Es handelt sich um eine Standardabsage. Nah dran ist man erst - wie schon geschrieben wurde -, wenn man zu wenigstens einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. In der Regel kann man von einem ernsthaften Interesse des potentiellen AG erst ausgehen, wenn man zum zweiten Gespräch eingeladen wird. Das mag bei Volontariaten anders sein, aber auch da wird man sich die Leute aus der Nähe ansehen wollen, die man aus der großen Zahl der Bewerbungen als wenigstens ansatzweise interessant herausgefischt hat.
Natürlich kann man nachfragen, warum man gar nicht in die engere Wahl genommen wurde und im Regelfall wird man auch eine Antwort bekommen. In Deinem Fall könnte ich mir u.a. die gelegentlichen Rechtschreibfehler (dass/das) als eine (!) Ursache vorstellen. Da Du nichts über Deine Vorgeschichte preisgibst, kann man darüber hinaus nur spekulieren. Du kannst Dir aber sicher sein, dass ein auch nur ansatzweise bekannter Radiosender jährlich eine vierstellige Zahl von Bewerbungen für ein Volontariat erhält und man sich deswegen leisten kann, eine große Zahl nach der allerersten Sichtung der Bewerbung auszusortieren.
Das AGG würde ich gar nicht erst bemühen, sofern Du nicht behindert bist. Radiostationen leben von originellen Gestalten und haben ganz sicher nichts Homosexuelle oder Schwarze einzuwenden. Selbst wenn das Alter eine Rolle gespielt haben sollte, ist das kein Grund, das AGG anzuführen, weil der Arbeitgeber bspw. durchaus auch Rentner ablehnen darf, wenn es sich z.B. um einen Radiosender handelt, der sich primär an Jugendliche richtet. Dafür liefert §8 AGG die Grundlage.
Will sagen: nicht jede gefühlte Benachteiligung ist eine Benachteiligung nach dem Gesetz. Insofern würde ich eher den Ansatz wählen, die Bewerbung etwas besser auf den Adressaten zuzuschneiden und mir im Vorfeld zu überlegen, auf was ein Radiosender wohl anspringen könnte. Aus dem Stegreif fallen mir dabei u.a. Hör- oder Textproben ein, die man der Bewerbung beifügt.
Gruß
C.