NSU Terror oder Rassismus

Moin,

durch diesen Artikel

http://m.theeuropean.de/heinrich-schmitz/6760-versch…

veranlasst, frage ich mich, in wie weit der Autor recht hat. Seit dem Bekanntwerden der NSU wird viel über ein Netzwerk geschrieben, es „sollen“ viele beteiligt gewesen sein und alle suchten nach Verbindungen mindestens zur NPD, aber letztendlich bleiben nur die beiden Haupttäter, die zu tot sind, um ein klares Bild zu zeigen. Und natürlich Beate Zschäpe, von der keiner weiss, wie sehr sie mit drin war, aber jeder meint zu wissen, dass sie auf jeden Fall ganz schlimm schuldig ist.

Wenn ich mir allein die Geschichte um die Presseplätze anschaue, frage ich mich, was passiert, wenn das Urteil nicht so ausfällt, wie es politisch genehm ist? Kann überhaupt noch ein politisch nicht beeinflusstes Urteil fallen (was angesichts der Gewaltenteilung durchaus wichtig wäre)?

Ist eventuell der im Artikel genannte § 129a StGB gar nicht gegeben? Zugegeben, das gehört eher ins Rechts (sic!) Brett.

Gruß

ALex

Auch moin,

Der zentrale Satz des Artikels lautet „Ganz gleich, welche Erwartungen von wo auch immer an das Gericht herangetragen werden, es hat nur eine einzige zu erfüllen, zu prüfen, ob der Anklagevorwurf richtig ist.“ Oder genauer: die Vorwürfe.

Nur einer bezieht sich auf § 129a des StGB. Also Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Der ist nun extremst umfangreich und bündelt viele Strattaten. Wenn ihr die Mitgliedschaft nicht nachgewisen werden kann, dann bleiben aber die einzelnen Strattaten nicht ungeahndet. Evtl. und/oder Waffenbesitz, Brandstiftung, Raub, usw.

Der Punkt ist: das Gericht entscheidet ausschliesslich nach Gesetzeslage.

Natürlich hat der Prozess auch eine gesellschaftliche/innen- und außenpolitische Dimension. Die muss aber außen vor bleiben. Es ist dringend zu empfehlen, Erwartungshaltungen zu vergessen. Forderungen gar (Nebenkläger ausgenommen) verbieten sich völlig. Einzig die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens kann zurecht gefordert werden.

Zum Urteil des BVerfG: Ganz gleich, welche Erwartungen von wo auch immer an das Gericht herangetragen werden, es hat nur eine einzige zu erfüllen, nämlich zu prüfen, ob der Anklagevorwurf richtig ist.

Zur Eilentscheidung des BVerfG bezüglich der Sitzplatzvergabe:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteil…

Auch mal wirklich bis zum Schluss durchlesen. Gilt für alle.

Das Gericht hat entschieden, dass der Beschwerde eines Beschwerde-führers deswegen recht zu geben ist, weil in der Kürze der Zeit nicht geprüft werden kann, ob ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des GG vorliegt (das darf man mal vermuten bei dem Mailing-Murks) und eine Nichtakrreditierung wegen des besonderen Interesses türkischsprachiger Medien (nicht türkischer) schwer wiegt. Es hat nirgends beschlossen, dass türkischsprachige Medien Sitzplätze bekommen müssen.

Ich vermute, dass das Gericht zu dem neuen Prozessbeginn einfach alle Medien, die vorab ihr Interesse bekundet haben, erneut informiert. Und dann wieder nach dem Eingang des Akkreditierungsantrags die Sitzplätze vergeben wird. Dann müssen türkischsprachige (oder griechischsprachige) Medienvertreter eben diesmal schnell sein. Behandelt werden sie dann wie alle anderen: gleich. D.h. keine Sonderwurst für niemanden - wie es der Gleichheitsgrundsatz des GG vorschreibt.

Wenn ich mir allein die Geschichte um die Presseplätze
anschaue, frage ich mich, was passiert, wenn das Urteil nicht
so ausfällt, wie es politisch genehm ist? Kann überhaupt noch
ein politisch nicht beeinflusstes Urteil fallen (was
angesichts der Gewaltenteilung durchaus wichtig wäre)?

  1. Frage: unbeantwortbar, Spekulation sinnlos.
  2. Frage: Ja

Ist eventuell der im Artikel genannte § 129a StGB gar nicht
gegeben?

Sie oben.

Gruß
vdmaster

Hallo!

… ob ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des GG vorliegt :frowning:das darf man mal vermuten bei dem Mailing-Murks)

Murks ist der passende Ausdruck für solche Vorgehensweise. Man muß schon sehr weltfremd sein, dabei an gleiche Behandlung aller Medienvertreter zu glauben.

Wer des öfteren mit irgendwelchen Dienststellen zu tun hat, pflegt Kontakte. Natürlich auch und insbesondere Kontakte zu den zumeist Damen in Sekretariaten und Geschäftszimmern. Natürlich wird mal jemand zum Essen eingeladen - selbstredend rein privat. Und dann kommt zum passenden Moment eine SMS/ein Anruf „… verkneif dir mal die nächsten 5 Minuten das Frühstück und hock dich vor deinen Maileingang…“ Schon ist das Windhund-Verfahren für den Eimer. Soll bitte niemand glauben, soetwas gäbe es nur in Tackatuckaland.

Das OLG wählte zuerst ein manipulationsanfälliges Verfahren. Wer das so anordnete, war/ist dämlich oder handelte vorsätzlich so, daß das gewünschte Ergebnis heraus kam. Nach mehr als einem Jahrzehnt Versagen aller beteiligten staatlichen Stellen (Versagen ist dabei die weltfremd geschönte Ausdrucksweise) darf sich niemand wundern, wenn auch gegenüber dem Gericht Mißtrauen entsteht. Noch ein Windhund-Vergabeverfahren verträgt der Ruf des Gerichts nicht. Deshalb geht es diesmal mit Quoten für ausländische Medien und innerhalb der Quote per Los.

kann überhaupt noch
ein politisch nicht beeinflusstes Urteil fallen

Vermutlich nicht, zumal ich nicht daran glauben kann, daß alle beteiligten staatlichen Stellen ein Interesse an Aufklärung haben.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Natürlich hat der Prozess auch eine gesellschaftliche/innen-
und außenpolitische Dimension. Die muss aber außen vor
bleiben.

dazu ein imho sehr guter Kommentar: http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/georg-diez…

Ich vermute, dass das Gericht zu dem neuen Prozessbeginn
einfach alle Medien, die vorab ihr Interesse bekundet haben,
erneut informiert. Und dann wieder nach dem Eingang des
Akkreditierungsantrags die Sitzplätze vergeben wird. Dann
müssen türkischsprachige (oder griechischsprachige)
Medienvertreter eben diesmal schnell sein. Behandelt werden
sie dann wie alle anderen: gleich. D.h. keine Sonderwurst für
niemanden - wie es der Gleichheitsgrundsatz des GG
vorschreibt.

Dieses Mal hat man sich für das Losverfahren entschieden: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-prozess-ge…

Da fragt man sich, warum das nicht von Anfang an möglich war…

Wenn ich mir allein die Geschichte um die Presseplätze
anschaue, frage ich mich, was passiert, wenn das Urteil nicht
so ausfällt, wie es politisch genehm ist? Kann überhaupt noch
ein politisch nicht beeinflusstes Urteil fallen (was
angesichts der Gewaltenteilung durchaus wichtig wäre)?

Wäre es denn überhaupt politisch genehm, wenn alle seltsamen Verquickungen mit V-Leuten, KuKluxKlan und was nicht alles aufgedeckt würden?

Grüße

Billi

Hallo,

Das OLG wählte zuerst ein manipulationsanfälliges Verfahren.
Wer das so anordnete, war/ist dämlich oder handelte
vorsätzlich so, daß das gewünschte Ergebnis heraus kam. Nach
mehr als einem Jahrzehnt Versagen aller beteiligten
staatlichen Stellen (Versagen ist dabei die weltfremd
geschönte Ausdrucksweise) darf sich niemand wundern, wenn auch
gegenüber dem Gericht Mißtrauen entsteht. Noch ein
Windhund-Vergabeverfahren verträgt der Ruf des Gerichts nicht.
Deshalb geht es diesmal mit Quoten für ausländische Medien und
innerhalb der Quote per Los.

Das Verfahren ist üblich und wird auch vom BVerfG praktiziert.

Vermutlich nicht, zumal ich nicht daran glauben kann, daß alle
beteiligten staatlichen Stellen ein Interesse an Aufklärung
haben.

Es geht gar nicht um Aufklärung, sondern um Schuld/Unschuld. „Aufklärung“ ist die Sache des Untersuchungsausschusses, nicht die des Gerichts.

Gruß
vdmaster

Hallo,

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/georg-diez…

Das ist eben nicht die juristische Dimension. Das darf kein politischer Prozess werden, da dies den Rechtsstaat konterkarieren würde. Auch wenn es (insbesondere bei den Nebenklägern) ein berechtigtest Interesse der Öffentlichkeit gibt, so ist dies eine Angelegenheit bspw. von Untersuchungsausschüssen und investigativem Journalismus, nicht von prozessualer Berichterstattung.

Dieses Mal hat man sich für das Losverfahren entschieden

Ja (jedoch für unterschiedliche Medien-Kontingente), was vom BVerfG übrigens nicht verlangt wurde. Vgl. Entscheidung des BVerfG. Interessant ist hierbei, dass es sich bei der Beschwerdeführerin (3 andere Beschwerden wurden gleich abgelehnt) um eine deutsche GmbH handelt. Der Vorschlag des BVerfG in Richtung OLG (3 Stühle bspw. bei den Besuchern abzuzwacken) stellt die Bechwerdeführerin ja überhaupt nicht besser.

Was sich aber Medien so einbilden, zeigt der Kommentar der Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union. Findet man hier

http://www.sueddeutsche.de/politik/sitzplaetze-beim-…

In der ZDF-Sendung wochenspiegel vom 14.04.13 forderte eine Journalistin doch ernsthaft, daß man (unabhängig von der Nationalität) allen interessierten Medien Zugang zum Prozess schaffen muss. In pathetishen Tonfall äußerte sie ihre Verwunderung darüber, dass so etwas in unserem Land nicht möglich sei. Hat die ein Rad ab, frage ich mich. Mal abgesehen von der Organisation und den Kosten. Warum nicht auch Fernsehrechte an den meistbietenden Verhökern (IOC/FIFA u.ä.)? Oder interessierte Bürger online abstimmen lassen, wer als nächster „auftreten“ soll ? Eben, damit kein Schauprozess daraus wird. Das ganze ist keine Medienevent, sondern ein Strafprozess.

Wäre es denn überhaupt politisch genehm, wenn alle seltsamen
Verquickungen mit V-Leuten, KuKluxKlan und was nicht alles
aufgedeckt würden?

Ganz einfach: ja. Und wieder keine Sache des Gerichts. Siehe oben.

Gruß
vdmaster

Hallo Wolfgang,

Das OLG wählte zuerst ein manipulationsanfälliges Verfahren.
Wer das so anordnete, war/ist dämlich oder handelte
vorsätzlich so, daß das gewünschte Ergebnis heraus kam.

Ich würde das ganze milder sehen. Das Windhundverfahren ist die normalste Sache der Welt, sei es im Supermarkt, an der Kinokasse, an der Museumskasse oder am Kinderkarussell.
Die deutsche Sprache kennt den Spruch: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“.

Für normale Gerichtsfälle ist das kein Problem. Die Geschichte wurde erst durch die politischen Bedeutung kritisch.
Möchtest du nun Richter haben, die generell beim Gerichtsverfahren und womöglich bei der Urteilsfindung die politischen Implikationen berücksichtigen?

Wenn die Richter am OLG München politisch unbedarft sind, ist das vielleicht kein dämliches Armutszeugnis.

Andererseits, spricht nichts dagegen, dass die Richter von anderen großen Verfahren lernen und eine netsprechende Proffesionalität an den Tag legen.

Gruß
Carlos

Hallo, den Terrorismus in den Taten suche ich auch vergebens. Terror heißt: Schrecken zu verbreiten, um ein Ziel durchzusetzen. Da die NSU ihre Taten nie öffentlich machte, gabs auch keinen Terror. Zudem sind die Einflüsse vom unseligen Verfassungsschutz (als Agent provocateur, Honeypot) noch „unklar“, trotz der Rücktritte von 5! VS Präsidenten. Ich wette, der VS darf im Verfahren garnicht benannt werden. Anbei interessante Links. Gruß HR
http://www.jungewelt.de/2013/04-20/047.php?sstr=nsu
http://www.jungewelt.de/2013/04-17/007.php?sstr=nsu
http://www.politplatschquatsch.com/2013/01/nsu-auf-d…
http://www.politplatschquatsch.com/2012/11/nsu-push-…

Guten Abend, Carlos!

Wer das so anordnete, war/ist dämlich oder handelte vorsätzlich so, daß das gewünschte ::Ergebnis heraus kam.

Ich würde das ganze milder sehen. Das Windhundverfahren ist die normalste Sache der Welt

Das macht dieses Verfahren aber nicht automatisch für jeden Fall geeignet und in diesem Fall war es angesichts der Bedeutung des Prozesses eine zwar legale, aber wenig geeignete Vorgehensweise. Selbst wenn man beim anstehenden Prozess großes internationales, insbesondere türkisches und griechisches Interesse ignorierte, wäre gleichzeitiges Versenden der Mails an die Presse die Mindesvoraussetzung. Aber genau das geschah nicht. Die Mails an die ausländische Presse gingen mit Verzögerung heraus. Von 20 Minuten war die Rede. Beim Windhundverfahren zählt aber jede Sekunde.

Nach jahrelangem Versagen etlicher Behörden, vernichteten Akten und zahlreichen Ungereimtheiten kann man trotzdem beim dilettantisch bzw. fehlerhaft durchgeführten Windhundverfahren an puren Zufall glauben. Natürlich – es geht nicht um Glauben. Aber wer traut nach den Vorkommnissen noch irgendeiner der beteiligten Behörden über den Weg? Und wenn etwa die Verfassungsschutzbehörden sowie etliche Polizeidienststellen von Rechtsextremen und Verbrechern durchsetzt sind – davon gehe ich aus – ist auch nicht auszuschließen, daß es im OLG München, etwa in seinem Geschäftszimmer, Mitarbeiter/innen gibt, die sich anweisen ließen, das gewünschte Ergebnis des Windhundverfahrens herbeizuführen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Selbst wenn man beim anstehenden Prozess
großes internationales, insbesondere türkisches und
griechisches Interesse ignorierte, wäre gleichzeitiges
Versenden der Mails an die Presse die Mindesvoraussetzung.
Aber genau das geschah nicht.

Ja, das ist sicher ein Fehler, der gerügt werden kann, und der auch zu einem neuen Akkreditierungsverfahren führen sollte.

Die Mails an die ausländische
Presse gingen mit Verzögerung heraus. Von 20 Minuten war die
Rede. Beim Windhundverfahren zählt aber jede Sekunde.

Ich weiß nicht, ob die Information stimmt, aber im Radio hab ich dazu gehört, dass die Plätze innerhalb von drei Stunden vergeben waren. Die 20 Minuten haben also den Kohl im Prinzip nicht fett gemacht. Aber natürlich ist es - wie gesagt - ein Fehler.

Was mir dabei nur nicht so richtig klar ist, ist die Konsequenz aus dem BVerfG-Beschluss. Warum sollen denn türkische Medienvertreter ein besonderes Interesse an der Berichterstattung geltend machen können, derart, dass sie dadurch Anspruch auf Presseplätze haben?
Das BVerfG sagt, weil ein erheblicher Teil der Opfer türkischer Herkunft war. (Mal davon abgesehen, dass ich nicht weiß, ob sie wirklich türkische Landsleute waren oder sie einen Migrationshintergrund hatten, was schon einen Unterschied macht. Im letzteren Fall wären sie nämlich deutsche Staatsbürger.)

Aber was hieße denn das für zukünftige Prozesse? Eine Frauenquote bei Vergewaltigungsvorwürfen? Oder lieber eine Männerquote unter den Journalisten?

Ich halte ja so ab und zu auch nicht besonders viel von den deutschen Journalisten, aber erstens muss man ihnen nicht per se unterstellen, dass sie nicht sachlich informieren könnten, und zweitens betrifft die Kritik dann doch wenn die Journalisten insgesamt, also auch die türkischen und die britischen…

Wenn diese keine Plätze erhalten (über ein ordnungsgemäß gelaufenes Akkreditierungsverfahren natürlich), dann müssen sie eben als Zuhörer im Gericht erscheinen zu versuchen oder sich aus den anderen Medien informieren. Sie müssen ja nicht die Bild nehmen.

Viele Grüße,

larymin

Hallo,

Warum sollen denn
türkische Medienvertreter ein besonderes Interesse an der
Berichterstattung geltend machen können, derart, dass sie
dadurch Anspruch auf Presseplätze haben?

Weil es sich u.a. um 8 Opfer türkischer Nationalität handelt. Hierdurch haben Medien der Türkei (im Gegensatz zu bspw. Algerien oder Kolumbien) einen besonderes Interesse an der Berichterstattung.

Übrigens liest Du die Entscheidung des BVerfG m.E. unvollständig. Das BVerfG bestätigt ja keinen Anspruch auf Sitzplätze, sondern trifft in der Eile (deswegen ja Eilentscheidung) lediglich eine Güterabwägung.
Es ist weniger schlimm, wenn bspw. 3 Sitzplätze „unrechtmäßig“ zur Verfügung gestellt werden, als dass nachträglich in einem ordentlichen Prozess festgestellt werden müsste, das bei der Platzvergabe Grundrecht gebrochen wurde.

Oder aber das Akkreditierungsverfahren (wie es jetzt geschieht) wird erneut durchgeführt.

Aber was hieße denn das für zukünftige Prozesse? Eine
Frauenquote bei Vergewaltigungsvorwürfen? Oder lieber eine
Männerquote unter den Journalisten?

So abwegig ist Dein Gedankengang gar nicht. Hier

http://www.ka-news.de/nachrichten/schlagzeilen/brenn…

Dann müssten aber auch die griechisch-orthodoxen Interessenvertreter einen Sitzplatz kriegen. Ich unterstell hierbei, dass der getötete Grieche diesen Glauben hatte. Stellt sich noch die Frage, welchen Glauben die ermordete Polizistin hatte.

…und zweitens betrifft die Kritik dann doch wenn die
Journalisten insgesamt, also auch die türkischen und die
britischen…

Was die Briten nun da suchen, versteh ich nicht. Stilmittel ?

Gruß
vdmaster

Hallo,

Weil es sich u.a. um 8 Opfer türkischer Nationalität handelt.
Hierdurch haben Medien der Türkei (im Gegensatz zu bspw.
Algerien oder Kolumbien) einen besonderes Interesse an der
Berichterstattung.

Ja, so das BVerfG. Das stellt es einfach fest, aber woraus soll sich denn dieses besondere Interesse ergeben? Das müsste dann doch in jedem Prozess so sein, dass die Nationalität der Opfer bei der Platzvergabe der Presse berücksichtigt wird. Wird sie aber nicht.
Und was ist mit der Nationalität der Täter? Und man kann das ja immer weiter denken, eben das Geschlecht, die Parteizugehörigkeit…

Übrigens liest Du die Entscheidung des BVerfG m.E.
unvollständig. Das BVerfG bestätigt ja keinen Anspruch auf
Sitzplätze, sondern trifft in der Eile (deswegen ja
Eilentscheidung) lediglich eine Güterabwägung.
Es ist weniger schlimm, wenn bspw. 3 Sitzplätze „unrechtmäßig“
zur Verfügung gestellt werden, als dass nachträglich in einem
ordentlichen Prozess festgestellt werden müsste, das bei der
Platzvergabe Grundrecht gebrochen wurde.

Ja, da hast du recht. Das hatte ich schon gelesen, aber in der Eile nicht richtig verstanden. Danke.

So abwegig ist Dein Gedankengang gar nicht. Hier

http://www.ka-news.de/nachrichten/schlagzeilen/brenn…

Da könnte ich schon beim ersten Absatz das Kotzen kriegen. „Um dem Eindruck zu widersprechen, das Gericht habe etwas zu verbergen…“. Was ist denn das für eine Grundeinstellung? Hier wurden türkische Medien doch nicht ausgeschlossen. Sie hätten einen Platz bekommen können. Die 20 Minuten Verspätung ist natürlich nicht in Ordnung. Man muss das Verfahren schon wiederholen. Aber das Verfahren selbst benachteiligt doch nicht die türkischen Medien und weckt doch - bei ordnungsgemäßer Durchführung - auch nicht den Eindruck, das Gericht habe etwas zu verbergen!
Weiter unterstellt dieser Satz auch, dass die deutschen - oder aber die dann zugelassenen Medien, können ja auch andere sein - Medien nicht sachlich und unabhängig berichten können. Und dass deshalb explizit türkische dabeisein müssten. Das stimmt doch so auch nicht.

Und dann fordert er auch noch eine Video-Übertragung des Prozesses! Das ist einfach widerlich und erinnert mich persönlich an die Volksgerichte der DDR.

Dann müssten aber auch die griechisch-orthodoxen
Interessenvertreter einen Sitzplatz kriegen. Ich unterstell
hierbei, dass der getötete Grieche diesen Glauben hatte.
Stellt sich noch die Frage, welchen Glauben die ermordete
Polizistin hatte.

Wen interessiert denn das? Vielleicht ist der Richter auch noch befangen, weil er dem christlichen Glauben angehört und deshalb gar nicht objektiv über Verbrechen an Muslimen urteilen kann? Meine Güte…

…und zweitens betrifft die Kritik dann doch wenn die
Journalisten insgesamt, also auch die türkischen und die
britischen…

Was die Briten nun da suchen, versteh ich nicht. Stilmittel ?

Weil doch bemängelt wurde, dass nicht mal die BBC einen Platz erhalten hatte. Sehr wohl aber irgendein Tageblatt aus Posemuckel. Und ich verstehe diese Kritik nicht. Wenn sie zu spät benachrichtigt wurden, dann ist das Akkreditierungsverfahren zu wiederholen.
Aber nur weil’s die BBC ist, gibt es halt keine Sonderrechte.

Und nochmal: Die Nationalität der Opfer sollte da auch keine Rolle spielen, denn dann muss sie das immer und nicht nur, wenn’s politisch brisant wird.

Viele Grüße,

larymin

Das müsste dann doch in jedem Prozess so sein, dass die Nationalität der
Opfer bei der Platzvergabe der Presse berücksichtigt wird.

In diesem speziellen Fall sind die Opfer ja nicht zufäliig türkischer bzw. griechischer Abstammung, sondern wurden aufgrund dieser Abstammung zum Opfer.

Das ist schon ein bedeutender Unterschied zu einem durchschnittlichen Feld-Wald-und-Wiesen-Prozess.

Da könnte ich schon beim ersten Absatz das Kotzen kriegen. „Um
dem Eindruck zu widersprechen, das Gericht habe etwas zu
verbergen…“. Was ist denn das für eine Grundeinstellung?

Bekommst du auch das große Kotzen, wenn du in diesem Zusammenhang von der unheilvollen Rolle des Verfassungsschutzes liest, von geschredderten Akten oder von mit dem Fall betrauten Polizisten, die dem KuKluxKlan angehören?

Da ist im Vorfeld so viel schief gelaufen, dass wirklich 200prozentig sicher gestellt werden sollte, dass alles rechtmäßig abläuft.

Und dann fordert er auch noch eine Video-Übertragung des
Prozesses! Das ist einfach widerlich und erinnert mich
persönlich an die Volksgerichte der DDR.

Was genau wäre so ungeheuerlich daran, wenn der Prozess per Video in einen Nachbarsaal übertragen werden würde, so dass eventuell ein paar mehr als nur eine Handvoll Menschen dessen Verlauf direkt verfolgen könnten?

Was die Briten nun da suchen, versteh ich nicht.

Den türkischen Medienvertretern wurde oft genug und oft in unschöner Weise vorgeworfen, sie hätten wegen ihrer galoppierenden Unprofessionalität keinen Platz bekommen. Der Verweis auf die BBC, welche ja nun nicht gerade für mangelnde Professionalität bekannt ist, soll aufzeigen, dass der Fehler im System gelegen haben könnte und nicht bei den ausländischen Medienvertretern.

Und nochmal: Die Nationalität der Opfer sollte da auch keine
Rolle spielen, denn dann muss sie das immer und nicht nur,
wenn’s politisch brisant wird.

In diesem Fall ist die Nationalität der Opfer der Grund, warum sie sterben mussten - das kann man nicht einfach ausblenden!

Stell dir doch einmal umgekehrt vor, was hier los wäre, wenn in einem anderen Land jemand systematisch aus rassistischen Motiven Deutsche umgebracht hätte und bei dem Prozess dann keine deutschen medienvertreter zugelassen wären…

Billi

Stell dir doch einmal umgekehrt vor, was hier los wäre, wenn
in einem anderen Land jemand systematisch aus rassistischen
Motiven Deutsche umgebracht hätte und bei dem Prozess dann
keine deutschen medienvertreter zugelassen wären…

Aus Rassistischen Gründen werden hier Deutsche umgebracht. Nur darf die Presse sowas nicht berichten. Informier dich mal über Kirchweyhe und Alexanderplatz. Natürlich gibt es noch mehr.

hi

Stell dir doch einmal umgekehrt vor, was hier los wäre, wenn
in einem anderen Land jemand systematisch aus rassistischen
Motiven Deutsche umgebracht hätte und bei dem Prozess dann
keine deutschen medienvertreter zugelassen wären…

Hm, es wurde doch keinem Medienvertreter verboten zum Prozess zu kommen. Zugelassen waren doch alle, nur bekamen nicht alle einen sicheren Platz.
Nuja, aber nicht wirklich unerwartet ist D in die Knie gegangen und es gibt ein neues Auswahlverfahren.

Gruß
Edith

Stell dir doch einmal umgekehrt vor, was hier los wäre, wenn

in einem anderen Land jemand systematisch aus rassistischen
Motiven Deutsche umgebracht hätte und bei dem Prozess dann
keine deutschen Medienvertreter zugelassen wären…

Wie von Scotty schon angemerkt, muss man dazu gar nicht mal in ein anderes Land fahren. Aber das scheinst du alles gar nicht mitzubekommen.

Hallo!

Und was ist mit der Nationalität der Täter? Und man kann das
ja immer weiter denken, eben das Geschlecht, die
Parteizugehörigkeit…

Im vorliegenden Fall machte die Herkunft Menschen zu Opfern.

Natürlich, man könnte den Bürokraten ‘raushängen lassen. Hier läuft ja alles sowas von korrekt ohne Ansehen der Person. Wir haben alles richtig gemacht. Hier lief nichts schief und genauso penibel verfahren wir weiter. Uns interessiert nur die Tat als solche. Irgendwelche Hintergründe wollen wir gar nicht wissen. Genau deshalb ist auch die Herkunft der Opfer irrelevant. Sie sind tot. Erschossen. Nun muß man gucken, wer geschossen hat. Ach, die Schützen sind auch tot - na, dann ist ja alles gut. Wir veranstalten einen Prozeß, natürlich wie vorgeschrieben öffentlich mit Zuschauern. Da soll sich hinhocken, wer will. Gerne auch der Schreiberling aus Hintertupfing. Ist schließlich nicht einzusehen, warum Leser aus Hintertupfing ein anderes Informationsinteresse als Landsleute der Opfer haben sollten. Und ist es überhaupt vertretbar, daß die Volksgenossin Tschäpe wegen einiger Osteuropäer in Bedrängnis gerät, wo doch schon 2 Kameraden so tragisch ihr Leben ließen? So ungefähr?

Ist dir womöglich entgangen, daß über ein Jahrzehnt schwerste Straftaten mit Beteiligung staatlicher Stellen oder – die wohlwollende Variante - unter den Augen beamteter, vollkommen unfähiger Trottel abliefen? Es erscheint nicht abwegig, wenn nicht sogar nahe liegend, daß der Verfassungsschutz mehrerer Bundesländer sowie Polizeidienststellen von Extremisten durchsetzt sind, die Kriminelle unterstützten und ihre schützende Hand über Mörder hielten. Mehrere Opfer wurden mit der gleichen Waffe umgebracht, aber die Ermittler scheren sich nicht darum, ermitteln statt dessen im persönlichen Umfeld der Opfer. Will ein Untersuchungsausschuß die Akten der beteiligten Dienststellen sehen, wurden sie bedauerlicherweise – was für ein dummer Zufall aber auch – kurz zuvor geschreddert.

Die Vorgänge sind geeignet, das Ansehen Deutschlands schwer zu beschädigen, dieses Land in den Augen der Weltöffentlichkeit als Nazi-Augiasstall erscheinen zu lassen. Der Verfassungsschutz insgesamt und etliche Polizeidienststellen haben jedenfalls keinerlei Vertrauen mehr verdient. Man darf den Herrschaften ausnahmslos jede noch so schwere kriminelle Tat zutrauen. Beamte waren nicht die Mörder, aber sie deckten die Taten, schufen und förderten das Umfeld, verhinderten Aufklärung. Aber selbstverständlich will lieber niemand so genau hingucken, wieviele Nazis es in den Reihen der Staatsdiener gibt. Ich hatte mal das zweifelhafte Vergnügen, neben einer Hundertschaft Polizei herzutrotten, die sich auf einem längeren Fußmarsch zu einer Demo befand. Die Leute bemerkten offenkundig den die Ohren spitzenden Zuhörer nicht. Daß es sich nicht um Gespräche unter Mitgliedern eines SA-Schlägertrupps handelte, war nur an den Uniformen zu erkennen.

Und jetzt – liebe Zeit, was für Zufälle – werden ausgerechnet die Medien mit angeblich besonderem Interesse am Prozeß zu spät informiert, daß das Windhundverfahren um die Presseplätze ab sofort läuft. Es waren doch bloß ein paar Minuten und überhaupt kann man das besondere Interesse so ganz und gar nicht nachvollziehen. Sollen wir nächstens die Sportpresse der Welt einladen, weil das Opfer Turnschuhe trug? Die Vorgänge seit über 10 Jahren und nun auch noch ein Fehler des Gerichts – alles Zufall und der Rest sind böswillige Behauptungen. Was denn wohl sonst? Die Verschwörungstheoretiker müssen sich damit abfinden, daß korruptes oder sonstwie kriminelles Behördenhandeln in Deutschland verboten ist und deshalb schlichtweg nicht vorkommt.

Das Mißtrauen der etwas älteren Jahrgänge, die miterlebten, wie die deutsche Justiz in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik so tief im Nazisumpf steckte, daß sie nur tätig wurde, wenn sich während des Zuwartens auf die biologische Lösung trotz aller Mühe nichts länger unter den Teppich kehren ließ, also diese mißtrauischen Leute sind allesamt Alt-68er und Nestbeschmutzer. Außerdem findet der Prozeß in München statt und in dieser Region gab es noch nie auch nur einen einzigen Nazi-Sympathisanten. Überhaupt sind unsere Gerichte über jeden Zweifel erhaben und die Erde ist eine Scheibe.

Bekamen die drei Affen inzwischen Nachwuchs, sind es jetzt vier? Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen, nichts denken?

Gruß
Wolfgang

*
Hi.

Danke.

Der Beitrag hätte 5 Sterne verdient.

MfG,
TheSedated

*
Ich schließe mich meinem Vorredner an, Danke!

Gruß Chewpapa

Hi,

Aus Rassistischen Gründen werden hier Deutsche umgebracht. Nur
darf die Presse sowas nicht berichten. Informier dich mal über
Kirchweyhe und Alexanderplatz. Natürlich gibt es noch mehr.

wofür soll das ein Argument sein? Meinst Du Ausländern entsteht ein Recht Deutsche umzubringen daraus, daß Deutsche Ausländer umbringen? Umgekehrt? Auch nicht!

Gruß Chewpapa