Hallo. Ich bekam gestern ein Paket. Im Treppenhaus sagte der Postbote er hätte auch für die Nachbarn eins, ob er das hier hin legen kann. Natürlich hab ich gesagt ja. Nun ist das Paket weg. Drin war ein neues Handy im Wert von über 1000€, Vertrag mit sämtlichen Unterlagen und neue SIM.
Ich hatte das Ding nicht mal in der Hand. Aber sehe ich das richtig , dass ich jetzt der dumme bin?
Soweit ich informiert bin hätte der Nachbar die Abstellgenehmigung erteilen müssen, nicht du.
Oder hast du dafür unterschrieben?
Aber abgesehen davon, ist das sicher, dass es so ist?
Vielleicht möchte da auch jemand etwas, das gar nicht stimmt?
Handy, Simkarte und Vertrag werden nie in einem Paket verschickt… Für gewöhnlich kommen die aus eben solchen Sicherheitsgründen getrennt von einander. Zumindest ist es bei mir immer so.
Also das Päckchen wurde ins Treppenhaus gelegt. Das hab ich ja selbst gesehen. Was drin war hab ich an den Mails mit O2 gesehen. Eine Abstellgenehmigung gab es nicht , auch keine Nachricht im Briefkasten.
Und , während Corona wird ja nix unterschrieben.
Hast du denn Zugriff auf die Mails des Nachbarn?
Klingt etwas schräg.
Es gibt durchaus Menschen die miteinander kommunizieren was ist daran schräg ???
Was hat der Zusteller eigentlich gebucht?
Wenn du Pech hast, steht da, dass er das Paket an dich übergeben hat (da er davon ausging, dass du das annimmst, wie bei dem eigenen Paket)
Das weiß nur der Paketdienst und wenn überhaupt dessen Vertragspartner, hier also vermutlich O2.
Und das ist so weil die Notiz des Zustellers selbstverständlich die Willenserklärung des vermeintlichen Paketannehmers zweifelsfrei und rechtsverbindlich dokumentiert?
Das ist die Frage aller Fragen … soweit sind wir bei der Post noch nicht durchgekommen.
… die in meinen Augen hier vollkommen irrelevant ist.
Ich versuche mal, das an einem Beispiel zu verdeutlichen:
Ich gehe durch irgendeine Stadt in Deutschland. Vor mir steigt ein Autofahrer A aus seinem PKW, den er soeben auf einem Privatparkplatz abgestellt hat. Er fragt mich ohne weitere Einleitung oder Erklärung o.ä.: „Darf ich hier parken?“ Ich antworte: „Ja!“. Damit endet das Gespräch. Später lässt der Besitzer B des Parkplatzes den PKW von A abschleppen. Nun die Frage: Muss ich nun für die Kosten des Abschleppens aufkommen? Antwort: Nein! Begründung: Ich habe bzgl. des Parkplatzes kein Hausrecht, irgendwelche Äußerungen von mir die als Erlaubnis zum Parken auf diesem Parkplatz interpretiert werden können sind somit schlichtweg von keinerlei Relevanz.
Analog hat hier der Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kein Hausrecht bzgl. des Treppenhauses (https://ratgeber.immowelt.de/a/das-hausrecht-so-duerfen-mieter-zu-hause-regieren.html). Daher ist die Aussage eines Mieters: „Sie dürfen hier ein Paket abstellen“ von keinerlei Relevanz. Die Frage kann nur der Vermieter beantworten.
Ich verstehe das Problem nicht. Wieso um alles in der Welt solltest du für den Verlust des Gerätes irgendwie haftbar sein? Was hast du falsch gemacht?
wenn der Paketbote notiert hat:
„Abgabe bei Nachbar X“ hat X ein Problem, wenn der Bote glaubhaft machen kann, dass er davon ausgehen konnte, dass X das Paket für den Nachbarn in Empfang nimmt.
(Genau wie: Bote klingelt bei mir - fragt: nehmen Sie für den Nachbarn an? ich antworte, Ja - dann wird das so notiert)
Dadurch, dass der TE gesagt hat, dass der Bote das ablegen kann, konnte der davon ausgehen, dass TE das so macht.
Nö. Wenn der Paketbote notiert hat: „Abgabe bei Nachbar X“, dann hat er etwas notiert, das nicht stimmt. Dann hat eher der Paketbote ein Problem, ein zusätzliches, wenn er vom Empfänger keine Ablegeerlaubnis vorliegen hatte.
Es reicht auch nicht, hier etwas „glaubhaft zu machen“. Wenn es zu einem Rechtsstreit käme, ginge es um „beweisen“. Das ist nicht dasselbe.
Außerdem wurde das Paket ja gerade nicht entgegengenommen, sondern im Hausflur abgelegt. Ein Paketbote, der davon ausgeht, dass das Paket damit entgegengenommen wurde, hat nicht alle Latten am Zaun. Das ist aber auch nicht das Problem der Fragestellerin.
Ich habe in der Corona-Zeit schon lange nicht mehr für ein Paket unterschrieben.
Bote klingelt - ich mache auf - er sieht mich und notiert „An Empfänger ausgeh.“.
Oder er fragt, ob ich für Nachbar annehme und notiert "an Nachbar „hawethie“ zugestellt.
Nach deiner Lesart kann er mir nicht beweisen, dass er das getan hat, da ich ja nichts unterschrieben habe.
gut zu wissen - eine Möglichkeit mehr, „umsonst“ einkaufen zu können.
Die Lesart von @anon73594396 ist in meinen Augen die einzig richtige. Im UP von @Blattsalat2020 steht sinngemäß, dass der Paketbote 2 Pakete gebracht hat, nennen wir sie P1 und P2. P1 war für @Blattsalat2020 selber bestimmt, und P1 wurde persönlich übergeben. P2 war für einen Nachbarn, P2 wurde an niemanden persönlich übergeben, sondern einfach im Treppenhaus abgestellt. Die Interpretation, P2 sei in dem hier geschilderten Fall an einen Nachbarn in persona @Blattsalat2020 übergeben worden ist doch geradezu absurd! Dann hätte der Paketbote doch P2 genau persönlich an @Blattsalat2020 übergeben wie er das kurz zuvor mit P1 getan hat!
Dementsprechend hat @anon73594396 vollkommen recht wenn er schreibt
Nö. Wenn der Paketbote notiert hat: „Abgabe bei Nachbar X“, dann hat er etwas notiert, das nicht stimmt.
Schließlich wurde es ja nicht bei Nachbar X (bzw. Nachbar @Blattsalat2020 ) abgegeben.
Schräg war in meinen Augen, dass wenn Ihr schon miteinander kommuniziert, Du das Päckchen im Treppenhaus ablegen läßt, statt es an Dich zu nehmen und dem Empfänger per Mail mitzuteilen, dass er es bei Dir abholen kann!
So machen das zumindest, im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, Leute bei denen Nachbarschaft noch funktioniert!
ramses90!
Wir wissen auch nicht ob durch das Treppenhaus 80 Mietparteien laufen oder 2.
Vielleicht wollte der Postbote mit seiner Frage auch wissen, ob es da sicher ist, sicherer als vor der Haustür.
Inwiefern wäre das relevant? Der Paketbote hatte keine 80 Sendungen, nur eine (bzw. 2) …
Geht aus meinem 2. Satz hervor.
Aber ramses Frage war, warum man nicht einfach das Paket zu sich nehmen konnte, um das dem Nachbarn persönlich auszuhändigen.