Note 6 obwohl nicht direkt beim spicken erwicht ?

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer heute geschriebenen PoWi Klausur. Ich habe mit meinem Handy viel aus Wikipedia raus geschrieben, da ich von dem thema keine ahnung hatte und die formulierungen in Wikipedia auch nicht recht verstanden habe war es mit nicht möglich das ganze umzuformulieren sprich ich habe viel wort für wort übernommen. Jetzt meine Frage kann der Lehrer mir eine 6 geben obwohl er mich während der Arbeit nicht erwicht hattte ? Also im nachhinein beim kontrollieren ? Nachweisen kann er mir ja nur das es aus Wikipedia kommt womit ich mit ich habs auswendig gelernt argumentieren würde.

Danke für eure Mühen…

Komme aus Hessen falls das wichtig is :wink:

Ich schätze, es liegt im Ermessen des Lehrers, dich speziell nachzuprüfen, ich würds dir wünschen.

LG

Hi,

also wäre ich Lehrer und ein Schüler versuchte mir weis zu machen, dass er das „auswendig gelernt“ habe, dann würde ich mich nicht scheuen, den Kandidaten das aufsagen zu lassen *fg*

*wink*

Petzi

danke für die schnellen antworten ich merke es sind wohl alle nich so begeistert von ^^ aber ich denke mir spicken erlaubt nur erwischen sollte man sich nich lassen ^^ da ich den lehrer frühestens in 2 wochen wieder sehe wäre meine antwort ich hab nen fotografisches gedächtnis und weiß es nimmer… hat denn vill wer ne antwort mit hand und fuß nicht nur meinungen die kann ich mir selber bilden :wink: will ja genau wissen was er machen kann bzw. darf…

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Nun, es gibt da so schöne Computerprogramme, mit denen sich in solchen Arbeiten Zitate aus dem Internet ausgezeichnet nachweisen lassen… Die Schüler sollten ihre Lehrer nicht für VÖLLIGE Idioten halten.

Hallo Petzi,

ich hab die anderen Re´s noch nicht gelesen, aber dafür hast Du ein * verdient.
LG und winke zurück

Volker

gut ich meinte auch nicht ob ers merkt wenn er nich total bescheuert ist merkt ers auf jedenfall weils doch ziemlich eindeutig ist… mir gings darum ob er weil er ja keine beweise hat das ich während der arbeit abgeschrieben habe, die arbeit anerkennen muss und mir keine 6 geben darf… auch wenns aus wikipedia ist… vill ist es sehr unwahrscheinlich das man es auswendig kann aber ja nicht unmöglich…

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Hi,

wie die Rechtslage ist, weiß ich nicht, aber nachdem Rechtsauskünfte nicht erlaubt sind, ist begründet Raten sowieso besser.

Variante 1 (schnell, und auch sehr wahrscheinlich): Dein Text macht hinten und vorne keinen Sinn. Dann korrigiert dein Lehrer das einfach, und die 6 ergibt sich von selbst. Das ist sehr wahrscheinlich, weil Du ja selber schreibst, dass du an dem zweifelst, was du da zusammengestopselt hast. Du wirst dann deine Arbeit verpackt in einer großen Portion Schadenfreude zurückbekommen, also jedenfalls wäre das so, wenn sich das eines meiner süßen kleinen volljährigen Kinder erlauben würde…

Variante 2: Wenn ich bei einer Arbeit den Verdacht habe, dass etwas abgekupfert wurde, würde uich zuerst mal nachprüfen, ob ich es finde (= im Internet). Egal ob ja oder nein, geh ich damit zum Direktor und bitte um Handlungsanweisungen. Mindestens gibt es dafür, so vermute ich, einen Verweis, und wenn ich richtig Glück habe, eine NAchprüfung für den Schüler - zusätzlich zur Note der Schulaufgabe oder als eine zusätzliche mündliche Note. Die dann vorhersagbar ausfällt. Bei unserem Direktor gibt es dann sicher auch ein gratis Gespräch mit ihm für den betreffenden Schüler :smile:

Viel Aufmerksamkeit für wenig Aufwand :smile:

Ich danke Dir auf jeden Falll für Dein Posting, ichschreib ja auch gelegentlich den einen oder anderen TEst, ich werd gut darauf achten, die Handys einzusammeln und durch die REihen zu gehen und auch sonst darauf zu achten, was die Schüler so nebenher machen.

Übrigens: das mit dem fotografischen GEdächtnis glaubt dir dein Lehrer nie im Leben. So kurz das Schuljahr bisher auch ist, wenn Du eines hättest, wäre ihm das schon aufgefallen.

Viel Spaß,

die Franzi

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Hallo,

er darf zum Beispiel dich noch einmal mündlich prüfen.

Auf das Ergebnis wäre ich dann aber mal gespannt!!!

mfg Bollfried

vielen dank mietzekatze das war ne antwort die ich mir wünsche ^^ von einer lehrerin besser geht nicht denke ich da bekomm ich ja schon ein wenig angst denke aber wie ich meinen lehrer ein schätze das er da etwas lockerer ist. Der nachschreibe termin steht eh schon fest und der wird wie er selbst sagt zu 80% immer wahrgenommen somit hoffe ich das er das nächste mal einfach drauf achtet anstatt mit seinem laptop rum zu machen und uns sozusagen nicht zu beachten… aber ich werde falls interesse besteht hier gerne posten wie es in ca 2 wochen ausgegangen ist ^^

LG

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aber ich denke mir spicken erlaubt
nur erwischen sollte man sich nich lassen

aha…
mord ist auch erlaubt … erwischen sollte man sich nicht lassen.

deine logik ist etwas bescheiden.

nütze die zeit in der schule um dir wissen anzueignen, es wird dir nie wieder so einfach gemacht.

somit hoffe ich das er das nächste mal
einfach drauf achtet anstatt mit seinem laptop rum zu machen
und uns sozusagen nicht zu beachten…

Der Lehrer ist also schuld, wenn du solchen Sch@* baust?
Wer ist für dein Tun verantwortlich?

Sangoma

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aber ich denke mir spicken erlaubt
nur erwischen sollte man sich nich lassen

Jo. Und du hast dich erwischen lassen.

Gruß,
Max

Hallo,

ein Unterschleif, der der nicht nachgewiesen werden kann, darf auch nicht mit einer 6 benoten werden. Heißt: Wenn der Lehrer dich nicht beim Spicken erwischt hat, bist du da erst mal durch.

Ich mache in solchen Fällen grundsätzlich Folgendes: Der betreffende Schüler ist in den folgenden Stunden mehrmals mündlich dran. Bestätigt er seine gute schriftliche Leistung durch weitere gute mündliche Noten - gut für ihn. Liefert er schlechte Noten, relativiert er damit die Klausur und zieht die Gesamtnote nach unten.

Funktioniert in aller Regel recht gut.

Schöne Grüße,
Jule

ein Unterschleif, der der nicht nachgewiesen werden kann, darf
auch nicht mit einer 6 benoten werden. Heißt: Wenn der Lehrer
dich nicht beim Spicken erwischt hat, bist du da erst mal
durch.

Nach dieser Regel kann ein Mord nur bestraft werden, wenn es Augenzeugen (am besten einen Polizisten) gibt.
Die Leiche allein genügt nicht.

Wenn ein Text aus ganzen Sätzen aus Wiki besteht und der Schüler nicht in der Lage ist, mir einen davon auswändig aufzusagen, dann ist der Indizienbeweis gegeben.

Sangoma

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Hallo,

könnte es unter Umstände Gründe dafür geben, warum in einer Schuldordnung andere Regelungen stehen als im StGB?

Gruß,
Markus

könnte es unter Umstände Gründe dafür geben, warum in einer
Schuldordnung andere Regelungen stehen als im StGB?

Zitierst du mal bitte die passende Stelle?
Hab in einigen Schulgesetzen nachgesehen, nichts Konkretes gefunden.

Der Vergleich war drastisch, gebe ich zu, aber: wenn ich als Lehrer eine Hausaufgabe bekomme, die aus dem Internet abgeschrieben ist, wie weise ich dann konkret nach, dass sie tatsächlich abgeschrieben ist und nicht irgendwann gelesen und gemerkt und wiedergekäut?

Wenn bei einer Klassenarbeit Schüler A eine identische Lösung zu Schüler B abgibt, mit demselben Fehler etc., aber während der Arbeit das Abschreiben nicht bemerkt wurde, ignoriere ich das dann, obwohl ich weiß, dass abgeschrieben wurde?

Sangoma

Hallo, Sangoma,

wenn ich als
Lehrer eine Hausaufgabe bekomme, die aus dem Internet
abgeschrieben ist, wie weise ich dann konkret nach, dass sie
tatsächlich abgeschrieben ist und nicht irgendwann gelesen und
gemerkt und wiedergekäut?

Wenn bei einer Klassenarbeit Schüler A eine identische Lösung
zu Schüler B abgibt, mit demselben Fehler etc., aber während
der Arbeit das Abschreiben nicht bemerkt wurde, ignoriere ich
das dann, obwohl ich weiß, dass abgeschrieben wurde?

grundsätzlich bestünde die Möglichkeit, sich auf den sog. Anscheinsberweis zu stützen, siehe Hoegg (S 4):

„Einiges zur Beweislast und zum Anscheinsbeweis. Hinter dem Begriff der Beweislast verbirgt sich die Frage, wer was beweisen muss. In diesem Fall muss normalerweise derjenige etwas beweisen, der dem anderen etwas vorwirft.
Allerdings gibt es die Möglichkeit, die Beweislast umzudrehen, wenn man sich auf den Anscheinsbeweis stützt.
Was besagt der nun? Er besagt, dass man einen Zusammenhang annehmen darf, wenn er der normalen Lebenserfahrung entspricht.
[…]
Auf den Schulrechtsfall übertragen, bedeutet das: Der Lehrer darf annehmen, dass S von L abgeschrieben hat, wenn dieser nicht glaubhaft nachweisen kann, woher die erstaunlichen Übereinstimmungen kommen.
Gelingt dies nicht, kann der Lehrer bei seiner Entscheidung bleiben, was auch von den Schulbehörden und den Gerichten gedeckt wird.“

Ob das in allen Bundesländern so gehandhabt wird, kann ich nicht sagen.

Gruß
Kreszenz

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Hallo,

Wenn ein Text aus ganzen Sätzen aus Wiki besteht und der
Schüler nicht in der Lage ist, mir einen davon auswändig
aufzusagen, dann ist der Indizienbeweis gegeben.

meist vergessen Schüler doch auswendig gelerntes unmittelbar nach der Klausur wieder.

Gruß
T

OT: Vermeiden von Spicken
Hallo,

Ich danke Dir auf jeden Falll für Dein Posting, ichschreib ja
auch gelegentlich den einen oder anderen TEst, ich werd gut
darauf achten, die Handys einzusammeln und durch die REihen zu
gehen und auch sonst darauf zu achten, was die Schüler so
nebenher machen.

Lehrer können eh kaum verhindern, dass die Schüler schummeln.

Bei einem vielleicht 10-minütigen Test mag das noch einigermaßen gehen, aber ab einer kompletten Schulstunde wird es quasi unmöglich. Die Möglichkeiten sind zahlreich. Lehrer können nicht die Hosentaschen der Schüler kontrollieren, und wenn die dann auf Toilette gehen, haben sie die Gelegenheit auf ihre Spickzettel zu gucken. Dann gibt es z.B. noch Absprachen mit Mitschülern aus anderen Kursen, die zur Zeit der Klausur Freistunden haben, oder das irgendwo im Gang positionierte Handy, auch so was kann schlecht verhindert werden. Und wenn die Klausur/der Test über einen längeren Zeitraum geschrieben wird, beobachtet der Lehrer wohl auch nicht die gesamte Zeit aufmerksam die Schüler, und -zack - hat einer dem Nachbarn einen Zettel mit ner Frage zugeschoben, und -zack- einen Zettel mit der Antwort zurück bekommen…

Bevor jetzt hier Vorwürfe kommen, ich bin selber kein Fan von solchen und ähnlichen Methoden, aber man kriegt halt so einiges mit, und es ist doch Tatsache, dass mit ausreichender Vorbereitung/Absprachen die „Sicherheitsvorkehrungen“ des Lehrers ohne Probleme umgangen werden können.

Viele Grüße
tiene-biene

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