Ö: Jörg Haider (BZÖ) ist tot

(ohne politischen Inhalt)

Servus Klaus :smile:

Hallo Herbert,

*wennst magst können wir ja über das Wort ‚menschlich’ im
Deutschbrett diskutieren. Ich hör schon die MOD’s hüsteln.
(Das kann bei Drachen nicht ganz ungefählich sein)

oooch, Marion ist sehr sympathisch *zwinker@pendragon* und
Drache bin ich auch.

aber das weiß ich doch :smile: ich hab da eher die chinesischen Drachen im Kopf. Aber trotz allem, reizen sollte man sie trotzdem nicht. (So wie wir es gerade tun, das hat ja nix mit irgendwelcher Politik zu tun).

P.S. Inhaltlich heut abend.

Ok freu mich drauf, aber behalte mir vor mir Zeit zu lassen, ich hab derzeit viele private und berufliche Verpflichtungen.

Servus
Herbert

Dragon is watching you :smile:
Ihr seid ja lieb :smile:

Wünsch euch einen schönen Abend!

Herzlichen Gruß
Marion

Servus Klaus :smile:

Hallo Herbert,

schönen Abend noch mal!

Vielleicht kommen wir auf einen Kompromiss? Kompromisse
finden, heißt es, ist doch eine schöne österreichische
Tradition (oder sollte es zumindest sein)

Doch, ist es. Wozu haben wir denn die Sozialpartnerschaft? :wink:

Also… jeden reinlassen, das gebe ich unumwunden zu, geht
nicht. Wir haben 83.871 qkm bei einer Einwohnerzahl von
8.348.233. Wenn man bedenkt, dass in 6 von 9 Bundesländer
alles hochkant (Berge udergl.) ist, dazu kommen noch Seen und
Wälder dazu die auch nicht wirklich bewohnbar sind, haben wir
eine Bevölkerungsdichte die der von China nahe kommt.

Letzteres weiß ich zwar nicht genau, bin momentan auch zu faul, um das rauszufinden. ich seh das aber ohnehin so wie du.

Auf der anderen Seite: die derzeitige Asylpolitik. Da lässt
man die Leute 6, 8 oder mittlerweile 14 Jahre im ungewissen.
Es ist ja nicht so, dass da die ganze Zeit Gerichte sich mit
dem Fall befassen. Dann nach durchschnittlich 7 Jahren, wenn
sich die Kinder und vielleicht in geringerem Maß die
Erwachsenen hier sozialisiert haben, ihr Leben hier aufgebaut
haben, geht es oft ganz schnell. Mitten in der Nacht, zwischen
2h und 3h kommen die Polizisten. Innerhalb einer Stunde müssen
die Leute alles zusammenpacken, (20kg pro Person). Die Leute
die am nächsten Tag in die Schule gegangen wären odergl.
können sich nicht von den Freunden, Klassenkameraden usw.
verabschieden, können nichts z. B. auf der Bank regeln… Nichts
einfach weg… Also, ich kann mir das nicht ohne Gewalt und
Tränen vorstellen. Dass das vor allem bei Kindern einen Schock
fürs Leben hinterlässt ist glaub ich nachvollziehbar.
Also, das geht meiner Ansicht auch nicht.

Auch diesbezüglich ist meine Sicht der Dinge so wie deine. Besser als derzeit ginge es allemal.

Mein Kompromissvorschlag für die Zukunft: Asylnehmer, egal wie
sie eingereist sind sollten innerhalb von wenigen Wochen eine
gerechte Verhandlung erhalten. Damit ist gemeint, dass ehrlich
geschaut wird welche Gefahren für den Asylnehmer drohen, ob
er/sie vielleicht zu einer Minderheit zählen die vermehrt
gefährdet ist (z. B. wie unsere Familie Zogaj). Ihnen
zugeteilt werden sollte ein Experte von dem Land aus dem sie
stammen und ein Anwalt. Das mit Einspruch sollte nicht länger
als ein paar Wochen oder von mir aus Monate dauern. Wenn die
Gerichte säumig sind, dann sollten die Asylnehmer nach einer
gewissen Zeit, mein Vorschlag wäre 6 Monate (verhandelbar) ein
automatisches Aufenthaltsrecht erhalten. Danach einen
vorangekündigten geordneten Abzug. Mit so wenig Gewalt wie
möglich, und mit der Möglichkeit dass die Leute ihre
Angelegenheiten ordnen können.

Das sollte es vermutlich sein. Eine klare Regelung (welche Punkte müssen in welchem Umfang erfüllt sein) verbunden mit einem tunlichst möglichst kurzen und klar geregelten Rechtsweg. Binnen ein paar Wochen (maximal 3) sollte ein Erstbescheid denkbar sein. 6 Monate für den gesamten Rechtsweg im Asylbereich bei gleichzeitig erzwungener Beschäftigungslosigkeit ist meines Erachtens zu lange, das sollte kürzer machbar sein.

Wer jetzt denkt, das wäre eine teurere Lösung, weit gefehlt:
das was vielleicht an Gerichtskosten mehr anfällt, das erspart
man sich an Asylheimen Essen usw.

Seh ich auch so. Je kürzer und klarer geregelt, desto besser und langfristig billiger.

Sollte Österreich trotzdem übermäßig überlastet sein, sollten
wir auch unsere befreundeten Industrienationen (EU-Länder)
USA, Kanada, usw. bitten uns zu helfen.

Auch da geh ich d’accord mit dir. Tunlichst sollte da möglichst bald der Weg der zwischenstaatlichen Kommunikation gesucht und beschritten werden.

Das wäre meiner Meinung nach der menschlichere* Weg.

Abgesehen von meinem Bedenken beim Wort „menschlich“, ja.

Servus und Dir auch ein schönes Wochenende (bei uns in Wien
hat es auch schönes und angenehmes, wenn auch ein wenig
kühles Wetter gegeben.)

*wennst magst können wir ja über das Wort ‚menschlich’ im
Deutschbrett diskutieren. Ich hör schon die MOD’s hüsteln.
(Das kann bei Drachen nicht ganz ungefählich sein)

Liebe Grüße nach Wien und auch an unsere liebe MOD mit Dank für ihr Verständnis, wenns zeitweise knapp ans brettliche Off Topic rangeschrammt ist. :wink:

Servus
Herbert

Klaus

P.S. Mit der Antwort kannst ruhig aufs Mail ausweichen, meine Adresse hast du ja.

Servus Klaus, :smile:
einmal mag noch…

Servus Klaus :smile:

Hallo Herbert,

schönen Abend noch mal!

Vielleicht kommen wir auf einen Kompromiss? Kompromisse
finden, heißt es, ist doch eine schöne österreichische
Tradition (oder sollte es zumindest sein)

Doch, ist es. Wozu haben wir denn die Sozialpartnerschaft? :wink:

Ja, hier ist die Konsenssuche zur (typisch österreichischen) Institution geworden. Ist doch schön…
Deswegen hatten wir ja auch Streiksekunden (während Schwarzblau Streikminuten). Das ist auch mit (bislang) ein Grund für unseren Wohlstand… und für sozialen Frieden. Natürlich kann und soll in der Politik auch gestritten werden, aber am Ende … ich hoffe, nein, ich weiß dass Faymann und Pröll das wissen.

Und den Konsens haben wir auch hier gefunden. Wie kann es anders sein, unter den Flügeln des (Glücks)drachens :smile: Der Rest… ist Schweigen. Bis auf…

Liebe Grüße nach Wien und auch an unsere liebe MOD mit Dank
für ihr Verständnis, wenns zeitweise knapp ans brettliche Off
Topic rangeschrammt ist. :wink:

Liebe Grüße Dir nach Salzburg, und dem Dank an die lieben MOD’s schließe ich mich natürlich an. Für Deutsche muss das ja ziemlich langweilig gewesen sein.

Servus
Herbert

PS.: und… AUS! :wink:

Küssdiehand :smile:

Dir auch einen schönen Abend und liebe Grüße
Servus
Herbert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Schön, dass ihr euch so einig seid:wink: Ein paar Anmerkungen möchte ich auch noch dazu machen:

Das sollte es vermutlich sein. Eine klare Regelung (welche
Punkte müssen in welchem Umfang erfüllt sein) verbunden mit
einem tunlichst möglichst kurzen und klar geregelten
Rechtsweg.

Ist im Prinzip gegeben. Die gesetzliche Maximalfrist des Verwaltungsverfahrens ist (seit 1.6.2008) 6 Monate, früher waren es (zwei Instanzen Bundesasylamt und UBAS) insgesamt 12 Monate.

Im Fremdenrecht gilt auch erste Instanz sechs Monate und zweite Instanz sechs Monate.

Das Problem ist also weniger die rechtliche Sache (obwohl die Gesetze qualitativ schlecht sind), sondern eine Sache der Verwaltung (gilt für Asyl- und Fremdenrecht). Unsere Behörden sind einfach vollkommen damit überfordert das Gesetz zu vollziehen - es gibt zu wenig Personal und das Personal, das dort (vor allem in erster Instanz) vorhanden ist, ist oft fachlich dafür nicht qualifiziert. Wenn ein Unternehmer derart viel unqualifziertes Personal einsetzen würde, wäre er schon lange pleite. Man muss sich vorstellen, dass es ganze Abteilungen gibt, die ohne einen einzigen Mitarbeiter mit juristischer Ausbildung auskommen müssen. Ich war mal mit einem Mandanten bei einer Fremdenbehörde erster Instanz und musste feststellen, dass es auf der Behörde nichtmal ein Gesetzbuch gibt!

Und jetzt gibts da eine Eigenheit der österreichischen Rechtskontrolle, die man wissen muss: grundsätzlich kann man gegen jeden letzinstanzlichen Bescheid eine Bescheidbeschwerde an den VfGH und VwGH erheben, vereinfacht gesagt prüft der VfGH die Verletzung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts (Grundrechtsbeschwerde) oder man beschwert sich über die Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes oder eine rechtswidrige Verordnung (sog. konkrete Normenkontrolle), der VwGH prüft einfachgesetzliche Rechtsverletzungen. VfGH und VwGH können nur kassatorisch entscheiden, d.h. wenn ein Fehler gefunden wird, wird der Bescheid aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung an die letzinstanzliche Behörde zurückverwiesen - damit beginnt dann das Unheil seinen Lauf, denn gegen den neuen Bescheid kann ich mich wieder beschweren mit der Begründung, dass der Gerichtsauftrag nicht erfüllt wurde, was tatsächlich auch nicht allzu selten vorkommt. So geht das dann rauf und wieder runter.

Wer daher bei der Problematik eine „Verschärfung der Asylgesetze“ fordert argumentiert vollkommen am Problem vorbei. Das ist nichts anderes als populistischer Unsinn.

Gruß
Tom