Hallo,
hoffe jemand kann hier weiterhelfen bzw. hat eine Idee zum Thema…
Der öffentliche Bürgersteig (mitsamt Radweg) befindet sich auf dem privaten Grundstück des Eigentümers A. Es liegen der Stadt nachweislich keine Einverständniserklärungen oder Verzichtserklärungen der Vorbesitzer vor (alles über die Ämter abgeklärt). Auch im Grundbuch ist das Teilgrundstück (der Bereich auf dem sich der Bürgersteigs mitsamt Radweg befindet) dem Eigentümer A zugehörig.
Darf der Eigentümer A dann eine Zahlung von der Stadt einfordern? Sprich: die Stadt solle das Grundstück auf dem sich der Bürgersteig befindet zum ortsüblichen Bodenrichtwert (Preis) von Eigentümer A abkaufen. Oder muss der Gehweg auf Privatgrund einfach hingenommen werden?
Bin für jeden Tipp dankbar.