Gruß Ragnar

Hallo Mel,

ich bin leider nicht mehr so bewandert in der Liegenschaftsvermessung. Ihr könnt Euch aber jederzeit beim zuständigen Katasteramt nach der Gebührenordnung, bzw. den geltenden Regeln erkundigen.

Gruß,
Jörg

Liebe Hausbesitzer,
in der Tat lassen die Fristen für die Gebäudeeinmessung heute nur noch sehr enge Zeitverschiebungen zu. In NRW muss innerhalb von 7 Monaten nach der Meldung hier das Ganze im Kataster abgeschlossen sein.
Die Gebühren für die Gebäudeeinmessung richten sich nach den Normalherstellungskosten. Dabei ist es (in NRW) egal, wie viele Gebäude auf dem Grundstück stehen. Die Summe ist maßgeblich. Somit wäre auch bei Ihnen keine weitere Gebühr fällig gewesen, wenn alles gleichzeitig fertig gestellt und eingemessen hätte werden können… (In NRW entstehen: für die Einmessung 800,- € zzgl. Mwst. bzw. 300,-€ zzgl. Mwst. nur für die Garage.
Ich weiß, dass in Hessen die Meldepflicht der Ämter die Kollegen dazu berechtigt, dass sie die Gebäude selbstständig einmessen dürfen. In NRW brauche ich dafür einen Antrag, allerdings ist das auch hier manchmal der Fall, wenn der Kunde dadurch keine Nachteile hat.
Sie sollten die genaue Rechtslage von einem ÖBVI Ihrer Wahl in Hessen klären lassen.
Gruß Geoli

Hallo Mel,

zunächst vorab, ich arbeite in NRW, und es gibt in Hessen sicherlich andere gesetzliche Vorgaben.

Ohne Zweifel ist die bisherige Abwicklung der Gebäudeeinmessung unüblich.
Ohne Beauftragung messe ich nichts ein!
Ohne Beauftragung hätte ich aber auch nichts bezahlt.

OK, Sie kennen sich in der Materie nicht aus, aber ich empfinde das Vorgehen des Büros als unseriös, ohne Beauftragung (mündlich hätte gereicht) die Arbeiten durchzuführen. Ich hätte bei dem Kenntnisstand, dass noch eine Garage errichtet werden soll, zumindest nachgefragt, wann diese errichtet wird, um die Einmessung gemeinsam mit dem Wohnhaus durchzuführen.

Da zwischen Haus- und Garagenbau fast drei Jahre lagen, ist dies für eine gemeinsame Einmessung schon sehr lang, ich kenne allerdings die Fristen in Hessen nicht, wann eine Gebäude nach Fertigstellung eingemessen sein muss.

Ich würde aufgrund der bisherigen Vorgehensweise mit dem Büro über die Kosten sprechen, da die erste Einmessung OHNE Beauftragung erfolgt ist. Unabhängig von diesem Ergebnis wird die Garageneinmessung günstiger sein als die Wohnhauseinmessung (hessische Gebührenregelung), vielleicht verzichtet das Büro kulanterweise auf eine Rechnung….
Handelte es sich eigentlich bei dem Büro um einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur?

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Weitere Ansprechpartner sind die Aufsichtsbehörde des Vermessers, wenn es ein öffentl. best. ist, und die zuständige Katasterbehörde.

Mit besten Grüßen aus NRW

Guido Vedder

Hallo Mel,

die Kosten bemessen sich nach Tarifstelle 715 der Hessischen Verwaltungskostenordnung:

Einmessung von Gebäuden bzw. baulichen Veränderungen an Gebäuden

technische Bearbeitung (Anlage 2, Staffel C (richtet sich nach Wert des/der Gebäude),
Erteilung des Nutzungsrechts an den Vermessungsunterlagen je Antrag 50 Euro,
Aufbreitung der Vermessungsunterlagen je Antrag 60 Euro,
Übernahme in das Liegenschaftskataster und Erteilung eines Kartenauszuges, der den neuen Gebäudebestand enthält 10 v. H. von Anlage 2, Staffel C.

Danach fallen schon einige Posten doppelt an. Auch die Abrechnung nach Staffel C wird faktisch zweimal berechnet (z.B. Rohbausumme-Haus ca. 150.000 Euro --> 703 Euro für die Gebäudeeinmessung und bis zu 10.000 Euro für die Garage --> 201 Euro für die Gebäudeeinmessung; statt eine gemeinsame Rohbausumme und damit auch eine niedrigere Gebühr).

Inwiefern hier nun zwei Einmessungen durchzuführen waren verweise ich auf
http://www.hvbg.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prt…

und auf §§ 9 und 21 von
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t… jlr-VermGeoInfGHEpP21

Letztlich sind SIe zwar gesetzlich verpflichtet, die Einmessung bis zur Fertigstellung des Rohbaus zu beauftragen, aber ob Ihre Garage die 20m² erreicht, müssen Sie selbst beurteilen.

MfG
Gerlach

Hallo Mel,

ob die Garage jetzt extra kostet oder nicht, kommt auf die vorherige Messung drauf an. Die Einmessung des Wohnhauses muss durch die zuständige Katasterbehörde übernommen worden sein, gut zu erkennen daran, dass das Gebäude sich in der Flurkarte befinden. Sofern in diesem Zuge auch die Garage ins Kataster übernommen wurde, sollten keine weiteren Kosten entstehen. Ist dies jedoch nicht der Fall, warten auf Sie auf jeden Fall noch einmal Übernahmegebühren, die sich nach dem Gebäudewert richten. Das das Vermessungsbüro die Absteckung gleich als Einmessung eingereicht hat oder einreicht wäre theoretisch zwar möglich aber nicht gerade üblich.

Ich hoffe, dass ich helfen konnte !!!

Hallo,

ich kann nur für BaWü sprechen und da ist es so, daß keine zusätzliche Gebühr in ihrem Fall entstehen würde, sobald die Garage und das Wohnhaus in einem Baugesuch genehmigt wurde.

Hallo Mel,

Grundsätzlich sind die Fristen für die Einmessungen der Gebäude landesspezifisch geregelt.
Meines Erachtens nach kann es nicht korrekt sein, mit dem Hinweis „üblich“ Leistungen zu erbringen und abzurechnen die nicht beauftragt worden sind. Wenn diese dann unvollständig erbracht worden sind, liegt die Verantwortung beim ausführenden Vermessungsbüro und kann nicht erneut den vollen Kostensatz für die Ergänzung der Garage in Ansatz bringen.
Sprechen Sie mit dem Büro darüber, es wird sich eine Lösung finden.

Viel Erfolg

der Landmesser

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gruß,
Mel

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gruß,
Mel.

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gruß,
Mel…

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gruß,
Mel…

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gruß,
Mel…

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gruß,
Mel…

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gruß,
Mel…

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gruß,
Mel…

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gruß,
Mel…

Hallo Mel!

Da ich (Österreicher) die Vorgänge in Deutschland nicht genau kenne - werden die Gebäude verpflichtend über die Gemeinde/Kommune/Stadt durchgeführt? / gibt es Pauschalen pro Gebäude / ist der ‚Häuslbauer‘ oder der Auftraggeber zahlungspflichtig etc. - kann ich nicht wirklich eine Antwort geben. Fakt ist, dass jede Anfahrt alleine wegen der Vorbereitung, der Fahrt, dem Anschluss an die ‚Festpunkte‘ und der Auswertung zusätzlich Mehrarbeit bedeutet. Die Frage ist, was bezahlt wird (es gibt in Österreich Gemeinden die pauschal pro Gebäude bezahlen, egal wie, wann und mit welchem Aufwand gemessen wird).
Liebe Grüße aus Ö
G. Moser