Öffentlicher Bürgersteig auf Privatgrundstück

Hatte auch mal so einen Fall. Ein Gebäudeanbau wurde zu SED Zeiten auf mein Grundstück gebaut und die Nachwendeeigentümer regten sich nicht. Habe es einfach abreißen lassen. Die Polizei stand zwar sofort da aber deren erste Frage war: Wessen Grundstück ist das? Damit war die Sache gegessen. Also: Geht doch!

Servus,

zwischen

und

liegen Welten, schon gemerkt?

Wobei

eine Erfindung von Dir ist. Aus den spärlichen gegebenen Informationen lässt sich jedenfalls nicht ableiten, ob der vorgelegte Fall „so einer“ oder „ein anderer“ wäre.

So, und jetzt gehst Du mal zu Bauer Piepenbrok und empfiehlst ihm, mal für Spaß die Masten der Hochspannungsleitung abzureißen, die auf seinem Acker stehen. Als nächstes fragst Du Deine hoch verschuldete Gemeinde, warum sie die vielen Kleingartenbuden, die auf ihrem Grundstück stehen, nicht einfach verkauft. Und dann gibst Du dem Erzbischof von München und Freising den heißen Tip, er könnte doch die Mieten, die für die Stadt München bezahlt werden, die zu einem erheblichen Teil in Erbbaurrecht auf Kirchengrund gebaut ist, schlicht selber kassieren, statt sie den vermeintlichen Eigentümern der Immobilien zu überlassen. Schließlich wären wir ja nicht mehr in „SED Zeiten“, sondern die Kirche sollte sich ruhig nehmen, was ihr gehört.

Und nach dieser Fingerübung ziehst Du als weißer Ritter durch die Städte und Gemeinden, die darunter ächzen, dass sie ihre Wasserversorgungs- und Kanalisationssysteme leichtsinnig auf Dauer im „Cross Border Leasing“ sog. „Investoren“ überlassen haben und machst ihnen klar, dass diese berühmten mehrhundertseitigen Verträge allesamt Makulatur sind, und dass das selbstverständlich alles unverändert den Kommunen gehört.

Geht doch :crazy_face:!

MM

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Das ist ja hochinteressant und ich danke für die nett beschriebenen Einwände. Nun bin ich froh, dass ich das alles nicht machen muß und meine naive Selbstjustiz ganz einfach und schnell zum Ziel führte. Mit meinen praktischen Tips werde ich mich in Zukunft zurückhalten.

Verstehe deine Aussage nicht, aber dich hat niemand gezwungen deine Meinung hier kundzutun. Sorry, falls dich irgendwas an meinen Ausführungen stört. Ich habe lediglich angemerkt, dass mir zwischenzeitlich alle Unterlagen vorliegen - wo ist also das/dein Problem?

@anon45458312: Christa hat das Missverständnis ja bereits aufgeklärt. :slight_smile: Der Ausbau fand nie statt, der damalige Eigentümer lehnte ab.

@Christa: danke! :slight_smile:

@Karl_Wentzel: danke auch für deine Hinweise! Manches mag ggf. etwas zu drastisch sein, da man sich ja auch keinen Ärger einhandeln will.

Und dann abschließend/ergänzend folgender Hinweis: heute ging mir ein Schreiben von der Stadt zu, mein Anliegen wird derzeit geprüft. Es wurde also scheinbar inzwischen die korrekte Stelle gefunden bzw. ein guter Weg gewählt. Sorry falls sich hier jemand angegriffen gefühlt haben sollte (weswegen auch immer - anders kann ich die Aussage von Aprilfisch nicht verstehen).

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Danke für die Info, bitte erzähle uns was rausgekommen ist.

Schönes Wochenende

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Neues Update: habe jetzt von der Ankaufstelle der Stadt eine Mail erhalten, dass man die Sachlage intern prüft und sich bezgl. eines Ankaufs der Fläche in der 13KW wieder meldet. Ist jetzt also am Ende tatsächlich im richtigen Bereich gelandet.

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Ein weiteres Update nach einer langen Zeit… durch Corona hat sich natürlich alles verzögert und jedes Amt hat eine neue Standart-Ausrede gefunden. :smiley: Man wollte nun ein Angebot von mir (wie viel Geld ich für die Fläche haben möchte) - Angebot ist raus, jetzt heißt es wieder abwarten.

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das Grundbuchamt sichert die Eigentumsverhältnisse, nicht aber die Lage (!) des Eigentums. D.h. da steht drin, dass jemand was gehört, aber nicht wo das genau liegt.

jetzt wird es Interessant, denn das Kataster sichert WO das Eigentum liegt (Koordinaten der Grenzpunkte). Und haben die das nur „bestätigt“ also sprich am Telefon „kann schon sein“ gesagt oder wurde eine Grenzfeststellung durchgeführt (vom Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsing)? Wenn eine Grenzfeststellung durchgeführt wurde, dann damit zur Gemeinde und mit denen verhandeln.
Alternativ zur Grenzfeststellung: sind die Grenzpunkte in der Örtlichkeit sichtbar und augenscheinlich korrekt (d.h. die Grenzsteine sind fest im Boden) dann ist das auch schon mal ein sehr starkes Indiz. Auch dann Termin mit der Gemeinde ausmachen und sich einigen.

@Helmut: hinter meinem Haus verläuft ein Feldweg. der ist auf ca. 20 m Länge zu 1-1,5 m auf dem Flurstück des Nachbarn und entsprechend weit von meiner Grundstücksgrenze weg. das nun schon seeehr lange. Hätte mir gewünscht, dass das während der jetzt laufenden Flurneuordnung geregelt wird - war leider nix, wird erst im Anschluss in einigen Jahren „korrigiert“ in dem der Feldweg zu mir hin verschoben wird.