Darf ein Lehrer die Noten der Schüler öffentlich vor der Klasse nennen ? Ist nicht auch die Angabe des Notenspiegels ausreichend und aus datenschutzrechtl. Gründen sogar befürwortet? Das Nennen der Noten verfolgt ja nicht wirklich einen pädagogischen Zweck, außer die Schüler vorzuführen.Wo finde ich eine rechtliche Grundlage dazu ?
hallo, ich habe zur Zeit auch so meine Probleme mit einigen Verhaltensweisen der Lehrer, aber eine Freundin hat mir eine Seite genannt, ich hab zwar selber noch nix gelesen, aber vll findest du ja was, das dir weiterhilft. www.lev-gym-bayern.de
gruß, Julia
Der niedersächsische Landtag hat sich mal mit dem Thema befasst. Ergebnis: Die Nennung (und der dadurch für Schüler mögliche Vergleich innerhalb der Klasse) ist zulässig.
Ein Auszug aus der offiziellen „Drucksache“ findet sich hier: http://www.deutschstunden.de/Unterricht/Englisch/Not…
Hallo,
aber eine Freundin hat mir eine
Seite genannt, ich hab zwar selber noch nix gelesen, aber vll
findest du ja was, das dir weiterhilft. www…de
ist das nicht seltsam/interessant/schön?
Da meldet sich heute jemand an und sofort (wirklich sofort nach den Zeitbegriffen dieses Forums) meldet sich jemand mit der „hilfreichen“ Webseite. Und noch nicht mal selbst gelesen, aber mit einer großen Gewissheit, daß von dort die nötige Hilfe kommen kann …
Manchmal liebe ich dieses Forum und seine Nutzer.
Gruß
Jörg Zabel
off topic
Moin,
zu meiner Zeit wurde das immer so gemacht und oh Wunder, keiner von uns ist daran gestorben.
Schlimm hab ich das auch nicht empfunden.
Gandalf
Zustimmung!?
Hallo,
ja bei uns wurde das damals auch so gemacht und ja, es ist keiner gestorben.
Selbst diejenige Klassenkameradin nicht, die deshalb von den anderen immer ausgelacht und mit der Zeit verspottet wurde. Dass sie sich geschämt hat, sich am liebsten verkrochen hätte und sich mit der Zeit auch nicht mehr am Unterricht beteiligt hat, hat ihr ja letztendlich auch nicht das Genick gebrochen.
Es war uns auch völlig scheißegal, dass sie darunter gelitten hat. Sie war ja doch nur die doofe S. . Irgendwann packts dann ja auch jeder und man braucht zum Leben keine angenehme Schulzeit. Was nicht tötet härtet bekanntlich ab.
LG
Stefan
Moin,
seltsame Zustände in Deiner Klasse.
Bei uns wurde niemand deswegen verspottet.
Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, denn in einigen Fächern war ich nun so gar nicht gut.
Gandalf
Natürlich wird niemand wegen den vorgelesenen Noten verspottet. Doch wenn wir mal davon ausgehen, dass es in nahezu jeder Klasse eins zwei Schüler sitzen, die gequält werden (aus welchen Gründen auch immer), so würde ich als Lehrer den anderen die Angriffsfläche Note (ob Streber oder Doofmann) nicht bieten wollen.
Wenn es in deiner Klasse keine Außenseiter gegeben hat - Kompliment.
LG
Stefan
Moin,
Wenn es in deiner Klasse keine Außenseiter gegeben hat -
Kompliment.
natürlich gabs Außenseiter. Da mögen auch schulische Leistungen mit hineingespielt haben, aber das waren nicht die Hauptgründe. Warum einige Außenseiter werden, hat meist andere Gründe. Ob sie ein gutes Opfer abgeben und das können problemlos auch Streber sein, oder gerade solche, körperliche Merkmale, Herkunft etc.
Wir hatten schwache Schüler, die waren in der Klassenordnung weit oben und umgekehrte Fälle.
Es nur an den Noten festzumachen ist zu simpel.
Zudem; selbst wenn die Noten nicht vorgelesen worden wären, wer welche Note hatte, wäre kein Geheimnis gewesen.
Gandalf
Hallo,
frag doch mal Julia. Hat sich 20 Minuten nach dir angemeldet und dürfte doch neben dir sitzen …
Grüße nach Bayern.
Grüße
godam
Darf ein Lehrer die Noten der Schüler öffentlich vor der
Klasse nennen ?
„Öffentlich“ wäre innerhalb des geschlossenen Klassenverbandes wohl der falsche Begriff.
Und eine Vergleichbarkeit und Transparenz der Note - auch zu Mitschülern - ist durchaus erwünscht.
und aus datenschutzrechtl. Gründen sogar
befürwortet?
Den Rechtsanspruch kann ich für NRW ausschließen.
Das Nennen der Noten verfolgt ja nicht wirklich
einen pädagogischen Zweck,
Tatsächlich? Was wäre Offenheit, Vergleichbarkeit oder Motivation, genausogut wie der bessere Schüler X sein zu können, deiner Meinung nach?
außer die Schüler vorzuführen.
Hoppla, so siehst du das Ergebnis einer erbrachten (Schlecht-)Leistung? Es wird ja wohl allenfalls die Leistung „vorgeführt“
G imager
Hallo,
Es nur an den Noten festzumachen ist zu simpel.
sagte ich ja.
wer welche Note hatte, wäre kein Geheimnis gewesen.
Es geht nicht darum, dass die Noten ein Geheimnis sind oder bleiben sollen, sondern um den Moment, wenn die Noten vorgelesen werden und dann vielleicht einer in der Klasse weiß, „so jetzt werde ich gleich ausgelacht oder bekomme wieder diese beschämenden Blicke zugeworfen, …“. Mehr mein ich gar nicht.
Eine tolle Klasse wäre, wenn dies alles kein Problem ist und ich bin mir auch sicher, dass es solche Klassen gibt. Dennoch muss man als Lehrer behutsam bzw. aufmerksam mit den Befindlichkeiten der Schüler umgehen.
LG
Stefan
Moin,
Hai!
zu meiner Zeit wurde das immer so gemacht und oh Wunder,
keiner von uns ist daran gestorben.
Das ist ja mal ein Argument!
Vor nicht langer Zeit gab es einen Schlag in den Nacken und soweit
ich weiß ist niemand daran gestorben.
Schlimm hab ich das auch nicht empfunden.
Na dann.
Der Plem
Hallo,
Darf ein Lehrer die Noten der Schüler öffentlich vor der
Klasse nennen ?„Öffentlich“ wäre innerhalb des geschlossenen Klassenverbandes
wohl der falsche Begriff.
Schon wenn ich persönliche Daten auch nur einem anderen Menschen mitteile veröffentliche ich sie. Beim Datenschutz geht es nicht um die Organisation oder Anzahl der Personen. Mit dem gleichen Argument könnte man ja sonst alle möglichen persönlichen Daten in der Klasse verkünden. Wäre ja alles nicht öffentlich.
Und eine Vergleichbarkeit und Transparenz der Note - auch zu
Mitschülern - ist durchaus erwünscht.
Ja, aus pädagogischen Gründen und damit indirekt vom Schulgesetz her. Das beißt sich aber tatsächlich mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Hier wurde in diesem Konflikt - zumindest in Niedersachsen - von einem Palamentsausschuss (ich glaube es war ein solche Gremium) dem pädagogischen Interesse der Vorrang gegenüber den Datenschutzrechten eingeräumt, dass es hier aber einen Widerspruch gibt wurde nie geleugnet.
Sosehr ich auch die pädagogischen Gründe nachvollziehen kann, sosehr sehe ich doch auch den Konflikt mit Rechten der Schüler und ziehe es ein wenig in Zweifel, ob die „Meinungsäußerung“ von Parlamentariern hier als Legitimation ausreicht.
Eine (höchst)richterliche Entscheidung ist mir hierzu jedenfalls nicht bekannt.
Gruß
Werner
Tach,
Na dann.
eben.
Man kann aus einer Mücke einen Elefanten machen und genaus das passiert hier momentan wegen der Vorleserei der Noten.
Das hab ich damals nicht schlimm gefunden und tue es heute auch nicht.
Mir deshalb zu unterstellen ich würde die Prügelstrafe gut finden ist schon arm und zeigt nur, daß keine ordentlichen Argumente vorhanden sind.
Gandalf
Tach,
Hai!
Mir deshalb zu unterstellen ich würde die Prügelstrafe gut
finden
Das habe ich nicht getan sondern nur ein anderes Beispiel gebracht.
ist schon arm und zeigt nur, daß keine ordentlichen
Argumente vorhanden sind.
Ich hingegen finde die Argumentation arm „Das hat mir nicht geschadet
deshalb kann es nicht so schlimm sein“, wie ist es dabei mit
ordentlichen Argumenten?
Übrigens bei mir an der UNI war es verboten, Beurteilungen von
Mitarbeitern darf ich auch nicht veröffentlichen warum soll für
Schüler ein eingeschränktes Recht gelten?
Gespannt, der Plem
Hallo Plem,
zu diesem Thema wird es wohl immer auf ein „Pro“ oder „Contra“
hinaus laufen.
Ich persönlich finde die Bekanntgabe der „Noten“ nicht so schlimm.
Vielleicht wird man so schon früh daran gewöhnt,das es auch im späteren
Leben zu solchen Situationen kommt.
Ob man dann damit besser umgehen kann,wird jeder für sich selbst beurteilen können.Es ist natürlich nicht gerade angenehm,wenn die eigene
Leistungsbewertung im Kollektiv negativ ausfällt.
Für manche ist es aber vielleicht hilfreich,für andere wiederum nicht so schön.
mfg Bollfried
Moin,
Mir deshalb zu unterstellen ich würde die Prügelstrafe gut
findenDas habe ich nicht getan sondern nur ein anderes Beispiel
gebracht.
aha.
Darf ich zitieren?
Zeit wurde das immer so gemacht und oh Wunder,
keiner von uns ist daran gestorben.
Das ist ja mal ein Argument!
Vor nicht langer Zeit gab es einen Schlag in den Nacken und soweit
ich weiß ist niemand daran gestorben.
Da hast Du einen direkten Vergleich gezogen und mir somit unterstellt, daß ich genauso ticke.
Du findest das gut, also auch das.
Übrigens bei mir an der UNI war es verboten, Beurteilungen von
Mitarbeitern darf ich auch nicht veröffentlichen warum soll
für
Schüler ein eingeschränktes Recht gelten?
komisch. Daß es verboten ist, Unimitarbeiter nicht beurteilen zu dürfen findest Du schlecht, aber Noten zu verkünden auch. Wat denn nuh?!
Gandalf
Hai!
Das ist ja mal ein Argument!
Vor nicht langer Zeit gab es einen Schlag in den Nacken und soweit
ich weiß ist niemand daran gestorben.Da hast Du einen direkten Vergleich gezogen und mir somit
unterstellt, daß ich genauso ticke.
Du findest das gut, also auch das.
Das nenne ich dann jetzt mal selektive Wahrnehmung. Es war ein
Vergleich dafür was für ein Unsinn gerade mit dem Spruch „Das hat
mir auch nicht geschadet“ zu rechtfertigen versucht wird.
Übrigens bei mir an der UNI war es verboten, Beurteilungen von
Mitarbeitern darf ich auch nicht veröffentlichen warum soll
für Schüler ein eingeschränktes Recht gelten?komisch. Daß es verboten ist, Unimitarbeiter nicht beurteilen
zu dürfen findest Du schlecht, aber Noten zu verkünden auch.
Wat denn nuh?!
-Es ist zumindest hier an der UNI verboten Noten mit Namen bekannt zu geben!
-Es ist verboten Beurteilungen von Mitarbeitern öffentlich zu machen!
Warum soll es erlaubt sein von Schülern Noten (Beurteilungen) zu
veröffentlichen? Lehrer klagen gegen SpickMich aber haben selbst
Methoden die einen manchmal schaudern lassen.
Der Plem
Faktenlage: Nicht erlaubt
zu meiner Zeit wurde das immer so gemacht und oh Wunder,
keiner von uns ist daran gestorben.
Schlimm hab ich das auch nicht empfunden.
Was ist das denn für eine schwache Antwort? Die Gegenfrage mit der Watschen ist völlig legitim!
Die Frage, ob eine solche Notenbekanntgabe mit dem Datenschutz vereinbar ist, ist jedenfalls völlig berechtigt und sollte in der heutigen Zeit auch ein wenig ernster genommen werden!
Ich wusste zwar bisher konkret nicht, ob diese Form der Verkündung von Prüfungsergebnissen tatsächlich so erlaubt ist im konkreten Fall. Was ich aber schon wusste:
-
die Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen per Aushang an Unis (egal ob geschützter Bereich oder öffentlich) MUSS anonym erfolgen respektive darf sie es nur auf Basis der Matrikelnummer!
-
Telefonlisten der Eltern dürfen nur mit Zustimmung weiter gegeben werden.
Man kann sich aber schlau machen zu dem Thema - und das Ergebnis: es ist tatsächlich ohne Zustimmung nicht erlaubt (siehe II.4):
https://www.datenschutzzentrum.de/faq/schule2.htm
In einer Zeit, in der es unter Jugendlichen Mode geworden ist, nicht nur mit persönlichen Daten von Mitschülern, sondern auch von Lehrern an die Öffentlichkeit oder an Teilöffentlichkeiten zu gehen, haben m.E. Lehrer nicht nur die Verantwortung, mit diesem Thema ernsthaft und sensibel umzugehen, sondern sie sollten es auch schon aus eigenem Interesse tun!