YMMD, Du Witzbold. Das BVerfG ist sozusagen das Organ, welches
die einzelne Vertragsklausel oder den Gesamtvertrag für
grundweg sittenwidrig erklären kann.
Nur mit Gremienvorbehalt.
Du kannst auch keinen Liefervertrag mit einem chinesischen
Anbieter abschliessen, um Dir ein vollständig funktionsfähiges
Vernichtungslager errichten zu lassen, in denen Du
„Eurokraten“ eliminieren willst. Da kommt Justitia und sagt
„Njet“ ! Stell Dich mal hin und erzähl denen dann was von
pacta.
Deine Vergleiche sind erheiternd, aber sachlich wie polemisch völlig daneben.
Es ist schon erheiternd, mit welcher Chuzpe Du den Experten
des Grundrechts ihre Qualifikation absprechen willst.
„Experten des Grundrechts“! Das ist der Brüller des Tages!
Solltest Du also Deine Grundrechte verletzt sehen, dann
solltest Du das BVerfG anrufen (Individualbeschwerde). Oder
genug MDBs, Landesrergierungen, Bundesregierung oder auch
nationale Gerichte davon überzeugen, dass eine
Normenkontrollklage nötig ist.Das Problem ist, dass hier keine Grundrechte des einzelnen
verletzt werden, sondern Souveränitätsrechte des Volkes.Diese sind ebenso im GG postuliert. Zudem wäre ein
rechtswidriger Entzug auch ein Verstoß gegen ein
Individualrecht des Einzelnen.
Nicht alles was im GG steht, unterliegt der Zuständigkeit des BVerfG. Und Souveränitätsrechte sind niemals das Recht Einzelner, es sei denn, das Deutsche Volk bestünde irgendwann nur noch aus einer Person.
Und das BVerfG ist nur für ersteres zuständig.
Völlig falsch! Sonst würde das GG nicht zahlreiche Artikel
beinhalten, in denen es nicht um die Individualrechte geht.
Nochmal: Das GG ist nicht der Katalog der Zuständigkeiten des BVerfG. Wofür dieses Gericht zuständig ist, steht in § 13 Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
Begrifflich ist es unmöglich, dass ein Gericht „im Namen des Volkes“ über
Souveränitätsrechte eben dieses Volkes entscheidet. Das muss das Volk schon selbst :tun.Sag das dem BVerfG, um sie in Kenntnis zu setzen.
Brauche ich nicht, weil sie bisher keine solchen Entscheidungen zu treffen versuchen.
Ein EU-Parlamentarier kann nicht für die Abtretung nationaler
Befugnisse an die EU stimmen, da diese Entscheidung allenfalls
bei den nationalen Parlamenten liegt.Ich bezog mich (fragend) auf die Ultrasche Def. von Eurokrat.
Nein, du versuchst ständig, anderen Usern hanebüchene Sichtweisen unterzuschieben, die du dir selbst für sie ausgedacht hast.
Ich habs nicht gelesen. Was ist das Problem daran, dass ein
EU-Parlament gegenüber bspw. der EU-Kommission mehr Macht
erhält als bislang?Weil das eine Scheindemokratie wäre.
Nein, es ist ein europäisches Parlament, welches über die
Beschlussvorlagen der Kommission abstimmt.Luxemburg (500’000 Einwohner) schickt im Frühjahr sechs
Abgeordnete ins EU-Parlament, Deutschland (83’000’000
Einwohner) deren 96. Einen schönen Saustall von „Demokratie“
haben wir da.Das ist kein Saustall, sondern das Ergebnis völkerrechtlicher
Verträge.
Auch das Münchner Abkommen war ein völkerrechtlicher Vertrag und Versailles ebenso. Wie man an diesen Beispielen sieht, beweist ein völkerrechtlicher Vertrag nichts darüber, dass das betroffene Volk, wenn schon nicht bei seinem Zustandekommen, so doch bei seiner Vollstreckung demokratisch beteiligt wird.
Es könnten sich Mehrheiten bilden, die etwa eine Entscheidung treffen, welche
einen Mitgliedsstaat negativ betrifft, was das Volk dieses
Staates aber nicht möchte.Na sowas. Also wie auch in D. Dann sollte das Volk eben
europakritische Parteien wählen oder das BVerfG anrufen.Trotzdem überstimmen siebzehn Luxemburgs ein Deutschland.
Es gibt aber keine 17 LBs.
Es gibt aber eine handvoll völkerrechtlicher Orchideengewächse, die zusammen mehr Stimmen im EP haben als das deutsche Volk.
Und ich bezog mich darauf, dass D
Vertragsänderungen fordern oder austreten kann. Nur scheinen
sich nicht sonderlich viele souveräne deutsche Wahlbürger
darüber aufzuregen und durch ihr Wahlverhalten eine Änderung
herbeizuführen.
Da hast du leider recht. Mir wäre es auch lieber, wenn man eine demokratische Partei wählen könnte, um dafür zu sorgen, dass die BRD die EU platzen lässt. Ich bin mir aber sicher, dass die undemokratischen Parteien es schaffen werden, dem Bürger klarzumachen, dass man notgedrungen sie wählen muss, wenn man das Übel beseitigen will. Der Kesseldruck steigt einstweilen weiter, der Knall wird dann eben um so heftiger.
Souveränitätsabtretung:
Kannst du sicher sagen, dass dies morgen auch noch so ist?
Nein, da ich nicht weiß, welche Kompetenzen (zukünftig) von
den Nationalstaaten abgetreten werden sollen. Ich kann (nach
menschlichem Ermessen) jedoch sagen, dass das BVerfG bei
Verstoss gegen das GG die Reissleine ziehen wird. Und darauf
verweist, dass nunmehr der Ersatz des GG durch eine direkt vom
Volk legitimierte Verfassung nötig ist, falls man diese
Kompetenzen dann (zukünftig) abtreten möchte.Wäre das nicht sowieso mal an der Zeit?
Beschaff die nötige politische Mehrheit, um das GG durch eine
andere Verfassung abzuschaffen. Soweit es die EU anbelangt,
ist der Grad der Kompetenzabtretung noch nicht erreicht, der
dies nötig machen würde.
Ich weiß nicht, wieso dazu überhaupt eine „politische Mehrheit“ nötig wäre. In Art. 146 heißt es nur: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Über die Geschäftsordnung einer verfassungsgebenden Versammlung und die Wahlordnung für den fälligen Volksentscheid schweigt sich das GG naturgemäß aus, das es das nichts mehr anginge.
Und über den nötigen Grad der Kompetenzabtretung kann man keine apodiktischen Aussagen machen, sondern nur eine Meinung äußern. Ich habe da halt offenbar eine andere als du.
P.S.: Du kannst ja die AfD bei der Europawahl ins Feld führen.
Ich halte sie für eine durchaus wählbare Alternative, sofern
man mit der EU hadert. Und die 3% schaffen die
(wahrscheinlich) ganz locker. Auf das Ergebnis bin ich selbst
gespannt.
Die AfD ist wählbar, wenn man nicht mit der EU, sondern mit dem Euro und nur mit dem Euro hadert.
Hadert man mit dem EU-Projekt insgesamt, kann man wählbare Parteien eigentlich nur außerhalb Deutschlands finden.