Norm für schnullerketten

Hallo,

Wollte anfangen schnullerketten und co. herzustellen. Jetzt wurde mir gesagt ich muss mir normen kaufen. Brauch ich die wirklich? Und gibt es villeicht eine günstigere option? Gilf für Österreich. Danke im Voraus

Hallo,

Wenn du die verkaufen willst, muss da das CE-Zeichen vorhanden sein.
Mit dem Anbringen des CH-Zeichens bestätigst du, dass du alle, für dein Produkt geltenden, Normen eingehalten hast.

Wichtig wird es, wenn dem Säugling oder Kleinkind etwas passiert, weil es z.B. aus dem Bettchen geklettert ist und sich dabei verletzt oder erhängt hat.
Du hast dann 7-10 tage Zeit deine Unterlagen beim Richter einzureichen.
Hast du irgendeine Norm übersehen hängst du voll als Schuldiger!

In deinem Fall solltest du die Schnullerketten am besten von einem Prüfinstitut zertifizieren lassen (z.B. GS vom TÜV). Allerdings musst du dann auch Sicherstellen, dass die Serie auch immer gleichwertig ist, wie das geprüfte Modell.

Noch Fragen?

MfG Peter(TOO)

Danke dir für die schnelle antwort. Die gleichen kann ich nicht immer herstellen da die mit nahmen hergestellt werden sollen. Kann ich mich noch irgendwie absicher zb. mit eine Gebrauchsanweisung vill. Lg

Was ist „nahmen“? Meinst Du Namen, also ein an der Kette angebrachter Name?

Ungeachtet dessen muss sichergestellt sein, dass sich ein Kind mit der Kette nicht strangulieren kann, dass sich keine Kleinteile lösen können, die das Kind verschlucken könnte und dass z. B. keine bedenklichen Farbstoffe verwendet werden. Solche Dinge müssen konstruktiv sichergestellt sein; Hinweise in einer Gebrauchsanleitung reichen nicht. Möglicherweise sind eine ganze Reihe einschlägiger Normen zu beachten.

Erste Tat muss sein, herauszufinden, welche Normen zu beachten sind. Normen sind aber u. U. teuer. Man kann den Kauf umgehen, indem man die einschlägigen Normen z. B. in einer Universitätsbibliothek durcharbeitet und die zumeist nur wenigen relevanten Passagen abschreibt. Ausleihen und Kopieren aktueller Normen ist nicht möglich.

Normen stellen die anerkannten Regeln der Technik dar, die natürlich nur etwas nützen, wenn sie beachtet werden. Die Einhaltung der Regeln der Technik und die Sicherstellung der immer gleichen, einwandfreien Produktqualität jedes einzelnen gefertigten Exemplars erfordert Kontrollen. Eigentlich sind von der Fertigung unabhängige Kontrollen erforderlich, aber im Kleinstbetrieb nicht durchführbar. Umso wichtiger ist im 1-Frau-Betrieb hohes Qualitätsbewusstsein der Inhaberin mit von ihr selbst durchgeführten und dokumentierten Kontrollen. Wenn nämlich irgendwer durch das Produkt zu Schaden kommt, können lückenlos dokumentierte Produktions- und Kontrollgänge der einzige vor existenzbedrohenden Risiken schützende Rettungsanker sein.

Gruß
Wolfgang

Da musst du dich selber schlau machen.
Ich komme aus der Technik und habe beim Kinderkram nur ein paar Dinge am Rande mitbekommen und weiss, dass es da eine Menge an Vorschriften gibt. Auch bei Selbstgestrickten gibt es z.B. eine Vorschrift betreffend die maximale Länge von Bändeln.

Ich kann vor Lachen nicht mehr! Stell doch einfach Dinger her, die ganz praktisch (Nachfrage bei Müttern) ihren Zweck erfüllen. Versieh sie mit einem Aufkleber o.ä. " Macht Spass, erfüllt aber keine einzige Norm welcher Art auch immer".
LG Rebekka

Hallo Rebekka,

Alles kein Problem so lange nichts passiert oder dich keiner verklagt.
Andernfalls kann das Eigenheim ganz schnell weg sein!

Es spielt auch keine Rolle ob du die Normen absichtlich nicht eingehalten hast oder sie gar nicht kanntest.

MfG Peter(TOO)

3 Like

Moin,
wie soll der Name realisiert werde!?
Wenn es ein Schild ist, das mit dem Namen graviert wird, kann ich mir keine Probleme vorstellen, anders wenn der Name durch Einzelbuchstaben gestaltet wird, da könnte man dann über die Befestigung usw. reden.

Wie TOO sagte, ein Institut einbinden.

Viel Erfolg!

Gruß Volker

Hallo Rebekka!

Ist bestimmt unglaublich lustig, wenn jemand anerkannte Regeln der Technik nicht beachtet und deshalb Kunden/Kinder zu Schaden kommen. Dann ist die wirtschaftliche Existenz gelaufen und je nach Sachlage ist nicht einmal sicher, ob man die Armut auf freiem Fuß genießen darf. Zum Totlachen.

Aha. Kleinkinder sollen lesen, dass sie auf den Teilen nicht lutschen dürfen, weil die Farbe giftig ist und sich Teile lösen können, die sich aber operativ aus dem erstickten Kind holen lassen und deshalb nicht verloren sind.

Gruß
Wolfgang

2 Like

Hallo Mima13,

hier sind Links, die diese Normen aufzeigen:
http://www.babyatelier.at/schnullerketten/din-normen/


http://www.schnullerketten-shop.de/9254.html

Dabei geht es um Material, Länge der Schnullerkette, usw.
Vielleicht kann dir das weiterhelfen?

Hallo Dafy,
Danke für die Antwort. Die normem kenn ich in der Zwischenzeit. Kannst du mir sagen ob ich die normen kaufen muss oder ob eb es reicht das ich sie kenne. Lg

Hallo Mima13,

ich persönlich würde einfach Kontakt aufnehmen und fragen - so ist man auf der sicheren Seite :+1:
https://www.austrian-standards.at/ueber-normen/komitees-kontakte/
Dort gibt es sicher kompetente Auskunft!

Alles Gute

dafy

Okay okay. Hier laufen die halt nicht herum und kaufen sich potenziell gefährliche Schnullerketten.

Für Endverbraucher ist nicht unbedingt erkennbar, ob ein Produkt den Regeln der Technik entspricht oder Gefahren birgt. Deshalb wird vom Hersteller verlangt, dass er sich an die Regeln der Technik hält und bezüglich seines Produkts über umfassende Sachkenntnis verfügt, so weit es der Stand von Wissenschaft und Technik zulässt. Ich hab’ nicht gewusst … daran hab’ ich nicht gedacht … wäre zu teuer gewesen … so machen es doch alle … führt in unkalkulierbare Haftungsrisiken.

Gruß
Wolfgang

Wir liegen gar nicht so weit auseinander.
Die Haftungsrisiken der Hersteller sollten aber doch nicht auch noch die allergrößte Dummheit, Dösbaddeligkeit und letztendlich Uninteressiertheit des Endverbrauchers (im konkreten Fall der Eltern) abdecken.Ich bin so bockelig, weil zu viel Schutz (z. B. der Endverbraucher) m. E. nur dazu führt, dass die Geschützten immer unwissender, unselbständiger werden und damit auch abhängiger von ggf. nicht immer gut gemeinten Absichten. Das ist sicher eine Gradwanderung. Bei den Schnullerketten hats mir halt gereicht. Sie sind ja nur aus bestimmten Gründen nötig.
Allein diese Gründe sind schon Anlass genug, über ihren Sinn nachzudenken.
LG und ich hoffe, Du bist mir nicht bös

Hallo!

Es gibt Grenzen der Haftungsrisiken, etwa bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch einer Sache. Dabei geht man von der gewöhnlich anzunehmenden Verständigkeit eines Nutzers aus. So unterscheiden sich Anforderungen u. a. danach, ob eine Sache für Fachleute, durchschnittlich verständige erwachsene Laien oder Kleinkinder vorgesehen ist. Eine Herdplatte darf glühend heiß werden, weil man beim erwachsenen Nutzer davon ausgehen darf, dass er weiß, dass man sich daran die Finger verbrennen kann. Die Herdplatte eines Puppenstubenherds für Vorschulkinder darf aber nicht glühend heiß werden. Schmuckstücke für Erwachsene brauchen keinen Schutz gegen Verschlucken, Sachen für Kleinkinder aber unbedingt. Man weiß, dass kleine Kinder alle möglichen Sachen in den Mund nehmen, daran nagen und nuckeln, ohne dass dies dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht. Darauf kann sich aber kein Hersteller herausreden, wenn Teile absplittern oder Inhalts- oder Farbstoffe giftig sind.

Im Grunde alles Selbstgänger, bei denen dennoch oft genug Fehler gemacht werden, was üble Folgen für betroffene Verbraucher, aber auch für Hersteller und wie Hersteller in die Pflicht genommene Importeure haben kann. Es ist gar nicht so selten, dass Hersteller von den in Normen aufgeschriebenen Regeln der Technik ihres Sachgebiets keine Ahnung haben. Dementsprechend haarsträubend geht es in Teilen mancher Branchen zu, insbesondere dort, wo der Markt von Importware insbesondere aus China bestimmt wird. Chinesen scheren sich nicht um Normen. Verbraucherschutz und Produktsicherheit interessiert dort keinen. Mehr als die Anschrift eines Büros im 17. Stock eines Hochhauses irgendeiner Ostküstenstadt ist nicht bekannt und der Hersteller ist nicht greifbar. Ähnliche Gepflogenheiten gibt es auch hierzulande. Das sind zumeist nicht unbedingt gleichgültige Hersteller, sondern Leute mit wenig Geld, ohne Industrieerfahrung und ohne Vorstellungen von gesicherter Qualität. Solche Unkenntnis führt im besten Fall nur zu Ärger, der sich abstellen lässt und einen Lerneffekt mit sich bringt, im weniger günstigen Fall zum Ende der Tätigkeit, zum Ruin und/oder zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Sachen für Kinderhände sind zwar nicht mein Metier, aber die empfehlenswerte Vorgehensweise ist in allen Marktsegmenten identisch. Man macht sich mit den im Sachgebiet geltenden Regeln der Technik vertraut und studiert die einschlägigen Normen. Hat nebenbei auch den Vorzug, dass man sich dabei in die Terminologie des jeweiligen Sachgebiets einarbeitet und das Rad nicht neu erfindet.

Gruß
Wolfgang

Wir reden hier nicht von Erwachsenen, sondern von Kleinkindern und Babys. Ab einem Alter von etwa sechs Monaten ist es praktisch unmöglich, jede Bewegung des Kindes zu überwachen. Dementsprechend müssen sich die Eltern und andere betreuende Personen darauf verlassen können, daß von Gegenständen, die für Menschen dieses Alters gedacht sind, keine Gefahr ausgeht, was mit Unselbständigkeit nicht das geringste zu tun hat.

Im übrigen sei noch erwähnt, daß sich kleine Kinder nicht selten anders verhalten als Erwachsene, weil sie bestimmte Zusammenhänge nicht verstehen und die Welt anders erforschen. Standardprozedur ist es in dem Alter nun einmal, jedes beliebige Ende der Dinge bzw. komplett in den Mund zu stecken, darauf herumzukauen, sie anzulutschen oder einfach zuzupacken und kräftig zu schütteln. Deswegen dürfen für Kleinkinder gedachte Gegenstände nicht spitz sein, nicht giftig sein, nicht in kleine Stücke zerlegbar sein usw. Hinzu kommen noch Besonderheiten der kleinen Menschen wie ein kleiner Luftröhrenquerschnitt, nicht geschlossene Schädeldecke und eingeschränktes Selbstschutzverhalten gepaart mit fehlendem oder lückenhaftem Bewußtsein der eigenen Person/Körperlichkeit.

Ich bin wohl fälschlicherweise davon ausgegangen, dass Eltern quasi aus Interesse und Verantwortung und Fürsorge das Meiste von dem wissen, was Du im 2. Absatz anführst. Traurig, wenn das anders ist.

Zum 1. Absatz: Aus welchem Grund muss denn bis zum 6. Monat jede Bewegung überwacht werden? Kann doch nur bei Risiko-Kindern der Fall sein.

In den ersten sechs Monaten ist ununterbrochene Aufmerksamkeit kaum erforderlich, weil der Bewegungsradius sehr eingeschränkt ist. Danach werden die Arme immer länger, die Robberei beginnt und ganz allgemein erhöhen sich sowohl die Geschwindigkeit der Fortbewegung als auch der Bewegungen allgemein. Alles, was sich dann in der Reichweite des Kindes befindet, muß schlicht und ergreifend sicher sein, weil es sonst ratzfatz im Kind verschwindet.

Hi,

da du ja eine vorgefertigte Meinung davon hast, was Eltern einfach so wissen müssten, gib doch mal ein paar Tips für die doofen unter ihnen:
Woher weisst du, ob bei der Herstellung der Schnullerkette giftige, Speichel lösliche Farben oder Klebstoffe verwendet wurden? Woran siehst du, ob das verwendete Material nicht eventuell splittert oder bricht, es zu möglicherweise sogar scharfkantigen, verschluckbaren Kleinstteilen kommt, wenn die Babys daran reissen oder darauf rumkauen?
Ich bin neugierig. Man lernt ja nie aus.

Gruß Petra